Spielplatzprüfung — Prüfung von Spielplätzen2026-02-12T13:12:28+00:00

Pro­fes­sionelle Spielplatzprü­fun­gen für Kom­munen, Kitas, Schulen & Woh­nung­sun­ternehmen – zuver­läs­sig, fachkundig und indi­vidu­ell auf Ihre Anforderun­gen zugeschnitten.

Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 – Sicherheit für Kinder & Betreiber

  • Flex­i­ble Ter­min­vere­in­barung, maßgeschnei­derte Prüfungen
  • Fach­lich geschulte Prüfer mit Zertifikaten

  • Doku­men­ta­tion & Hand­lungsempfehlun­gen für max­i­male Sicherheit

Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 – Sicherheit für Kinder & Betreiber

Pro­fes­sionelle Spielplatzprü­fun­gen für Kom­munen, Kitas, Schulen & Woh­nung­sun­ternehmen – zuver­läs­sig, fachkundig und indi­vidu­ell auf Ihre Anforderun­gen zugeschnitten.

  • Flex­i­ble Ter­min­vere­in­barung, maßgeschnei­derte Prüfungen
  • Fach­lich geschulte Prüfer mit Zertifikaten

  • Doku­men­ta­tion & Hand­lungsempfehlun­gen für max­i­male Sicherheit
Spielplatzprüfung Kind sitzt in einem Spielplatzgerät

Was ist eine Spielplatzprüfung?

Eine Spielplatzprü­fung ist eine sys­tem­a­tis­che Sicher­heits- und Funk­tion­skon­trolle von Spielplätzen und Spiel­geräten nach DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DGUV 202–022.
Sie ist verpflich­t­end im Rah­men der Verkehrssicherungspflicht und schützt Kinder, Betreiber und Ein­rich­tun­gen vor Unfällen und rechtlichen Folgen.
Als zer­ti­fiziert­er Spielplatzgutachter aus Dres­den prüfen wir öffentliche, pri­vate und kom­mu­nale Spielplätze — unab­hängig, nor­mgerecht und mit geschul­tem Blick für alle sicher­heit­srel­e­van­ten Details. Sie erhal­ten einen detail­lierten Prüf­bericht, der Ihre Betreiberver­ant­wor­tung doku­men­tiert und im Schadens­fall als rechtssichere Nach­weis­grund­lage dient. 

Warum ist die Spielplatzprüfung wichtig?

Spielplatzprüfung Sicherheit für Spielplätze Kinder schützen

Spielplätze sollen Kindern sichere Bewe­gungs- und Spiel­räume bieten. Wit­terung, Ver­schleiß oder Van­dal­is­mus kön­nen jedoch schnell zu Gefahren­quellen wer­den.
Regelmäßige Inspek­tio­nen gemäß DIN EN 1176 reduzieren Unfall­risiken, erfüllen die Betreiberver­ant­wor­tung, schützen vor Haf­tungsansprüchen, doku­men­tieren die ord­nungs­gemäße Wartung

Arten der Spielplatzprüfung

Spielplätze sind ein wichtiger Bestandteil unser­er Gesellschaft. Sie bieten Kindern die Möglichkeit, sich auszu­to­ben, zu spie­len und soziale Kon­tak­te zu knüpfen. Doch wie sich­er sind unsere Spielplätze eigentlich? Wie wer­den sie auf ihre Sicher­heit hin überprüft?

  • Visuelle Rou­tinekon­trolle : Regelmäßige Sicht­prü­fung auf offen­sichtliche Gefahren wie Beschädi­gun­gen, Van­dal­is­mus oder Verunreinigungen.

  • Oper­a­tive Inspek­tion: Detail­liert­ere Funk­tion­sprü­fung der Geräte inklu­sive Kon­trolle beweglich­er Teile und Stabilität.

  • Jährliche Hauptin­spek­tion: Umfassende Prü­fung der gesamten Anlage gemäß DIN EN 1176 inklu­sive Doku­men­ta­tion und Risikobewertung.

Wir berat­en Sie, welche Prüfin­ter­valle für Ihre Spielplätze sin­nvoll und geset­zlich erforder­lich sind.

Gesetzliche Grundlagen & Normen

Die Spielplatzprü­fung ori­en­tiert sich an den wichtig­sten geset­zlichen Vor­gaben und Nor­men:

  • DIN EN 1176: Norm für Spielplatzgeräte – Sicher­heit & Stabilität
  • DIN EN 1177: Norm für Fallschutzbeläge
  • DGUV Regel­w­erke: Unfal­lver­hü­tung & Sicherheitsvorschriften

Verkehrssicherungspflicht: Betreiber haften für Unfälle auf Spielplätzen. Durch die Ein­hal­tung dieser Nor­men ver­mei­den Sie Haf­tungsrisiken und gewährleis­ten max­i­male Sicher­heit.

Gesetzliche Grundlagen & Normen

Unser Exper­ten­team arbeit­et nach einem klar struk­turi­erten Prozess, um Ihre Spielplätze max­i­mal sich­er zu machen:

  • 1
    Vor-Ort-Erfas­sung: Auf­nahme der Spiel­geräte, der Anlage und der Umgebung
  • 2
    Sicht- & Funk­tion­sprü­fung: Kon­trolle auf Schä­den, Ver­schleiß und Sicherheit
  • 3

    Fallschutzprü­fung: Über­prü­fung der Fall­bere­iche und Schutzbeläge

  • 4

    Bew­er­tung & Risikoe­in­stu­fung: Pri­or­isierung von Män­geln und Sicherheitsrisiken

  • 5
    Doku­men­ta­tion & Hand­lungsempfehlun­gen: Schriftlich­er Bericht mit klaren Maßnahmen

Jed­er Schritt wird sorgfältig doku­men­tiert, sodass Sie jed­erzeit nachvol­lziehen kön­nen, welche Maß­nah­men erforder­lich sind.

Spielplatzprüfung Kind sitzt in einem Spielplatzgerät

Spielplatzprüfung — Unsere Leistungen

Spielplatzprüfung Pflichten Normen

Unsere Leis­tun­gen im Bere­ich Spielplatzprü­fung nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 umfassen sämtliche Maß­nah­men, die für eine nor­mgerechte, sichere und doku­men­tierte Über­prü­fung Ihrer Spielplatzan­la­gen erforder­lich sind. Dabei berück­sichti­gen wir sowohl tech­nis­che, funk­tionale als auch sicher­heit­srel­e­vante Aspek­te und unter­stützen Sie umfassend bei der Ein­hal­tung Ihrer Verkehrssicherungspflicht.
Dabei ori­en­tiert sich die Prü­fung an den wichtig­sten Nor­men: DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte, DIN EN 1177 für Fallschutz­beläge und den ein­schlägi­gen DGUV-Regelwerken.Sie hil­ft, Unfälle zu ver­mei­den, Män­gel frühzeit­ig zu erken­nen und rechtliche Risiken für Betreiber zu minimieren.

  • Funk­tionale Prü­fung: Kon­trolle der sicheren und ord­nungs­gemäßen Funk­tion aller Spielgeräte.
  • Fallschutzprü­fung: Prü­fung von Sand, Holzschnitzeln oder Gum­mi­belä­gen hin­sichtlich Dicke, Zus­tand und Stoßdämpfung
  • Fun­da­mente & Ver­ankerung: Kon­trolle der Stand­fes­tigkeit und sicheren Boden­ver­ankerung der Spielgeräte.
  • Ober­flächen & Mate­ri­alzu­s­tand: Über­prü­fung auf scharfe Kan­ten, Split­ter, Rost oder andere Gefahrenstellen.
  • Sicher­heits­be­w­er­tung & Abstände: Beurteilung der Geräteanord­nung, Sicher­heits­bere­iche und Gesamtgestaltung.
  • Bar­ri­ere­frei­heit: Bew­er­tung der Zugänglichkeit für Kinder mit Behinderungen.
  • Doku­men­ta­tion & Prüf­bericht: Erstel­lung eines rechtssicheren Prüf­pro­tokolls mit Handlungsempfehlungen.

FAQ — Spielplatzprüfung

Jed­er Schritt wird sorgfältig doku­men­tiert, sodass Sie jed­erzeit nachvol­lziehen kön­nen, welche Maß­nah­men erforder­lich sind.

Wer haftet auf Spielplätzen?2026–02-12T08:52:01+00:00

Der Betreiber des Kinder­spielplatzes hat eine soge­nan­nte Verkehrssicherungspflicht und ist somit für die Sicher­heit auf dem Spielplatz ver­ant­wortlich. Es gibt bzgl. der Sicher­heit diverse Min­destanforderun­gen, die sich aus der DIN EN 1176 ergeben.

Bei öffentlichen Spielplätzen haftet die Kom­mune als Betreiberin für Unfälle, wenn diese sich auf­grund ein­er Ver­let­zung ihrer Verkehrssicherungspflicht ereignet haben.

Wann bzw. muss ein Spielplatz eingezäunt wer­den?2026–02-12T08:51:32+00:00

Grund­sät­zlich gibt es keine Pflicht, eine Ein­friedung bei Spielplätzen einzubauen. Allerd­ings sind sie notwendig, wenn den Per­so­n­en, die den Spielplatz nutzen, vor Ort beson­dere Gefahren dro­hen. Ein­friedun­gen sind nach DIN 18034 mith­il­fe von Zäunen, dicht­en Heck­en oder Mauern möglich.

Welche Angaben sind auf einem Spielplatzschild erforder­lich?2026–02-12T08:50:57+00:00

Name des Spielplatzes. Stan­dor­tangabe des Spielplatzes (z.B. Straße) oder GPS-Dat­en. Tele­fon­num­mer des Wartungsper­son­als (Schä­den an Spiel­geräten melden) weit­ere wichtige Infor­ma­tio­nen – z.B. Angaben zur Zufahrt für Rettungsdienste/ die Feuer­wehr, sofern diese auf­grund örtlich­er Gegeben­heit­en erforder­lich sind.

Was passiert, wenn eine Spielplatzprü­fung Män­gel aufdeckt?2026–02-12T08:52:21+00:00

Wenn bei ein­er Spielplatzprü­fung Män­gel fest­gestellt wer­den, müssen diese behoben wer­den, um die Sicher­heit der Kinder zu gewährleis­ten. Die Eigen­tümer des Spielplatzes sind dafür ver­ant­wortlich, die Män­gel zu beseit­i­gen und sicherzustellen, dass der Spielplatz den geset­zlichen Anforderun­gen entspricht.

Welche Män­gel treten häu­fig auf?2026–02-12T08:52:38+00:00

Lockere Verbindun­gen, Kor­ro­sion, beschädigte Fallschutz­beläge, scharfe Kan­ten oder unzure­ichende Sicherheitsabstände.

Welche Nor­men gel­ten für Spielplätze?2026–02-12T08:52:33+00:00

DIN EN 1176 (Spiel­geräte), DIN EN 1177 (Fallschutz) sowie ein­schlägige DGUV-Regelwerke.

Wer ist für die Durch­führung ein­er Spielplatzprü­fung ver­ant­wortlich?2026–02-12T08:52:28+00:00

Die Ver­ant­wor­tung für die Durch­führung ein­er Spielplatzprü­fung liegt bei den Eigen­tümern der Spielplätze, z.B. Städten und Gemein­den, Schulen oder Kindergärten. Sie sind geset­zlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Spielplätze sich­er sind und den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen.

Wie oft muss eine Spielplatzprü­fung durchge­führt wer­den?2026–02-12T08:45:39+00:00

Eine jährliche Prü­fung sorgt für das höch­ste Sicher­heit­sniveau. Die jährliche Kon­trolle bzw. Haup­tun­ter­suchung find­et vorzugsweise zu Beginn der Spiel­sai­son durch einen Sachkundi­gen für Spielplatzgeräte statt. Die Über­prü­fung bein­hal­tet die Fest­stel­lung des betrieb­ssicheren Zus­tandes von Anlage, Fun­da­menten und Ober­flächen auf Grund­lage der DIN EN 1176.

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