Gefährdungsbeurteilung (GBU)
In Deutschland sind Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV). Sie dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Erstellung erfolgt, um potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören unter anderem Gefahren durch Maschinen, Arbeitsmittel, Chemikalien, Lärm oder psychische Belastungen.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen werden genutzt, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen sind somit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und dienen der präventiven Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland regeln sind:
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung — ArbStättV) — §3 Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Beschäftigte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten Gefährdungen ausgesetzt sind oder sein könnten. Bei einer Gefährdungsbeurteilung sind physische und psychische Belastungen sowie Belastungen der Augen oder Gefährdungen des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen und die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz ist die grundlegende Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln und Anlagen sowie die Durchführung von Prüfungen und Kontrollen. Sie enthält auch Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Diese haben eine wichtige Funktion bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze. Sie geben Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die genannten Gesetze und Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten Regelungen. Je nach Branche und Tätigkeit können dabei weitere Vorschriften gelten.
Es gibt sehr viele Methoden und Verfahren für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die je nach Art und Umfang der Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können. In der Regel ist die Gefährdungsbeurteilung Teil eines umfassenden Arbeitsschutzmanagementsystems und wird regelmäßig aktualisiert und überprüft.
Gefährdungen beurteilen — heißt erkennen und einschätzen
Gefährdungen und Belastungen, die die Gesundheit in Mitleidenschaft ziehen, können im beruflichen Alltag entstehen. Das Zielt ist die damit einhergehenden Risiken zu minimieren oder diese vollständig zu beseitigen. Arbeitsplätze und Arbeitsumgebung sollen möglichst gesundheitsförderlich gestaltet sein. Dazu müssen Gefährdungen und Belastungen erkannt und geschätzt werden können.
Verankerung im Recht — rechtliche Grundlagen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiterzuführen. Die “Grundsätze der Prävention” sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100–001 detaillierter beschrieben.
Sicherheit und Gesundheit ist planbar und kann gemanagt werden
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für die Führung und Planung von betrieblichen Abläufen. Durch geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dies kann auch dazu beitragen, Ausfallzeiten beim Personal zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise Regelungen zur Reinigung und Desinfektion, arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte sowie Prüffristen für Arbeitsmittel und Betriebsanweisungen. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen können zudem die Motivation und Leistungsfähigkeit verbessern und zur Qualitätssicherung beitragen.
Verpflichtungen der Unternehmen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Besteht eine Dokumentationspflicht für Gefährdungsbeurteilungen?
Für eine erfolgreiche Durchführung von Schutzmaßnahmen ist es nicht nur wichtig, die Schritte der Gefährdungsbeurteilung schriftlich festzuhalten, sondern auch verpflichtend. Diese Pflicht ist im Arbeitsschutzgesetz seit 1997 verankert. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient dazu, den Ist- mit dem Soll-Zustand zu vergleichen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Die Dokumentation spielt daher bei der beständigen Verbesserung des betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements eine wichtige Rolle . Sie bildet auch die Basis für das Verfassen von Betriebsanweisungen.
Reicht es, eine Gefährdungsbeurteilung einmal zu erstellen?
Es ist wichtig, dass die Schutzmaßnahmen (arbeitsmedizinisch und arbeitssicherheitstechnisch) kontinuierlich überprüft werden. Einmal im Jahr muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden. Auch wenn sich Gegebenheiten in deinem Unternehmen ändern, ist dies notwendig. Dazu zählen die folgenden Fälle:
- wenn es Änderungen in den Arbeitsverfahren oder ‑prozessen gibt,
- wenn neue Arbeitswerkzeuge oder Stoffe verwendet werden,
- für den Fall, dass Vorschriften oder Gesetze geändert werden,
- Wenn es einen Arbeitsunfall gegeben hat bzw. eine Berufskrankheit auftritt,
- bei arbeitsplatzbedingten Beeinträchtigungen, die zu langen Fehlzeiten führen
Voller Einsatz für Ihre Kunden — ihr Fokus im Unternehmen. Wie steht es dabei um die Gesundheit der Mitarbeiter/innen? Eine wesentliche Voraussetzung für die Motivation und Leistungsfähigkeit in Team und Unternehmen ist sicheres und gesundes Arbeiten.
Sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung
- Festlegen von Arbeitsbereich und Tätigkeiten
- Ermitteln von Gefährdungen
- Beurteilung von Gefährdungen
- Festlegen von Maßnahmen
- Durchführung von Maßnahmen
- Prüfung auf Wirksamkeit
- Gefährdungsbeurteilung Schreiben oder Fortführen
- Dokumentieren
- Überwachen und Aktualisieren
Kursangebot Gefährdungsbeurteilung
Der Kurs konzentriert sich auf die Identifizierung und Bewertung von Gefahren und Risiken innerhalb der Arbeitsprozesse der Organisation. Ziel ist es, ein tieferes Verständnis der verschiedenen Arten von Gefährdungsfaktoren zu erlangen.
Den Teilnehmer/innen wird es damit möglich Gefahren und Risiken sowie deren Quellen zu identifizieren.
Der Kursschwerpunkt liegt auf einer Gestaltung als handlungsorientiertes Format, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele vorgestellt werden. Er ist als Vertiefung des Einführungskurses anzusehen.
Aufgrund der Vielzahl von Risikofaktoren konzentriert sich der Kurs auf eine Auswahl allgemeiner Gefahren und Risiken. Auf Anfrage können individuelle Kurse entwickelt werden.
Die vermittelten Inhalte umfassen bspw.:
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung
- Methoden und Verfahren für die Gefährdungsbeurteilung
- Identifikation und Bewertung von Gefahren
- Risikobewertung und Priorisierung
- Entwicklung von Schutzmaßnahmen und Aktionsplänen
- Dokumentation und Kommunikation von Ergebnissen
- Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- die verschiedenen Arten von Gefahrenfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu unterscheiden,
- Begehungen am Arbeitsplatz vorzubereiten und durchzuführen, um Gefahren und Risiken zu identifizieren,
- identifizierte Gefahren und Risiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu bewerten.
Der Kurs gehört zu unserem Angebot in der Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz mit Schulungsangeboten und Beratungsleistungen.
Kurs / Training / Schulung
Zielgruppe: Personen, die in Unternehmen mit der Erstellung, und/oder Überwachung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind bzw. werden sollen
Inhalte:
- Ausgewählte Risikofaktoren und ihre Folgen
- Techniken und Methoden zur Identifizierung von Gefahren innerhalb der Organisation
- Bewertung von Gefahren und Risiken
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und zugehörige Beratungsleistungen
Die Expert hat sich auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Beratungsleistungen in diesem Bereich spezialisiert. Systematisch ermitteln wir Gefährdungen und Belastungen im Betrieb im Rahmen einer Gefährdungsanalyse. Wir legen Arbeitsschutzmaßnahmen fest und unterstützen Sie in der Umsetzung, um im Anschluss auf Wirksamkeit zu prüfen und den Prozess fortzuschreiben. Die Expert bietet ihren Kunden eine umfassende und professionelle Unterstützung bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Experten mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die auf ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind.
Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, die Effizienz und Produktivität unserer Kunden zu steigern und gleichzeitig ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Wir helfen unseren Kunden, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet.
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen in:
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung (ArbStättV), beispielsweise im Falle beengte Platzverhältnisse, zu schmale Verkehrswege oder Absturzstellen
- Gefährdungsbeurteilung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), beispielsweise bei sicherheitstechnischen Mängeln an Maschinen und Anlagen
- Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- die Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz, beim Umgang mit entzündlichen Substanzen
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz
Damit einhergehend bieten wir die die folgenden Dienstleistungen an:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Risikobewertungen und ‑analysen
- Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Risikominimierung
- Training und Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (s.O.)
- Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmenplänen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
Mit uns erfüllen Sie die ihre Dokumentationspflicht für Arbeitgeber! Diese haben eine Dokumentationspflicht und müssen Unterlagen bereithalten, in denen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die daraus abgeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung der Maßnahmen festgehalten werden. Dabei ist es dem Arbeitgeber freigestellt, die Dokumentation in Papierform oder digitaler Form durchführen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und Beratungsleistungen helfen können. Wir sind immer bereit, Ihnen mit unserer Expertise und unserem Engagement zur Seite zu stehen.
GBU-Erstellung und Beratung
Wir führen Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen durch, dokumentieren den Ist-Stand und besprechen die Beurteilung mit Ihnen.
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Vorbereitung von Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungen ermitteln
- Beurteilen von Gefährdungen und Arbeitsbedingungen
- Festlegen von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Unterstützung in der Umsetzung und Durchführung der verbesserten Arbeitsschutzmaßnahmen
- Überprüfen der Umsetzung
- Aktualisieren