Spielplatz- und Spielplatz­bo­den­prü­fung nach europäis­ch­er DIN EN 1176

Die Spielplatzprüfung —  Sicherheit für unsere Kinder!

Als Betreiber eines Spielplatzes sind Sie für die Verkehrssicherheit und regelmäßige Prüfung des Spielplatzes verantwortlich!

Spielplatzprüfung — Einleitung

Dargestellt ist ein Spielplatz, Visualisierung zur Spielplatzprüfung.Die Sicher­heit von Spielplätzen ist von größter Bedeu­tung, um Kindern einen geschützten Raum zum Spie­len und Ent­deck­en zu bieten. In Deutsch­land unter­liegen Spielplätze stren­gen Vorschriften und Nor­men, um sicherzustellen, dass sie den höch­sten Sicher­heits­stan­dards entsprechen. Die Spielplatzprü­fung spielt eine zen­trale Rolle in diesem Prozess.

Die Prü­fung von Spielplätzen in Deutsch­land ist ein sorgfältig durchge­führter Prozess, der von Fach­leuten durchge­führt wird, um sicherzustellen, dass Spiel­geräte, Fallschutz­beläge und andere Ein­rich­tun­gen den gel­tenden Stan­dards entsprechen. Diese Prü­fun­gen sind entschei­dend, um Ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern und die Spiel­sicher­heit zu gewährleisten.

Die Prü­fung umfasst eine gründliche Inspek­tion aller Aspek­te des Spielplatzes, von den Schaukeln bis zu den Klet­terg­erüsten und den Fallschutz­belä­gen. Es wer­den visuelle und funk­tionale Über­prü­fun­gen durchge­führt, um sicherzustellen, dass alles ord­nungs­gemäß funk­tion­iert und sich­er ist. Auch die Zugänglichkeit für Kinder mit Behin­derun­gen wird bew­ertet, um sicherzustellen, dass der Spielplatz für alle Kinder zugänglich ist.

Die Ergeb­nisse der Spielplatzprü­fung wer­den in detail­lierten Bericht­en doku­men­tiert, die Empfehlun­gen für eventuelle Repara­turen oder Verbesserun­gen enthal­ten. Diese Berichte sind für die Betreiber von Spielplätzen von großer Bedeu­tung, da sie dazu beitra­gen, die Sicher­heit aufrechtzuer­hal­ten und Haf­tungsrisiken zu minimieren.

Die Spielplatzprü­fung ist ein fort­laufend­er Prozess, da Spielplätze im Laufe der Zeit abgenutzt wer­den kön­nen. Regelmäßige Wieder­hol­ung­sprü­fun­gen sind daher entschei­dend, um sicherzustellen, dass die Sicher­heit kon­tinuier­lich gewährleis­tet ist.

Ins­ge­samt ist die Spielplatzprü­fung in Deutsch­land ein unverzicht­bar­er Bestandteil der Bemühun­gen, die Sicher­heit und das Wohlbefind­en unser­er Kinder zu schützen. Sie trägt dazu bei, dass Spielplätze Orte sind, an denen Kinder frei spie­len kön­nen, ohne sich Sor­gen um ihre Sicher­heit machen zu müssen.

Spielplätze sind ein wichtiger Bestandteil unser­er Gesellschaft. Sie bieten Kindern die Möglichkeit, sich auszu­to­ben, zu spie­len und soziale Kon­tak­te zu knüpfen. Doch wie sich­er sind unsere Spielplätze eigentlich? Wie wer­den sie auf ihre Sicher­heit hin über­prüft? Und welche rechtlichen Vor­gaben gibt es?

Gesetzliche Vorgaben (Deutschland)

Mädchen auf Ballance-Balken aus Holz auf einem SpielplatzIn Deutsch­land gibt es eine Rei­he von Geset­zen und Vorschriften, die die Prü­fung und Sicher­heit von Spielplätzen regeln. Im Fol­gen­den sind einige der wichtig­sten rechtlichen Grund­la­gen aufgeführt:

  1. DIN EN 1176 und DIN EN 1177: Die DIN EN 1176 ist eine europäis­che Norm, die Anforderun­gen an die Sicher­heit von Spielplatzgeräten fes­tlegt. Die DIN EN 1177 legt Anforderun­gen an den Fallschutz auf Spielplätzen fest, wie zum Beispiel den Ein­satz von Fallschutz­belä­gen. Diese Nor­men wer­den in Deutsch­land angewen­det und sind wichtige Ref­eren­z­doku­mente für die Sicher­heit von Spielplätzen.
  2. Pro­duk­t­sicher­heits­ge­setz (ProdSG): Das Pro­duk­t­sicher­heits­ge­setz regelt die Sicher­heit von Pro­duk­ten, ein­schließlich Spielplatzgeräten. Es legt Anforderun­gen an die Kon­for­mität von Spiel­geräten fest und enthält Vorschriften für die Kennze­ich­nung und Dokumentation.
  3. Lan­des­bauord­nun­gen: Die Bauord­nun­gen der einzel­nen Bun­deslän­der enthal­ten häu­fig Bes­tim­mungen zur Sicher­heit von Spielplätzen. Diese Bes­tim­mungen kön­nen von Land zu Land vari­ieren, aber sie beziehen sich oft auf The­men wie den Abstand zwis­chen Spiel­geräten, Zugänglichkeit für Kinder mit Behin­derun­gen und den Ein­satz von Fallschutz.
  4. Unfal­lver­hü­tungsvorschrift “Kindertage­sein­rich­tun­gen” (DGUV Vorschrift 82): Diese Vorschrift der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) legt Sicher­heit­san­forderun­gen für Spielplätze in Kindertage­sein­rich­tun­gen fest. Sie bet­rifft ins­beson­dere den betrieblichen Bereich.
  5. Haf­tungsrecht: Neben den oben genan­nten Geset­zen und Vorschriften ist das all­ge­meine Haf­tungsrecht von Bedeu­tung. Betreiber von Spielplätzen, sei es die Gemeinde, die Stadt oder pri­vate Organ­i­sa­tio­nen, sind für die Sicher­heit der Spielplätze ver­ant­wortlich und kön­nen im Falle von Unfällen haft­bar gemacht wer­den, wenn sie ihre Sorgfalt­spflicht vernachlässigen.
  6. Tech­nis­che Regel­w­erke: Neben den Geset­zen und Verord­nun­gen wer­den Spielplätze oft auch anhand von tech­nis­chen Regel­w­erken geprüft. Diese kön­nen von ver­schiede­nen Organ­i­sa­tio­nen entwick­elt wer­den und bieten detail­lierte Anleitun­gen zur Prü­fung und Wartung von Spielplätzen.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die genauen Anforderun­gen je nach Stan­dort und Art des Spielplatzes vari­ieren kön­nen. Die Betreiber von Spielplätzen soll­ten die örtlichen Vorschriften und Geset­ze sorgfältig prüfen und sich­er­stellen, dass sie alle erforder­lichen Prü­fun­gen, Wartun­gen und Aktu­al­isierun­gen durch­führen, um die Sicher­heit der Kinder zu gewährleis­ten und rechtlichen Prob­le­men vorzubeugen.

Sicherheitsprüfung von Spielplätzen

Dargestellt ist ein Spielplatz mit Karussel und 2 darauf spielenden Mädchen.Um sicherzustellen, dass Spielplätze den geset­zlichen Vor­gaben entsprechen und für Kinder sich­er sind, müssen sie regelmäßig über­prüft wer­den. Diese Prü­fun­gen soll­ten von aus­ge­bilde­ten Fach­leuten durchge­führt wer­den, die über das nötige Know-how verfügen.

Experten wie die Expert | Man­age­ment GmbH bieten hier­für eine umfassende Beratung und Unter­stützung an. Sie führen Sicher­heit­sprü­fun­gen durch, erstellen Prüf­berichte und bieten Lösungsvorschläge für eventuelle Män­gel an. Auch bei der Pla­nung und Umset­zung von neuen Spielplätzen ste­hen sie bera­tend zur Seite.

Typische Leistungen in der Spielplatzprüfung

Ein Unternehmen oder eine Organ­i­sa­tion, die in der Spielplatzprü­fung aktiv ist sollte diese typ­is­chen Leis­tun­gen anbeiten

  • Durch­führung von Sicherheitsprüfungen
  • Erstel­lung von Prüfberichten
  • Beratung und Unter­stützung bei der Pla­nung und Umset­zung von neuen Spielplätzen
  • Schu­lun­gen für Mitar­beit­er im Bere­ich Spielplatzsicherheit

Wir leg­en großen Wert auf eine objek­tive Analyse, um unseren Kun­den die best­mögliche Beratung zu bieten. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemein­sam dafür sor­gen, dass unsere Spielplätze sich­er sind!

Welche Risiken und Konsequenzen ergeben sich bei fehlender Prüfung?

Die fehlende Prü­fung von Spielplätzen in Deutsch­land kann eine Vielzahl von Risiken und Kon­se­quen­zen nach sich ziehen, sowohl für die Sicher­heit der Kinder als auch für die Ver­ant­wortlichen. Hier sind einige der poten­ziellen Risiken und Konsequenzen:

1. Verletzungen von Kindern

Ein offen­sichtlich­es Risiko ist die Gefahr von Ver­let­zun­gen für die spie­len­den Kinder. Wenn Spiel­geräte beschädigt, ver­al­tet oder nicht ord­nungs­gemäß gewartet wer­den, kön­nen Unfälle wie Stürze, Schnit­twun­den oder Ver­stauchun­gen auftreten. Dies kann zu erhe­blichen kör­per­lichen Schä­den führen und sog­ar lebens­bedrohlich sein.

2. Haftungsrisiko

Die Betreiber von Spielplätzen (in der Regel Gemein­den, Städte oder pri­vate Organ­i­sa­tio­nen) tra­gen eine erhe­bliche Haf­tung, wenn Kinder auf ihren Spielplätzen ver­let­zt wer­den. Wenn keine angemesse­nen Inspek­tio­nen und Wartun­gen durchge­führt wur­den, kann dies zu rechtlichen Kon­se­quen­zen führen, ein­schließlich Schadensersatzforderungen.

3. Rufschaden

Wenn bekan­nt wird, dass ein Spielplatz unsich­er ist und Ver­let­zun­gen auf­grund man­gel­nder Prü­fun­gen aufge­treten sind, kann dies den Ruf der Ver­ant­wortlichen beschädi­gen. Dies kann zu einem Ver­trauensver­lust bei Eltern und der Gemein­schaft führen.

4. Kosten für Reparaturen und Ersatz

Ver­nach­läs­sigte Spielplätze erfordern in der Regel teure Repara­turen oder sog­ar den Ersatz von Spiel­geräten. Wenn diese Kosten auf­grund fehlen­der Prü­fun­gen und Wartun­gen außer Kon­trolle ger­at­en, kann dies die Haushalte der Ver­ant­wortlichen belasten.

5. Rechtliche Konsequenzen

In Deutsch­land gibt es Geset­ze und Vorschriften, die die Sicher­heit von Spielplätzen regeln. Das Nicht­be­fol­gen dieser Vorschriften kann rechtliche Kon­se­quen­zen haben, ein­schließlich Geld­strafen und behördlich­er Maßnahmen.

6. Gesundheitliche Folgen für Kinder

Unsichere Spielplätze kön­nen langfristige gesund­heitliche Fol­gen für Kinder haben, ins­beson­dere wenn schwere Ver­let­zun­gen auftreten. Dies kann zu Behin­derun­gen oder psy­chis­chen Trau­ma­ta führen. Ern­stere Kon­se­quen­zen wollen wir uns nicht vorstellen.

7. Geringere Nutzung

Eltern kön­nten zögern, ihre Kinder auf Spielplätze zu brin­gen, die als unsich­er oder ver­nach­läs­sigt gel­ten. Dies führt zu ein­er gerin­geren Nutzung der öffentlichen Ein­rich­tung und kann die Leben­squal­ität in ein­er Gemeinde beeinträchtigen.

Um diese Risiken und Kon­se­quen­zen zu min­imieren, ist es entschei­dend, dass Spielplätze in Deutsch­land regelmäßig inspiziert und gewartet wer­den. Die Ein­hal­tung der gel­tenden Vorschriften und die Sich­er­stel­lung, dass Spiel­geräte sich­er sind, soll­ten ober­ste Pri­or­ität haben, um die Sicher­heit und das Wohlbefind­en der Kinder zu gewährleis­ten und rechtliche Prob­leme zu vermeiden.

Die Sicher­heit unser­er Kinder ist unser höch­stes Gut, immer­hin ist das Dasein der Kinder eine beständi­ge Ver­let­zung von Verboten.
Heinz Pot­thoff (abge­wan­delt)

Deutsch­lands Spielplätze sind sich­er, sor­gen Sie dafür, dass es so bleibt! Kinder müssen sich entwick­eln, es gibt keine totale Sicher­heit im kindlichen Entwicklungsprozess.

Fak­ten

Bild von einer leeren Schaukel

Spielplatzun­fälle umfassen ca. 10.6% aller Kleinkin­dun­fälle (2009..2014)

Die häu­fig­sten Ver­let­zun­gen sind Prel­lun­gen (34 %),
Hautwun­den (24 %), Frak­turen der Extremitäten
(24,6 %), Ver­stauchun­gen (10,7 %) und
Gehirn­er­schüt­terun­gen (6,7 %).

Keine Todes­fälle!

[Quelle: kindersicherheit.de] Die häu­fig­sten Unfal­lur­sachen bei Kindern:

  • Ver­schluck­en von Gegenständen.
  • Vergiftungen/Verätzungen (Reini­gungsmit­tel, ätherische und Lam­p­enöle, Medika­mente, Giftpflanzen)
  • Verbrühungen/Verbrennungen (Herd, heiße Töpfe)
  • Stürze beim Treppensteigen.
  • Stürze durch Lau­flern­hil­fen (sog. Gehfrei)
  • Elek­troun­fälle (Steck­dosen)
  • Ertrinken (Gar­ten­te­ich, Regentonne)

Warum hat der Spielplatzprüfer immer ein Lächeln im Gesicht?

Weil er ständig “rutscht” und “schaukelt”, aber es ist alles “im Rah­men der Sicherheit”!

Wir hof­fen, der Witz bringt ein Lächeln auf Ihr Gesicht! 😄

Spielplatz mit vielen Rutschen

Die Spielplatzprüfung der Expert | Management

Bild mit Kind auf SchaukelDie Expert Peo­ple Man­age­ment GmbH bietet unter­schiedlich­ste Prüf- und Qual­itäts­di­en­stleis­tun­gen an. Eine von ihnen ist die Spielplatz- und Spielplatz­bo­den­prü­fung nach europäis­ch­er DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzbö­den — Sicher­heit­stech­nis­che Anforderun­gen und Prüfver­fahren) mit der Berück­sich­ti­gung wichtiger Aspek­te der DGUV V202-02 (Außen­spielflächen und
Spielplatzgeräte) . Die Nutzer von öffentlich zugänglichen Spielplätzen und das sind nun ein­mal vor­wiegend die Kle­in­sten der Kleinen, sollen und müssen vor Ver­let­zun­gen geschützt wer­den. Um Ver­let­zun­gen vorzubeu­gen müssen Spielplatzan­la­gen regelmäßig von dazu befähigten Fachkräften über­prüft wer­den. So kann aus­geschlossen wer­den, dass Mon­tage- und Kon­struk­tions­fehler sowie wit­terungs­be­d­ingter Ver­schleiß  zu Unfällen führen.

Öffentlich zugängliche Spielplätze müssen die Anforderun­gen der Spielplatz- und Spielplatz­bo­den­prü­fung nach europäis­ch­er DIN EN 1176 erfüllen. Sie beschreibt entsprechende Prüfver­fahren und legt unter­schiedliche Inspek­tion­szeiträume fest. Unsere speziell aus­ge­bilde­ten Spielplatzprüfer sind im gesamten Bun­des­ge­bi­et unter­wegs und führen Inspek­tio­nen und Prü­fun­gen in Kitas, Schulen, Städten und Gemein­den, bei pri­vat­en Ver­mi­etern und Woh­nungs­baugenossen­schaften durch. Alle Prü­fun­gen wer­den mit geeigneten und genormten Geräten und Son­den durchgeführt.

Der Prüf­bere­ich umfasst die Prü­fun­gen von Spielegeräten und Spielplatzbö­den (Fallschutz­bo­den) nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 wie:

  • Rutschen
  • Schaukeln
  • Spiel­häuser
  • Umfan­gre­iche Spielsysteme
  • Seil­bah­nen
  • Klet­terg­eräte
  • Karus­sells
  • Wasser­spielplätze
  • Spielplatzbö­den (Fallschutzbö­den)
  • Turngeräte
  • Sitzgele­gen­heit­en
  • Wip­pen

Zur Unfal­lver­mei­dung wer­den alle Geräte auf ihre Verkehrssicher­heit geprüft, geprüfte Schadens- und Risiko­fak­toren umfassen bspw.:

  • Fang­stellen für Kopf, Hals und Finger,
  • Sicher­heit tra­gen­der Bauteile (wie Stützen, Ket­ten, Seile, Gelenke und Fundamente)
  • Pilzbe­fall
  • Mate­ri­alver­schleiß
  • und die notwendi­gen weit­ere Gefahren­quellen gemäß Prü­fa­blauf und Protokoll

Unsere Leis­tun­gen umfassen:

  1. Sicht­prü­fung (Visuelle Inspek­tion): Dies bein­hal­tet eine visuelle Über­prü­fung aller Spiel­geräte und Spielplatzbere­iche, um offen­sichtliche Män­gel, Schä­den oder Ver­schleißer­schei­n­un­gen zu identifizieren.
  2. Funk­tionale Prü­fung: Die Funk­tion­al­ität der Spiel­geräte wird getestet, um sicherzustellen, dass sie ord­nungs­gemäß funk­tion­ieren und sich­er genutzt wer­den können.
  3. Prü­fung der Fallschut­zober­flächen: Die Fallschutz­beläge, wie Sand, Gum­mi oder Holzschnitzel, wer­den auf ihre Dicke, Kom­pak­theit und Integrität über­prüft, um sicherzustellen, dass sie Stürze effek­tiv abfedern.
  4. Über­prü­fung der Ver­ankerung und Fun­da­mente: Die Ver­ankerung der Spiel­geräte und die Sta­bil­ität der Fun­da­mente wer­den unter­sucht, um sicherzustellen, dass sie sich­er und fest im Boden ver­ankert sind.
  5. Bew­er­tung der Zugänglichkeit: Die Zugänglichkeit für Kinder mit Behin­derun­gen wird bew­ertet, um sicherzustellen, dass der Spielplatz bar­ri­ere­frei ist und den Bedürfnis­sen aller Kinder gerecht wird.
  6. Prü­fung der Ober­flächenbeschaf­fen­heit: Die Beschaf­fen­heit der Ober­flächen auf den Spiel­geräten, wie Rutschen und Schaukeln, wird über­prüft, um sicherzustellen, dass sie keine schar­fen Kan­ten oder rauen Stellen aufweisen.
  7. Bew­er­tung der Spiel­sicher­heit: Die generelle Spiel­sicher­heit wird bew­ertet, ein­schließlich der Platzierung von Spiel­geräten, des Abstands zwis­chen den Geräten und der all­ge­meinen Gestal­tung des Spielplatzes.
  8. Prü­fung der Wartungs­bedürfnisse: Alle fest­gestell­ten Män­gel oder Wartungs­bedürfnisse wer­den erfasst und bew­ertet, um Empfehlun­gen für Repara­turen oder Aktu­al­isierun­gen abzugeben.
  9. Doku­men­ta­tion: Ein detail­liert­er Prüf­bericht wird erstellt, der alle Ergeb­nisse der Inspek­tio­nen und Prü­fun­gen zusam­men­fasst. Dieser Bericht dient als Nach­weis der Sicherheitsüberprüfung.
  10. Beratung: Das Unternehmen sollte Empfehlun­gen und Ratschläge zur Verbesserung der Sicher­heit und zur Ein­hal­tung der gel­tenden Vorschriften geben.
  11. Schu­lun­gen: Je nach Bedarf kön­nen Schu­lun­gen für das Per­son­al des Spielplatz­be­treibers ange­boten wer­den, um sicherzustellen, dass sie die Prinzip­i­en der Spielplatzsicher­heit ver­ste­hen und umset­zen können.
  12. Not­fallpla­nung: Das Unternehmen kann bei der Entwick­lung von Not­fallplä­nen und ‑proze­duren für den Spielplatz­be­treiber unterstützen.
  13. Wieder­holte Prü­fun­gen: Je nach den örtlichen Vorschriften und der Nutzung des Spielplatzes kann das Unternehmen plan­mäßige wieder­holte Prü­fun­gen anbi­eten, um sicherzustellen, dass die Sicher­heit im Laufe der Zeit gewährleis­tet bleibt.
  14. Reparatur und Wartung: In eini­gen Fällen kann das Unternehmen auch Reparatur- und Wartungs­di­en­stleis­tun­gen anbi­eten, um iden­ti­fizierte Män­gel zu beheben.

Jed­er dieser Punk­te ist entschei­dend, um sicherzustellen, dass ein Spielplatz den höch­sten Sicher­heits­stan­dards entspricht und Kinder vor Ver­let­zun­gen schützt. Das Unternehmen sollte qual­i­fizierte Inspek­toren und Experten für Spielplatzsicher­heit beschäfti­gen, um diese Leis­tun­gen effek­tiv und pro­fes­sionell zu erbringen.

Spielplatzprüfung
Leistungen im Kurzüberblick

  • Sicht­prü­fung
  • Funk­tionale Prüfung
  • Prü­fung der Fallschutzoberflächen
  • Über­prü­fung der Ver­ankerung und Fundamente
  • Bew­er­tung und Zugänglichkeit
  • Prü­fung der Oberflächenbeschaffenheit
  • Bew­er­tung der Spielsicherheit
  • Prü­fung der Wartung und des Wartungsplans
  • Prü­fung auf Erfül­lung nach DGUV 202–022
  • Prü­fung auf Erfül­lung nach DIN EN 1176–1
  • Doku­men­ta­tion und Berichtsstellung
  • Leis­tung­sop­tion: weit­er­führende Beratung
  • Leis­tung­sop­tion: Notfallplanung
  • Leis­tung­sop­tion: Überwachung der Ein­hal­tung von Prüfin­ter­vallen inkl. Erinnerung

FAQ — Spielplatzprüfung

Spielplatz Kletternetz

Was ist eine Spielplatzprüfung?

Eine Spielplatzprü­fung ist eine Über­prü­fung von Spielplätzen, die durchge­führt wird, um sicherzustellen, dass sie den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen und für Kinder sich­er sind. Die Prü­fung wird von aus­ge­bilde­ten Fach­leuten durchge­führt, die über das nötige Know-how ver­fü­gen und in der Lage sind, poten­zielle Gefahren zu identifizieren.

Wie oft sollte die Prüfung durchgeführt werden?

Eine jährliche Prü­fung sorgt für das höch­ste Sicher­heit­sniveau. Die jährliche Kon­trolle bzw. Haup­tun­ter­suchung find­et vorzugsweise zu Beginn der Spiel­sai­son durch einen Sachkundi­gen für Spielplatzgeräte statt. Die Über­prü­fung bein­hal­tet die Fest­stel­lung des betrieb­ssicheren Zus­tandes von Anlage, Fun­da­menten und Ober­flächen auf Grund­lage der DIN EN 1176.

Min­destens ein­mal pro Woche sollte eine visuelle Prü­fung seit­ens des Spielplatz­be­treibers durchge­führt wer­den; jedoch kön­nen bei sehr stark­er Nutzung auch kürzere Prü­fungsin­ter­valle notwendig sein. Alle drei Monate muss eine soge­nan­nte „oper­a­tive Inspek­tion“ durch eine befähigte Per­son durchge­führt werden.

Warum ist eine Spielplatzprüfung wichtig?

Spielplätze sind ein wichtiger Bestandteil der Kind­heit und bieten Kindern die Möglichkeit, sich auszu­to­ben, zu spie­len und soziale Kon­tak­te zu knüpfen. Eine Spielplatzprü­fung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Spielplätze sich­er sind und den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen. Durch eine regelmäßige Prü­fung kön­nen poten­zielle Gefahren iden­ti­fiziert und beseit­igt wer­den, um Ver­let­zun­gen von Kindern zu vermeiden.

Wer ist für die Durchführung einer Spielplatzprüfung verantwortlich?

Die Ver­ant­wor­tung für die Durch­führung ein­er Spielplatzprü­fung liegt bei den Eigen­tümern der Spielplätze, z.B. Städten und Gemein­den, Schulen oder Kindergärten. Sie sind geset­zlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Spielplätze sich­er sind und den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen.

Wie oft sollte eine Spielplatzprüfung durchgeführt werden?

Spielplätze soll­ten regelmäßig auf ihre Sicher­heit hin über­prüft wer­den. Die Häu­figkeit der Prü­fung hängt von ver­schiede­nen Fak­toren ab, wie z.B. der Größe des Spielplatzes, der Anzahl der Geräte und der Häu­figkeit der Nutzung. In der Regel soll­ten Spielplätze min­destens ein­mal im Jahr über­prüft werden.

Was wird bei einer Spielplatzprüfung überprüft?

Bei ein­er Spielplatzprü­fung wer­den alle Spiel­geräte, Böden und son­sti­gen Ein­rich­tun­gen auf ihre Sicher­heit hin über­prüft. Die Prü­fung bein­hal­tet unter anderem eine Über­prü­fung der Geräte auf Beschädi­gun­gen und Ver­schleiß, eine Über­prü­fung der Böden auf ihre Fallschutzeigen­schaften sowie eine Über­prü­fung auf mögliche Gefahren­quellen wie scharfe Kan­ten oder herum­liegende Gegenstände.

Wer führt eine Spielplatzprüfung durch?

Eine Spielplatzprü­fung sollte von aus­ge­bilde­ten Fachkräften durchge­führt wer­den, die über das nötige Know-how ver­fü­gen. In der Regel wer­den Spielplatzprü­fun­gen von Unternehmen durchge­führt, die sich auf diesen Bere­ich spezial­isiert haben.

Was passiert, wenn eine Spielplatzprüfung Mängel aufdeckt?

Wenn bei ein­er Spielplatzprü­fung Män­gel fest­gestellt wer­den, müssen diese behoben wer­den, um die Sicher­heit der Kinder zu gewährleis­ten. Die Eigen­tümer des Spielplatzes sind dafür ver­ant­wortlich, die Män­gel zu beseit­i­gen und sicherzustellen, dass der Spielplatz den geset­zlichen Anforderun­gen entspricht.

Wie kann man sicherstellen, dass ein Spielplatz sicher ist?

Um sicherzustellen, dass ein Spielplatz sich­er ist, soll­ten die Eigen­tümer des Spielplatzes regelmäßige Sicher­heit­sprü­fun­gen durch­führen lassen. Die Prü­fung sollte von aus­ge­bilde­ten Fachkräften durchge­führt wer­den, die über das nötige Know-how ver­fü­gen. Eltern und Betreuer kön­nen auch selb­st einen Blick auf den Spielplatz wer­fen, um poten­zielle Gefahren­quellen zu identifizieren.

Welche Angaben sind auf einem Spielplatzschild erforderlich?

Name des Spielplatzes. Stan­dor­tangabe des Spielplatzes (z.B. Straße) oder GPS-Dat­en. Tele­fon­num­mer des Wartungsper­son­als (Schä­den an Spiel­geräten melden) weit­ere wichtige Infor­ma­tio­nen – z.B. Angaben zur Zufahrt für Rettungsdienste/ die Feuer­wehr, sofern diese auf­grund örtlich­er Gegeben­heit­en erforder­lich sind.

Wann bzw. muss ein Spielplatz eingezäunt werden?

Grund­sät­zlich gibt es keine Pflicht, eine Ein­friedung bei Spielplätzen einzubauen. Allerd­ings sind sie notwendig, wenn den Per­so­n­en, die den Spielplatz nutzen, vor Ort beson­dere Gefahren dro­hen. Ein­friedun­gen sind nach DIN 18034 mith­il­fe von Zäunen, dicht­en Heck­en oder Mauern möglich

Wer darf Spielplätze abnehmen?

Die jährliche Hauptin­spek­tion sowie die Erstab­nahme von Spielplätzen soll­ten grund­sät­zlich nur von sachkundi­gen Per­so­n­en mit entsprechen­den Befähi­gungsnach­weisen durchge­führt wer­den. Die erforder­liche Sachkunde wird über ein gültiges DIN 79161-Zer­ti­fikat nachgewiesen, welch­es alle drei Jahre durch einen Auf­frischungskurs ver­längert wer­den muss.

Was ist Norm DIN EN 1176?

Diese Norm legt die all­ge­meinen Sicher­heit­san­forderun­gen für stan­dort­ge­bun­dene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzbö­den fest. Diese Norm wurde vom Tech­nis­chen Komi­tee CEN/TC 136 des deutschen Insti­tuts für Nor­mung erar­beit­et, der Titel lautet „Sport‑, Spielplatz- und andere Freizei­tan­la­gen und –geräte“.

Wer haftet auf Spielplätzen?

Der Betreiber des Kinder­spielplatzes hat eine soge­nan­nte Verkehrssicherungspflicht und ist somit für die Sicher­heit auf dem Spielplatz ver­ant­wortlich. Es gibt bzgl. der Sicher­heit diverse Min­destanforderun­gen, die sich aus der DIN EN 1176 ergeben.

Bei öffentlichen Spielplätzen haftet die Kom­mune als Betreiberin für Unfälle, wenn diese sich auf­grund ein­er Ver­let­zung ihrer Verkehrssicherungspflicht ereignet haben.

Was ist denn ein guter Spielplatz?

Entwick­lungs­fähigkeit. Ein kindgerechter Erleb­nis­spielplatz muss nicht „fer­tig“ sein. Er sollte vielmehr Dinge und Bere­iche enthal­ten, die Kinder selb­st gestal­ten kön­nen – etwa verän­der­bare Wasser­läufe, Buden, große Steine, bewegliche Holzk­lötze, Holzbohlen und Bret­ter, Sand und Kies.

Hin­weis: natür­lich ist das ohne Ein­fluss für eine Spielplatzprüfung

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