Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordination auf Baustellen

Mit der richti­gen Pla­nung und sicheren Durch­führung Ihres Vorhabens ver­mei­den Sie Arbeit­sun­fälle und gesund­heitliche Belas­tun­gen auf Ihrer Baustelle. Wir unter­stützen Sie gern.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Mit der richti­gen Pla­nung und sicheren Durch­führung Ihres Vorhabens ver­mei­den Sie Arbeit­sun­fälle und gesund­heitliche Belas­tun­gen auf Ihrer Baustelle. Wir unter­stützen Sie gern.

Das bedeutet Baustellensicherheit

Baustellen sind Arbeit­splätze, auf denen die Forderun­gen des Arbeitss­chutzge­set­zes genau­so einzuhal­ten sind, wie in jedem anderen Unternehmen. Im Gegen­teil, die kom­plexe Zusam­me­nar­beit unter­schiedlich­er Gew­erke und die sich ständig ergeben­den Verän­derun­gen im Bau­fortschritt erfordern ein Höch­st­maß an Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen. Ver­ant­wortlich ist nach der Baustel­len­verord­nung zuerst der Bauherr oder ein von ihm Beauf­tragter, die Maß­gaben des Arbeitss­chutzes gemäß der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung, dem Arbeitss­chutzge­setz, der Baustel­len­verord­nung und der Regeln zum Arbeitss­chutz auf Baustellen (RAB) form- und frist­gerecht umzuset­zen. Bere­its in der Phase der Pla­nung eines Bau­vorhabens sind die all­ge­meinen Grund­sätze nach § 4 des Arbeitss­chutzge­set­zes zu berück­sichti­gen und später in der Aus­führungsphase kon­se­quent umzusetzen.

Wer­den auf ein­er Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeit­ge­ber tätig, so fordert § 3 der Baustel­len­verord­nung die Bestel­lung von einem oder mehreren geeigneten Koor­di­na­toren – die soge­nan­nten Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­toren, kurz SiGeKo. Deren Tätigkeit erstreckt sich von der Pla­nungs- bis zur Aus­führungsphase des Bau­vorhabens und bein­hal­tet alle arbeitss­chutzrel­e­van­ten Aspek­te des Pro­jek­tes, die im Zusam­men­spiel der unter­schiedlichen Gewerke/Firmen im Ver­lauf des Bau­fortschritts zu beacht­en sind. Ziel ist es, das Unfall­risiko auf der Baustelle zu minimieren.

Das bedeutet Baustellensicherheit

Baustellen sind Arbeit­splätze, auf denen die Forderun­gen des Arbeitss­chutzge­set­zes genau­so einzuhal­ten sind, wie in jedem anderen Unternehmen. Im Gegen­teil, die kom­plexe Zusam­me­nar­beit unter­schiedlich­er Gew­erke und die sich ständig ergeben­den Verän­derun­gen im Bau­fortschritt erfordern ein Höch­st­maß an Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen. Ver­ant­wortlich ist nach der Baustel­len­verord­nung zuerst der Bauherr oder ein von ihm Beauf­tragter, die Maß­gaben des Arbeitss­chutzes gemäß der jew­eili­gen Lan­des­bauord­nung, dem Arbeitss­chutzge­setz, der Baustel­len­verord­nung und der Regeln zum Arbeitss­chutz auf Baustellen (RAB) form- und frist­gerecht umzuset­zen. Bere­its in der Phase der Pla­nung eines Bau­vorhabens sind die all­ge­meinen Grund­sätze nach § 4 des Arbeitss­chutzge­set­zes zu berück­sichti­gen und später in der Aus­führungsphase kon­se­quent umzusetzen.

Wer­den auf ein­er Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeit­ge­ber tätig, so fordert § 3 der Baustel­len­verord­nung die Bestel­lung von einem oder mehreren geeigneten Koor­di­na­toren – die soge­nan­nten Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­toren, kurz SiGeKo. Deren Tätigkeit erstreckt sich von der Pla­nungs- bis zur Aus­führungsphase des Bau­vorhabens und bein­hal­tet alle arbeitss­chutzrel­e­van­ten Aspek­te des Pro­jek­tes, die im Zusam­men­spiel der unter­schiedlichen Gewerke/Firmen im Ver­lauf des Bau­fortschritts zu beacht­en sind. Ziel ist es, das Unfall­risiko auf der Baustelle zu minimieren.

Was wir für Sie tun können

Unsere erfahre­nen SiGeKo vertreten Sie als Bauher­rn bei der Koor­di­na­tion aller Maß­nah­men zur Sicher­heit und zum Gesund­heitss­chutz auf Ihrer Baustelle, wie es die Baustel­len­verord­nung ver­langt. Zu unseren Leis­tun­gen gehören zum Beispiel:

in der Planungsphase

  • die Beratung zu bleiben­den sicher­heit­stech­nis­chen Ein­rich­tun­gen für mögliche spätere Arbeit­en an der baulichen Anlage und Zusam­men­stellen der Unter­lage mit den erforder­lichen Angaben für die sichere und gesund­heits­gerechte Durch­führung dieser Arbeiten,
  • die Beratung bei der Ter­min­pla­nung für gle­ichzeit­ig genutzte Sicherheitseinrichtungen,
  • die Ausar­beitung eines Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plans (SiGe-Plan),
  • die Erstel­lung von Baustel­lenord­nung und Vorankündi­gung, sowie

in der Ausführungsphase

  • die Unter­stützung bei der Durch­set­zung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle,
  • die laufende Kon­trolle der Ein­hal­tung des Sicher­heits- und Gesundheitsschutzplans,
  • die Klärung sicher­heit­srel­e­van­ter Belange zwis­chen den am Bau Beteiligten,
  • das Erken­nen, die Bew­er­tung und Ver­mei­dung von Gefahren für die Beschäftigten,
  • die Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Sicherheitsbegehungen,
  • das Pro­tokol­lieren der sicher­heit­srel­e­van­ten Män­gel und Hin­wirken auf die Besei­t­i­gung der Mängel.

Die richtige Bal­ance zwis­chen Ein­hal­tung der geset­zlichen Reg­u­lar­ien und präven­tivem Han­deln sorgt für die Schaf­fung eines gesun­den und sicheren Arbeit­sum­feldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufrieden­heit und Moti­va­tion der Arbeit­skräfte zu erhöhen sowie Aus­fal­lzeit­en und Störun­gen der Arbeitsabläufe zu senken und somit zusät­zliche Kosten zu vermeiden.

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