Betriebsanweisungen (BAs)
Betriebsanweisungen sind Dokumente, d.h. schriftliche Anweisungen, die in Unternehmen erstellt werden, um Mitarbeiter über die korrekten Vorgehensweisen in betrieblichen Tätigkeiten zu informieren. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit und helfen dabei, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Es beschreibt die Gefahren, welche von einer Maschine, einem Arbeitsverfahren, einem biologischen Arbeitsstoff oder einem Gefahrstoff ausgehen können. Des Weiteren werden dort Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln beim Umgang, bei Störungen und Unfällen sowie Hinweise zur Ersten Hilfe und zur Entsorgung gegeben.
Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen sind somit notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Betriebsanweisungen und Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen gemäß § 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden.
Beim Abfassen von Betriebsanweisungen sind neben der Kenntnis der Arbeitsprozesse auch Informationen zu den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen, Persönlichen Schutzausrüstungen usw. erforderlich. Die Erstellung ist allgemeine Pflicht des Unternehmers. Dieser kann diese Pflicht auf andere Personen – im Allgemeinen den zuständigen Vorgesetzten für einen bestimmten Arbeitsbereich – übertragen.
Die Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anweisung, die bspw. die Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen beschreibt. Sie enthält wichtige Informationen über die Gefährdungen, die von den Maschinen und Anlagen ausgehen, sowie über die Maßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen ergriffen werden müssen. Die Betriebsanweisung muss verständlich und leicht zugänglich für alle Mitarbeiter sein, die mit den Maschinen und Anlagen arbeiten.
Die Unterweisung ist eine mündliche oder schriftliche Anweisung, die den Mitarbeitern vermittelt, wie sie sicher mit den Maschinen und Anlagen arbeiten können. Die Unterweisung soll sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Gefährdungen, die von den Maschinen und Anlagen ausgehen, verstehen und wissen, wie sie diese vermeiden können. Die Unterweisung muss für jeden Mitarbeiter durchgeführt werden, der mit den Maschinen und Anlagen arbeitet.
Falls in Unternehmen keine Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen durchgeführt werden, können Risiken und Probleme auftreten. Die Mitarbeiter sind möglicherweise nicht ausreichend informiert und geschult, um sicher mit den Maschinen und Anlagen zu arbeiten. Dies kann zu Unfällen und Verletzungen führen, die nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen selbst beeinträchtigen können. Darüber hinaus können fehlende Betriebsanweisungen und Unterweisungen auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn die zuständigen Behörden bei Inspektionen feststellen, dass die Unternehmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Insgesamt sind Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen in Unternehmen notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten von Unternehmen ernst genommen werden, um rechtliche Konsequenzen und Probleme zu vermeiden.
Können Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische Maßnahmen, Änderung des Arbeitsverfahrens oder durch Verwendung ungefährlicher Stoffe vermieden werden, muss auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten eingewirkt werden. Die Verantwortung der Unternehmen besteht in der Erstellung von Betriebsanweisungen.
Was sind Betriebsanweisungen?
Betriebsanweisungen sind Dokumente, d.h. schriftliche Anweisungen, die in Unternehmen erstellt werden, um Mitarbeiter über die korrekten Vorgehensweisen in betrieblichen Tätigkeiten zu informieren. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit und helfen dabei, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Warum sind Betriebsanweisungen wichtig?
Betriebsanweisungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter die richtigen Verfahren und Verhaltensweisen kennen, um sicher und effektiv zu arbeiten. Sie sind auch ein wichtiger Teil der gesetzlichen Anforderungen für Arbeitgeber, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Betriebsanweisungen sind auch ein wichtiger Bestandteil der Risikobewertung. Eine Risikobewertung ist eine systematische Bewertung von potenziellen Risiken am Arbeitsplatz und wie sie reduziert oder eliminiert werden können. Betriebsanweisungen helfen dabei, diese Risiken zu minimieren, indem sie klare Anweisungen und Verfahren bereitstellen.
Wann ist eine Betriebsanweisung erforderlich?
Betriebsanweisungen sind immer dann erforderlich, wenn Beschäftigte etwas zum ersten Mal Durchführen oder verwenden. Das heißt: Bevor Mitarbeiter/innen mit bestimmten Arbeitsmitteln oder einem bestimmten Stoff hantieren, müssen sie sich mit den Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln vertraut machen.
Rechtsrahmen
Rechtsgrundlage für die Betriebsanweisung bilden neben dem Arbeitsschutzgesetz verschiedene andere Gesetze. Wann eine Betriebsanweisung Pflicht ist, können Sie unter anderem in diesen Gesetztestexten nachlesen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§ 4, 9, 12 und 15
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §§ 4, 6, 9 und 12
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) § 3
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) §§ 2 und 4
Weiterhin finden Sie die Forderung nach Betriebsanweisungen in vielen weiteren Vorschriften und Regeln wie Unfallverhütungsvorschriften, Merkblätter und Informationen, die sich speziell mit Arbeitsschutzthemen befassen.
Rechtliche Konsequenzen im Falle eines Unfalls und fehlender Betriebsanweisung
In Deutschland können bei einem Arbeitsunfall ohne Betriebsanweisung strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber drohen. Wenn ein Unfall aufgrund mangelnder Sicherheitsmaßnahmen oder unzureichender Information der Mitarbeiter passiert, kann der Arbeitgeber wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Außerdem kann es zu zivilrechtlichen Ansprüchen der betroffenen Mitarbeiter oder deren Angehörigen kommen. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber Betriebsanweisungen erstellen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter diese verstehen und befolgen.
Arten von Betriebsanweisungen
Etabliert hat sich die Unterscheidung von drei Arten von Betriebsanweisungen: für Gefahrstoffe und für Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Maschinen sowie für Biostoffe. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung
1. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Zu den Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe zählen bspw.:
- Betriebsanweisung für Reinigungsmittel
- Betriebsanweisung für Ethanol
- Betriebsanweisung für Akkusäure
2. Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel und Maschinen
Die Betriebsanweisungen für Maschinen umfassen zum Beispiel:
- Betriebsanweisung für Gabelstapler
- Betriebsanweisung für PSA (persönliche Schutzausrüstung)
- Betriebsanweisung für Ständerbohrmaschinen
- Betriebsanweisung für Baustellenkompressoren
- Betriebsanweisung für elektrische Handwerkszeuge
3. Betriebsanweisungen für Biostoffe
Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 BioStoffV Betriebsanweisungen zu erstellen. Biostoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen. Zumeist kommen diese in Laboratorien vor, oft aber auch z. B. im Gesundheitsdienst, bei Reinigungsarbeiten, in der Veterinärmedizin, oder der Land‑, Forst‑, Abwasser- und Abfallwirtschaft.
Weitere Unterscheidungsmöglichkeiten in:
- Betriebsanweisungen für Maschinen und Werkzeuge: Diese Anweisungen beschreiben die korrekte Verwendung von Maschinen und Werkzeugen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter sicher arbeiten und Verletzungen vermeiden können.
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe: Diese Anweisungen beschreiben den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter nicht gefährdet werden und die Umwelt nicht geschädigt wird.
- Betriebsanweisungen für Arbeitsplätze in besonderen Umgebungen: Diese Anweisungen beschreiben die sicheren Verfahren und Verhaltensweisen für Mitarbeiter, die in besonderen Umgebungen arbeiten, wie z.B. in höhen oder in engen Räumen.
- Betriebsanweisungen für Notfälle: Diese Anweisungen beschreiben die Maßnahmen, die Mitarbeiter im Falle eines Notfalls ergreifen müssen, wie z.B. bei einem Feuer oder einem Unfall.
- Betriebsanweisungen für persönliche Schutzausrüstung: Diese Anweisungen beschreiben die korrekte Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, wie z.B. Helmen oder Schutzbrillen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter vor Verletzungen geschützt werden.
Wer erstellt Betriebsanweisungen?
Die Mitwirkenden Personen zur Erstellung von Betriebsanweisungen variieren, mitwirken können:
- Unternehmer: In der Regel erstellen Unternehmer die Betriebsanweisung nicht selbst. Sie können die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung auf jemand anderen übertragen.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte: Unternehmer lassen sich oft von Fachkräften für Arbeitssicherheit und vom Betriebsarzt unterstützen, um eine Betriebsanweisung zu erstellen.
- Vorgesetzte der Arbeitsbereiche: Meist wirken auch die Vorgesetzten der jeweiligen Arbeitsbereiche bei der Erstellung der Betriebsanweisung mit.
- Mitarbeitende: Es ist vorteilhaft, betroffene Mitarbeiter in das Schreiben der Betriebsanweisung einzubeziehen, weil sie über die notwendige praktische Erfahrung verfügen.
- Betriebsrat: Der Betriebsrat darf bei der inhaltlichen Erarbeitung der Betriebsanweisung mitbestimmen.
Eine zuverlässige und fachkundige Person darf somit Betriebsanweisungen erstellen, wenn sie vom Unternehmer damit beauftragt wurde. Wie genau das funktioniert, lesen Sie in unserem Artikel zur Übertragung von Unternehmerpflichten.
Beispiel: Im Bereich von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kann der Unternehmen den zuständigen Vorgesetzten des Arbeitsbereichs mit der Erstellung der Betriebsanweisung betrauen. Das ist in diesem Fall normalerweise die verantwortliche Elektrofachkraft. Zusätzlich können Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte in diesem Bereich beratend mitwirken.
Abgrenzung und verwandte Begriffe zur Betriebsanweisung in der Arbeitssicherheit
Die Betriebsanweisung ist nicht mit anderen Begriffen aus dem Arbeitsschutz zu verwechseln. Wir haben für Sie daher nochmals kurz zusammengefasst, was die Unterschiede sind:
- Betriebsanleitung: Eine Betriebsanleitung wird vom Hersteller für bestimmte Anlagen und Arbeitsmittel erstellt. Informationen daraus können für die Betriebsanweisung genutzt werden.
- Arbeitsanweisung: Im Unterschied zur Betriebsanweisung steht bei der Arbeitsanweisung der Prozess der Tätigkeit im Vordergrund. Die Arbeitsanweisung soll Mitarbeitenden helfen, ihre Aufgaben sicher und qualitätsgerecht zu erledigen.
- Gefährdungsbeurteilung: Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung bereiten Unternehmen in der Betriebsanweisung übersichtlich auf.
- Sicherheitsdatenblatt: Das ausführliche Sicherheitsdatenblatt bildet die Grundlage für die kompakte Betriebsanweisung.
- Unterweisung: Die Unterweisung dient dazu, den Mitarbeitenden die Inhalte der Betriebsanweisung zu vermitteln. So gesehen ist die Betriebsanweisung die Basis der Unterweisung.
Wer unterschreibt Betriebsanweisungen?
Eine Unterschrift am Ende der Betriebsanweisung ist keine Pflicht. Dennoch unterschreiben einige Vorgesetzte das Dokument, um zu zeigen, wie wichtig es ist. Gleichzeitig machen Vorgesetzte so deutlich, dass sie hinter den Inhalten der Betriebsanweisung stehen und sich als Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügung stellen. Außerdem können die Empfänger der Betriebsanweisung durch eine Unterschrift bestätigen, dass Sie die Inhalte zur Kenntnis genommen haben.
Wie bringe ich Mitarbeitende die Betriebsanweisung näher?
Es gibt zwei Möglichkeiten die Mitarbeiter/innen in den Inhalten der Betriebsanweisung zu unterweisen:
- Aushängen oder aushändigen der Betriebsanweisung: Wenn Mitarbeitern die Betriebsanweisung überreicht wird, kann der Empfang durch eine Unterschrift bestätigt werden. Die Gefahr besteht, dass Mitarbeiter/innen diese nicht wirklich lesen, den Text nicht verstehen oder die Anweisungen umsetzen wollen.
- Vorstellen der Betriebsanweisung in einer Unterweisungen: Unterweisungen die auf Betriebsanweisungen aufbauen, sind eine weitere Möglichkeit. Bei diesem Vorgehen, können Inhalte detailliert durchgesprochen werden und eine Verständnisabfrage ist möglich. Es ist somit sichergestellt, dass Mitarbeiter/innen die Betriebsanweisung erhalten, zur Kenntnis genommen und auch verstanden haben.
Notwendigkeit zur Aktualisierung der Betriebsanweisung?
Betriebsanweisungen haben eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Trotzdem müssen sie regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. In bestimmten Fällen können Betriebsanweisungen auch für kurzfristige Tätigkeiten erforderlich sein, z.B. für Reparatur- oder Reinigungsarbeiten.
Es ist am besten, sofort nach Freigabe der Betriebsanweisung einen Termin für eine regelmäßige Überprüfung festzulegen. Der Überprüfungstermin entbindet Sie jedoch nicht von der Verpflichtung, die Betriebsanweisung sofort anzupassen, wenn sich relevante Änderungen bei der Benutzung oder an Arbeitsmitteln ergeben.
Der Termin dient dazu, dass Sie Änderungen erkennen und Punkte ergänzen können, die aus Unachtsamkeit oder Unkenntnis nicht in die Betriebsanweisung aufgenommen wurden. Solche Änderungen können betrieblich bedingt sein oder sich durch neue Gesetze und Regelungen ergeben.
Weiterführende Informationen
Zusammenfassung
Zusammenfassend gilt, dass Betriebsanweisungen in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit die Aufgabe haben, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen zu garantieren. Die Anweisungen regeln, wie Mitarbeiter/innen sich zu verhalten haben und wie sie mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen umgehen sollen.
Kursangebot Betriebsanweisung
Der Kurs konzentriert sich auf die Ableitung von Betriebsanweisungen bezüglich des sicheren Gebrauchs von Maschinen und Geräten aus den identifizierten Gefahren und Risiken und der entsprechenden Unterweisung der Mitarbeiter/innen, die den Gefahren und Risiken ausgesetzt sind.
Er ermöglicht es den Teilnehmer/innen, spezifische Betriebsanweisungen schriftlich zu entwickeln, die auf den identifizierten Gefahren und Risiken der Arbeitsprozesse der Organisation basieren. Anschließend bereiten sie die Unterweisungen der Mitarbeiter/innen vor und setzen diese um.
Der Kurs ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele vorgestellt werden. Es ist als Fortsetzung des Kurses Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen) anzusehen.
Aufgrund der Vielzahl von Risikofaktoren konzentriert sich der Kurs auf eine Auswahl allgemeiner Gefahren und Risiken. Auf Anfrage können individuelle Kurse entwickelt werden.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- angemessene Betriebsanweisungen aus identifizierten Gefahren und Risiken abzuleiten,
- Arbeitsschutzpiktogramme ordnungsgemäß anzuwenden
- die Unterweisungen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitsschutz vorzubereiten und umzusetzen.
Der Kurs gehört zu unserem Angebot in der Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz mit Schulungsangeboten und Beratungsleistungen.
Kurs / Training / Schulung
Zielgruppe: Personen, die in Unternehmen mit der Erstellung, und/oder Überwachung von Betriebsanweisungen von Maschinen und Anlagen beauftragt sind oder werden sollen
Inhalte:
- Verbindung zwischen Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung
- Inhalt, Komponenten und Layout der Betriebsanweisung
- Arbeitsschutzpiktogramme
- Unterweisungstechniken und ‑methoden
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Erstellen von Betriebsanweisungen und zugehörige Beratungsleistungen
Die Expert bietet Beratungsleistungen und die Erstellung von Betriebsanweisungen an, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter sicher und effektiv arbeiten können. Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Experten, die in der Lage sind, Betriebsanweisungen für eine Vielzahl von Branchen und Tätigkeiten zu erstellen. Beim Abfassen von Betriebsanweisungen sind neben der Kenntnis der Arbeitsprozesse auch Informationen zu den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen, Persönlichen Schutzausrüstungen usw. erforderlich. Die Erstellung ist allgemeine Pflicht des Unternehmers. Dieser kann diese Pflicht auf andere Personen oder Organisationen übertragen
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Überprüfung und Aktualisierung bestehender Betriebsanweisungen
- Schulungen für Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit und Betriebsanweisungen
- Beratung und Unterstützung bei der Risikobewertung und der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei der Umsetzung von Betriebsanweisungen helfen können. Wir sind immer bereit, Ihnen mit unserer Expertise und unserem Engagement zur Seite zu stehen.
Achtung! Nach der Gefahrstoffverordnung sind Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen.
Dienstleistungen rund um die Betriebsanweisung
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Überarbeitung von Betriebsanweisungen
- Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Prüfung von Betriebsanweisungen
- unterstützende Beratungsleistungen rund um die BA
Beispiele erstellter Betriebsanweisungen umfassen:
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit schweren Maschinen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten in der Höhe
- Betriebsanweisung für das Arbeiten in engen Räumen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Gefahrstoffen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit elektrischen Geräten
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Chemikalien
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Säuren und Laugen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Gasen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Schweißgeräten
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Sägen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Schleifmaschinen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Bohrmaschinen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Lötkolben
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Pressen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Gabelstaplern
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Kränen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Hubwagen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Scherenbühnen
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Traktoren
- Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Lastwagen
- …
Zum Abschluss — Schlagworte, Schlüsselworte und Synonyme
Beispiele realisierter Betriebsanweisungen: Arbeiten im Melkstand, Weintraubenannahmewanne, Weinpresse, Weidehaltung von Rindern, Trennschleifer, Arbeiten auf dem Gewächshausdach, Mähdrescher, Abbrucharbeiten, Abflammgeräte, Abfüllanlagen, Arbeiten im Kühlraum, Arbeiten im Freien bei Hitze, Arbeitsplattform am Traktor, Brunnenanlagen, Drahtwickelmaschine, Entlauber, Fahrsilo, Feldhäcksler, Floristische Tätigkeiten, Gelenkwelle und ihre Schutzeinrichtung, Heckenschere, Hochdruckreiniger, Kellerleiter, Laubarbeiten, Laubschneider, Leiter, Radlader, Regale und Lager, Steinarbeiten, Teleskoplader, Trennschleifer, Verbau von Gruben und Gräbern
Erfolgreich in: Dresden (Sachsen), Magdeburg (Sachsen-Anhalt), Erfurt (Thüringen), Berlin, Hamburg, Brandenburg (Potsdam), München (Bayern), Stuttgart (Baden-Württemberg), Wiesbaden (Hessen), Main (Rheinland-Pfalz), Schleswig-Holstein (Kiel), Schwerin (Mecklenburg)