Das bedeutet Baustellensicherheit
Baustellen sind Arbeitsplätze, auf denen die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes genauso einzuhalten sind, wie in jedem anderen Unternehmen. Im Gegenteil, die komplexe Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke und die sich ständig ergebenden Veränderungen im Baufortschritt erfordern ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Verantwortlich ist nach der Baustellenverordnung zuerst der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter, die Maßgaben des Arbeitsschutzes gemäß der jeweiligen Landesbauordnung, dem Arbeitsschutzgesetz, der Baustellenverordnung und der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) form- und fristgerecht umzusetzen. Bereits in der Phase der Planung eines Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen und später in der Ausführungsphase konsequent umzusetzen.
Werden auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, so fordert § 3 der Baustellenverordnung die Bestellung von einem oder mehreren geeigneten Koordinatoren – die sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, kurz SiGeKo. Deren Tätigkeit erstreckt sich von der Planungs- bis zur Ausführungsphase des Bauvorhabens und beinhaltet alle arbeitsschutzrelevanten Aspekte des Projektes, die im Zusammenspiel der unterschiedlichen Gewerke/Firmen im Verlauf des Baufortschritts zu beachten sind. Ziel ist es, das Unfallrisiko auf der Baustelle zu minimieren.
Das bedeutet Baustellensicherheit
Baustellen sind Arbeitsplätze, auf denen die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes genauso einzuhalten sind, wie in jedem anderen Unternehmen. Im Gegenteil, die komplexe Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke und die sich ständig ergebenden Veränderungen im Baufortschritt erfordern ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Verantwortlich ist nach der Baustellenverordnung zuerst der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter, die Maßgaben des Arbeitsschutzes gemäß der jeweiligen Landesbauordnung, dem Arbeitsschutzgesetz, der Baustellenverordnung und der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) form- und fristgerecht umzusetzen. Bereits in der Phase der Planung eines Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen und später in der Ausführungsphase konsequent umzusetzen.
Werden auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, so fordert § 3 der Baustellenverordnung die Bestellung von einem oder mehreren geeigneten Koordinatoren – die sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, kurz SiGeKo. Deren Tätigkeit erstreckt sich von der Planungs- bis zur Ausführungsphase des Bauvorhabens und beinhaltet alle arbeitsschutzrelevanten Aspekte des Projektes, die im Zusammenspiel der unterschiedlichen Gewerke/Firmen im Verlauf des Baufortschritts zu beachten sind. Ziel ist es, das Unfallrisiko auf der Baustelle zu minimieren.
Was wir für Sie tun können
Unsere erfahrenen SiGeKo vertreten Sie als Bauherrn bei der Koordination aller Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle, wie es die Baustellenverordnung verlangt. Zu unseren Leistungen gehören zum Beispiel:
in der Planungsphase
- die Beratung zu bleibenden sicherheitstechnischen Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten,
- die Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte Sicherheitseinrichtungen,
- die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan),
- die Erstellung von Baustellenordnung und Vorankündigung, sowie
in der Ausführungsphase
- die Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle,
- die laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans,
- die Klärung sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten,
- das Erkennen, die Bewertung und Vermeidung von Gefahren für die Beschäftigten,
- die Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen,
- das Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf die Beseitigung der Mängel.
Die richtige Balance zwischen Einhaltung der gesetzlichen Regularien und präventivem Handeln sorgt für die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufriedenheit und Motivation der Arbeitskräfte zu erhöhen sowie Ausfallzeiten und Störungen der Arbeitsabläufe zu senken und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden.
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Entdecken Sie in diesen drei Fallbeispielen, wie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erfolgreich bei verschiedenen Baustellenherausforderungen eingegriffen hat. Sehen Sie, wie durch gezielte Maßnahmen Sicherheitsprobleme gelöst, Baustopps vermieden und Krisen effektiv gemanagt wurden. Diese Beispiele zeigen, wie wertvoll ein erfahrener SiGeKo für reibungslose Bauabläufe und die Einhaltung von Vorschriften ist.