
Was ist eine Spielplatzprüfung?
Eine Spielplatzprüfung ist eine systematische Sicherheits- und Funktionskontrolle von Spielplätzen und Spielgeräten nach DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DGUV 202–022.
Sie ist verpflichtend im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und schützt Kinder, Betreiber und Einrichtungen vor Unfällen und rechtlichen Folgen.
Als zertifizierter Spielplatzgutachter aus Dresden prüfen wir öffentliche, private und kommunale Spielplätze — unabhängig, normgerecht und mit geschultem Blick für alle sicherheitsrelevanten Details. Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht, der Ihre Betreiberverantwortung dokumentiert und im Schadensfall als rechtssichere Nachweisgrundlage dient.
Warum ist die Spielplatzprüfung wichtig?

Spielplätze sollen Kindern sichere Bewegungs- und Spielräume bieten. Witterung, Verschleiß oder Vandalismus können jedoch schnell zu Gefahrenquellen werden.
Regelmäßige Inspektionen gemäß DIN EN 1176 reduzieren Unfallrisiken, erfüllen die Betreiberverantwortung, schützen vor Haftungsansprüchen, dokumentieren die ordnungsgemäße Wartung
Arten der Spielplatzprüfung
Spielplätze sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie bieten Kindern die Möglichkeit, sich auszutoben, zu spielen und soziale Kontakte zu knüpfen. Doch wie sicher sind unsere Spielplätze eigentlich? Wie werden sie auf ihre Sicherheit hin überprüft?
Wir beraten Sie, welche Prüfintervalle für Ihre Spielplätze sinnvoll und gesetzlich erforderlich sind.
Gesetzliche Grundlagen & Normen
Die Spielplatzprüfung orientiert sich an den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und Normen:
- DIN EN 1176: Norm für Spielplatzgeräte – Sicherheit & Stabilität
- DIN EN 1177: Norm für Fallschutzbeläge
- DGUV Regelwerke: Unfallverhütung & Sicherheitsvorschriften
Verkehrssicherungspflicht: Betreiber haften für Unfälle auf Spielplätzen. Durch die Einhaltung dieser Normen vermeiden Sie Haftungsrisiken und gewährleisten maximale Sicherheit.
Gesetzliche Grundlagen & Normen
Unser Expertenteam arbeitet nach einem klar strukturierten Prozess, um Ihre Spielplätze maximal sicher zu machen:
- 1Vor-Ort-Erfassung: Aufnahme der Spielgeräte, der Anlage und der Umgebung
- 2Sicht- & Funktionsprüfung: Kontrolle auf Schäden, Verschleiß und Sicherheit
- 3
Fallschutzprüfung: Überprüfung der Fallbereiche und Schutzbeläge
- 4
Bewertung & Risikoeinstufung: Priorisierung von Mängeln und Sicherheitsrisiken
- 5Dokumentation & Handlungsempfehlungen: Schriftlicher Bericht mit klaren Maßnahmen
Jeder Schritt wird sorgfältig dokumentiert, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Maßnahmen erforderlich sind.

Spielplatzprüfung — Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 umfassen sämtliche Maßnahmen, die für eine normgerechte, sichere und dokumentierte Überprüfung Ihrer Spielplatzanlagen erforderlich sind. Dabei berücksichtigen wir sowohl technische, funktionale als auch sicherheitsrelevante Aspekte und unterstützen Sie umfassend bei der Einhaltung Ihrer Verkehrssicherungspflicht.
Dabei orientiert sich die Prüfung an den wichtigsten Normen: DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte, DIN EN 1177 für Fallschutzbeläge und den einschlägigen DGUV-Regelwerken.Sie hilft, Unfälle zu vermeiden, Mängel frühzeitig zu erkennen und rechtliche Risiken für Betreiber zu minimieren.
- Funktionale Prüfung: Kontrolle der sicheren und ordnungsgemäßen Funktion aller Spielgeräte.
- Fallschutzprüfung: Prüfung von Sand, Holzschnitzeln oder Gummibelägen hinsichtlich Dicke, Zustand und Stoßdämpfung
- Fundamente & Verankerung: Kontrolle der Standfestigkeit und sicheren Bodenverankerung der Spielgeräte.
- Oberflächen & Materialzustand: Überprüfung auf scharfe Kanten, Splitter, Rost oder andere Gefahrenstellen.
- Sicherheitsbewertung & Abstände: Beurteilung der Geräteanordnung, Sicherheitsbereiche und Gesamtgestaltung.
- Barrierefreiheit: Bewertung der Zugänglichkeit für Kinder mit Behinderungen.
- Dokumentation & Prüfbericht: Erstellung eines rechtssicheren Prüfprotokolls mit Handlungsempfehlungen.
FAQ — Spielplatzprüfung
Jeder Schritt wird sorgfältig dokumentiert, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Betreiber des Kinderspielplatzes hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und ist somit für die Sicherheit auf dem Spielplatz verantwortlich. Es gibt bzgl. der Sicherheit diverse Mindestanforderungen, die sich aus der DIN EN 1176 ergeben.
Bei öffentlichen Spielplätzen haftet die Kommune als Betreiberin für Unfälle, wenn diese sich aufgrund einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht ereignet haben.
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, eine Einfriedung bei Spielplätzen einzubauen. Allerdings sind sie notwendig, wenn den Personen, die den Spielplatz nutzen, vor Ort besondere Gefahren drohen. Einfriedungen sind nach DIN 18034 mithilfe von Zäunen, dichten Hecken oder Mauern möglich.
Name des Spielplatzes. Standortangabe des Spielplatzes (z.B. Straße) oder GPS-Daten. Telefonnummer des Wartungspersonals (Schäden an Spielgeräten melden) weitere wichtige Informationen – z.B. Angaben zur Zufahrt für Rettungsdienste/ die Feuerwehr, sofern diese aufgrund örtlicher Gegebenheiten erforderlich sind.
Wenn bei einer Spielplatzprüfung Mängel festgestellt werden, müssen diese behoben werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Die Eigentümer des Spielplatzes sind dafür verantwortlich, die Mängel zu beseitigen und sicherzustellen, dass der Spielplatz den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Lockere Verbindungen, Korrosion, beschädigte Fallschutzbeläge, scharfe Kanten oder unzureichende Sicherheitsabstände.
DIN EN 1176 (Spielgeräte), DIN EN 1177 (Fallschutz) sowie einschlägige DGUV-Regelwerke.
Die Verantwortung für die Durchführung einer Spielplatzprüfung liegt bei den Eigentümern der Spielplätze, z.B. Städten und Gemeinden, Schulen oder Kindergärten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Spielplätze sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Eine jährliche Prüfung sorgt für das höchste Sicherheitsniveau. Die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung findet vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte statt. Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen auf Grundlage der DIN EN 1176.



