Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist heute mehr als nur die Beachtung unzähliger Gesetze, Verordnungen, Regeln und Grundsätze; sie werden in zunehmendem Maße zum Vorteil im Wettbewerb um Arbeitskräfte. Sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen spielen bei der Auswahl des Arbeitgebers eine immer größere Rolle. Die Einhaltung und Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz obliegt per Gesetz dem Arbeitgeber, aber er kann sich dazu Unterstützung holen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was wir dabei für Sie tun können.
Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten Sorge zu tragen, d.h., er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln. Dazu werden nach heutiger Sicht auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz gezählt. Des Weiteren spielen sämtliche Fragen hinsichtlich der besonders gefährdeten Arbeitnehmergruppen eine wichtige Rolle, wenn es um die Einschätzung von Gefährdungen geht. Zu den Gruppen, für die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen die Arbeit an bestimmten Arbeitsplätzen mit einem höheren Risiko verbunden ist gehören Jugendliche, werdende Mütter, behinderte Menschen und ältere Arbeitnehmer.
Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung, Bewertung und umfassenden Dokumentation von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Daraus sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, welche anschließend auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Wo es erforderlich ist, sind sie an geänderte Gegebenheiten anzupassen.
Wird die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Unternehmens integriert, hilft sie die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Beschäftigten zu motivieren.
Arten von Gefährdungen
- Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Biologische, chemische und physikalische Einflüsse
- Auswahl, Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln
- Gestaltung von Arbeitszeiten, Produktionsprozessen, Interaktion
- Unterweisung und Qualifizierung der Mitarbeiter
- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland sind Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV). Sie dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Erstellung erfolgt, um potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören unter anderem Gefahren durch Maschinen, Arbeitsmittel, Chemikalien, Lärm oder psychische Belastungen. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland regeln sind:
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung — ArbStättV) — §3 Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Beschäftigte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten Gefährdungen ausgesetzt sind oder sein könnten. Bei einer Gefährdungsbeurteilung sind physische und psychische Belastungen sowie Belastungen der Augen oder Gefährdungen des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen und die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz ist die grundlegende Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln und Anlagen sowie die Durchführung von Prüfungen und Kontrollen. Sie enthält auch Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Diese haben eine wichtige Funktion bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze. Sie geben Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die genannten Gesetze und Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten Regelungen. Je nach Branche und Tätigkeit können dabei weitere Vorschriften gelten.
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Im §3 Abs. 3 Satz 3 der BetrSichV wird präzisiert, dass die Bewertung von Gefahren nur von sachkundigen Individuen (gemäß §2(5)BetrSichV) durchgeführt werden darf.
Bedeutet dies, dass zukünftig ausschließlich Fachleute für Arbeitssicherheit (oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation) für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich sind? Wer trägt dann die Verantwortung für die Richtigkeit der Bewertung?
Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV-Vorschrift 1 der Berufsgenossenschaft liegt die letztendliche Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Das wichtigste Instrument zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese kann entweder vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden oder von zuverlässigen und kompetenten Personen, die dafür gesondert beauftragt werden. Eine schriftliche Beauftragung ist hierbei zwingend erforderlich. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt jedoch stets beim Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen.
Unsere Leistungen rund um die Gefährdungsbeurteilung
Wir führen Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen durch, dokumentieren den Ist-Stand und besprechen die Beurteilung mit Ihnen.
Unsere umfassende Beratung im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz unterstützt Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagements und der Unfallverhütung. Unsere Analyse berücksichtigt sämtliche Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung. Auf Grundlage der Ergebnisse leiten wir geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ab und entwickeln diese weiter. Die Effektivität dieser Maßnahmen wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Mitarbeiter/innen der Expert gewährleisten, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen sämtlichen relevanten Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Dies verschafft Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern eröffnet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren internen Verbesserungsprozess mit Erfolg voranzutreiben.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen — in Ihr Unternehmen.
Erstellung von Betriebsanweisungen nach BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, BioStoffV
- Die wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte werden zusammengefasst.
- Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind.
- Die Mitarbeiter/innen können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
- Darüber hinaus besteht für den Unternehmer/die Unternehmerin durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben eine höhere Rechtssicherheit.
Unsere Leistungen rund um die Betriebsanweisungen
Wir erstellen Betriebsanweisungen entsprechend den geltenden Regelungen für Ihr Unternehmen. Grundlagen sind entweder die Zuarbeit von vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanleitungen oder die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch uns.
Optimale Betriebsanweisungen für Ihre Unternehmenssicherheit
Die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt Ihrer Verantwortung als Unternehmer. Durch gezielte Aufklärung und fundierte Unterweisungen können potenzielle Fehlhandlungen, die Unfälle verursachen könnten, effektiv vermieden werden. Ein unverzichtbares Instrument zur Umsetzung dieses Ziels sind maßgeschneiderte Betriebsanweisungen.
Betriebsanweisungen: Ihr Schlüssel zur Unfallprävention
Betriebsanweisungen sind dokumentierte Leitfäden, die klare und verbindliche Anweisungen enthalten. Sie bieten Ihren Mitarbeitern Orientierung und Handlungssicherheit in spezifischen Arbeitssituationen. Das Ziel ist es, Unfälle und Risiken auf ein Minimum zu reduzieren.
Maßgeschneiderte Betriebsanweisungen für praxisnahe Sicherheit
Damit Betriebsanweisungen effektiv wirken, sollten sie so präzise wie möglich auf die jeweilige Arbeitssituation zugeschnitten sein. Hier kommt die Expertise einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ins Spiel. Diese Fachleute unterstützen Sie dabei, Betriebsanweisungen zu erstellen, die exakt auf Ihre betrieblichen Anforderungen zugeschnitten sind.
Ihre Sicherheit ist unser Anliegen
Bei der Expert | Management verstehen wir die Bedeutung maßgeschneiderter Betriebsanweisungen für Ihr Unternehmen. Wir bieten Ihnen nicht nur professionelle Beratung, sondern auch die Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen, die alle relevanten Aspekte abdecken. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Betriebsanweisungen den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen und Ihre Mitarbeiter bestmöglich schützen.
Setzen Sie auf maßgeschneiderte Betriebsanweisungen von Expert | Management und stärken Sie die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit zu erfahren. Ihre Mitarbeiter verdienen die bestmögliche Sicherheit – wir unterstützen Sie dabei.
Durchführung von Unterweisungen für ihr Unternehmen und Sie
Eine themenbezogene Unterweisung sollte für ein Unternehmen mehr sein, als eine Belehrung. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zeigt eine Unterweisung mögliche Gefährdungen, geeignete Schutz- und Erste-Hilfemaßnahmen sowie präventive Verhaltensweisen auf, sodass Gefährdungen gar nicht erst entstehen können. Dabei können praktische Übungen zu einer erhöhten Sensibilisierung der Unterwiesenen für die Themen Arbeitsschutz und Prävention beitragen.
Bei Unterweisungen wird zwischen Erstunterweisungen, situationsabhängigen Unterweisung aus besonderem Anlass und regelmäßigen Unterweisungen zur Auffrischung unterschieden. Letztere sind mindestens jährlich, in bestimmten Fällen auch in kürzeren Abständen durchzuführen.
Was sind Unterweisungen?
Unterweisungen sind mehr als bloße Belehrungen. Sie sind das Fundament einer sicheren Arbeitsumgebung. Eine Unterweisung vermittelt nicht nur Wissen, sondern sensibilisiert Mitarbeiter für mögliche Gefahren, lehrt angemessene Schutz- und Erste-Hilfemaßnahmen und fördert präventives Verhalten, um Gefährdungen von vornherein zu vermeiden. Unsere Unterweisungen setzen auf einen ganzheitlichen Ansatz, der Ihre Mitarbeiter in die Lage versetzt, sicher und proaktiv zu handeln.
Die Vorteile der Durchführung
- Sicherheit gewährleisten: Unterweisungen sind der Schlüssel zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie minimieren Risiken und tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern.
- Rechtliche Konformität: Unsere Schulungen entsprechen den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite steht.
- Mitarbeiterengagement: Gut geschulte Mitarbeiter sind engagierter und tragen zur Steigerung der Produktivität bei.
Die Herausforderungen von Unterweisungen
- Zeitaufwand: Regelmäßige Unterweisungen erfordern Zeit und Planung. Wir helfen Ihnen dabei, effiziente Schulungspläne zu erstellen.
- Kosten: Investitionen in Schulungen sind Investitionen in die Sicherheit und den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.
Unsere Leistungen rund um die Unterweisung in Unternehmen
Wir unterweisen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend den für Ihr Unternehmen geltenden Regelungen. Die Unterweisungen werden vorbereitet und dokumentiert. Soweit in den Unterweisungen keine praktischen Übungen erforderlich sind, können Unterweisungen auch in Form von Webinaren durchgeführt werden.
Die Expert | Management bietet umfassende Unterweisungen an. Bei uns ist eine Unterweisung mehr als nur eine Belehrung. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem die Unterweisung nicht nur informiert, sondern auch mögliche Gefährdungen aufzeigt, geeignete Schutz- und Erste-Hilfemaßnahmen vermittelt und präventive Verhaltensweisen veranschaulicht, um Gefährdungen von vornherein zu verhindern. Dabei können praktische Übungen dazu beitragen, die Sensibilisierung der Teilnehmer für die Themen Arbeitsschutz und Prävention signifikant zu steigern.
Unsere Unterweisungen sind in verschiedene Kategorien unterteilt, um den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht zu werden:
1. Erstunterweisungen: Diese Unterweisungen sind ideal für neue Mitarbeiter und vermitteln grundlegende Kenntnisse über Arbeitssicherheit und Prävention.
2. Situationsabhängige Unterweisungen: Bei besonderen Anlässen oder Veränderungen in Ihren Arbeitsprozessen bieten wir situationsabhängige Unterweisungen an, um auf spezifische Gefahren und Schutzmaßnahmen einzugehen.
3. Unterweisungen zur Auffrischung: Regelmäßige Auffrischungsunterweisungen sind unerlässlich, um das Wissen Ihrer Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten. Diese Unterweisungen finden mindestens jährlich statt, in bestimmten Fällen sogar in kürzeren Intervallen.
Unsere angebotenen Unterweisungsarten umfassen:
- Gefährdungsunterweisung: Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und vermitteln geeignete Schutzmaßnahmen.
- Schutzmaßnahmen: Unsere Unterweisungen konzentrieren sich auf die praktische Umsetzung von Schutzmaßnahmen, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
- Erste-Hilfemaßnahmen: Wir schulen Ihre Mitarbeiter in Erste-Hilfe-Techniken, um im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können.
Unsere Unterweisungen sind darauf ausgerichtet, die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen zu stärken und einen nachhaltigen Beitrag zur Unfallprävention zu leisten. Wir passen unsere Schulungen an Ihre individuellen Anforderungen an und unterstützen Sie dabei, ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter zu schaffen. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr über unsere Unterweisungsangebote zu erfahren. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
Ihre Sicherheit, unser Engagement
“Wir formen nicht nur Wissen, sondern auch Sicherheit.”
Unsere Experten sind spezialisiert auf maßgeschneiderte Unterweisungen für Ihr Unternehmen. Wir passen unsere Schulungen an Ihre individuellen Anforderungen an und bieten Ihnen Lösungen, die Ihre Sicherheitskultur stärken und einen nachhaltigen Beitrag zur Unfallprävention leisten.
Ihre nächste Stufe der Sicherheit
“Von der Gefahr zur Vorsorge – mit Expert | Management.”
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Unterweisungsdienstleistungen zu erfahren und Ihre Sicherheitsstandards auf das nächste Level zu heben. Ihre Mitarbeiter verdienen die bestmögliche Sicherheit, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie sie erhalten.
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Schulungen Mitarbeiterunterweisungen Sicherheitsschulungen Arbeitsplatzunterweisungen Gefährdungen Erstunterweisungen Grundunterweisungen Einführungsunterweisungen Basisunterweisungen Anfangsunterweisungen Situationsabhängige Unterweisungen Anlassbezogene Schulungen Spezielle Unterweisungen Ereignisbezogene Schulungen Kontextabhängige Schulungen Unterweisungen zur Auffrischung Wiederholungsschulungen Auffrischungsschulungen Regelmäßige Schulungen Update-Schulungen Gefährdungsunterweisung Risikoschulung Gefahrenbewusstseinsschulung Risikoaufklärung
Expertenwissen für Ihre Sicherheit
In einer Welt, in der Sicherheit und Prävention eine zentrale Rolle spielen, ist es entscheidend, Mitarbeiter richtig zu unterweisen und für die Anforderungen des Arbeitsalltags zu sensibilisieren. Bei Expert | Management verstehen wir die Bedeutung von Unterweisungen und bieten maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die auf die Anforderungen des deutschen Marktes zugeschnitten sind.
Unsere Unterweisungsdienstleistungen in Kürze
Bei Expert | Management bieten wir eine breite Palette von Unterweisungsdienstleistungen an:
- Erstunterweisungen: Perfekt für neue Mitarbeiter, um grundlegende Kenntnisse in Arbeitssicherheit und Prävention zu vermitteln.
- Situationsabhängige Unterweisungen: Bei speziellen Anlässen oder Änderungen in den Arbeitsprozessen bieten wir Schulungen an, um auf die jeweiligen Herausforderungen einzugehen.
- Unterweisungen zur Auffrischung: Regelmäßige Schulungen, mindestens jährlich, um das Wissen Ihrer Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Als erfahrenes Team von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) übernehmen wir die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle. Gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) sind wir der Partner, den Sie brauchen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in vertreten wir Sie als Bauherrn bei der Koordination aller Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf einer Baustelle, wie es die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) fordert — bestimmt und zuverlässig!
Warum ist ein SiGeKo erforderlich?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist in Deutschland für Bauherren erforderlich, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) sicherzustellen. Hier sind die Hauptgründe, warum ein SiGeKo notwendig ist:
- Gesetzliche Anforderungen: Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung sind Bauherren gesetzlich verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.
- Sicherheit der Arbeitnehmer: Der SiGeKo hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass auf der Baustelle keine Gefährdungen für die Arbeitnehmer bestehen. Dies umfasst die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsschäden und die Minimierung von Risiken.
- Koordination aller Sicherheitsmaßnahmen: Der SiGeKo koordiniert alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen auf der Baustelle. Dies schließt die Planung, Umsetzung und Überwachung von Sicherheitsvorkehrungen ein.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan): Der SiGeKo erstellt einen SiGe-Plan, der alle Sicherheits- und Gesundheitsaspekte des Bauprojekts abdeckt. Dieser Plan dient als Leitfaden für die sichere Durchführung des Projekts.
- Rechtsdurchsetzung: Der SiGeKo setzt die geltenden Rechtsvorschriften auf der Baustelle durch und sorgt dafür, dass alle Beteiligten die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
- Verkehrsrechtliche Anordnungen: Er ist auch für die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen auf der Baustelle verantwortlich, um die Sicherheit im Baustellenbereich zu gewährleisten.
- Sicherheitsbegehungen und Mängelbeseitigung: Der SiGeKo führt regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch, protokolliert sicherheitsrelevante Mängel und setzt sich dafür ein, dass diese beseitigt werden.
- Sicherheitskultur: Durch seine Arbeit trägt der SiGeKo dazu bei, eine positive Sicherheitskultur auf der Baustelle zu fördern, bei der die Sicherheit der Arbeitnehmer höchste Priorität hat.
- Minimierung von Störungen: Ein SiGeKo trägt dazu bei, Störungen in den Arbeitsabläufen zu minimieren, indem er sicherstellt, dass Sicherheitsmaßnahmen effizient umgesetzt werden.
Typische Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
Typische Aufgaben eines Koordinators, die sich während der Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben, umfassen:
- Aushängen und Anpassen der Vorankündigung (falls erforderlich),
- Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen,
- Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte),
- Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und ‑begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse,
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen,
- Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle,
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.
SiGeKo, keine leichte Aufgabe — Qualifikation und Kompetenzen
Um die Rolle eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf einer Baustelle in Deutschland übernehmen zu können, sind bestimmte Qualifikationen und Kompetenzen erforderlich. Diese Qualifikationen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Person in der Lage ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Qualifikationen:
- Fachliche Ausbildung: Die Person sollte eine relevante fachliche Ausbildung haben, die mit dem Bereich Bau und Sicherheit in Verbindung steht. Dies kann ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Sicherheitstechnik oder einem ähnlichen Fachgebiet sein.
- Berufserfahrung: In der Regel wird eine gewisse Berufserfahrung im Bauwesen erwartet. Dies kann in Form von praktischer Arbeit auf Baustellen oder in verwandten Bereichen wie Bauüberwachung, Bauleitung oder Arbeitssicherheit sein.
- SiGeKo-Ausbildung: Eine spezielle Schulung zur SiGeKo ist erforderlich. Diese Schulung vermittelt Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten eines SiGeKo sowie die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan).
- Zertifikate und Qualifikationen: Je nach Bundesland und individuellen Anforderungen können spezifische Zertifikate oder Qualifikationen erforderlich sein. Diese können von staatlichen oder beruflichen Organisationen ausgestellt werden.
- Kenntnis der Rechtsvorschriften: Der SiGeKo muss ein tiefes Verständnis der relevanten deutschen Gesetze und Verordnungen im Bereich Arbeitsschutz und Baustellenkoordination haben, insbesondere der Baustellenverordnung (BaustellV).
- Kommunikationsfähigkeiten: Da der SiGeKo als Koordinator auftritt, sind starke Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten entscheidend. Die Fähigkeit, effektiv mit verschiedenen Baubeteiligten zu kommunizieren, ist von großer Bedeutung.
- Sicherheitstechnisches Wissen: Der SiGeKo muss ein umfassendes Verständnis für sicherheitstechnische Maßnahmen, Gefahrenanalyse und präventive Maßnahmen haben.
- IT-Kenntnisse: In der modernen Baustellenkoordination sind IT-Kenntnisse wichtig, da viele Sicherheitspläne und Dokumentationen elektronisch erstellt und verwaltet werden.
Unsere Leistungen rund um Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Unsere langjährige Erfahrung in den Bereichen SiGe-Koordination sowie Planung, Ausschreibung und Bauleitung ermöglicht es uns, komplexe Projekte effizient zu betreuen. Wir sorgen für die optimale Integration der Arbeitsschutzanforderungen in alle Phasen Ihres Projekts, von der Planung bis zur Umsetzung. Dies schafft nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern steigert auch die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter, reduziert Ausfallzeiten und minimiert Störungen in den Arbeitsabläufen.
Bei der Erfüllung unserer Aufgaben richten wir und nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Zu unseren Leistungen gehören zum Beispiel:
.. in der Planungsphase:
- die Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor‑, Entwurfs- und Werkplanung,
- die Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen,
- die Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe – Plan),
- die Zusammenstellung einer Unterlage für die spätere Arbeit am Bauwerk, für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.
.. in der Ausführungsphase:
- die Durchsetzung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle für den Auftraggeber,
- die Durchsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung,
- die laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans,
- die Klärung sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten,
- die Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen,
- das Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf die Beseitigung der Mängel.
Seit 2018 bieten wir unseren Kunden effiziente und innovative Lösungen in der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Unser Team von Koordinatoren mit seiner langjährigen Erfahrung in den Bereichen SiGe-Koordination sowie Planung, Ausschreibung und Bauleitung unterstützt Bauherren auch bei komplexen Projekten und gewährleistet eine optimale Betreuung des Bauvorhabens. Damit können die Anforderungen des Arbeitsschutzes effizient sowohl in die Planungs- und Ausschreibungsphase sowie in den Baustellenalltag integriert werden. Die richtige Balance zwischen Einhaltung der gesetzlichen Regularien und präventivem Handeln sorgt für die Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufriedenheit und Motivation der Arbeitskräfte zu erhöhen sowie Ausfallzeiten und Störungen der Arbeitsabläufe zu senken.
Ihre Sicherheit, unser Engagement. Für sichere Bauprojekte und zufriedene Mitarbeiter.
Kontaktieren Sie uns heute, wenn Sie Fragen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination haben oder eine zuverlässige SiGeKo für Ihr Bauvorhaben benötigen. Wir sind Ihr Partner für sichere und erfolgreiche Bauprojekte.
Betreuung als Brandschutzbeauftragter
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher sowie versicherungsrechtlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Unsere Leistungen rund um die Betreuung als Brandschutzbeauftragter
- Erstellen von Flucht- und Rettungspläne gemäß der DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
- Erstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Unterstützung bei Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
“Ihre Sicherheit, unser Engagement: Gemeinsam für einen effektiven Brandschutz.”
Unsere Leistungen im Kurzüberblick
- Brandschutzberatung
- Brandschutzkonzepte
- Schulungen und Unterweisungen
- Brandschutzprüfungen und Inspektionen
- Risikobewertung und Gefahrenanalyse
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- Kontinuitätsplanung
- Kommunikation mit Behörden
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
- Notfallmanagement
Brandschutzübungen & Evakuierungsübungen
- Hektisches Verhalten
- Nutzung von Aufzügen
- Nutzung falscher Wege (Rolltreppen)
- Verbleiben am Arbeitsplatz
- Einsammeln vermeidlich wichtiger Dinge
- „Retten“ des eigenen Pkw aus der Tiefgarage
- Unerlaubtes Verlassen des Betriebsgeländes
Unsere Leistungen
In einer Welt, in der Sicherheit und Schutz an erster Stelle stehen, ist Expert | Management Ihr vertrauenswürdiger Partner für Brandschutz und Evakuierungsübungen in Deutschland. Mit unserer langjährigen Erfahrung und technischen Exzellenz sind wir führend in der Bereitstellung von maßgeschneiderten Lösungen für den Schutz von Leben und Eigentum. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Expert | Management die beste Wahl für Ihre Brandschutz- und Evakuierungsanforderungen ist.
Wir planen und bereiten die Brandschutz-/ Evakuierungsübung in Abstimmung mit Ihnen und ggf. weiteren Parteien, wie z.B. die Feuerwehr vor. Mit Ihnen, Ihren Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten stimmen wir die notwendigen Maßnahmen zur Unterweisung der Beschäftigten und zur Vorbereitung der Übung ab. Wir steuern und beobachten die Durchführung, dokumentieren die Ergebnisse, besprechen diese mit Ihnen und stellen Ihnen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung vor.
- Brandschutzberatung: Unsere Experten bieten umfassende Brandschutzberatungsdienste, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wir analysieren Ihre Einrichtung, identifizieren potenzielle Risiken und entwickeln maßgeschneiderte Brandschutzpläne und ‑strategien.
- Evakuierungsübungen: Die Durchführung von Evakuierungsübungen ist von entscheidender Bedeutung, um im Ernstfall Leben zu retten. Wir planen und organisieren realistische Evakuierungsszenarien, trainieren Ihre Mitarbeiter und optimieren Evakuierungspläne, um eine effiziente Evakuierung zu gewährleisten.
- Brandschutzschulungen: Unsere Schulungen vermitteln Ihren Mitarbeitern das Wissen und die Fähigkeiten, die sie benötigen, um im Falle eines Brandes richtig zu reagieren. Von der Verwendung von Feuerlöschern bis hin zu Evakuierungstechniken bieten wir Schulungen, die lebensrettende Fähigkeiten vermitteln.
Darüber hinaus bieten wir auch die Schulung von Evakuierungshelfern an.
Sie wählen die Expert | Management für Brandschutz- und Evakuierungsübungen, da für uns Folgendes gilt:
- Lokal-Branchenführer: Wir sind stolz darauf, eine führende Position in der Brandschutz- und Evakuierungsbranche zu haben. Unsere Experten verfügen über das Fachwissen und die Erfahrung, um Ihr Unternehmen optimal zu schützen.
- Kundenspezifische Lösungen: Wir verstehen, dass jeder Betrieb einzigartige Anforderungen hat. Unsere Dienstleistungen werden maßgeschneidert, um Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
- Rechtliche Konformität: Mit Expert | Management an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den geltenden Vorschriften und Gesetzen entspricht. Wir halten Sie auf dem neuesten Stand der Vorschriften und sorgen dafür, dass Sie stets konform sind.
- Realistische Übungen: Unsere Evakuierungsübungen sind so konzipiert, dass sie realistische Szenarien widerspiegeln. Wir setzen moderne Technologien ein, um die Effektivität der Übungen zu maximieren.
- Sicherheit und Vertrauen: Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen sind unsere oberste Priorität. Wir sind bestrebt, ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter zu schaffen und gleichzeitig Ihr Unternehmen vor finanziellen und rechtlichen Risiken zu schützen.
Fazit
Die Expert | Management ist Ihr zuverlässiger Partner für Brandschutz und Evakuierungsübungen in Deutschland. Unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen, technische Expertise und Engagement für Ihre Sicherheit machen uns zur besten Wahl. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und Ihren Schutz auf das nächste Level zu heben. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen (Gefahrstoffkatastern)
Ein gut organisiertes Gefahrstoffkataster ist in der heutigen Arbeitswelt von entscheidender Bedeutung. Es bietet nicht nur zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen, sondern stellt auch sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter vor potenziellen Gefahren geschützt sind. In diesem Artikel werden wir die essenziellen Gründe erläutern, warum ein Gefahrstoffkataster so wichtig ist.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter verschiedenen Gesichtspunkten zu beurteilen. Dabei kommt dem Gefahrstoffverzeichnis eine wichtige Rolle bei, da es Auskunft gibt über die genutzten Gefahrstoffe, deren Einstufung sowie die Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Darüber hinaus muss auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt verwiesen werden. Zusätzliche Angaben zu gefährlichen Eigenschaften von relevanten Inhaltsstoffen sind empfehlenswert.
Gefahrstoffverzeichnisse sind nicht nur für produzierende Unternehmen relevant; Farben, Lacke, Putz- und Reinigungsmittel können unter Umständen zu Gefahrstoffen gehören und müssen dokumentiert werden.
Das Gefahrstoffverzeichnis muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Es kann sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form geführt werden.
Was sind Gefahrstoffe
Gefahrstoffe umfassen bspw.:
- gefährliche Stoffe und Gemische nach Paragraf 3, GefStoffV:
bspw. Bleiarsenet, Acetonitril, Schwefelsäure - Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind:
bspw. Schwarzpulver aber auch Mehlstaub - Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei Herstellung oder Anwendung gefährliche Stoffe entstehen können:
Lackentferner und Rostlöser, Schweißrauch, Chlorbleichlauge - Stoffe und Erzeugnisse, die die bereits genannten Kriterien nicht erfüllen, jedoch durch ihre physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefährden könnten:
Ammoniaklösung, Schwermetalle in Elektroschrott, lösungsmittelhaltige Farben - und alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde.
Schutz Ihrer Mitarbeiter
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter hat oberste Priorität. Ein detailliertes Gefahrstoffkataster liefert Ihnen und Ihren Mitarbeitern die notwendigen Informationen, um sich im Arbeitsalltag vor Gefahren zu schützen. Dies umfasst Informationen zu den Eigenschaften, Risiken und Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit verschiedenen Gefahrstoffen. Die Kenntnis dieser Faktoren ermöglicht es Ihren Mitarbeitern, sicherer zu arbeiten und Unfälle zu vermeiden.
Effiziente Identifikation überflüssiger Gefahrstoffe
Ein gut gepflegtes Kataster ermöglicht es Ihnen, Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden, schnell zu identifizieren und aus dem Arbeitsumfeld zu entfernen. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern optimiert auch Ihre betrieblichen Abläufe. Sie minimieren Lagerkosten und reduzieren Abfallmengen, was wiederum umweltfreundlich ist.
Erleichterte Suche nach Ersatzstoffen
Ein Gefahrstoffkataster erleichtert die Identifikation von Stoffen, die möglicherweise durch weniger gefährliche oder ungefährliche Substitute ersetzt werden können. Dies ist nicht nur eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, sondern kann auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führen. Die systematische Überprüfung von Ersatzstoffen trägt dazu bei, Ihr Unternehmen effizienter und wettbewerbsfähiger zu gestalten.
Erfüllung von Unternehmerpflichten
Die ordnungsgemäße Führung eines Gefahrstoffkatasters ist nicht nur ratsam, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Ein gut geführtes Kataster ermöglicht es Ihnen, Ihre Unternehmerpflichten zu erfüllen und dies jederzeit nachzuweisen. So minimieren Sie das Risiko von Geldstrafen, rechtlichen Konsequenzen und einem möglichen Imageverlust erheblich.
Unsere Leistungen zur Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
Wir erstellen Gefahrstoffverzeichnisse entsprechend den geltenden Regelungen für Ihr Unternehmen. Grundlagen sind entweder die Zuarbeit von vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen oder die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen durch uns.
Ein effektives Gefahrstoffverzeichnis ist ein unverzichtbares Instrument für jedes Unternehmen. Es schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern trägt auch zur Effizienz, Kosteneinsparungen und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen bei. Investieren Sie in die Sicherheit und die Zukunft Ihres Unternehmens, indem Sie ein gut organisiertes Gefahrstoffkataster implementieren. Ihr Unternehmen wird davon in vielerlei Hinsicht profitieren.
Untersuchungen, Analyse und Auswertung von Unfällen
Arbeitsunfälle sind nicht nur schmerzhaft für die betroffenen Mitarbeiter, sondern können auch erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben. Neben den möglichen Konsequenzen für die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, ihr Firmenimage zu schützen und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Die Grundüberzeugung, dass “Unfälle nicht passieren, sondern verursacht werden”, bildet die Basis für eine gründliche Unfallanalyse und die Einführung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Sämtliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist und die er zusätzlich ergreift, dienen der Vorbeugung von Unfällen jeglicher Art. Treten Unfälle auf, haben die Präventionsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig gegriffen.
Daher ist eine ganzheitliche Analyse des Unfalls von Bedeutung, um so nachhaltige Maßnahmen abzuleiten, die eine Wiederholung bzw. das Auftreten eines ähnlichen Unfalls vermeiden. Betrachtet werden die verschiedenen Faktoren und deren Wechselbeziehungen, die zu dem Unfall geführt haben können. Damit lassen sich auch Unfallursachen ermitteln, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind. Ablauf und Bestandteile der ganzheitlichen Analyse umfassen:
- Informationssammlung
- Beschreibung des Unfallgeschehens
- Ursachensuche
- Maßnahmen
- Übergreifende Analysen
- Dokumentation
Unfallprävention
Ein Unternehmen trägt eine hohe Verantwortung für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Ein schwerer Arbeitsunfall kann nicht nur die Erwerbstätigkeit eines Mitarbeiters einschränken, sondern auch sein Privatleben erheblich beeinträchtigen. Daher ist es nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus moralischen Gründen entscheidend, wirksame Maßnahmen zur Unfallprävention zu ergreifen.
Image und Kosten: Die Folgen schwerer Arbeitsunfälle
Neben den direkten Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter können schwere Arbeitsunfälle auch das Image eines Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Die Öffentlichkeit und potenzielle Kunden verfolgen aufmerksam, wie ein Unternehmen mit solchen Vorfällen umgeht. Negative Schlagzeilen und Imageschäden können die Reputation eines Unternehmens schwer beschädigen.
Darüber hinaus sind schwere Arbeitsunfälle mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Medizinische Kosten, Arbeitsausfälle und mögliche Schadensersatzansprüche können die finanzielle Stabilität eines Unternehmens gefährden.
Unfallanalyse als Schlüssel zur Prävention
Die Prämisse, dass Unfälle verursacht werden, bedeutet, dass sie vermieden werden können. Eine gründliche Unfallanalyse ist der erste Schritt, um die Ursachen von Arbeitsunfällen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu entwickeln.
Unsere Leistungen im Bereich der Unfallanalyse
Die Expert | Management bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Unfallanalyse, Unfallprävention und Sicherheitsmanagement an.
Wir analysieren systematisch die Ursachen und Umstände, die zu einem Unfall geführt haben, dokumentieren die Ergebnisse und stellen Ihnen Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von vergleichbaren Unfällen vor.
Unsere Experten führen detaillierte Unfallanalysen durch und entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für Ihr Unternehmen. Wir helfen Ihnen dabei, Unfälle zu verhindern, Ihr Image zu schützen und finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Unfallanalysen: Wir untersuchen sorgfältig die Ursachen von Arbeitsunfällen in Ihrem Unternehmen, um wiederkehrende Risiken zu identifizieren.
- Sicherheitsberatung: Unsere Experten bieten umfassende Beratungsdienste, um sicherzustellen, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen den höchsten Standards entsprechen.
- Schutzmaßnahmen: Wir entwickeln individuelle Schutzmaßnahmen, um Unfallrisiken proaktiv zu minimieren.
Unsere Überzeugung, dass Unfälle vermeidbar sind, treibt uns an, erstklassige Dienstleistungen im Bereich Unfallprävention und Sicherheitsmanagement anzubieten. Mit Expert | Management an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter geschützt sind, Ihr Image intakt bleibt und Ihre finanzielle Stabilität gewahrt wird. Unfallprävention ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine im Betrieb verwendeten elektrischen ortsveränderlichen Geräte einer intervallmäßigen und regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.
- Besichtigen,
- Messen,
- Erproben, Funktionsprobe,
- Bewertung der Einzelprüfungen,
- Vorgabe/Empfehlung des nächsten Prüftermins,
- Dokumentation der Prüfergebnisse.
Unsere Leistungen
Wir prüfen Ihre ortsveränderlichen elektrischen Geräte entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen.
Seit vielen erfolgreichen Jahren führt die Expert | Management GmbH die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701–0702 zu 100% mit eigenen, hochqualifizierten Mitarbeitern durch. Dabei legen wir nicht nur Wert auf eine umfassende Schulung unserer Techniker/innen, sondern auch auf die Verwendung modernster Messgeräte, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Unsere Expertise
Unsere Techniker/innen sind unser Kapital. Sie werden auch kontinuierlich durch externe Experten geschult, um immer auf dem neuesten Stand der Technik und der gesetzlichen Anforderungen zu sein. Mit Stolz können wir auf eine Vielzahl geprüfter Geräte und Betriebsmittel zurück blicken, die wir für unsere Kunden erfolgreich geprüft haben. Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle.
Modernste Messgeräte
Die Qualität unserer Prüfungen ist von höchster Bedeutung. Daher verwenden wir ausschließlich kalibrierte Messgeräte von renommierten Herstellern. Dies ermöglicht es uns, sicherzustellen, dass Ihre Betriebsmittel den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Bundesweite Abdeckung
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet. Ganz gleich, ob Sie nur ein einzelnes Betriebsmittel oder eine Flotte von 10.000 Geräten haben, wir sind für Sie da. Unsere Techniker sind speziell für die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln autorisiert und verfügen über das notwendige Fachwissen, um Ihre Anforderungen zu erfüllen.
Rechtssicherheit und Schutz vor Haftung
Eine ordnungsgemäße und rechtssichere Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt Sie und Ihr Unternehmen vor schwerwiegenden Konsequenzen. Durch unsere professionellen Prüfungen minimieren Sie das Risiko von Unfällen und wirtschaftlichen Schäden, die durch ungeprüfte oder mangelhaft geprüfte Geräte verursacht werden könnten. Unsere Dienstleistungen gewährleisten, dass Sie stets in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften handeln und Ihre Mitarbeiter sowie Ihr Unternehmen vor möglichen Gefahren schützen.
Prüfung von Leitern und Tritten
In der heutigen arbeitsintensiven Welt ist die Sicherheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung. Ein oft übersehener Aspekt dieser Sicherheit betrifft die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten.
Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die bereitgestellten Arbeitsmittel, und zu diesen zählen auch Leitern und Tritte, zu keinen Gefährdungen für die damit umgehenden Beschäftigten führen können. Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.
Warum ist die Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich?
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Hier sind einige Gründe, warum diese Prüfungen erforderlich sind:
- Gesetzliche Vorschriften: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, schreiben Gesetze und Verordnungen vor, dass Arbeitsmittel wie Leitern und Tritte regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist rechtlich verpflichtend.
- Arbeitssicherheit: Leitern und Tritte werden in vielen Branchen und Arbeitsumgebungen verwendet, um Höhenunterschiede zu überbrücken. Wenn sie nicht ordnungsgemäß gewartet und geprüft werden, können sie zu gefährlichen Unfällen führen, darunter Stürze und Verletzungen.
- Erhaltung der Arbeitsgeräte: Die regelmäßige Prüfung hilft, frühzeitig Verschleiß und Schäden an Leitern und Tritten zu erkennen. Dies ermöglicht rechtzeitige Reparaturen oder den Ersatz von defekten Teilen, bevor ernsthafte Probleme auftreten.
- Sicherheit der Mitarbeiter: Die Sicherheit der Mitarbeiter hat oberste Priorität. Durch die Prüfung von Leitern und Tritten wird sichergestellt, dass diese Geräte sicher verwendet werden können, was das Verletzungsrisiko erheblich reduziert.
- Haftungsvermeidung: Unternehmen, die regelmäßige Prüfungen durchführen und nachweisen können, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Leitern- und Trittsicherheit getroffen haben, reduzieren ihr Haftungsrisiko im Falle von Unfällen erheblich.
- Effiziente Arbeitsprozesse: Gut gewartete und geprüfte Leitern und Tritte tragen dazu bei, dass Arbeitsabläufe reibungslos und ohne Verzögerungen verlaufen. Mitarbeiter können sicher und effizient auf Höhen arbeiten.
Gesetzliche Vorgaben
Die Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere die §3 und §14, legt eindeutig fest, dass Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208–016 regelmäßig geprüft werden müssen. Diese gesetzlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Arbeitsgeräte, die täglich in vielen Unternehmen genutzt werden, in einem sicheren Zustand bleiben.
Wie oft sollte eine Prüfung von Leitern und Tritten durchgeführt werden?
Die Frequenz der Leiterprüfung sollte jedoch nicht in einem starren Schema festgelegt werden. Vielmehr sollte sie von einer qualifizierten Person unter Berücksichtigung ihrer Fachkenntnisse und der spezifischen Betriebsbedingungen ermittelt und festgelegt werden.
Je nach Art der Leiter oder des Tritts und den vorliegenden Belastungen kann die Prüfung täglich oder wöchentlich erforderlich sein. Dies zeigt, dass die Prüfhäufigkeit nicht universell festgelegt werden kann, sondern von verschiedenen Faktoren abhängt.
Wie lauten Unfallzahlen und wieviel Personen sterben pro Jahr bei Unfällen mit Leitern und Tritten?
Ein Beispiel liegt für das Jahr 2020 vor. “Bei Richtarbeiten, im Gerüstbau, bei Arbeiten auf Leitern oder anderswo stürzen jedes Jahr tausende Beschäftigte in die Tiefe. In Tabelle 39 sind die baulichen Einrichtungen und Anlagen aufgeschlüsselt, bei denen es zu Absturzunfällen kam. Demnach stürzen in 31 Prozent aller meldepflichtigen Absturzunfälle die Verletzten von Leitern oder Tritten (10.988 Fälle). In etwa einem Fünftel der Fälle ist eine Treppe angegeben. Viele Todesfälle stehen in Verbindung mit Dächern oder damit verbundenen baulichen Einrichtungen (Leiter, Gerüst). Auch von Lastkraftwagen sowie deren Aufbauten, Aufstiegen und Ladeflächen werden hohe Fallzahlen an Abstürzen registriert.” [DGUV — Arbeitsunfallgeschehen 2020]
Unfälle / Todesfälle:
- Treppen .. 6.973 / 2
- Dächer, Terrassen, Glasdächer, Dachstuhl, Dachlauf .. 760 / 14
- Leitergänge, Steigleitern .. 276 / 0
- Leitern, Trittleitern .. 10.988 / 8
- Gerüste (außer Fahr- und Behelfsgerüste) .. 1.639 / 10
- LKW sowie Aufstiege, Aufbauten, Ladeflächen .. 5.423 / 3
- Stühle und Tische .. 480 / 0
- Sonstige .. 4.254 / 9
Laut DGUV zeigte eine Analyse der spezifischen Tätigkeit vor dem Absturzunfall, dass in den meisten Fällen (26.578) das Unfallopfer eine Bewegung ausführte, ohne einen Gegenstand zu handhaben oder etwas zu transportieren. Während der Arbeit mit Handwerkzeugen stürzten 2.452 Menschen ab.
Schulung als Schlüssel zur Sicherheit
Es ist nicht ausreichend, nur die Leiterprüfungen sicherzustellen. Alle Mitarbeiter und Personen, die Leitern oder Tritte im Betrieb nutzen, müssen regelmäßig in deren sicheren Nutzung geschult werden. Hierfür kann ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter oder ein Fachmann beauftragt werden. Alternativ können Schulungen angeboten werden, die sowohl die sichere Nutzung als auch die Durchführung der Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208–016 abdecken
Unsere Leistungen in der Prüfung von Leitern und Tritten
Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen.
Die Prüfung von Leitern und Tritten ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit in jedem Unternehmen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber auch die individuellen Betriebsbedingungen zu berücksichtigen. Die Sicherheit der Mitarbeiter sollte stets oberste Priorität haben, und dies kann nur durch eine angemessene Prüfung und Schulung gewährleistet werden.
Prüfung von Regalen und Regalsystemen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zählen zu den Arbeitsmitteln Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen … einschließlich der überwachungsbedürftigen Anlagen. Regale und Regalsysteme werden hierbei den Anlagen zugerechnet. Daraus ergeben sich die vom Gesetzgeber geforderten Prüfpflichten:
- Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind vor der erstmaligen Benutzung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen
- Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, sind wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen
Warum ist die Prüfung von Regalen und Regalsystemen wichtig?
Die Prüfung von Regalen und Regalsystemen ist nicht nur wichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland unterliegen Regale und Regalsysteme verschiedenen rechtlichen Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass diese Anlagen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die Hauptgründe, warum diese Prüfungen so entscheidend sind:
- Sicherheit: Sicherheitsmängel in Regalen können schwerwiegende Unfälle verursachen. Regelmäßige Prüfungen minimieren das Risiko von Einstürzen und Schäden.
- Gesetzliche Anforderungen: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Regel 108–007 schreiben vor, dass Regale und Regalsysteme regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen.
- Effizienz: Gut gewartete Regale maximieren den verfügbaren Lagerplatz und sorgen dafür, dass Ihre Lagerung reibungslos funktioniert.
Die rechtlichen Anforderungen in Deutschland
Lassen Sie uns einen Blick auf die rechtlichen Vorgaben für die Prüfung von Regalen und Regalsystemen werfen:
- Gemäß §10 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass Regale und Regalsysteme nur dann verwendet werden, wenn sie den Anforderungen an die Betriebssicherheit entsprechen.
- Die DGUV Regel 108–007 legt fest, dass Regale und Regalsysteme vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen geprüft werden müssen.
- Nach einem Umbau, einer Reparatur oder einem Unfall müssen Regale ebenfalls überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie wieder sicher verwendet werden können.
Warum Expert | Management wählen?
- Expertise: Wir verfügen über das Wissen und die Erfahrung, um Ihre Regale und Regalsysteme effizient und sicher zu prüfen.
- Gesetzeskonformität: Unsere Dienstleistungen entsprechen den geltenden Gesetzen und Vorschriften, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
- Effizienz: Gut gewartete Regale bedeuten eine reibungslose Lagerung und maximale Effizienz in Ihrem Betrieb.
- Sicherheit: Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Anlagen hat für uns oberste Priorität.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Prüfung von Regalen und Regalsystemen zu planen. Mit Expert | Management sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Sicherheit und Effizienz sind unsere Mission.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Prüfung von Regalen und Regalsystemen
Wir prüfen Ihre ortsfesten Regale und Regalsysteme entsprechend den geltenden Regelungen und Standards und erstellen die notwendigen Dokumentationen. Bitte beachten Sie, dass wir keine statischen Berechnungen und Bewertungen vornehmen.
Bei der Expert | Management sind wir stolz darauf, Ihnen hochspezialisierte Dienstleistungen zur Prüfung von Regalen und Regalsystemen anzubieten. Unsere erfahrenen Fachkräfte übernehmen die Verantwortung für die umfassende Prüfung Ihrer Anlagen und sorgen dafür, dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Sichtprüfungen: Regelmäßige visuelle Inspektionen, um offensichtliche Mängel zu erkennen.
- Lastprüfungen: Prüfung der Tragfähigkeit von Regalen und Regalsystemen, um sicherzustellen, dass sie den Belastungen standhalten.
- Dokumentation: Wir stellen Ihnen umfassende Prüfberichte und Dokumentationen zur Verfügung, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen
Wir sind aktiv in allen Bundesländern in Deutschland: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen / Wir reisen in Europa!
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