Gefährdungsbeurteilungen — Grundlagen
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Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV)
- Ziel: Gewährleistung Sicherheit und Gesundheit Beschäftigter am Arbeitsplatz
- Identifizierung u. Bewertung potenzieller Gefahren u. Risiken
- Gesetze u. Vorschriften (wichtig): ArbStättV, ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ASiG, ASR
- Ergebnis Gefährdungsbeurteilungen zur Entwicklung u. Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung ist Teil Arbeitsschutzmanagementsystems
- Regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung
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Kurs: Identifizierung u. Bewertung v. Gefahren u. Risiken in den Arbeitsprozessen
- Ziel: strukturiertes und vertieftes Verständnis von Gefährdungsfaktoren
- Teilnehmer/innen befähigt in Identifikation v. Gefahren u. Risiken sowie Quellen
- Format handlungsorientiert
- Auswahl allgemeiner Gefahren und Risiken / Ausrichtung auf Unternehmen
- Individuelle Kurse möglich
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
- Methoden und Verfahren
- Identifikation und Bewertung
- Risikobewertung und Priorisierung usw.
- Abschluss: Teilnehmer/innen befähigt in Erkennung u. Unterscheidung v. Gefahrenfaktoren u. Auswirkungen; Vorbereitung von Begehungen u. Übungen / Bewertung v. Gefahren u. Risiken
Zielgruppe: Unternehmensverantwortliche (bestehend, neu) mit Beauftragung f. Erstellung / Überwachung v. Gefährdungsbeurteilungen
Inhalte:
- Ausgewählte Risikofaktoren u. Folgen Folgen
- Techniken u. Methoden zur Identifizierung v. Gefahren in Organisation
- Bewertung v. Gefahren u. Risiken
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen
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Betriebsanweisungen u. Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen notwendig zur Gewährleistung v. Sicherheit u. Gesundheit an Arbeitsplatz / Vermeidung v. Unfällen u. Problemen
- Gesetzlich vorgegeben, Durchführung nach § 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betriebsanweisung: schriftliche Anweisung zur Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen
- Unterweisung: mündliche o. schriftliche Anweisung f. Mitarbeiter, zur sicheren Arbeit mit Maschinen u. Anlagen
- Risiken und Probleme:
- bei Nicht-Durchführung v. Betriebsanweisungserstellung u. Information mit Unterweisungen
- Mögliche Folge: Unfälle u. Verletzungen, rechtliche Konsequenzen
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Kurs konzentriert sich auf Ableitung von Betriebsanweisungen für sicheren Gebrauch von Maschinen und Geräten aus identifizierten Gefahren und Risiken
- Teilnehmer/innen können spezifische Betriebsanweisungen schriftlich entwickeln und Unterweisungen der Mitarbeiter/innen vorbereiten und umsetzen
- Kurs ist als handlungsorientiertes Format konzipiert
- Enthält erprobte Praxisbeispiele
- Ist als Fortsetzung des Kurses Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen) anzusehen
- Konzentriert sich auf eine Auswahl allgemeiner Gefahren und Risiken aufgrund der Vielzahl von Risikofaktoren
- Individuelle Kurse können auf Anfrage entwickelt werden
- Teilnehmer/innen lernen, angemessene Betriebsanweisungen aus identifizierten Gefahren und Risiken abzuleiten, Arbeitsschutzpiktogramme ordnungsgemäß anzuwenden und die Unterweisungen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitsschutz vorzubereiten und umzusetzen
Zielgruppe: Unternehmensverantwortliche (bestehend, neu) mit Beauftragung f. Erstellung / Überwachung v. Betriebsanweisungen
Inhalte:
- Verbindung von Betriebsanweisung u. Gefährdungsbeurteilung
- Inhalt, Komponenten und Layout/Design Betriebsanweisung
- Arbeitsschutzpiktogramme
- Unterweisungstechniken / Unterweisungsmethoden
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Gefahrstoffen
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Kurs-Fokus: sichere Verwendung Gefahrstoffe / Mitarbeiterunterweisung
- Teilnehmer: Entwicklung v. Betriebsanweisungen für verwendete gefährliche Substanzen u. identifizierte Gefahren u. Risiken
- Handlungsorientiertes Format mit erprobten Praxisbeispielen
- Fortsetzung des Kurses Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen)
- Konzentration auf allgemeine Gefahren und Risiken, individuelle Kurse auf Anfrage möglich
- Lernergebnisse: Ableitung von Betriebsanweisungen, Anwendung von Arbeitsschutz- und GHS-Piktogrammen, Erstellung und Führung eines Gefahrstoffregisters, Vorbereitung und Umsetzung von Arbeitsschutz-Unterweisungen
Fortsetzung Grundlagenkurs Gefährdungsbeurteilung
Inhalte:
- Verbindung zwischen Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung
- Inhalt, Komponenten und Layout der Betriebsanweisung
- Arbeitsschutz- und GHS-Piktogramme
- Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe
- Gefahrstoffregister
- Unterweisungstechniken und ‑methoden
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Brandschutzhelfer
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Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen.
- notwendige Zahl von Brandschutzhelfern entsprechend Gefährdungsbeurteilung (nicht weniger 5% des anwesenden Personenbestandes)
- Kombination von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern in Praxis zielführend, beide Tätigkeiten mit vielen Schnittmengen
- nach Brandschutzordnung sollte Brandschutzhelfer auch Aufgaben des Evakuierungshelfer übernehmen (Zusatzqualifikation)
- Auffrischung von Kenntnissen: in Abständen von ca. 3 bis 5 Jahren Wiederholung
Wiederholung der Ausbildung:
- bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist sind kürze zeitl. Abstände notwendig
- bei besonderer Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers resultieren
- bei geänderten / neuen Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung können ebenfalls eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich machen
- bei Versetzung Brandschutzhelfer/innen in Arbeits-/Betriebsbereiche, mit abweichendem Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung
Aufgaben eines Brandschutzhelfers:
- Verteilung und Überprüfung von Brandschutzgeräten
- Überwachung von Feuermeldern und Sicherheitsalarmen
- Prüfung und Instandhaltung von Flucht- und Rettungswegen
- Regelmäßige Kontrolle der Brandschutzvorkehrungen im Gebäude
- Aufklärung der Mitarbeiter über Brandschutzmaßnahmen und ‑richtlinien
- Planung und Durchführung von Brandschutzübungen
- Teilnahme an Planungs- und Ausbauarbeiten für Brandschutzmaßnahmen
- Durchführung von Brandschutzinspektionen im Unternehmen
- Beratung der Mitarbeiter bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
- Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der Brandschutzinspektionen
- Beobachtung von brandschutzrelevanten Entwicklungen und Trends und Beratung des Unternehmens zur Umsetzung dieser Maßnahmen
Rechtliche Grundlagen:
- ArbSchG, BetrSichV, BHV-AusbV, Landes- und Betriebsvereinbarungen
- Risiken bei Nichtbeachtung: Gefahren und Risiken für Beschäftigte, hohe Bußgeldregelsätze, Arbeitsschutzbestimmungen einhalten, Vermeidung von Gefahren und Risiken
- Bußgeldhöhe: bis zu 5.000 Euro bei fehlender Gefährdungsbeurteilung und schützenden Maßnahmen gegen Brände, bis zu 3.000 Euro bei mangelnder Dokumentation oder rechtzeitigem Handeln
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen sollen
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen gemäß DGUV Information 205–023
Formate: Theorie und Praxis; Theorie auch als Webinar
Dauer: 6h
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben der Brandschutzhelfer
- präventive Brandverhütung
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
Praxis:
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Weitere Informationen:
- Erstschulung: 6 Stunden, in einem Block oder zwei Blöcken (Theorie und Praxis), auch als Webinar möglich
- Schulung kann mit Evakuierungshelfer-Schulung kombiniert werden
- Vertiefungs‑, Auffrischungs- und Aktualisierungsschulungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt
Ausbildung zum Evakuierungshelfer
- Aufgabe: Sicherheit von Personen und Sachwerten in Gefahrensituationen
- Einhaltung des Evakuierungsplans
- Sicherstellen einer schnellen und sicheren Evakuierung
- Markierung der Evakuierungsrouten
- Bereitstellen von Hilfsmitteln wie Feuerlöscher, Notausgänge, Fluchtwege, Erste-Hilfe-Kits und anderen Rettungsmitteln
- Sicherstellen der Verfahrensrichtlinien beim Umgang mit Sicherheitsrisiken
- Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung oder zur Reduzierung der Gefahren
- Bereitstellen von Informationen und Anweisungen zum sicheren Verhalten in Gefahrensituationen
- Regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen
- Dokumentation der Evakuierungsübung
- Meldung der Ergebnisse v. Evakuierungsübungen an die zuständigen Stellen
- Arbeitgeber muss ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Evakuierungshelfer benennen
- Notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und Zahl der Brandschutzhelfer
- Erstschulung für Mitarbeiter beinhaltet:
- Schutzziele
- Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Personenbezogene Maßnahmen im Unternehmen
- Evakuierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
- Verhaltensweisen im Evakuierungsfall
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Rettungskräfte
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Theorieteil der Erstschulung: ca. 4 Stunden, auch als Webinar möglich
- Schulung beinhaltet Objektbegehung und Situationsbewertung mit Evakuierungshelfern
- Einbeziehung unternehmensspezifischer, praxisorientierter Aspekte
- Schulung kann mit Brandschutzhelfern kombiniert werden
- Vertiefungs‑, Auffrischungs- und Aktualisierungsschulungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion eines Evakuierungshelfers wahrnehmen sollen.
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen gemäß DGUV Information 205–023
Formate: Theorie und Objektbegehung; Theorie auch als Webinar
Dauer: 4h (Erstschulung)
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Schutzziele
- Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Personenbezogene Maßnahmen im Unternehmen
- Evakuierungsplan
- Verhaltensweisen im Evakuierungsfall
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Praxis (Objektbegehung):
- Objektbegehung und Situationsbewertung
Weitere Informationen: Der zeitliche Umfang der Erstschulung beträgt 4 Stunden; Der Theorieteil kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden.
Die Schulung kann mit der von Brandschutzhelfern kombiniert werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Auffrischung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
- Sicherheitsbeauftragte sind notwendig, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- Sie überwachen die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und informieren die Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz.
- Sie helfen dabei, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen.
- Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten umfassen: Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, Identifizierung von Gefahrenquellen, Beratung von Mitarbeitern in Fragen des Arbeitsschutzes, Durchführung von Schulungen und Unterweisungen, Organisation von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
- Fehlende Sicherheitsbeauftragte können Probleme und Risiken verursachen.
- Mitarbeiter sind möglicherweise nicht ausreichend informiert und geschult, um sicher mit Maschinen und Anlagen zu arbeiten.
- Dies kann zu Unfällen und Verletzungen führen, die das Unternehmen beeinträchtigen können.
- Fehlende Sicherheitsbeauftragte können rechtliche Konsequenzen haben, wenn die zuständigen Behörden bei Inspektionen feststellen, dass die Unternehmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Sicherheitsbeauftragte müssen in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden
- Der Kurs bereitet Mitarbeiter auf die Funktion als Sicherheitsbeauftragter vor
- Der Kurs beinhaltet u.a. folgende Themen:
- Rechtsgrundlagen
- Status und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Zusammenarbeit mit Einrichtungsleiter / Arbeitsmediziner / Fachkräften für Arbeitssicherheit in der Praxis
- Aufgaben und Zusammenwirken mit Berufsgenossenschaften / Gewerbeaufsichten
- Umgang mit Unfallmeldungen
- Organisation des Arbeitsschutzes in den Einrichtungen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Führungsdokumente / Gefährdungsbeurteilung mit Übung
- Erfahrungsaustausch / Diskussion
- Der zeitliche Umfang beträgt insgesamt 16 Stunden
- Der Kurs kann in zwei Blöcken oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber gesplittet werden
- Die Schulung kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden
- Schulungen zu Vertiefungen, zur Fortbildung und Aktualisierung werden mit dem Auftraggeber abgestimmt
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion eines Sicherheitsbeauftragten wahrnehmen sollen.
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. Themen gemäß DGUV Regel 100–001
Formate: Theorie und Objektbegehung; Theorie auch als Webinar
Dauer:
- insgesamt 16h
- mit 8h Theorie
- und 8h betriebsspezifischer, praxisbezogener Arbeit
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Schutzziele
- Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Personenbezogene Maßnahmen im Unternehmen
- Verhaltensweisen im Evakuierungsfall
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Praxis (Objektbegehung):
- Objektbegehung und Situationsbewertung
Ausbildung zum Bediener von Flurförderfahrzeugen
- Bedienung von Flurförderfahrzeugen nur durch befähigte Personen
- Mitarbeiter müssen über Ausbildung und Befähigung verfügen
- Ausbildung umfasst theoretische und praktische Schulungen
- Themen der Ausbildung: Bedienung des Flurförderfahrzeugs, Gefahren- und Risikoanalyse, Sicherheitsbestimmungen, Wartung und Instandhaltung sowie Notfallmaßnahmen
- Mitarbeiter erhalten Bescheinigung nach Abschluss der Ausbildung
- Betrieb von Flurförderfahrzeugen erfordert spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse
- Unternehmen müssen Sicherheit der Mitarbeiter und anderer Personen am Arbeitsplatz gewährleisten
- Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden
- Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger beachten
- Ausbildung und Befähigung der Mitarbeiter sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden
- Ziel: Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten und Unfälle und Verletzungen vermeiden
- Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 308–001
- Theorie und Praxisteil
- Theorie beinhaltet rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten, Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein, regelmäßige Prüfung, Umgang mit Last, Sondereinsätze, Verkehrsregelung/Verkehrswege
- Praktischer Teil umfasst sicheres Führen eines Gabelstaplers
- 16 Stunden Ausbildung
- Theoretische und praktische Prüfung
- Berechtigungsschein zum Führen von Flurförderzeugen bei Bestehen der Prüfungen
Zielgruppe: Bediener von Flurförderfahrzeugen typ. Gabelstapler
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion, insbesondere unter Berücksichtigung der DGUV 308–001
Formate: Theorie und Praxis;
Dauer: 16h
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregelung und Verkehrswege
Praxis:
- Sicheres Führen eines Gabelstaplers
Abschluss: mit Theorie- und Praxisfprüfung
Ausbildung zum Bediener von Kranen (Hallenkrane, Brückenkrane und Portalkrane)
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Unsachgemäße Kranbedienung führt zu Sach- und Personenschäden
- Nur befähigte Personen dürfen Kran führen
- Ausbildung durch befähigte Person oder anerkannte Ausbildungsstätte
- Theoretische und praktische Schulungen
- Ausbildung beinhaltet Bedienung, Gefahren- und Risikoanalyse, Sicherheitsbestimmungen, Wartung, Instandhaltung, Notfallmaßnahmen
- Mitarbeiter erhalten Befähigungsnachweis nach Abschluss der Ausbildung
- Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter über notwendige Ausbildung und Befähigung verfügen, um Krane sicher und effektiv zu bedienen
- Kranbedienung erfordert spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse
- Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult werden und über neueste Sicherheitsbestimmungen informiert werden
- Regeln und Vorschriften von Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern beachten
- Festlegung von Anforderungen an Ausbildung und Befähigung der Mitarbeiter
- Festlegung von Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen bei Verwendung von Kranen
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Die Ausbildung vermittelt Grundkenntnisse, die zum sicheren Führen und Bedienen von Kranen notwendig sind
- Gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309–003
- Die Ausbildung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil.
- Die Theorie beinhaltet rechtliche Grundlagen, Krantechnik, Kranbetrieb, Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten, Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit, persönliche Schutzausrüstung, Einweisung, Handzeichen und Anschlagmittel sowie tägliche Krankontrolle.
- Der praktische Teil umfasst das sichere Führen eines Krans und dauert 40 Stunden.
- Die Ausbildung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
- Bei Bestehen der Prüfungen wird ein Berechtigungsschein zum Führen von Kranen als Nachweis der Befähigung ausgehändigt.
Zielgruppe: Bediener von Kranen bspw. Hallenkrane, Brückenkrane und Portalkrane
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion, insbesondere unter Berücksichtigung der DGUV 52 und DGUV 309–003
Formate: Theorie und Praxis;
Dauer: 40h
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Krantechnik
- Kranbetrieb
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten
- Arbeitssicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung
Praxis:
- Sicheres Führen eines Kranes
Abschluss: mit Theorie- und Praxisprüfung; nach erfolgreichem Bestehen Aushändigung eines Berechtigungsscheins
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
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Leitern, Tritte und Fahrgerüste unterliegen den Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsmittel, die Schäden verursachen können, müssen vom Arbeitgeber von befähigten Personen überprüft werden
- Eine befähigte Person hat die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Zustand und die Funktion von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten zu beurteilen
- Die regelmäßige Überprüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten ist notwendig, um die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten
- Bei der Überprüfung werden Tragfähigkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit der Arbeitsmittel überprüft
- Defekte oder beschädigte Teile werden ausgetauscht und gegebenenfalls werden Arbeitsmittel außer Betrieb genommen
- Unfälle und Verletzungen können vermieden werden, wenn Leitern, Tritten und Fahrgerüste regelmäßig überprüft werden
- Unternehmen können bei Inspektionen durch die zuständigen Behörden rechtliche Konsequenzen erfahren, wenn Arbeitsmittel nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen
- Sachkundenachweis gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Information 208–016 und DGUV Information 201–011
- Befähigung zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
- Rechtliche Grundlagen
- Bauarten und ‑formen von Leitern und Tritten
- Sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern
- Prüfungsablauf
- Umgang mit schadhaften Leitern
- Reparatur von Leitern
Zielgruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitarbeiter zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten in Unternehmen
Formate: Schulung; Möglichkeit zur Durchführung in Form eines Webinars
Inhalte: Sachkundenachweis gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV 208–16 und DGUV 201–011
Dauer: 1 Tag (8 Stunden)
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalen und Regalsystemen
- Regale und Regalsysteme unterliegen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Regale und Regalsysteme müssen regelmäßig auf Sicherheit überprüft werden
- Prüfung muss von befähigter Person durchgeführt werden
- Mindestens einmal jährlich überprüfen und bei Bedarf weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Regalsicherheit empfehlen
- Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden, einschließlich Tragfähigkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit
- Sachkundenachweis gemäß DIN 15635, Betriebssicherheitsverordnung §10 und DGUV Regel 108–007
- Befähigung zur Prüfung von Regalsystemen
- Rechtliche Grundlagen
- Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
- Anforderungen an den Betrieb
- Nutzungssicherheit
- Regeln zur Bewertung von Schäden
- Schadensbehandlungsverfahren
- Inspektionsablauf
- Änderungen an Lagereinrichtungen
- Ausbildungsdauer 2 Tage
- Webinar Option
Zielgruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitarbeiter zur Prüfung von Regalen und Regalsystemen
Inhalte: DIN 15635, Betriebssicherheitsverordnung §10 und DGUV Regel 108–007
Formate: Schulung; Möglichkeit zur Durchführung in Form eines Webinars
Dauer: 2 Tage
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Arbeitsschutz in Organisationen
Arbeitsschutz in Unternehmen:
- Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewährleisten
- Identifikation und Bewertung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz
- Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
- Überwachung und Bewertung der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Gesetzlich vorgeschrieben
- Unternehmen müssen eine Vielzahl von Gesetzen und Regeln beachten
- Anforderungen und Regelungen variieren je nach Branche und Art der Tätigkeit
- Relevanten Gesetze und Vorschriften einhalten
- Themenfelder des Arbeitsschutzes: Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzgestaltung, Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsgefahren, Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverordnung, Arbeitsmedizinische Vorsorge
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Ziel: zeitgemäßes Verständnis von Arbeitsschutz etablieren
- Vorstellung der verschiedenen Komponenten eines ganzheitlichen Arbeitsschutzansatzes
- Analyse wichtiger Handlungsfelder bei der Entwicklung von Arbeits- und Gesundheitsbedingungen
- Identifikation von Ansätzen zur Verbesserung von Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter
- Handlungsorientiertes Format mit erprobten Praxisbeispielen
- Einführung in den Arbeitsschutz, Vertiefung in spezielle Themen basiert auf diesem Kurs
- Lernergebnisse: Verständnis der verschiedenen Komponenten des Arbeitsschutzes, Analyse von Handlungsfeldern, Entwicklung von strategischen Konzepten zur Verbesserung der Mitarbeiter-Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden
Zielgruppe: Entscheider und beauftragte Mitarbeiter die Aufgaben des Arbeitsschutzes im Unternehmen übernehmen sollen
Inhalt:
- Arbeitsschutz
- Arbeitssysteme
- Gefahren und Risiken
- Interne und externe Organisation von Arbeitsschutz
- Konzepte der Gesundheitsförderung bei der Arbeit
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Sprachen:
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Kursdauer:
- 3 Tage in Deutsch
- 4–5 Tage im Falle einer Fremdsprache
Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen
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Eine Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen ist gesetzlich vorgeschrieben
- Ziel: Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle in der Zukunft abzuleiten
- Arbeitgeber müssen Unfälle dokumentieren und der Unfallversicherung melden
- Risiken und Probleme bei Dokumentation und Auswertung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben sich gegenseitig Schuld, Unfälle vertuschen oder verschweigen
- Notwendig: Offene und transparente Kultur der Unfallprävention und ‑dokumentation
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eng zusammenarbeiten, um Unfallursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle zu entwickeln
- Kurs konzentriert sich auf Analyse von Arbeitsunfällen
- Teilnehmer/innen können Ursachen von Unfällen identifizieren und Dokumentation erstellen
- Handlungsorientiertes Format mit Praxisbeispielen aus verschiedenen Branchen
- Teilnehmer/innen in der Lage, Kontext von Unfällen zu verstehen, Unfälle nachzuvollziehen, zu analysieren und Maßnahmen zur Unfallverhütung ableiten zu können
Zielgruppe: Mitarbeiter die für die Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen in Unternehmen verantwortlich sind
Inhalte:
- Unfallaufzeichnung
- Unfallanalyse
- Ausarbeitung interner Unfalluntersuchungsberichte
- Vorschläge zur Unfallverhütung
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen:
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Lernergebnisse:
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- den Kontext arbeitsbedingter Unfälle und Krankheiten zu verstehen,
- Arbeitsunfälle nachvollziehbar erfassen zu können,
- Arbeitsunfälle sorgfältig zu analysieren,
- aus den Ergebnissen der Unfallanalyse Maßnahmen zur Unfallverhütung ableiten zu können.
Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001
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Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001 unterstützt Unternehmen bei der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz
- Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem und Rahmen für kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes durch Norm ISO 45001
- Systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen und potenzieller Gefahren sowie Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung
- Wirtschaftliche Vorteile durch reduzierte Arbeitsunfälle und Erkrankungen, höhere Produktivität und geringere Kosten
- Verbessern des Images des Unternehmens und Erhöhen der Mitarbeiterzufriedenheit
- International anerkannt und von Experten aus verschiedenen Ländern entwickelt
- Unternehmen können Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter erfüllen und Vertrauen von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern gewinnen
- Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Unternehmen
- Rahmen für systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefahren sowie Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung
- Unternehmen können Mitarbeiter schützen, Produktivität steigern und Image des Unternehmens verbessern
- Kurs konzentriert sich auf Implementierung und Anwendung von standardisierten Arbeitsschutzmanagementsystemen nach ISO 45001
- Teilnehmer erhalten Überblick über Inhalt und Kontext des Standards sowie Kriterium für erfolgreiche Anwendung von Managementsystemen in Organisation
- In Vertiefung erhalten Teilnehmer detaillierteren Einblick in Standard und dessen Implementierung innerhalb des Unternehmensumfelds
- Kurs als handlungsorientiertes Format konzipiert, Teilnehmer aktiv beteiligt und erprobte Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen vorgestellt
- Lernergebnisse: Teilnehmer in der Lage, Inhalt und Kontext der ISO 45001 zu verstehen, Erfolgsfaktoren bei der Implementierung von Managementsystemen zu identifizieren, Anforderungen der ISO 45001 zu verstehen, ein internes Arbeitsschutzaudit vorzubereiten und durchzuführen und einen Überblick über die Implementierungsoptionen bei Arbeitsschutzmanagementsystemen zu erhalten
Kurs in zwei Einheiten
Kursdauer — Teil 1:
- 1 Tag in Deutsch
- 2 Tage in Fremdsprache
Kursdauer — Teil 2:
- 2 Tage in Deutsch
- 3..4 Tage in einer Fremdsprache
Inhalt — Teil 1:
- Rahmen und Inhalt von ISO 45001
- Erfolgsfaktoren im Arbeitsschutzmanagement
Inhalt — Teil 2:
- Normative Anforderungen im Detail und Interpretation
- Interne Arbeitsschutzprüfungen zur Erkennung von Defiziten und Potenzialen in einem Arbeitsschutzmanagementsystem
- Implementierungsoptionen
Sprachen: Deutsch, Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate bspw. als Webinar
- Blended Learning
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sicherheitszertifikate für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Führungskräfte
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SCC ist ein Zertifizierungsverfahren für Auftragnehmer
- SCC stellt sicher, dass Auftragnehmer über notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen
- SCC ist ein Standard für Sicherheitsmanagementsysteme
- SCC war ursprünglich gedacht, um Organisationen ein besseres Sicherheitsbewusstsein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu verringern
- SCC wird nach und nach als obligatorische Anforderung für Unternehmen angesehen
- SCC ist relevant für Unternehmen in Branchen mit gefährlichen Stoffen oder komplexen Maschinen und Anlagen
- SCC-Zertifizierung umfasst Schulungen und Schulungsmaßnahmen von anerkannten Schulungseinrichtungen
- Schulungsinhalte im Zusammenhang mit SCC sind Arbeitssicherheitsvorschriften und ‑gesetze, Risikobewertung und ‑management, Verhaltensregeln und Schutzausrüstung, Verwendung von Maschinen und Anlagen, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen, Gefahren durch gefährliche Stoffe
- SCC ermöglicht Unternehmen, Arbeit sicher und gesundheitsgerecht auszuführen und Unfälle und Verletzungen zu vermeiden
- SCC kann dazu beitragen, die Reputation des Unternehmens zu verbessern und die Chancen auf neue Aufträge zu erhöhen
- SCC trägt dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden
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SCC ist ein Standard für Sicherheitsmanagementsysteme
- Ziel ist ein besseres Sicherheitsbewusstsein und Verringerung der Unfallzahlen
- SCC wird als obligatorische Anforderung für Unternehmen angesehen
- Kurs für betriebliche Führungskräfte
- Vermittlung von Wissen zu Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
- Handlungsorientiertes Format mit aktiver Teilnahme der Teilnehmer/innen
- Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen werden vorgestellt
- Lernergebnisse:
- Grundlagen des SCC-Sicherheitsmanagementsystems zu verstehen
- qualifiziert an der Sicherheits‑, Gesundheits- und Umweltpolitik des Unternehmens teilzunehmen
- Sicherheit im Unternehmen zu optimieren
Formate
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Inhalt nach SCC-Dokument 017
- Gefahren- und Risikobewertung
- Betriebsorganisation
- Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
- Sicherheitsverhalten
- Arbeitsplatz- und Tätigkeitsspezifikationen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsausrüstung, Arbeitsprozesse
- Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Kursdauer
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Sicherheitszertifikat für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Mitarbeiter
- Das SCC ist ein Zertifizierungsverfahren für Auftragnehmer.
- Es stellt sicher, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen.
- Es ist ein Standard für Sicherheitsmanagementsysteme.
- Das SCC ist besonders relevant für Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen oder komplexen Maschinen und Anlagen arbeiten.
- Es umfasst Schulungen zu verschiedenen Themen wie Arbeitssicherheitsvorschriften, Risikobewertung und ‑management, Verhaltensregeln und Schutzausrüstung, Verwendung von Maschinen und Anlagen, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen sowie Gefahren durch gefährliche Stoffe.
- Das SCC hilft Unternehmen, ihre Arbeit sicher und gesundheitsgerecht auszuführen und Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
- Unternehmen, die das SCC-Zertifikat besitzen, werden als vertrauenswürdige und kompetente Auftragnehmer wahrgenommen.
- Das SCC trägt dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
- Kurs für operative Mitarbeiter eines Unternehmens
- Vermittelt Wissen über Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
- Handlungsorientiertes Format mit aktiver Teilnahme der Teilnehmer/innen
- Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen werden vorgestellt
- Lernergebnisse:
- Verständnis für die Grundlagen des SCC-Sicherheitsmanagementsystems
- Bewusstes Verhalten unter Berücksichtigung von Sicherheits‑, Gesundheits- und Umweltschutz
- Verständnis für Kompetenzen für sichere und gesunde Arbeitsregelungen
- Aktive Beiträge zur Unfallverhütung
Inhalt nach SCC-Dokument 016
- Arbeitsschutzgesetzgebung und ‑aufsicht
- Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Arbeiten an speziellen Arbeitsplätzen, z. Höhe, geschlossene Räume und Verwendung von Arbeitsmitteln
- Förder- und Hebetechnik, Verkehrswege
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Formate
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher