Die Bauindustrie mit allen damit verbundenen Gewerken gehört seit vielen Jahren zu den stark wachsenden Branchen. Die Leitung eines Bauvorhabens – egal ob Wohnhaus oder Industrieobjekt – unter technischen Gesichtspunkten erfordert Erfahrung und Expertise, um die reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke effizient zu gestalten.
Die Bauindustrie mit allen damit verbundenen Gewerken gehört seit vielen Jahren zu den stark wachsenden Branchen. Die Leitung eines Bauvorhabens – egal ob Wohnhaus oder Industrieobjekt – unter technischen Gesichtspunkten erfordert Erfahrung und Expertise, um die reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke effizient zu gestalten.
Dem Bauherrn kommen in diesem Gesamtkontext viele verschiedene Aufgaben und Pflichten zu, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Arbeiterinnen und Arbeiter auf einer Baustelle. Verantwortlich für die Koordination aller Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz ist der Bauherr, sagt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV). Allerdings sind nur wenige Bauherren mit den Rechtsgrundlagen und Anforderungen sowie der Durchsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Koordinierung auf Baustellen vertraut. Daher wurde gesetzlich geregelt, dass der Bauherr einen Teil seiner Verantwortung an einen „Beauftragten Dritten“ übertragen darf: den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo. Die Aufgaben dieser Person werden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) definiert. Als Beauftragter vertritt er die Interessen des Bauherrn und ist somit bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens mit einzubeziehen. Dadurch lassen sich Verstöße gegen den Arbeitsschutz in der Phase der Bauausführung, die u.U. zu einem kostspieligen Baustopp führen können, vermeiden.
Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKos)
Typische Aufgaben eines Koordinators, die sich während der Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben, umfassen:
- Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
- Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
- Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
- Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und ‑begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
- Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.
In den folgenden Regionen werden und wurden bereits Projekte umgesetzt:

- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfahlen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Die richtige Balance finden
Seit 2018 bieten wir unseren Kunden effiziente und innovative Lösungen in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Unser Team von Koordinatoren mit seiner langjährigen Erfahrung in den Bereichen SiGe-Koordination sowie Planung, Ausschreibung und Bauleitung unterstützt Bauherren auch bei komplexen Projekten und gewährleistet eine optimale Betreuung des Bauvorhabens. Damit können die Anforderungen des Arbeitsschutzes effizient sowohl in die Planungs- und Ausschreibungsphase sowie in den Baustellenalltag integriert werden. Die richtige Balance zwischen Einhaltung der gesetzlichen Regularien und präventivem Handeln sorgt für die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufriedenheit und Motivation der Arbeitskräfte zu erhöhen sowie Ausfallzeiten und Störungen der Arbeitsabläufe zu senken.
in der Planungsphase:
- die Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor‑, Entwurfs- und Werkplanung
- die Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe – Plan)
- die Zusammenstellung einer Unterlage für die spätere Arbeit am Bauwerk, für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
in der Ausführungsphase:
- die Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle für den Auftraggeber
- die Durchsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung
- die laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- die Klärung sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
- die Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- das Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf die Beseitigung der Mängel
Kontaktieren Sie uns einfach, wenn Sie weitere Fragen zum Bereich haben und auf der Suche nach einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben sind.
Was müssen Bauherren beachten — ein Auszug ausgewählter Anforderungen
Was sind Anforderungen der deutschen Baustellenverordnung in Bezug auf den Arbeitsschutz?
- alle Arbeitnehmer müssen über die Gefahren am Arbeitsplatz aufgeklärt werden
- der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer die entsprechenden persönlichen Schutzausrüstungen tragen, die für die jeweilige Arbeit erforderlich sind
- es muss auf jeder Baustelle ein Betriebsarzt oder ein Sicherheitsfachmann zur Verfügung stehen
- es müssen regelmäßige Sicherheitsinspektionen durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Sicherheitsregeln eingehalten werden
- alle Arbeitnehmer müssen über die Schutzmaßnahmen auf der Baustelle informiert werden
- der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Maschinen und Geräte auf der Baustelle in einwandfreiem Zustand sind.
- es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko eines Unfalls oder einer Erkrankung zu minimieren.
- jeder Arbeitnehmer muss auf dem neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften und der gesetzlichen Bestimmungen sein
- alle Gefahrenquellen auf der Baustelle müssen ermittelt und eliminiert werden
- der Arbeitgeber muss regelmäßig Schulungen und Seminare zur Verbesserung des Arbeitsschutzes anbieten.
- Arbeitgeber müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten
- Arbeitnehmer müssen auf allen Baustellen über den Umgang mit Gefahrstoffen und mögliche Gefahren unterrichtet werden
- Arbeitgeber müssen für angemessene Hygienemaßnahmen sorgen, um das Risiko von Erkrankungen und Verletzungen zu verringern
- Arbeitgeber müssen eine angemessene Beleuchtung und Schutzausrüstung stellen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten
- Arbeitnehmer müssen eine angemessene Pausenzeit haben, um sich zu erholen und zu erholen
- Arbeitgeber müssen ein zugelassenes Sicherheitssystem
- bereitstellen, das die Arbeitnehmer vor Gefahren schützt, die durch Unfälle, Abstürze oder andere Unfälle verursacht werden können
Welche Konsequenzen drohen, falls die Baustellenverordnung nicht eingehalten wird?
Wird die Baustellenverordnung nicht eingehalten, kann das eine Reihe von Risiken und Gefahren mit sich bringen.
Die Sicherheit der Arbeiter auf einer Baustelle ist gefährdet, da die entsprechenden Verordnungen dazu dienen, Unfälle und Verletzungen zu verhindern. Es kann zu schwerwiegenden Verletzungen oder sogar zu Todesfällen kommen. Daher müssen alle Mitarbeiter auf einer Baustelle auf die Einhaltung der Verordnungen achten.
Außerdem können durch die Nichteinhaltung der Verordnungen und Regularien Kosten entstehen. Diese Kosten können durch höhere Versicherungsgebühren, höhere Kosten für die Reparatur von Maschinen und Werkzeugen, höhere Kosten für medizinische Behandlungen, höhere Kosten für Nacharbeiten und andere Kosten entstehen. Daher müssen Unternehmen die Kosten und Risiken berücksichtigen, die mit der Nichteinhaltung der Verordnungen verbunden sind, bevor sie sich dafür entscheiden, die Verordnungen nicht einzuhalten.
Die Nichteinhaltung der Regularien kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Unternehmen können mit Geld- oder Haftstrafen belegt werden. Auch für Arbeiter können Konsequenzen drohen, wenn Verordnungen und Regularien nicht eingehalten werden. Auch die Stilllegung von Baustellen ist möglich.
Es besteht auch das Risiko bleibender Imageschäden. Sind Unternehmen nicht in der Lage, Verordnungen und Regularien einzuhalten, kann es schwerwiegende Folgen haben, wenn neue Kunden gewonnen werden sollen oder neue Aufträge zu akquirieren sind.
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Beispiele aus dem Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung an Baustellen
- Die Gefährdungsbeurteilung nicht korrekt, vollständig oder rechtzeitig gemacht
3000 Euro - Verkehrswege weisen Mängel auf oder sind nicht zu diesem Zweck geeignet
1000 Euro - Eine unmittelbare beachtliche Gefahr tritt auf und der Arbeitgeber lässt das Arbeiten nicht einstellen
5000 Euro - Sicherheitseinrichtungen werden nicht wie vorgeschrieben gewartet und überprüft
1000 Euro - Vorkehrungen bezüglich Flucht und Rettung wurden nicht getroffen
2000 Euro - Das Erste-Hilfe-Material ist unvollständig oder fehlt gänzlich
200 Euro - Das Erste-Hilfe-Material wird nicht zur Verfügung gestellt
1000 Euro - Toiletten sind nicht vorhanden oder nutzbar
600 Euro - Pausenraum ist nicht vorhanden oder nutzbar
600 Euro
Baustopp — Beispiele von Baustellenstillegungen
Ein Baustopp, auch bekannt als Baueinstellungsverfügung oder baurechtliche Einstellungsverfügung, ist ein Verwaltungsakt, der von der zuständigen Baubehörde vor Ort erlassen wird. Sobald Sie über den Baustopp informiert wurden, sind Sie als Bauherr dazu verpflichtet, umgehend alle Arbeiten auf der Baustelle ruhen zu lassen. Es handelt sich dabei um eine Anordnung, die sofort umgesetzt werden muss. In der Regel geht ein Baustopp mit einem zusätzlichen Bußgeldverfahren einher.
Ein Baustopp kann aus verschiedenen Gründen erlassen werden, beispielsweise wenn die Baustelle nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht oder wenn es Beschwerden von Anwohnern gibt. In jedem Fall sollten Bauherren den Baustopp ernst nehmen und sich umgehend mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung setzen, um die Gründe für den Baustopp zu erfahren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Um einen Baustopp zu vermeiden, sollten Bauherren von Anfang an alle erforderlichen Genehmigungen einholen und sicherstellen, dass die Baustelle den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht. Es ist auch ratsam, regelmäßig mit der Baubehörde in Kontakt zu bleiben und bei Problemen oder Verzögerungen frühzeitig zu informieren. Durch eine sorgfältige Planung und Vorbereitung können Bauherren dazu beitragen, dass ihr Bauprojekt reibungslos verläuft und keine unvorhergesehenen Probleme auftreten.
Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung
an Baustellen mit Absturzgefahr
- Keine Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen vorhanden
5000 Euro - Sicherheitsvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen sind nicht vollständig
3500 Euro - Arbeiter werden nicht vor herabfallenden Gegenständen geschützt oder der Schutz ist nicht dazu geeignet
2000 Euro - Keine Sicherung von Gefahrenbereichen vorhanden
2000 Euro - Mittel und Geräte zur Bekämpfung von Feuer nicht dazu geeignet oder nicht ausreichend vorhanden
1000 Euro - Notausgänge und Fluchtwege weisen Mängel auf oder sind nicht zu diesem Zweck geeignet
3000 Euro - Der Notausgang oder der Fluchtweg besitzt keine Sicherheitskennzeichnung oder jene reicht nicht aus
2000 Euro - Unzureichende oder fehlende Beleuchtung
400 Euro - Unzureichende oder fehlende Sicherheitsbeleuchtung
1000 Euro - Weitere benötigte Einrichtungen fehlen oder reichen nicht aus 400 Euro
- Keine ausreichende Versorgung mit gesundheitlich bekömmlicher Luft
2000 Euro - Fahrzeuge, Erdbaumaschinen oder Förderzeuge besitzen keine oder eine unzureichende Standsicherung
5000 Euro - Unzureichende oder unsichere Verkehrswege bei gleichzeitigem Fahr- und Fußgängerverkehr
2000 Euro - Höher oder tiefer gelegene Arbeitsplätze und entsprechende Zugänge haben keine oder eine ungenügende Standsicherheit und Stabilität
5000 Euro - Bei Ausschachtungen, Brunnenbauarbeiten, unterirdischen oder Tunnelbauarbeiten fehlt eine Abböschung bzw. Verbau oder Verschalung oder ist unzureichend
5000 Euro - Anliegende Medien wurden bei Erdarbeiten nicht erkundet
2000 Euro - Maßnahmen bei möglichem Sauerstoffmangel fehlen oder sind nicht ausreichend (z.B. kein Atemschutz oder fehlende Unterweisung der Arbeitnehmer)
5000 Euro - Beim Auf- Um- und Abbau von Sprundwänden und Senkkästen können keine oder nur unzureichende Maßnahmen zur Rettung von Arbeitnehmern gegen Eindringen von Material und Wasser ergriffen werden
3500 Euro - An Laderampen fehlen Absturzsicherungen oder sie sind nicht ausreichend
1000 Euro - Eine befähigte Person ist bei der Planung oder Durchführung von Abbruch- und Montage- oder Demontagearbeiten (Massivbauelemente, Spundwände oder Senkkästen) nicht als Aufsicht anwesend
3000 Euro - Elektrische Freileitungen wurden nicht freigeschaltet, nicht verlegt, nicht abgeschrankt, nicht abgeschirmt oder es wurden keine Hinweise befestigt
3000 Euro