Schu­lun­gen / Kurse / Train­ing in:

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Expert — mit Sicher­heit zur Sicher­heit. Wir machen das!

Brand­schutzhelfer Evakuierungshelfer

Unsere Aus­bil­dun­gen im Bere­ich Brand­schutz und Evakuierung

Sicher­heits­beauf­tragter

Schu­lung zum Sicherheitsbeauftragten

Kranaus­bil­dung

Aus­bil­dung zum Bedi­ener von Kranen

Staplerausbildung

Aus­bil­dung zum Bedi­ener von Flurförderfahrzeugen

Befähigte Per­son zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten & Regalen

Aus­bil­dung zur befähigten Per­son für die…

Gefährdungs­beurteilun­gen (GBUs)
Iden­ti­fizierung und Bew­er­tung von Gefahren und Risiken inner­halb der Arbeit­sprozesse der Organisation
Betrieb­san­weisun­gen (BAs)
Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen zu…
Arbeit­sun­fälle
Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeitsunfällen

Gefährdungsbeurteilungen — Grundlagen

  • Gefährdungs­beurteilun­gen in Deutsch­land geset­zlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV)

  • Ziel: Gewährleis­tung Sicher­heit und Gesund­heit Beschäftigter am Arbeitsplatz
  • Iden­ti­fizierung u. Bew­er­tung poten­zieller Gefahren u. Risiken
  • Geset­ze u. Vorschriften (wichtig): Arb­StättV, Arb­SchG, Betr­SichV, Gef­Stof­fV, ASiG, ASR
  • Ergeb­nis Gefährdungs­beurteilun­gen zur Entwick­lung u. Umset­zung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Gefährdungs­beurteilung ist Teil Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Regelmäßige Aktu­al­isierung und Überprüfung
  • Kurs: Iden­ti­fizierung u. Bew­er­tung v. Gefahren u. Risiken in den Arbeitsprozessen

  • Ziel: struk­turi­ertes und ver­tieftes Ver­ständ­nis von Gefährdungsfaktoren
  • Teilnehmer/innen befähigt in Iden­ti­fika­tion v. Gefahren u. Risiken sowie Quellen
  • For­mat handlungsorientiert
  • Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken / Aus­rich­tung auf Unternehmen
  • Indi­vidu­elle Kurse möglich
  • Rechtliche Grund­la­gen und Vorschriften
  • Meth­o­d­en und Verfahren
  • Iden­ti­fika­tion und Bewertung
  • Risikobe­w­er­tung und Pri­or­isierung usw.
  • Abschluss: Teilnehmer/innen befähigt in Erken­nung u. Unter­schei­dung v. Gefahren­fak­toren u. Auswirkun­gen; Vor­bere­itung von Bege­hun­gen u. Übun­gen / Bew­er­tung v. Gefahren u. Risiken

Ziel­gruppe: Unternehmensver­ant­wortliche (beste­hend, neu) mit Beauf­tra­gung f. Erstel­lung / Überwachung v. Gefährdungsbeurteilungen

Inhalte:

  • Aus­gewählte Risiko­fak­toren u. Fol­gen Folgen
  • Tech­niken u. Meth­o­d­en zur Iden­ti­fizierung v. Gefahren in Organisation
  • Bew­er­tung v. Gefahren u. Risiken

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen

Visualisierung Arbeitssicherheit, eine Frau

  • Betrieb­san­weisun­gen u. Unter­weisun­gen zu Maschi­nen und Anla­gen notwendig zur Gewährleis­tung v. Sicher­heit u. Gesund­heit an Arbeit­splatz / Ver­mei­dung v. Unfällen u. Problemen

  • Geset­zlich vorgegeben, Durch­führung nach § 4 der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV)
  • Betrieb­san­weisung: schriftliche Anweisung zur Bedi­enung, Wartung und Instand­hal­tung von Maschi­nen und Anlagen
  • Unter­weisung:  mündliche o. schriftliche Anweisung f. Mitar­beit­er, zur sicheren Arbeit mit Maschi­nen u. Anlagen
  • Risiken und Probleme:
  • bei Nicht-Durch­führung v. Betrieb­san­weisungser­stel­lung u. Infor­ma­tion mit Unterweisungen
  • Mögliche Folge: Unfälle u. Ver­let­zun­gen, rechtliche Konsequenzen
  • Kurs konzen­tri­ert sich auf Ableitung von Betrieb­san­weisun­gen für sicheren Gebrauch von Maschi­nen und Geräten aus iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken

  • Teilnehmer/innen kön­nen spez­i­fis­che Betrieb­san­weisun­gen schriftlich entwick­eln und Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen vor­bere­it­en und umsetzen
  • Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzipiert
  • Enthält erprobte Praxisbeispiele
  • Ist als Fort­set­zung des Kurs­es Gefährdungs­beurteilung (Grund­la­gen) anzusehen
  • Konzen­tri­ert sich auf eine Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken auf­grund der Vielzahl von Risikofaktoren
  • Indi­vidu­elle Kurse kön­nen auf Anfrage entwick­elt werden
  • Teilnehmer/innen ler­nen, angemessene Betrieb­san­weisun­gen aus iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken abzuleit­en, Arbeitss­chutzpik­togramme ord­nungs­gemäß anzuwen­den und die Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitss­chutz vorzu­bere­it­en und umzusetzen

Ziel­gruppe: Unternehmensver­ant­wortliche (beste­hend, neu) mit Beauf­tra­gung f. Erstel­lung / Überwachung v. Betriebsanweisungen

Inhalte:

  • Verbindung von Betrieb­san­weisung u. Gefährdungsbeurteilung
  • Inhalt, Kom­po­nen­ten und Layout/Design Betriebsanweisung
  • Arbeitss­chutzpik­togramme
  • Unter­weisung­stech­niken / Unterweisungsmethoden

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Gefahrstoffen

  • Kurs-Fokus: sichere Ver­wen­dung Gefahrstoffe / Mitarbeiterunterweisung

  • Teil­nehmer: Entwick­lung v. Betrieb­san­weisun­gen für ver­wen­dete gefährliche Sub­stanzen u. iden­ti­fizierte Gefahren u. Risiken
  • Hand­lung­sori­en­tiertes For­mat mit erprobten Praxisbeispielen
  • Fort­set­zung des Kurs­es Gefährdungs­beurteilung (Grund­la­gen)
  • Konzen­tra­tion auf all­ge­meine Gefahren und Risiken, indi­vidu­elle Kurse auf Anfrage möglich
  • Lern­ergeb­nisse: Ableitung von Betrieb­san­weisun­gen, Anwen­dung von Arbeitss­chutz- und GHS-Pik­togram­men, Erstel­lung und Führung eines Gefahrstof­freg­is­ters, Vor­bere­itung und Umset­zung von Arbeitsschutz-Unterweisungen

Fort­set­zung Grund­la­genkurs Gefährdungsbeurteilung

Inhalte:

  • Verbindung zwis­chen Betrieb­san­weisung und Gefährdungsbeurteilung
  • Inhalt, Kom­po­nen­ten und Lay­out der Betriebsanweisung
  • Arbeitss­chutz- und GHS-Piktogramme
  • Sicher­heits­daten­blät­ter für Gefahrstoffe
  • Gefahrstof­freg­is­ter
  • Unter­weisung­stech­niken und ‑meth­o­d­en

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer (Expert)

  • Arbeit­ge­ber muss eine aus­re­ichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundi­ge Unter­weisung und prak­tis­che Übun­gen im Umgang mit Feuer­löschein­rich­tun­gen ver­traut machen und als Brand­schutzhelfer benennen.

  • notwendi­ge Zahl von Brand­schutzhelfern entsprechend Gefährdungs­beurteilung (nicht weniger 5% des anwe­senden Personenbestandes)
  • Kom­bi­na­tion von Brand­schutzhelfern und Evakuierung­shelfern in Prax­is zielführend, bei­de Tätigkeit­en mit vie­len Schnittmengen
  • nach Brand­schut­zord­nung sollte Brand­schutzhelfer auch Auf­gaben des Evakuierung­shelfer übernehmen (Zusatzqual­i­fika­tion)
  • Auf­frischung von Ken­nt­nis­sen: in Abstän­den von ca. 3 bis 5 Jahren Wiederholung

Wieder­hol­ung der Ausbildung:

  • bei wesentlichen betrieblichen Änderun­gen ist sind kürze zeitl. Abstände notwendig
  • bei beson­der­er Anforderung an die Wirk­samkeit der Aus­bil­dung und damit auch an eine Wieder­hol­ung zum Wis­sens-/Ken­nt­nis­stand des Brand­schutzhelfers resultieren
  • bei geän­derten / neuen Pro­duk­tions- und Arbeitsver­fahren mit verän­dert­er Brandge­fährdung kön­nen eben­falls eine Wieder­hol­ung der Aus­bil­dung erforder­lich machen
  • bei Ver­set­zung Brandschutzhelfer/innen in Arbeits-/Be­trieb­s­bere­iche, mit abwe­ichen­dem Vorge­hen bei der Erstbrandbekämpfung

Auf­gaben eines Brandschutzhelfers:

  • Verteilung und Über­prü­fung von Brandschutzgeräten
  • Überwachung von Feuer­meldern und Sicherheitsalarmen
  • Prü­fung und Instand­hal­tung von Flucht- und Rettungswegen
  • Regelmäßige Kon­trolle der Brand­schutzvorkehrun­gen im Gebäude
  • Aufk­lärung der Mitar­beit­er über Brand­schutz­maß­nah­men und ‑richtlin­ien
  • Pla­nung und Durch­führung von Brandschutzübungen
  • Teil­nahme an Pla­nungs- und Aus­bauar­beit­en für Brandschutzmaßnahmen
  • Durch­führung von Brand­schutzin­spek­tio­nen im Unternehmen
  • Beratung der Mitar­beit­er bei der Umset­zung von Brandschutzmaßnahmen
  • Erstel­lung von Bericht­en über die Ergeb­nisse der Brandschutzinspektionen
  • Beobach­tung von brand­schutzrel­e­van­ten Entwick­lun­gen und Trends und Beratung des Unternehmens zur Umset­zung dieser Maßnahmen

Rechtliche Grund­la­gen:

  • Arb­SchG, Betr­SichV, BHV-Aus­bV, Lan­des- und Betriebsvereinbarungen
  • Risiken bei Nicht­beach­tung: Gefahren und Risiken für Beschäftigte, hohe Bußgel­dregel­sätze, Arbeitss­chutzbes­tim­mungen ein­hal­ten, Ver­mei­dung von Gefahren und Risiken
  • Bußgeld­höhe: bis zu 5.000 Euro bei fehlen­der Gefährdungs­beurteilung und schützen­den Maß­nah­men gegen Brände, bis zu 3.000 Euro bei man­gel­nder Doku­men­ta­tion oder rechtzeit­igem Handeln

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die im Unternehmen die Funk­tion ein­er Fachkraft für Arbeitssicher­heit wahrnehmen sollen

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende The­men gemäß DGUV Infor­ma­tion 205–023

For­mate: The­o­rie und Prax­is; The­o­rie auch als Webinar

Dauer: 6h

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion
  • Auf­gaben der Brandschutzhelfer
  • präven­tive Brandverhütung
  • Funk­tion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Ver­hal­ten im Brandfall
  • Betrieb­sspez­i­fis­che Beson­der­heit­en (z. B. elek­trische Anla­gen, Met­all­brände, Fettbrände)

Prax­is:

  • Hand­habung und Funk­tion, Aus­löse­mech­a­nis­men von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtak­tik und eigene Gren­zen der Brand­bekämp­fung (z. B. Sit­u­a­tion­sein­schätzung, Vorgehensweise)
  • real­ität­sna­he Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leis­tungs­fähigkeit der Feuer­löschein­rich­tun­gen erfahren
  • Ein­weisen (ver­traut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Weit­ere Infor­ma­tio­nen:

  • Erstschu­lung: 6 Stun­den, in einem Block oder zwei Blöck­en (The­o­rie und Prax­is), auch als Webi­nar möglich
  • Schu­lung kann mit Evakuierung­shelfer-Schu­lung kom­biniert werden
  • Vertiefungs‑, Auf­frischungs- und Aktu­al­isierungss­chu­lun­gen wer­den mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt

Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer Expert (Collage)

  • Auf­gabe: Sicher­heit von Per­so­n­en und Sach­w­erten in Gefahrensituationen
  • Ein­hal­tung des Evakuierungsplans
  • Sich­er­stellen ein­er schnellen und sicheren Evakuierung
  • Markierung der Evakuierungsrouten
  • Bere­it­stellen von Hil­f­s­mit­teln wie Feuer­lösch­er, Notaus­gänge, Fluchtwege, Erste-Hil­fe-Kits und anderen Rettungsmitteln
  • Sich­er­stellen der Ver­fahren­srichtlin­ien beim Umgang mit Sicherheitsrisiken
  • Ergreifen von Maß­nah­men zur Gefahren­bekämp­fung oder zur Reduzierung der Gefahren
  • Bere­it­stellen von Infor­ma­tio­nen und Anweisun­gen zum sicheren Ver­hal­ten in Gefahrensituationen
  • Regelmäßige Durch­führung von Evakuierungsübungen
  • Doku­men­ta­tion der Evakuierungsübung
  • Mel­dung der Ergeb­nisse v. Evakuierungsübun­gen an die zuständi­gen Stellen

  • Arbeit­ge­ber muss aus­re­ichende Anzahl von Beschäftigten als Evakuierung­shelfer benennen
  • Notwendi­ge Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungs­beurteilung und Zahl der Brandschutzhelfer
  • Erstschu­lung für Mitar­beit­er beinhaltet:
  • Schutzziele
  • Organ­isatorische Maß­nah­men im Unternehmen
  • Per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men im Unternehmen
  • Evakuierung von Gebäu­den bzw. Gebäudeteilen
  • Ver­hal­tensweisen im Evakuierungsfall
  • Alarmierung, Ein­weisung und Unter­stützung der Rettungskräfte
  • Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen
  • The­o­ri­eteil der Erstschu­lung: ca. 4 Stun­den, auch als Webi­nar möglich
  • Schu­lung bein­hal­tet Objek­t­bege­hung und Sit­u­a­tions­be­w­er­tung mit Evakuierungshelfern
  • Ein­beziehung unternehmensspez­i­fis­ch­er, prax­isori­en­tiert­er Aspekte
  • Schu­lung kann mit Brand­schutzhelfern kom­biniert werden
  • Vertiefungs‑, Auf­frischungs- und Aktu­al­isierungss­chu­lun­gen wer­den mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die im Unternehmen die Funk­tion eines Evakuierung­shelfers wahrnehmen sollen.

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende The­men gemäß DGUV Infor­ma­tion 205–023

For­mate: The­o­rie und Objek­t­bege­hung; The­o­rie auch als Webinar

Dauer: 4h (Erstschu­lung)

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Schutzziele
  • Organ­isatorische Maß­nah­men im Unternehmen
  • Per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men im  Unternehmen
  • Evakuierungs­plan
  • Ver­hal­tensweisen im Evakuierungsfall
  • Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen

Prax­is (Objek­t­bege­hung):

  1. Objek­t­bege­hung und Situationsbewertung

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Der zeitliche Umfang der Erstschu­lung beträgt 4 Stun­den; Der The­o­ri­eteil kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Die Schu­lung kann mit der von Brand­schutzhelfern kom­biniert werden.

Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Auf­frischung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Schulung zum Sicherheitsbeauftragten

  • Sicher­heits­beauf­tragte sind notwendig, um die Gesund­heit und Sicher­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu gewährleisten.
  • Sie überwachen die Ein­hal­tung von Arbeitss­chutzvorschriften und informieren die Mitar­beit­er über Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Sie helfen dabei, Unfälle und Ver­let­zun­gen zu ver­mei­den und die Sicher­heit am Arbeit­splatz zu erhöhen.
  • Die Auf­gaben eines Sicher­heits­beauf­tragten umfassen: Überwachung der Ein­hal­tung von Arbeitss­chutzvorschriften, Iden­ti­fizierung von Gefahren­quellen, Beratung von Mitar­beit­ern in Fra­gen des Arbeitss­chutzes, Durch­führung von Schu­lun­gen und Unter­weisun­gen, Organ­i­sa­tion von Maß­nah­men zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
  • Fehlende Sicher­heits­beauf­tragte kön­nen Prob­leme und Risiken verursachen.
  • Mitar­beit­er sind möglicher­weise nicht aus­re­ichend informiert und geschult, um sich­er mit Maschi­nen und Anla­gen zu arbeiten.
  • Dies kann zu Unfällen und Ver­let­zun­gen führen, die das Unternehmen beein­trächti­gen können.
  • Fehlende Sicher­heits­beauf­tragte kön­nen rechtliche Kon­se­quen­zen haben, wenn die zuständi­gen Behör­den bei Inspek­tio­nen fest­stellen, dass die Unternehmen nicht den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen.
  • Sicher­heits­beauf­tragte müssen in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden
  • Der Kurs bere­it­et Mitar­beit­er auf die Funk­tion als Sicher­heits­beauf­tragter vor
  • Der Kurs bein­hal­tet u.a. fol­gende Themen: 
    • Rechts­grund­la­gen
    • Sta­tus und Auf­gaben des Sicherheitsbeauftragten
    • Zusam­me­nar­beit mit Ein­rich­tungsleit­er / Arbeitsmedi­zin­er / Fachkräften für Arbeitssicher­heit in der Praxis
    • Auf­gaben und Zusam­men­wirken mit Beruf­sgenossen­schaften / Gewerbeaufsichten
    • Umgang mit Unfallmeldungen
    • Organ­i­sa­tion des Arbeitss­chutzes in den Einrichtungen
    • Betrieb­ssicher­heitsverord­nung
    • Führungs­doku­mente / Gefährdungs­beurteilung mit Übung
    • Erfahrungsaus­tausch / Diskussion
  • Der zeitliche Umfang beträgt ins­ge­samt 16 Stunden
  • Der Kurs kann in zwei Blöck­en oder in Abstim­mung mit dem Auf­tragge­ber ges­plit­tet werden
  • Die Schu­lung kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden
  • Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Fort­bil­dung und Aktu­al­isierung wer­den mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die im Unternehmen die Funk­tion eines Sicher­heits­beauf­tragten wahrnehmen sollen.

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. The­men gemäß DGUV Regel 100–001

For­mate: The­o­rie und Objek­t­bege­hung; The­o­rie auch als Webinar

Dauer:

  • ins­ge­samt 16h
  • mit 8h Theorie
  • und 8h betrieb­sspez­i­fis­ch­er, prax­is­be­zo­gen­er Arbeit

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Schutzziele
  • Organ­isatorische Maß­nah­men im Unternehmen
  • Per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men im  Unternehmen
  • Ver­hal­tensweisen im Evakuierungsfall
  • Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen

Prax­is (Objek­t­bege­hung):

  • Objek­t­bege­hung und Situationsbewertung

Ausbildung zum Bediener von Flurförderfahrzeugen

Gabelstapler wird gefahren

  • Bedi­enung von Flur­förder­fahrzeu­gen nur durch befähigte Personen
  • Mitar­beit­er müssen über Aus­bil­dung und Befähi­gung verfügen
  • Aus­bil­dung umfasst the­o­retis­che und prak­tis­che Schulungen
  • The­men der Aus­bil­dung: Bedi­enung des Flur­förder­fahrzeugs, Gefahren- und Risiko­analyse, Sicher­heits­bes­tim­mungen, Wartung und Instand­hal­tung sowie Notfallmaßnahmen
  • Mitar­beit­er erhal­ten Bescheini­gung nach Abschluss der Ausbildung
  • Betrieb von Flur­förder­fahrzeu­gen erfordert spezielle Fähigkeit­en und Kenntnisse
  • Unternehmen müssen Sicher­heit der Mitar­beit­er und ander­er Per­so­n­en am Arbeit­splatz gewährleisten
  • Mitar­beit­er soll­ten regelmäßig geschult werden
  • Regeln und Vorschriften der Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lver­sicherungsträger beachten
  • Aus­bil­dung und Befähi­gung der Mitar­beit­er soll­ten regelmäßig über­prüft und aktu­al­isiert werden
  • Ziel: Sicher­heit am Arbeit­splatz gewährleis­ten und Unfälle und Ver­let­zun­gen vermeiden
  • Aus­bil­dung gemäß DGUV Grund­satz 308–001
  • The­o­rie und Praxisteil
  • The­o­rie bein­hal­tet rechtliche Grund­la­gen, Unfallgeschehen, Auf­bau und Funk­tion von Flur­förder­fahrzeu­gen und Anbaugeräten, Antrieb­sarten, Stand­sicher­heit, Betrieb all­ge­mein, regelmäßige Prü­fung, Umgang mit Last, Son­dere­in­sätze, Verkehrsregelung/Verkehrswege
  • Prak­tis­ch­er Teil umfasst sicheres Führen eines Gabelstaplers
  • 16 Stun­den Ausbildung
  • The­o­retis­che und prak­tis­che Prüfung
  • Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Flur­förderzeu­gen bei Beste­hen der Prüfungen

Ziel­gruppe: Bedi­ener von Flur­förder­fahrzeu­gen typ. Gabelstapler

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion, ins­beson­dere unter Berück­sich­ti­gung der DGUV 308–001

For­mate: The­o­rie und Praxis;

Dauer: 16h

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Unfallgeschehen
  • Auf­bau und Funk­tion von Flur­förder­fahrzeu­gen und Anbaugeräten
  • Antrieb­sarten
  • Stand­sicher­heit
  • Betrieb
  • Regelmäßige Prü­fung
  • Umgang mit Last
  • Son­dere­in­sätze
  • Verkehrsregelung und Verkehrswege

Prax­is:

  • Sicheres Führen eines Gabelstaplers

Abschluss: mit The­o­rie- und Praxisfprüfung

Ausbildung zum Bediener von Kranen (Hallenkrane, Brückenkrane und Portalkrane)

Bedienung von Kranen bspw. Portalkranen.

  • Unsachgemäße Kranbe­di­enung führt zu Sach- und Personenschäden

  • Nur befähigte Per­so­n­en dür­fen Kran führen
  • Aus­bil­dung durch befähigte Per­son oder anerkan­nte Ausbildungsstätte
  • The­o­retis­che und prak­tis­che Schulungen
  • Aus­bil­dung bein­hal­tet Bedi­enung, Gefahren- und Risiko­analyse, Sicher­heits­bes­tim­mungen, Wartung, Instand­hal­tung, Notfallmaßnahmen
  • Mitar­beit­er erhal­ten Befähi­gungsnach­weis nach Abschluss der Ausbildung
  • Unternehmen müssen sich­er­stellen, dass Mitar­beit­er über notwendi­ge Aus­bil­dung und Befähi­gung ver­fü­gen, um Krane sich­er und effek­tiv zu bedienen
  • Kranbe­di­enung erfordert spezielle Fähigkeit­en und Kenntnisse
  • Mitar­beit­er müssen regelmäßig geschult wer­den und über neueste Sicher­heits­bes­tim­mungen informiert werden
  • Regeln und Vorschriften von Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lver­sicherungsträgern beachten
  • Fes­tle­gung von Anforderun­gen an Aus­bil­dung und Befähi­gung der Mitarbeiter
  • Fes­tle­gung von Sicher­heits­bes­tim­mungen und Schutz­maß­nah­men bei Ver­wen­dung von Kranen
  • Die Aus­bil­dung ver­mit­telt Grund­ken­nt­nisse, die zum sicheren Führen und Bedi­enen von Kra­nen notwendig sind

  • Gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grund­satz 309–003
  • Die Aus­bil­dung beste­ht aus einem The­o­rie- und einem Praxisteil.
  • Die The­o­rie bein­hal­tet rechtliche Grund­la­gen, Kran­tech­nik, Kran­be­trieb, Las­tauf­nah­meein­rich­tun­gen und Anschla­gen von Las­ten, Wartungsar­beit­en, Arbeitssicher­heit, per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung, Ein­weisung, Handze­ichen und Anschlag­mit­tel sowie tägliche Krankontrolle.
  • Der prak­tis­che Teil umfasst das sichere Führen eines Krans und dauert 40 Stunden.
  • Die Aus­bil­dung endet mit ein­er the­o­retis­chen und prak­tis­chen Prüfung.
  • Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Kra­nen als Nach­weis der Befähi­gung ausgehändigt.

Ziel­gruppe: Bedi­ener von Kra­nen bspw. Hal­lenkrane, Brück­enkrane und Portalkrane

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion, ins­beson­dere unter Berück­sich­ti­gung der DGUV 52 und DGUV 309–003

For­mate: The­o­rie und Praxis;

Dauer: 40h

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Kran­tech­nik
  • Kran­be­trieb
  • Las­tauf­nah­meein­rich­tun­gen und Anschla­gen von Lasten
  • Wartungsar­beit­en
  • Arbeitssicher­heit
  • Per­sön­liche Schutzausrüstung

Prax­is:

  • Sicheres Führen eines Kranes

Abschluss: mit The­o­rie- und Prax­is­prü­fung; nach erfol­gre­ichem Beste­hen Aushändi­gung eines Berechtigungsscheins

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Prüfung von Leitern und Tritten - Expert Leistungen

Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrgerüsten

  • Leit­ern, Tritte und Fahrg­erüste unter­liegen den Regelun­gen der Betriebssicherheitsverordnung

  • Arbeitsmit­tel, die Schä­den verur­sachen kön­nen, müssen vom Arbeit­ge­ber von befähigten Per­so­n­en über­prüft werden
  • Eine befähigte Per­son hat die notwendi­gen Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en, um den Zus­tand und die Funk­tion von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten zu beurteilen
  • Die regelmäßige Über­prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten ist notwendig, um die Sicher­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu gewährleisten
  • Bei der Über­prü­fung wer­den Tragfähigkeit, Sta­bil­ität und Funk­tion­stüchtigkeit der Arbeitsmit­tel überprüft
  • Defek­te oder beschädigte Teile wer­den aus­ge­tauscht und gegebe­nen­falls wer­den Arbeitsmit­tel außer Betrieb genommen
  • Unfälle und Ver­let­zun­gen kön­nen ver­mieden wer­den, wenn Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüste regelmäßig über­prüft werden
  • Unternehmen kön­nen bei Inspek­tio­nen durch die zuständi­gen Behör­den rechtliche Kon­se­quen­zen erfahren, wenn Arbeitsmit­tel nicht den gel­tenden Sicher­heitsvorschriften entsprechen
  • Sachkun­de­nach­weis gemäß Betrieb­ssicher­heitsverord­nung, DGUV Infor­ma­tion 208–016 und DGUV Infor­ma­tion 201–011
  • Befähi­gung zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrgerüsten
  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bauar­ten und ‑for­men von Leit­ern und Tritten
  • Sicher­heits­gerechter Umgang mit Leitern
  • Prü­fungsablauf
  • Umgang mit schad­haften Leitern
  • Reparatur von Leitern

Ziel­gruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitar­beit­er zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten in Unternehmen

For­mate: Schu­lung; Möglichkeit zur Durch­führung in Form eines Webinars

Inhalte: Sachkun­de­nach­weis gemäß Betrieb­ssicher­heitsverord­nung, DGUV 208–16 und DGUV 201–011

Dauer: 1 Tag (8 Stunden)

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalen und Regalsystemen

  • Regale und Regal­sys­teme unter­liegen Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) und Arbeitsstät­ten­verord­nung (Arb­StättV)
  • Regale und Regal­sys­teme müssen regelmäßig auf Sicher­heit über­prüft werden
  • Prü­fung muss von befähigter Per­son durchge­führt werden
  • Min­destens ein­mal jährlich über­prüfen und bei Bedarf weit­ere Maß­nah­men zur Sich­er­stel­lung der Regal­sicher­heit empfehlen
  • Sicher­heitsvorschriften müssen einge­hal­ten wer­den, ein­schließlich Tragfähigkeit, Sta­bil­ität und Funktionstüchtigkeit
  • Sachkun­de­nach­weis gemäß DIN 15635, Betrieb­ssicher­heitsverord­nung §10 und DGUV Regel 108–007
  • Befähi­gung zur Prü­fung von Regalsystemen
  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bau und Aus­rüs­tung von Regalanlagen
  • Anforderun­gen an den Betrieb
  • Nutzungssicher­heit
  • Regeln zur Bew­er­tung von Schäden
  • Schadens­be­hand­lungsver­fahren
  • Inspek­tion­s­ablauf
  • Änderun­gen an Lagereinrichtungen
  • Aus­bil­dungs­dauer 2 Tage
  • Webi­nar Option

Ziel­gruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitar­beit­er zur Prü­fung von Regalen und Regalsystemen

Inhalte: DIN 15635, Betrieb­ssicher­heitsverord­nung §10 und DGUV Regel 108–007

For­mate: Schu­lung; Möglichkeit zur Durch­führung in Form eines Webinars

Dauer: 2 Tage

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Arbeitsschutz in Organisationen

Arbeitss­chutz in Unternehmen:

  • Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz gewährleisten
  • Iden­ti­fika­tion und Bew­er­tung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz
  • Entwick­lung von Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Unfällen und Verletzungen
  • Schu­lung und Unter­weisung der Mitarbeiter
  • Überwachung und Bew­er­tung der Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Geset­zlich vorgeschrieben
  • Unternehmen müssen eine Vielzahl von Geset­zen und Regeln beachten
  • Anforderun­gen und Regelun­gen vari­ieren je nach Branche und Art der Tätigkeit
  • Rel­e­van­ten Geset­ze und Vorschriften einhalten
  • The­men­felder des Arbeitss­chutzes: Gefährdungs­beurteilung, Arbeit­splatzgestal­tung, Schutz­maß­nah­men gegen Unfälle und Gesund­heits­ge­fahren, Unter­weisung und Schu­lung der Mitar­beit­er, Betrieb­san­weisun­gen und Gefahrstof­fverord­nung, Arbeitsmedi­zinis­che Vorsorge
  • Ziel: zeit­gemäßes Ver­ständ­nis von Arbeitss­chutz etablieren

  • Vorstel­lung der ver­schiede­nen Kom­po­nen­ten eines ganzheitlichen Arbeitsschutzansatzes
  • Analyse wichtiger Hand­lungs­felder bei der Entwick­lung von Arbeits- und Gesundheitsbedingungen
  • Iden­ti­fika­tion von Ansätzen zur Verbesserung von Sicher­heit, Gesund­heit und Wohlbefind­en der Mitarbeiter
  • Hand­lung­sori­en­tiertes For­mat mit erprobten Praxisbeispielen
  • Ein­führung in den Arbeitss­chutz, Ver­tiefung in spezielle The­men basiert auf diesem Kurs
  • Lern­ergeb­nisse: Ver­ständ­nis der ver­schiede­nen Kom­po­nen­ten des Arbeitss­chutzes, Analyse von Hand­lungs­feldern, Entwick­lung von strate­gis­chen Konzepten zur Verbesserung der Mitar­beit­er-Sicher­heit, Gesund­heit und Wohlbefinden

Ziel­gruppe: Entschei­der und beauf­tragte Mitar­beit­er die Auf­gaben des Arbeitss­chutzes im Unternehmen übernehmen sollen

Inhalt:

  • Arbeitss­chutz
  • Arbeitssys­teme
  • Gefahren und Risiken
  • Interne und externe Organ­i­sa­tion von Arbeitsschutz
  • Konzepte der Gesund­heits­förderung bei der Arbeit

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Sprachen:

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Kurs­dauer:

  • 3 Tage in Deutsch
  • 4–5 Tage im Falle ein­er Fremdsprache

Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen

  • Eine Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeit­sun­fällen ist geset­zlich vorgeschrieben

  • Ziel: Maß­nah­men zur Ver­mei­dung ähn­lich­er Unfälle in der Zukun­ft abzuleiten
  • Arbeit­ge­ber müssen Unfälle doku­men­tieren und der Unfal­lver­sicherung melden
  • Risiken und Prob­leme bei Doku­men­ta­tion und Auswer­tung: Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer geben sich gegen­seit­ig Schuld, Unfälle ver­tuschen oder verschweigen
  • Notwendig: Offene und trans­par­ente Kul­tur der Unfall­präven­tion und ‑doku­men­ta­tion
  • Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer müssen eng zusam­me­nar­beit­en, um Unfal­lur­sachen zu ermit­teln und Maß­nah­men zur Ver­mei­dung ähn­lich­er Unfälle zu entwickeln
  • Kurs konzen­tri­ert sich auf Analyse von Arbeitsunfällen
  • Teilnehmer/innen kön­nen Ursachen von Unfällen iden­ti­fizieren und Doku­men­ta­tion erstellen
  • Hand­lung­sori­en­tiertes For­mat mit Prax­is­beispie­len aus ver­schiede­nen Branchen
  • Teilnehmer/innen in der Lage, Kon­text von Unfällen zu ver­ste­hen, Unfälle nachzu­vol­lziehen, zu analysieren und Maß­nah­men zur Unfal­lver­hü­tung ableit­en zu können

Ziel­gruppe: Mitar­beit­er die für die Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeit­sun­fällen in Unternehmen ver­ant­wortlich sind

Inhalte:

  • Unfal­laufze­ich­nung
  • Unfal­l­analyse
  • Ausar­beitung intern­er Unfalluntersuchungsberichte
  • Vorschläge zur Unfallverhütung

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen:

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Lern­ergeb­nisse:

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:

  • den Kon­text arbeits­be­d­ingter Unfälle und Krankheit­en zu verstehen,
  • Arbeit­sun­fälle nachvol­lziehbar erfassen zu können,
  • Arbeit­sun­fälle sorgfältig zu analysieren,
  • aus den Ergeb­nis­sen der Unfal­l­analyse Maß­nah­men zur Unfal­lver­hü­tung ableit­en zu können.

Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001

  • Arbeitss­chutz­man­age­ment nach ISO 45001 unter­stützt Unternehmen bei der Gewährleis­tung der Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Mitar­beit­er am Arbeitsplatz

  • Anforderun­gen an ein Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem und Rah­men für kon­tinuier­liche Verbesserung der Arbeitssicher­heit und des Gesund­heitss­chutzes durch Norm ISO 45001
  • Sys­tem­a­tis­che Bew­er­tung der Arbeits­be­din­gun­gen und poten­zieller Gefahren sowie Imple­men­tierung von Maß­nah­men zur Risikominderung
  • Wirtschaftliche Vorteile durch reduzierte Arbeit­sun­fälle und Erkrankun­gen, höhere Pro­duk­tiv­ität und gerin­gere Kosten
  • Verbessern des Images des Unternehmens und Erhöhen der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Inter­na­tion­al anerkan­nt und von Experten aus ver­schiede­nen Län­dern entwickelt
  • Unternehmen kön­nen Ver­ant­wor­tung für Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Mitar­beit­er erfüllen und Ver­trauen von Kun­den, Inve­storen und Geschäftspart­nern gewinnen
  • Wichtiger Bestandteil des Arbeitss­chutzes in Unternehmen
  • Rah­men für sys­tem­a­tis­che Bew­er­tung der Arbeits­be­din­gun­gen und poten­ziellen Gefahren sowie Imple­men­tierung von Maß­nah­men zur Risikominderung
  • Unternehmen kön­nen Mitar­beit­er schützen, Pro­duk­tiv­ität steigern und Image des Unternehmens verbessern
  • Kurs konzen­tri­ert sich auf Imple­men­tierung und Anwen­dung von stan­dar­d­isierten Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­te­men nach ISO 45001
  • Teil­nehmer erhal­ten Überblick über Inhalt und Kon­text des Stan­dards sowie Kri­teri­um für erfol­gre­iche Anwen­dung von Man­age­mentsys­te­men in Organisation
  • In Ver­tiefung erhal­ten Teil­nehmer detail­liert­eren Ein­blick in Stan­dard und dessen Imple­men­tierung inner­halb des Unternehmensumfelds
  • Kurs als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, Teil­nehmer aktiv beteiligt und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt
  • Lern­ergeb­nisse: Teil­nehmer in der Lage, Inhalt und Kon­text der ISO 45001 zu ver­ste­hen, Erfol­gs­fak­toren bei der Imple­men­tierung von Man­age­mentsys­te­men zu iden­ti­fizieren, Anforderun­gen der ISO 45001 zu ver­ste­hen, ein internes Arbeitss­chutza­u­dit vorzu­bere­it­en und durchzuführen und einen Überblick über die Imple­men­tierung­sop­tio­nen bei Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­te­men zu erhalten

Kurs in zwei Einheiten

Kurs­dauer — Teil 1:

  • 1 Tag in Deutsch
  • 2 Tage in Fremdsprache

Kurs­dauer — Teil 2:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3..4 Tage in ein­er Fremdsprache

Inhalt — Teil 1:

  • Rah­men und Inhalt von ISO 45001
  • Erfol­gs­fak­toren im Arbeitsschutzmanagement

Inhalt — Teil 2:

  • Nor­ma­tive Anforderun­gen im Detail und Interpretation
  • Interne Arbeitss­chutzprü­fun­gen zur Erken­nung von Defiziten und Poten­zialen in einem Arbeitsschutzmanagementsystem
  • Imple­men­tierung­sop­tio­nen

Sprachen: Deutsch, Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate bspw. als Webinar
  • Blend­ed Learning
  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sicherheitszertifikate für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Führungskräfte

  • SCC ist ein Zer­ti­fizierungsver­fahren für Auftragnehmer

  • SCC stellt sich­er, dass Auf­trag­nehmer über notwendi­ge Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz verfügen
  • SCC ist ein Stan­dard für Sicherheitsmanagementsysteme
  • SCC war ursprünglich gedacht, um Organ­i­sa­tio­nen ein besseres Sicher­heits­be­wusst­sein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu verringern
  • SCC wird nach und nach als oblig­a­torische Anforderung für Unternehmen angesehen
  • SCC ist rel­e­vant für Unternehmen in Branchen mit gefährlichen Stof­fen oder kom­plex­en Maschi­nen und Anlagen
  • SCC-Zer­ti­fizierung umfasst Schu­lun­gen und Schu­lungs­maß­nah­men von anerkan­nten Schulungseinrichtungen
  • Schu­lungsin­halte im Zusam­men­hang mit SCC sind Arbeitssicher­heitsvorschriften und ‑geset­ze, Risikobe­w­er­tung und ‑man­age­ment, Ver­hal­tensregeln und Schutzaus­rüs­tung, Ver­wen­dung von Maschi­nen und Anla­gen, Erste Hil­fe und Not­fall­maß­nah­men, Gefahren durch gefährliche Stoffe
  • SCC ermöglicht Unternehmen, Arbeit sich­er und gesund­heits­gerecht auszuführen und Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden
  • SCC kann dazu beitra­gen, die Rep­u­ta­tion des Unternehmens zu verbessern und die Chan­cen auf neue Aufträge zu erhöhen
  • SCC trägt dazu bei, die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten und Arbeit­sun­fälle zu vermeiden
  • SCC ist ein Stan­dard für Sicherheitsmanagementsysteme

  • Ziel ist ein besseres Sicher­heits­be­wusst­sein und Ver­ringerung der Unfallzahlen
  • SCC wird als oblig­a­torische Anforderung für Unternehmen angesehen
  • Kurs für betriebliche Führungskräfte
  • Ver­mit­tlung von Wis­sen zu Arbeitssicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz
  • Hand­lung­sori­en­tiertes For­mat mit aktiv­er Teil­nahme der Teilnehmer/innen
  • Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen wer­den vorgestellt
  • Lern­ergeb­nisse:
    • Grund­la­gen des SCC-Sicher­heits­man­age­mentsys­tems zu verstehen
    • qual­i­fiziert an der Sicherheits‑, Gesund­heits- und Umwelt­poli­tik des Unternehmens teilzunehmen
    • Sicher­heit im Unternehmen zu optimieren

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Inhalt nach SCC-Doku­ment 017

  • Gefahren- und Risikobewertung
  • Betrieb­sorgan­i­sa­tion
  • Unfal­lur­sachen, Unfal­lver­hü­tung und Unfallmeldung
  • Sicher­heitsver­hal­ten
  • Arbeit­splatz- und Tätigkeitsspez­i­fika­tio­nen, Arbeit­splatzgestal­tung, Arbeit­saus­rüs­tung, Arbeitsprozesse
  • Not­fall­maß­nah­men, per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA)

Kurs­dauer 

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Sicherheitszertifikat für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Mitarbeiter

  • Das SCC ist ein Zer­ti­fizierungsver­fahren für Auftragnehmer.
  • Es stellt sich­er, dass sie über Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz verfügen.
  • Es ist ein Stan­dard für Sicherheitsmanagementsysteme.
  • Das SCC ist beson­ders rel­e­vant für Unternehmen, die mit gefährlichen Stof­fen oder kom­plex­en Maschi­nen und Anla­gen arbeiten.
  • Es umfasst Schu­lun­gen zu ver­schiede­nen The­men wie Arbeitssicher­heitsvorschriften, Risikobe­w­er­tung und ‑man­age­ment, Ver­hal­tensregeln und Schutzaus­rüs­tung, Ver­wen­dung von Maschi­nen und Anla­gen, Erste Hil­fe und Not­fall­maß­nah­men sowie Gefahren durch gefährliche Stoffe.
  • Das SCC hil­ft Unternehmen, ihre Arbeit sich­er und gesund­heits­gerecht auszuführen und Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden.
  • Unternehmen, die das SCC-Zer­ti­fikat besitzen, wer­den als ver­trauenswürdi­ge und kom­pe­tente Auf­trag­nehmer wahrgenommen.
  • Das SCC trägt dazu bei, die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten und Arbeit­sun­fälle zu vermeiden.
  • Kurs für oper­a­tive Mitar­beit­er eines Unternehmens
  • Ver­mit­telt Wis­sen über Arbeitssicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz
  • Hand­lung­sori­en­tiertes For­mat mit aktiv­er Teil­nahme der Teilnehmer/innen
  • Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen wer­den vorgestellt
  • Lern­ergeb­nisse:
    • Ver­ständ­nis für die Grund­la­gen des SCC-Sicherheitsmanagementsystems
    • Bewusstes Ver­hal­ten unter Berück­sich­ti­gung von Sicherheits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz
    • Ver­ständ­nis für Kom­pe­ten­zen für sichere und gesunde Arbeitsregelungen
    • Aktive Beiträge zur Unfallverhütung

Inhalt nach SCC-Doku­ment 016

  • Arbeitss­chutzge­set­zge­bung und ‑auf­sicht
  • Unfal­lur­sachen und Ver­hal­ten bei Unfällen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Arbeit­en an speziellen Arbeit­splätzen, z. Höhe, geschlossene Räume und Ver­wen­dung von Arbeitsmitteln
  • Förder- und Hebetech­nik, Verkehrswege
  • Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA)

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer 

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher