Brandgefahren in Organisationen und Unternehmen vorbeugen
Beratung durch einen Brandschutz- beauftragten
In jedem Unternehmen sind Brände eine reale Gefahr, die immense Schäden verursachen können. Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Existenz durch präventive Maßnahmen.
Darum Brandschutz

Mit der Forderung, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind, macht das Arbeitsschutzgesetz den Brandschutz zum Teil des Arbeitsschutzes. Der Schutz der Menschenleben und der Gesundheit stehen an erster Stelle und der Arbeitgeber ist für die seiner Beschäftigten verantwortlich. Darüber hinaus stellen Brände eine reale Gefahr für die Sachwerte und damit für die Existenz eines Unternehmens dar. Bränden vorzubeugen wird daher im Brandschutz die größte Bedeutung beigemessen. Die Verantwortung dafür trägt wie auch im Arbeitsschutz der Arbeitgeber. Aber auch hier kann er sich Unterstützung holen: den Brandschutzbeauftragten. Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Betriebsarzt besteht per Gesetz grundsätzlich keine Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. In erster Linie entscheidet das der Arbeitgeber selbst auf der Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung. Allerdings können baurechtliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen, Kunden, Lieferanten, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich machen. Diese stehen durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung und unterstützen ihn bei der wirksamen Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.

Sie können sich unsere Brandschutzbeauftragten als externen Dienstleister an Ihre Seite holen. Im Rahmen unserer Beauftragung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören u. a.
- Begehungen zur Beurteilungen der Brandgefährdung sowie Teilnahme an behördlichen Brandschauen
- Be- und Erarbeitung brandschutzrelevanter Dokumente wie der Brandschutzordnung
- Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne sowie Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und
Rettungswegen - Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im
Brandschutz - Ausbildung von den in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 geforderten Brandschutzhelfern
- Planung, Begleitung und Auswertung von Evakuierungsübungen
Umfang und Inhalte der Betreuung werden entsprechend Ihrer Brandgefährdung, Ihres Bedarfs oder ggf. etwaiger Auflagen gemeinsam festgelegt.
Fordern Sie einfach ein Angebot von uns an oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Neueste Blogbeiträge
So die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden nachhaltig fördern
So können Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden nachhaltig fördern Die Gesundheit der Mitarbeitenden ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Gesunde, motivierte und leistungsfähige Angestellte tragen …
Die Herausforderungen moderner Arbeitswelten
Zwischen Leistungsdruck und psychischer Gesundheit: Die Herausforderungen moderner Arbeitswelten Die heutige Arbeitswelt steht vor neuen und teils gravierenden Herausforderungen. Globalisierung, Digitalisierung und der zunehmende Fachkräftemangel beeinflussen nicht nur …
Wohlbefinden am Arbeitsplatz
Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Der Schlüssel zur psychischen Gesundheit durch gesunde Betriebsführung In einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt wird die Bedeutung der psychischen Gesundheit oft unterschätzt. Dabei ist sie …
Firmenausflug zum 25-jährigen Jubiläum
Firmenausflug zum 25-jährigen Jubiläum Am 22. und 23. November 2025 hatten wir von Expert People Management GmbH die Gelegenheit, gemeinsam einen unvergesslichen Firmenausflug zu erleben. Unser Ziel war das …