Baustel­len­verord­nung — Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz müssen in Bau­vorhaben berück­sichtigt werden!

Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)

Für Bauherren! Unterstützung von Planung bis Ausführung

orangener KranWichtige Fakten zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

  • SiGeKo ist Beauf­tragter des Bauherrn,
  • ist für Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen verantwortlich
  • bestellt, wenn auf Baustelle Beschäftigte mehrerer Unternehmer aktiv sind
  • Auf­gaben (Beispiele):
    • Erstel­lung eines Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plans (SiGe-Plan)
    • Koor­dinierung der Arbeit­en der ver­schiede­nen Gewerke
    • Überwachung der Ein­hal­tung der Arbeitsschutzbestimmungen
  • SiGeKo ist wichtiges Instru­ment zur Verbesserung der Sicher­heit und des Gesund­heitss­chutzes auf Baustellen.
  • Bestel­lung eines SiGeKo ist in der Baustel­len­verord­nung (Baustel­lV) geregelt
  • Auf­gaben des SiGeKo in Regeln z. Arbeitss­chutz auf Baustellen (RAB) festgelegt
  • SiGeKo muss über erforder­liche Fachken­nt­nisse und Erfahrun­gen verfügen

Bauin­dus­trie ist stark wach­sende Branche, Ein­brüche und Pausen sind temporär!

Leitung Bau­vorhaben erfordert Erfahrung und Expertise
Zusam­me­nar­beit ver­schieden­er Gew­erke muss effizient u. rei­bungs­los gestal­tet werden

Unter­stützung durch SiGeKo-Leis­tun­gen der Expert!

Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKos)

Bauarbeiter mit blauem Helm koordiniert

Auf­gaben eines Baustel­lenko­or­di­na­tors während der Aus­führung des Bauvorhabens:

Infor­ma­tion und Koordination:

  • Informieren aller am Bau Beteiligten über die erforder­lichen Sicher­heits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
  • Koor­dinieren der Zusam­me­nar­beit zwis­chen den ver­schiede­nen Unternehmen, um gegen­seit­ige Gefährdun­gen zu vermeiden

Überwachung:

  • Sich­er­stellen, dass die erforder­lichen Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­maß­nah­men einge­hal­ten werden
  • Erwirken, dass die Arbeit­ge­ber die Arbeitsver­fahren ord­nungs­gemäß anwenden
  • Erwirken, dass die Baustel­lenord­nung und der Baustel­lenein­rich­tungs­plan einge­hal­ten werden
  • Berück­sichti­gen von Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen den ver­schiede­nen Arbeit­en auf der Baustelle
  • Koor­dinieren der Anwen­dung der all­ge­meinen Grund­sätze des Arbeitsschutzgesetzes

Wichtige Fak­ten:

  • Die Auf­gaben des Baustel­lenko­or­di­na­tors sind kom­plex und vielfältig.
  • Sie erfordern ein hohes Maß an Fach­wis­sen und Erfahrung im Arbeitsschutz.
  • Die Auf­gaben lassen sich in zwei Haupt­bere­iche ein­teilen: Infor­ma­tion und Koor­di­na­tion sowie Überwachung.

In den fol­gen­den Regio­nen wer­den und wur­den bere­its Pro­jek­te umgesetzt:

  • Bay­ern
  • Berlin
  • Bran­den­burg
  • Nieder­sach­sen
  • Nor­drhein-West­fahlen
  • Meck­len­burg-Vor­pom­mern
  • Sach­sen
  • Sach­sen-Anhalt
  • Thürin­gen

Die richtige Balance finden

  • Unternehmen bietet seit 2018 effiziente und inno­v­a­tive Lösun­gen in der Sicher­heits- und Gesundheitsschutzkoordination
  • Team von erfahre­nen Koor­di­na­toren unter­stützt Bauher­ren bei kom­plex­en Projekten
  • Gewährleis­tung ein­er opti­malen Betreu­ung des Bauvorhabens
  • Arbeitss­chutzan­forderun­gen wer­den in die Pla­nungs- und Auss­chrei­bungsphase sowie in den Baustel­lenall­t­ag integriert
  • Schaf­fung eines gesun­den und sicheren Arbeitsumfeldes
  • Erhöhung der Zufrieden­heit und Moti­va­tion der Arbeitskräfte
  • Senkung von Aus­fal­lzeit­en und Störun­gen der Arbeitsabläufe

Die wichtig­sten Fak­ten zur Baustel­len­be­treu­ung nach der Baustellenverordnung:

Pla­nungsphase:

  • Beratung über sicher­heit­stech­nis­che Einrichtungen
  • Beratung bei der Terminplanung
  • Ausar­beitung eines SiGe-Plans
  • Zusam­men­stel­lung ein­er Unter­lage für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Aus­führungsphase:

  • Durch­set­zung der Rechtsvorschriften
  • Durch­set­zung der verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Kon­trolle der Ein­hal­tung des SiGe-Plans
  • Klärung sicher­heit­srel­e­van­ter Belange
  • Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Sicherheitsbegehungen
  • Pro­tokol­lieren von sicher­heit­srel­e­van­ten Mängeln

Die Leis­tun­gen der Baustel­len­be­treu­ung tra­gen dazu bei, die Sicher­heit und Gesund­heit auf Baustellen zu gewährleisten.

Kon­tak­tieren Sie uns bei Fra­gen zur Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tion für Ihr Bauvorhaben.

Was beachten?
Anforderungen an Bauherren (Beispiele)

Was sind Anforderungen der deutschen Baustellenverordnung in Bezug auf den Arbeitsschutz?

Wichtige Fak­ten zum Arbeitss­chutz auf Baustellen:

Roter Helm auf Holz

  • Arbeit­nehmer müssen über Gefahren und Schutz­maß­nah­men informiert werden.
  • Arbeit­nehmer müssen die notwendi­ge per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung tragen.
  • Maschi­nen und Geräte auf Baustellen müssen in ein­wand­freiem Zus­tand sein.
  • Gefahren­quellen auf Baustellen müssen ermit­telt und eli­m­iniert werden.
  • Arbeit­ge­ber müssen Maß­nah­men ergreifen, um Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz der Arbeit­nehmer zu gewährleisten.

Weit­ere Tipps für den Arbeitss­chutz auf Baustellen:

  • Arbeit­en Sie nicht allein.
  • Seien Sie vor­sichtig beim Umgang mit Maschi­nen und Geräten.
  • Befol­gen Sie die Anweisun­gen Ihres Vorgesetzten.
  • Melden Sie gefährliche Sit­u­a­tio­nen sofort Ihrem Vorgesetzten.

Baustellverordnung: mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Baustel­len­verord­nung regelt den Arbeitss­chutz auf Baustellen.
  • Ziel ist die Sicher­heit der Arbeit­er und die Ver­mei­dung von Unfällen und Verletzungen.
  • Nichtein­hal­tung der Verord­nung kann zu schw­er­wiegen­den Kon­se­quen­zen führen, z. B. Geld- oder Haft­strafen, Stil­l­le­gung der Baustelle, höhere Ver­sicherungs­ge­bühren, höhere Kosten für Repara­turen oder medi­zinis­che Behand­lun­gen, höhere Kosten für Nachar­beit­en, bleibende Imageschäden.
  • Unternehmen soll­ten die Kosten und Risiken der Nichtein­hal­tung sorgfältig abwägen.
  • Tipps für die Ein­hal­tung der Baustellenverordnung:
  1. Stellen Sie einen Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tor (SiGeKo) ein.
  2. Erstellen Sie einen Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plan (SiGe­Plan).
  3. Führen Sie regelmäßige Sicher­heit­sun­ter­weisun­gen für alle Mitar­beit­er durch.
  4. Ver­wen­den Sie geeignete per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA).
  5. Hal­ten Sie die Baustelle sauber und ordentlich.

Bußgeldkatalog — Baustellen Allgemein
(Arbeitsstättenverordnung )

Bußgelder bei Ver­stößen gegen Arbeitssicherheitsvorschriften:

  • Gefährdungs­beurteilung nicht kor­rekt, voll­ständig oder rechtzeit­ig gemacht: 3000 Euro
  • Verkehr­swege weisen Män­gel auf oder sind nicht zu diesem Zweck geeignet: 1000 Euro
  • Eine unmit­tel­bare beachtliche Gefahr tritt auf und der Arbeit­ge­ber lässt das Arbeit­en nicht ein­stellen: 5000 Euro
  • Sicher­heit­sein­rich­tun­gen wer­den nicht wie vorgeschrieben gewartet und über­prüft: 1000 Euro
  • Vorkehrun­gen bezüglich Flucht und Ret­tung wur­den nicht getrof­fen: 2000 Euro
  • Das Erste-Hil­fe-Mate­r­i­al ist unvoll­ständig oder fehlt gän­zlich: 200 Euro
  • Das Erste-Hil­fe-Mate­r­i­al wird nicht zur Ver­fü­gung gestellt: 1000 Euro
  • Toi­let­ten sind nicht vorhan­den oder nutzbar: 600 Euro
  • Pausen­raum ist nicht vorhan­den oder nutzbar: 600 Euro

Baustopp — Beispiele von Baustellenstillegungen

Haus wird gebaut

Baustopp

  • Ver­wal­tungsakt der zuständi­gen Baubehörde
  • Bauherr muss alle Arbeit­en auf der Baustelle umge­hend ruhen lassen

 

 

Gründe:

  • fehlende Ein­hal­tung von Sicherheitsvorschriften
  • Ver­stöße gegen den Bebauungsplan
  • Beschw­er­den von Anwohnern

Bauherr sollte:

  • den Baustopp ernst nehmen
  • sich umge­hend mit der Baube­hörde in Verbindung setzen
  • die Gründe für den Baustopp erfahren
  • geeignete Maß­nah­men ergreifen

Tipps zur Ver­mei­dung eines Baustopps:

  • Alle erforder­lichen Genehmi­gun­gen einholen
  • Baustelle den gel­tenden Sicher­heitsvorschriften anpassen
  • regelmäßig mit der Baube­hörde in Kon­takt bleiben
  • Prob­leme oder Verzögerun­gen frühzeit­ig melden
  • sich über die örtlichen Bau­vorschriften informieren
  • sich von einem Architek­ten oder Bauin­ge­nieur berat­en lassen
  • sich von ein­er qual­i­fizierten Bau­fir­ma bauen lassen
  • Baustelle sauber und ordentlich halten
  • Nach­barn frühzeit­ig über den Baube­ginn informieren

Rechts­ber­atung bei Baustopp:

  • Bauherr sollte sich umge­hend mit einem Recht­san­walt berat­en, wenn er einen Baustopp erhal­ten hat.

Beispiele Bußgeldkatalog — Baustellen mit Absturzgefahr
(Arbeitsstättenverordnung)

Wichtige Fak­ten zu Arbeitssicher­heitsmän­geln in Deutschland

  • Arbeitssicher­heitsmän­gel kön­nen zu schw­eren Ver­let­zun­gen oder sog­ar zum Tod führen.
  • Die Höhe der Bußgelder für Arbeitssicher­heitsmän­gel ist gestaffelt nach Schwere des Man­gels und kann bis zu 50.000 Euro betragen.
  • Arbeit­ge­ber kön­nen Arbeitssicher­heitsmän­gel ver­mei­den, indem sie fol­gende Tipps befolgen:
  1. Regelmäßige Gefährdungs­beurteilung durchführen
  2. Sicher­heits­maß­nah­men fes­tle­gen und umsetzen
  3. Mitar­beit­er regelmäßig unterweisen
  4. Arbeitsmit­tel und Arbeit­sumge­bung regelmäßig überprüfen
  5. Fachkundi­ge Per­so­n­en hinzuziehen, wenn erforderlich
  • Arbeit­ge­ber sind für die Sicher­heit ihrer Mitar­beit­er verantwortlich.
  • Durch die Ein­hal­tung der Arbeitss­chutzge­set­zge­bung und die Umset­zung von Sicher­heits­maß­nah­men kön­nen Arbeit­ge­ber dazu beitra­gen, Arbeit­sun­fälle zu verhindern.
  • Beispiele für die Umset­zung von Sicherheitsmaßnahmen:
  1. Für gefährliche Arbeit­en geeignete Schutz­maß­nah­men bereitstellen
  2. Gefahren­bere­iche absichern
  3. Notaus­gänge und Fluchtwege klar kennzeichnen
  4. Arbeitsmit­tel regelmäßig warten und instand halten
  5. Mitar­beit­er in Arbeitssicher­heit und Unfal­lver­hü­tung unterweisen

Zusät­zliche Informationen

Die häu­fig­sten Arbeitssicher­heitsmän­gel in Deutsch­land sind:

  • Fehlende Sicher­heitsvor­rich­tun­gen oder Schutzmaßnahmen
  • Nicht aus­re­ichende Beleuchtung
  • Unzure­ichende oder unsichere Verkehrswege
  • Höher oder tiefer gele­gene Arbeit­splätze ohne aus­re­ichende Standsicherheit
  • Unzure­ichende Sicherung von Gefahrenbereichen
  • Unzure­ichende Maß­nah­men bei möglichen Sauerstoffmangel