Der Weg ist das Ziel

Beratung rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

Durch Consulting und die Dienstleistungen der Expert — mit Sicherheit zur Sicherheit!
Wir machen das.

Betreu­ung als
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betreu­ung als externe Fachkraft für Arbeitssicher­heit (SiFa)
Erstel­lung von
Gefährdungsbeurteilungen

Erstel­lung von Gefährdungsbeurteilungen

Erstel­lung von
Betriebsanweisungen

Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen nach Betr­SichV, Arb­StättV, Gef­Stof­fV, BioStoffV

Durch­führung von
Unterweisungen

Durch­führung von Unterweisungen

Betreu­ung als
Sicher­heits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Betreu­ung als Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tor (SiGeKo)
Betreu­ung als
Brandschutzbeauftragter

Betreu­ung als Brandschutzbeauftragter

Durch­führung von
Brand­schutz- und Evakuierungsübungen

Übun­gen zu Brand­schutz und Evakuierungen

Erstel­lung von
Gefahrstoffverzeichnissen

Erstel­lung von Gefahrstoffverzeichnissen

Prü­fung von
ortsverän­derl. elek­tr. Geräten

Prü­fung von ortsverän­der­lichen elek­trischen Geräten

Prü­fung von
Leit­ern & Tritten
Prü­fung von
Regalen
Durch­führen von
Unfallanalysen

Unter­suchun­gen, Analyse und Auswer­tung von Unfällen

Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz am Arbeit­splatz ist heute mehr als nur die Beach­tung unzäh­liger Geset­ze, Verord­nun­gen, Regeln und Grund­sätze; sie wer­den in zunehmen­dem Maße zum Vorteil im Wet­tbe­werb um Arbeit­skräfte. Sichere und gesund­heits­fördernde Arbeits­be­din­gun­gen spie­len bei der Auswahl des Arbeit­ge­bers eine immer größere Rolle. Die Ein­hal­tung und Organ­i­sa­tion von Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz obliegt per Gesetz dem Arbeit­ge­ber, aber er kann sich dazu Unter­stützung holen. Im Fol­gen­den zeigen wir Ihnen, was wir dabei für Sie tun kön­nen.

Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) ist der Arbeit­ge­ber in seinem Betrieb verpflichtet, mit­tels ein­er geeigneten Organ­i­sa­tion für die Arbeitssicher­heit der Beschäftigten Sorge zu tra­gen, d.h., er muss die mit der Arbeit ver­bun­de­nen Gefährdun­gen ermit­teln. Dazu wer­den nach heutiger Sicht auch psy­chis­che Belas­tun­gen am Arbeit­splatz gezählt. Des Weit­eren spie­len sämtliche Fra­gen hin­sichtlich der beson­ders gefährde­ten Arbeit­nehmer­grup­pen eine wichtige Rolle, wenn es um die Ein­schätzung von Gefährdun­gen geht. Zu den Grup­pen, für die auf­grund ihrer per­sön­lichen Voraus­set­zun­gen die Arbeit an bes­timmten Arbeit­splätzen mit einem höheren Risiko ver­bun­den ist gehören Jugendliche, wer­dende Müt­ter, behin­derte Men­schen und ältere Arbeit­nehmer.
Die Gefährdungs­beurteilung beste­ht aus ein­er sys­tem­a­tis­chen Fest­stel­lung, Bew­er­tung und umfassenden Doku­men­ta­tion von rel­e­van­ten Gefährdun­gen der Beschäftigten. Daraus sind entsprechende Arbeitss­chutz­maß­nah­men abzuleit­en, welche anschließend auf ihre Wirk­samkeit zu über­prüfen sind. Wo es erforder­lich ist, sind sie an geän­derte Gegeben­heit­en anzupassen.

Wird die Gefährdungs­beurteilung in die Organ­i­sa­tion des Unternehmens inte­gri­ert, hil­ft sie die betrieblichen Abläufe zu opti­mieren und die Beschäftigten zu motivieren.

Arten von Gefährdungen

Mann mit Schutzmaske

  • Ein­rich­tung und Gestal­tung des Arbeitsplatzes
  • Biol­o­gis­che, chemis­che und physikalis­che Einflüsse
  • Auswahl, Gestal­tung und Ein­satz von Arbeitsmitteln
  • Gestal­tung von Arbeit­szeit­en, Pro­duk­tion­sprozessen, Interaktion
  • Unter­weisung und Qual­i­fizierung der Mitarbeiter
  • Psy­chis­che Belas­tun­gen am Arbeitsplatz

Rechtliche Grundlagen

In Deutsch­land sind Gefährdungs­beurteilun­gen geset­zlich vorgeschrieben (§ 3 Arb­StättV). Sie dienen dazu, die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Die Erstel­lung erfol­gt, um poten­zielle Gefahren und Risiken am Arbeit­splatz zu iden­ti­fizieren und zu bew­erten. Dazu gehören unter anderem Gefahren durch Maschi­nen, Arbeitsmit­tel, Chemikalien, Lärm oder psy­chis­che Belas­tun­gen. Die wichtig­sten Geset­ze und Vorschriften, die die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen in Deutsch­land regeln sind:

  • Verord­nung über Arbeitsstät­ten (Arbeitsstät­ten­verord­nung — Arb­StättV) — §3 Gefährdungs­beurteilung: Der Arbeit­ge­ber muss prüfen, ob Beschäftigte bei der Ein­rich­tung und dem Betrieb von Arbeitsstät­ten Gefährdun­gen aus­ge­set­zt sind oder sein kön­nten. Bei ein­er Gefährdungs­beurteilung sind physis­che und psy­chis­che Belas­tun­gen sowie Belas­tun­gen der Augen oder Gefährdun­gen des Sehver­mö­gens der Beschäftigten zu berück­sichti­gen. Der Arbeit­ge­ber hat Maß­nah­men zum Schutz der Beschäftigten festzule­gen und die Gefährdungs­beurteilung vor Auf­nahme der Tätigkeit­en zu dokumentieren.
  • Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG): Das Arbeitss­chutzge­setz ist die grundle­gende Rechts­grund­lage für den Arbeitss­chutz in Deutsch­land. Es schreibt vor, dass Arbeit­ge­ber eine Gefährdungs­beurteilung durch­führen müssen, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV): Die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung regelt den Umgang mit Arbeitsmit­teln und Anla­gen sowie die Durch­führung von Prü­fun­gen und Kon­trollen. Sie enthält auch Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung.
  • Gefahrstof­fverord­nung (Gef­Stof­fV): Die Gefahrstof­fverord­nung regelt den Umgang mit gefährlichen Stof­fen am Arbeit­splatz. Sie schreibt vor, dass eine Gefährdungs­beurteilung durchge­führt wer­den muss, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen.
  • Arbeitssicher­heits­ge­setz (ASiG): Das Arbeitssicher­heits­ge­setz regelt die Bestel­lung von Fachkräften für Arbeitssicher­heit und Betrieb­särzten. Diese haben eine wichtige Funk­tion bei der Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Tech­nis­che Regeln für Arbeitsstät­ten (ASR): Die Tech­nis­chen Regeln für Arbeitsstät­ten enthal­ten konkrete Anforderun­gen an Arbeitsstät­ten und Arbeit­splätze. Sie geben Hin­weise zur Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die genan­nten Geset­ze und Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtig­sten Regelun­gen. Je nach Branche und Tätigkeit kön­nen dabei weit­ere Vorschriften gelten.

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Im §3 Abs. 3 Satz 3 der Betr­SichV wird präzisiert, dass die Bew­er­tung von Gefahren nur von sachkundi­gen Indi­viduen (gemäß §2(5)BetrSichV) durchge­führt wer­den darf.

Bedeutet dies, dass zukün­ftig auss­chließlich Fach­leute für Arbeitssicher­heit (oder Per­so­n­en mit gle­ich­w­er­tiger Qual­i­fika­tion) für die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen ver­ant­wortlich sind? Wer trägt dann die Ver­ant­wor­tung für die Richtigkeit der Bewertung?

Gemäß den Bes­tim­mungen des Arbeitss­chutzge­set­zes und der DGUV-Vorschrift 1 der Beruf­sgenossen­schaft liegt die let­z­tendliche Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz beim Arbeit­ge­ber. Das wichtig­ste Instru­ment zur Erfül­lung dieser Verpflich­tung ist die Gefährdungs­beurteilung. Diese kann entwed­er vom Arbeit­ge­ber selb­st durchge­führt wer­den oder von zuver­läs­si­gen und kom­pe­ten­ten Per­so­n­en, die dafür geson­dert beauf­tragt wer­den. Eine schriftliche Beauf­tra­gung ist hier­bei zwin­gend erforder­lich. Die rechtliche Ver­ant­wor­tung für die Beurteilung bleibt jedoch stets beim Arbeit­ge­ber. Dieser ist verpflichtet, die ord­nungs­gemäße Durch­führung zu überwachen.

Unsere Leistungen rund um die Gefährdungsbeurteilung

Wir führen Gefährdungs­beurteilun­gen in Ihrem Unternehmen durch, doku­men­tieren den Ist-Stand und besprechen die Beurteilung mit Ihnen.

Unsere umfassende Beratung im Bere­ich Sicher­heit und Arbeitss­chutz unter­stützt Sie bei der Opti­mierung Ihres Arbeitss­chutz­man­age­ments und der Unfal­lver­hü­tung. Unsere Analyse berück­sichtigt sämtliche Arbeits­bere­iche, Tätigkeit­en, Arbeitsabläufe und Aspek­te der Arbeit­splatzgestal­tung. Auf Grund­lage der Ergeb­nisse leit­en wir geeignete Maß­nah­men zur Arbeitssicher­heit ab und entwick­eln diese weit­er. Die Effek­tiv­ität dieser Maß­nah­men wird in regelmäßi­gen Abstän­den überprüft.

Die Mitarbeiter/innen der Expert gewährleis­ten, dass Ihre Gefährdungs­beurteilung und Betrieb­san­weisun­gen sämtlichen rel­e­van­ten Arbeitss­chutzvorschriften entsprechen. Dies ver­schafft Ihnen nicht nur rechtliche Sicher­heit gegenüber Behör­den, Beruf­sgenossen­schaften und Ver­sicher­ern, son­dern eröffnet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren inter­nen Verbesserung­sprozess mit Erfolg voranzutreiben.

Wir sind deutsch­landweit aktiv und kom­men dahin, wo Sie uns brauchen — in Ihr Unternehmen.

Leistungen im Kurzüberblick

  • Erstel­lung
  • Doku­men­ta­tion
  • Prü­fung und Beurteilung/Bewertung
  • Aktu­al­isierung und Verbesserung
  • Begleitung in der Umsetzung
  • Schu­lung und Beratung

Erstellung von Betriebsanweisungen nach BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, BioStoffV

Betrieb­san­weisun­gen sind Anweisun­gen und Angaben des Betreibers bzw. Ver­wen­ders von Ein­rich­tun­gen, tech­nis­chen Erzeug­nis­sen, Arbeitsver­fahren, Stof­fen oder Zubere­itun­gen an seine Mitar­beit­er mit dem Ziel, Unfälle und Gesund­heit­srisiken zu ver­mei­den. Ein­be­zo­gen sein soll­ten auch der Sach- und Umweltschutz. Bei der Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen sind neben in ein­schlägi­gen Arbeitss­chutz und Unfal­lver­hü­tungsvorschriften geforderten Ver­hal­tensan­weisun­gen auch sicher­heit­stech­nis­che und arbeitsmedi­zinis­che Regeln sowie die speziellen Angaben des Her­stellers in den Betrieb­san­leitun­gen und Sicher­heits­daten­blät­tern zu berücksichtigen.
Die Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen ist eine all­ge­meine Pflicht des Unternehmers. Ihre Nichter­stel­lung kann als Ord­nungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wer­den. Daher ist die Schrift­form zur Doku­men­ta­tion zu empfehlen, sofern sie nicht ohne­hin per Gesetz gefordert ist.
Schriftliche Betrieb­san­weisun­gen haben fol­gende Vorteile:
  • Die wichtig­sten Betrieb­ssicher­heit­saspek­te wer­den zusammengefasst.
  • Unter­weisun­gen wer­den ein­fach­er, da in den Betrieb­san­weisun­gen in kurz­er und präg­nan­ter Form die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen aufge­führt sind.
  • Die Mitarbeiter/innen kön­nen jed­erzeit wichtige Schutz­maß­nah­men und Ver­hal­tensregeln nachlesen.
  • Darüber hin­aus beste­ht für den Unternehmer/die Unternehmerin durch Erfül­lung geset­zlich­er Vor­gaben eine höhere Rechtssicherheit.
Eine beson­dere Form der Betrieb­san­weisung ver­langt die Gefahrstof­fverord­nung, wenn im Betrieb mit Gefahrstof­fen umge­gan­gen wird.

Unsere Leistungen rund um die Betriebsanweisungen

Wir erstellen Betrieb­san­weisun­gen entsprechend den gel­tenden Regelun­gen für Ihr Unternehmen. Grund­la­gen sind entwed­er die Zuar­beit von vorhan­de­nen Gefährdungs­beurteilun­gen, Betrieb­san­leitun­gen oder die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen durch uns.

Optimale Betriebsanweisungen für Ihre Unternehmenssicherheit

Die Sicher­heit und das Wohlbefind­en Ihrer Mitar­beit­er ste­hen im Mit­telpunkt Ihrer Ver­ant­wor­tung als Unternehmer. Durch gezielte Aufk­lärung und fundierte Unter­weisun­gen kön­nen poten­zielle Fehlhand­lun­gen, die Unfälle verur­sachen kön­nten, effek­tiv ver­mieden wer­den. Ein unverzicht­bares Instru­ment zur Umset­zung dieses Ziels sind maßgeschnei­derte Betriebsanweisungen.

Betriebsanweisungen: Ihr Schlüssel zur Unfallprävention

Betrieb­san­weisun­gen sind doku­men­tierte Leit­fä­den, die klare und verbindliche Anweisun­gen enthal­ten. Sie bieten Ihren Mitar­beit­ern Ori­en­tierung und Hand­lungssicher­heit in spez­i­fis­chen Arbeitssi­t­u­a­tio­nen. Das Ziel ist es, Unfälle und Risiken auf ein Min­i­mum zu reduzieren.

Maßgeschneiderte Betriebsanweisungen für praxisnahe Sicherheit

Damit Betrieb­san­weisun­gen effek­tiv wirken, soll­ten sie so präzise wie möglich auf die jew­eilige Arbeitssi­t­u­a­tion zugeschnit­ten sein. Hier kommt die Exper­tise ein­er Fachkraft für Arbeitssicher­heit ins Spiel. Diese Fach­leute unter­stützen Sie dabei, Betrieb­san­weisun­gen zu erstellen, die exakt auf Ihre betrieblichen Anforderun­gen zugeschnit­ten sind.

Ihre Sicherheit ist unser Anliegen

Bei der Expert | Man­age­ment ver­ste­hen wir die Bedeu­tung maßgeschnei­dert­er Betrieb­san­weisun­gen für Ihr Unternehmen. Wir bieten Ihnen nicht nur pro­fes­sionelle Beratung, son­dern auch die Erstel­lung und Aktu­al­isierung von Betrieb­san­weisun­gen, die alle rel­e­van­ten Aspek­te abdeck­en. Unsere Experten sor­gen dafür, dass Ihre Betrieb­san­weisun­gen den aktuellen Sicher­heitsvorschriften entsprechen und Ihre Mitar­beit­er best­möglich schützen.

Set­zen Sie auf maßgeschnei­derte Betrieb­san­weisun­gen von Expert | Man­age­ment und stärken Sie die Sicher­heit­skul­tur in Ihrem Unternehmen. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere umfassenden Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich Arbeitssicher­heit zu erfahren. Ihre Mitar­beit­er ver­di­enen die best­mögliche Sicher­heit – wir unter­stützen Sie dabei.

Durchführung von Unterweisungen für ihr Unternehmen und Sie

Roter Helm mit Bauarbeiter EtikettEine the­men­be­zo­gene Unter­weisung sollte für ein Unternehmen mehr sein, als eine Belehrung. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zeigt eine Unter­weisung mögliche Gefährdun­gen, geeignete Schutz- und Erste-Hil­fe­maß­nah­men sowie präven­tive Ver­hal­tensweisen auf, sodass Gefährdun­gen gar nicht erst entste­hen kön­nen. Dabei kön­nen prak­tis­che Übun­gen zu ein­er erhöht­en Sen­si­bil­isierung der Unter­wiese­nen für die The­men Arbeitss­chutz und Präven­tion beitragen.
Bei Unter­weisun­gen wird zwis­chen Erstun­ter­weisun­gen, sit­u­a­tion­s­ab­hängi­gen Unter­weisung aus beson­derem Anlass und regelmäßi­gen Unter­weisun­gen zur Auf­frischung unter­schieden. Let­ztere sind min­destens jährlich, in bes­timmten Fällen auch in kürz­eren Abstän­den durchzuführen.

Was sind Unterweisungen?

Unter­weisun­gen sind mehr als bloße Belehrun­gen. Sie sind das Fun­da­ment ein­er sicheren Arbeit­sumge­bung. Eine Unter­weisung ver­mit­telt nicht nur Wis­sen, son­dern sen­si­bil­isiert Mitar­beit­er für mögliche Gefahren, lehrt angemessene Schutz- und Erste-Hil­fe­maß­nah­men und fördert präven­tives Ver­hal­ten, um Gefährdun­gen von vorn­here­in zu ver­mei­den. Unsere Unter­weisun­gen set­zen auf einen ganzheitlichen Ansatz, der Ihre Mitar­beit­er in die Lage ver­set­zt, sich­er und proak­tiv zu handeln.

Die Vorteile der Durchführung

  • Sicher­heit gewährleis­ten: Unter­weisun­gen sind der Schlüs­sel zur Sicher­heit am Arbeit­splatz. Sie min­imieren Risiken und tra­gen dazu bei, Unfälle zu verhindern.
  • Rechtliche Kon­for­mität: Unsere Schu­lun­gen entsprechen den aktuellen geset­zlichen Vorschriften und sor­gen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite steht.
  • Mitar­beit­eren­gage­ment: Gut geschulte Mitar­beit­er sind engagiert­er und tra­gen zur Steigerung der Pro­duk­tiv­ität bei.

Die Herausforderungen von Unterweisungen

  • Zeitaufwand: Regelmäßige Unter­weisun­gen erfordern Zeit und Pla­nung. Wir helfen Ihnen dabei, effiziente Schu­lungspläne zu erstellen.
  • Kosten: Investi­tio­nen in Schu­lun­gen sind Investi­tio­nen in die Sicher­heit und den langfristi­gen Erfolg Ihres Unternehmens.

Unsere Leistungen rund um die Unterweisung in Unternehmen

Wir unter­weisen Ihre Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er entsprechend den für Ihr Unternehmen gel­tenden Regelun­gen. Die Unter­weisun­gen wer­den vor­bere­it­et und doku­men­tiert. Soweit in den Unter­weisun­gen keine prak­tis­chen Übun­gen erforder­lich sind, kön­nen Unter­weisun­gen auch in Form von Webina­ren durchge­führt werden.

Die Expert | Man­age­ment bietet umfassende Unter­weisun­gen an. Bei uns ist eine Unter­weisung mehr als nur eine Belehrung. Wir ver­fol­gen einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem die Unter­weisung nicht nur informiert, son­dern auch mögliche Gefährdun­gen aufzeigt, geeignete Schutz- und Erste-Hil­fe­maß­nah­men ver­mit­telt und präven­tive Ver­hal­tensweisen ver­an­schaulicht, um Gefährdun­gen von vorn­here­in zu ver­hin­dern. Dabei kön­nen prak­tis­che Übun­gen dazu beitra­gen, die Sen­si­bil­isierung der Teil­nehmer für die The­men Arbeitss­chutz und Präven­tion sig­nifikant zu steigern.

Unsere Unter­weisun­gen sind in ver­schiedene Kat­e­gorien unterteilt, um den indi­vidu­ellen Anforderun­gen Ihres Unternehmens gerecht zu werden:

1. Erstun­ter­weisun­gen: Diese Unter­weisun­gen sind ide­al für neue Mitar­beit­er und ver­mit­teln grundle­gende Ken­nt­nisse über Arbeitssicher­heit und Prävention.

2. Sit­u­a­tion­s­ab­hängige Unter­weisun­gen: Bei beson­deren Anlässen oder Verän­derun­gen in Ihren Arbeit­sprozessen bieten wir sit­u­a­tion­s­ab­hängige Unter­weisun­gen an, um auf spez­i­fis­che Gefahren und Schutz­maß­nah­men einzugehen.

3. Unter­weisun­gen zur Auf­frischung: Regelmäßige Auf­frischung­sun­ter­weisun­gen sind uner­lässlich, um das Wis­sen Ihrer Mitar­beit­er auf dem neuesten Stand zu hal­ten. Diese Unter­weisun­gen find­en min­destens jährlich statt, in bes­timmten Fällen sog­ar in kürz­eren Intervallen.

Unsere ange­bote­nen Unter­weisungsarten umfassen:

- Gefährdung­sun­ter­weisung: Wir sen­si­bil­isieren Ihre Mitar­beit­er für poten­zielle Gefahren am Arbeit­splatz und ver­mit­teln geeignete Schutzmaßnahmen.

- Schutz­maß­nah­men: Unsere Unter­weisun­gen konzen­tri­eren sich auf die prak­tis­che Umset­zung von Schutz­maß­nah­men, um Arbeit­sun­fälle und Gesund­heit­srisiken zu minimieren.

- Erste-Hil­fe­maß­nah­men: Wir schulen Ihre Mitar­beit­er in Erste-Hil­fe-Tech­niken, um im Not­fall schnell und effek­tiv reagieren zu können.

Unsere Unter­weisun­gen sind darauf aus­gerichtet, die Sicher­heit­skul­tur in Ihrem Unternehmen zu stärken und einen nach­halti­gen Beitrag zur Unfall­präven­tion zu leis­ten. Wir passen unsere Schu­lun­gen an Ihre indi­vidu­ellen Anforderun­gen an und unter­stützen Sie dabei, ein sicheres Arbeit­sum­feld für Ihre Mitar­beit­er zu schaf­fen. Kon­tak­tieren Sie uns heute, um mehr über unsere Unter­weisungsange­bote zu erfahren. Ihre Sicher­heit liegt uns am Herzen.

Ihre Sicher­heit, unser Engagement

“Wir for­men nicht nur Wis­sen, son­dern auch Sicherheit.”

Unsere Experten sind spezial­isiert auf maßgeschnei­derte Unter­weisun­gen für Ihr Unternehmen. Wir passen unsere Schu­lun­gen an Ihre indi­vidu­ellen Anforderun­gen an und bieten Ihnen Lösun­gen, die Ihre Sicher­heit­skul­tur stärken und einen nach­halti­gen Beitrag zur Unfall­präven­tion leisten.

Ihre näch­ste Stufe der Sicherheit

“Von der Gefahr zur Vor­sorge – mit Expert | Management.”

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Unter­weisungs­di­en­stleis­tun­gen zu erfahren und Ihre Sicher­heits­stan­dards auf das näch­ste Lev­el zu heben. Ihre Mitar­beit­er ver­di­enen die best­mögliche Sicher­heit, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie sie erhalten.

Schlagworte / Keywords

Schu­lun­gen Mitar­beiterun­ter­weisun­gen Sicher­heitss­chu­lun­gen Arbeit­splatzun­ter­weisun­gen Gefährdun­gen Erstun­ter­weisun­gen Grun­dun­ter­weisun­gen Ein­führung­sun­ter­weisun­gen Basisun­ter­weisun­gen Anfang­sun­ter­weisun­gen Sit­u­a­tion­s­ab­hängige Unter­weisun­gen Anlass­be­zo­gene Schu­lun­gen Spezielle Unter­weisun­gen Ereignis­be­zo­gene Schu­lun­gen Kon­textab­hängige Schu­lun­gen Unter­weisun­gen zur Auf­frischung Wieder­hol­ungss­chu­lun­gen Auf­frischungss­chu­lun­gen Regelmäßige Schu­lun­gen Update-Schu­lun­gen Gefährdung­sun­ter­weisung Risikoschu­lung Gefahren­be­wusst­seinss­chu­lung Risikoaufklärung

Experten­wis­sen für Ihre Sicherheit

In ein­er Welt, in der Sicher­heit und Präven­tion eine zen­trale Rolle spie­len, ist es entschei­dend, Mitar­beit­er richtig zu unter­weisen und für die Anforderun­gen des Arbeit­sall­t­ags zu sen­si­bil­isieren. Bei Expert | Man­age­ment ver­ste­hen wir die Bedeu­tung von Unter­weisun­gen und bieten maßgeschnei­derte Dien­stleis­tun­gen an, die auf die Anforderun­gen des deutschen Mark­tes zugeschnit­ten sind.

Unsere Unter­weisungs­di­en­stleis­tun­gen in Kürze

Bei Expert | Man­age­ment bieten wir eine bre­ite Palette von Unter­weisungs­di­en­stleis­tun­gen an:

  • Erstun­ter­weisun­gen: Per­fekt für neue Mitar­beit­er, um grundle­gende Ken­nt­nisse in Arbeitssicher­heit und Präven­tion zu vermitteln.
  • Sit­u­a­tion­s­ab­hängige Unter­weisun­gen: Bei speziellen Anlässen oder Änderun­gen in den Arbeit­sprozessen bieten wir Schu­lun­gen an, um auf die jew­eili­gen Her­aus­forderun­gen einzugehen.
  • Unter­weisun­gen zur Auf­frischung: Regelmäßige Schu­lun­gen, min­destens jährlich, um das Wis­sen Ihrer Mitar­beit­er auf dem neuesten Stand zu halten.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Als erfahrenes Team von Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­toren (SiGeKo) übernehmen wir die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz auf Ihrer Baustelle. Gemäß der Verord­nung über Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen (Baustel­lV) sind wir der Part­ner, den Sie brauchen, um die rechtlichen Anforderun­gen zu erfüllen und ein sicheres Arbeit­sum­feld zu gewährleisten.

Als Sicher­heits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in vertreten wir Sie als Bauher­rn bei der Koor­di­na­tion aller Maß­nah­men zur Sicher­heit und zum Gesund­heitss­chutz auf ein­er Baustelle, wie es die Verord­nung über Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen (Baustel­lV) fordert — bes­timmt und zuver­läs­sig!

Warum ist ein SiGeKo erforderlich?

Ein Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tor (SiGeKo) ist in Deutsch­land für Bauher­ren erforder­lich, um die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz auf Baustellen gemäß der Verord­nung über Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen (Baustel­lV) sicherzustellen. Hier sind die Haupt­gründe, warum ein SiGeKo notwendig ist:

  1. Geset­zliche Anforderun­gen: Gemäß dem Arbeitss­chutzge­setz und der Baustel­len­verord­nung sind Bauher­ren geset­zlich verpflichtet, alle erforder­lichen Maß­nah­men zu tre­f­fen, um die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz auf Baustellen zu gewährleisten.
  2. Sicher­heit der Arbeit­nehmer: Der SiGeKo hat die Auf­gabe, sicherzustellen, dass auf der Baustelle keine Gefährdun­gen für die Arbeit­nehmer beste­hen. Dies umfasst die Ver­mei­dung von Arbeit­sun­fällen, Gesund­heitss­chä­den und die Min­imierung von Risiken.
  3. Koor­di­na­tion aller Sicher­heits­maß­nah­men: Der SiGeKo koor­diniert alle sicher­heit­srel­e­van­ten Maß­nah­men auf der Baustelle. Dies schließt die Pla­nung, Umset­zung und Überwachung von Sicher­heitsvorkehrun­gen ein.
  4. Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plan (SiGe-Plan): Der SiGeKo erstellt einen SiGe-Plan, der alle Sicher­heits- und Gesund­heit­saspek­te des Baupro­jek­ts abdeckt. Dieser Plan dient als Leit­faden für die sichere Durch­führung des Projekts.
  5. Rechts­durch­set­zung: Der SiGeKo set­zt die gel­tenden Rechtsvorschriften auf der Baustelle durch und sorgt dafür, dass alle Beteiligten die erforder­lichen Sicher­heits­maß­nah­men einhalten.
  6. Verkehrsrechtliche Anord­nun­gen: Er ist auch für die Umset­zung der verkehrsrechtlichen Anord­nun­gen auf der Baustelle ver­ant­wortlich, um die Sicher­heit im Baustel­len­bere­ich zu gewährleisten.
  7. Sicher­heits­bege­hun­gen und Män­gelbe­sei­t­i­gung: Der SiGeKo führt regelmäßige Sicher­heits­bege­hun­gen durch, pro­tokol­liert sicher­heit­srel­e­vante Män­gel und set­zt sich dafür ein, dass diese beseit­igt werden.
  8. Sicher­heit­skul­tur: Durch seine Arbeit trägt der SiGeKo dazu bei, eine pos­i­tive Sicher­heit­skul­tur auf der Baustelle zu fördern, bei der die Sicher­heit der Arbeit­nehmer höch­ste Pri­or­ität hat.
  9. Min­imierung von Störun­gen: Ein SiGeKo trägt dazu bei, Störun­gen in den Arbeitsabläufen zu min­imieren, indem er sich­er­stellt, dass Sicher­heits­maß­nah­men effizient umge­set­zt werden.

Typische Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

StrahlungsmessgerätTyp­is­che Auf­gaben eines Koor­di­na­tors, die sich während der Aus­führung des Bau­vorhabens aus § 3 Abs. 3 Baustel­len­verord­nung (Baustel­lV) ergeben, umfassen:

  • Aushän­gen und Anpassen der Vorankündi­gung (falls erforderlich),
  • Bekan­nt­machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­planes, sowie Hin­wirken auf seine Ein­hal­tung und auf die Umset­zung der erforder­lichen Arbeitss­chutz­maß­nah­men durch die beteiligten Unternehmen,
  • Infor­ma­tion und einge­hende Erläuterung der Maß­nah­men für Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz gegenüber allen Auf­trag­nehmern (ein­schließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte),
  • Organ­isieren des Zusam­men­wirkens der bauaus­führen­den Unternehmen hin­sichtlich Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz zum Beispiel durch Sicher­heits­be­sprechun­gen und ‑bege­hun­gen mit Doku­men­ta­tion und Auswerten der Ergebnisse,
  • Koor­dinieren der Überwachung der ord­nungs­gemäßen Anwen­dung der Arbeitsver­fahren durch die Arbeit­ge­ber zum Beispiel durch Ein­fordern von Nachweisen,
  • Hin­wirken auf die Ein­hal­tung ein­er Baustel­lenord­nung und eines Baustel­lenein­rich­tungs­planes (soweit diese vorhan­den sind) hin­sichtlich der Ver­mei­dung gegen­seit­iger Gefährdungen.
  • Berück­sich­ti­gung sicher­heits- und gesund­heitss­chutzrel­e­van­ter Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen Arbeit­en auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeit­en oder Ein­flüssen auf oder in der Nähe der Baustelle,
  • Koor­dinieren der Anwen­dung der all­ge­meinen Grund­sätze nach § 4 Arbeitss­chutzge­setz.

SiGeKo, keine leichte Aufgabe — Qualifikation und Kompetenzen

Um die Rolle eines Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tors (SiGeKo) auf ein­er Baustelle in Deutsch­land übernehmen zu kön­nen, sind bes­timmte Qual­i­fika­tio­nen und Kom­pe­ten­zen erforder­lich. Diese Qual­i­fika­tio­nen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Per­son in der Lage ist, die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz auf der Baustelle gemäß den geset­zlichen Anforderun­gen zu gewährleis­ten. Hier sind die wichtig­sten Qualifikationen:

  1. Fach­liche Aus­bil­dung: Die Per­son sollte eine rel­e­vante fach­liche Aus­bil­dung haben, die mit dem Bere­ich Bau und Sicher­heit in Verbindung ste­ht. Dies kann ein abgeschlossenes Studi­um im Bere­ich Bauin­ge­nieur­we­sen, Sicher­heit­stech­nik oder einem ähn­lichen Fachge­bi­et sein.
  2. Beruf­ser­fahrung: In der Regel wird eine gewisse Beruf­ser­fahrung im Bauwe­sen erwartet. Dies kann in Form von prak­tis­ch­er Arbeit auf Baustellen oder in ver­wandten Bere­ichen wie Bauüberwachung, Bauleitung oder Arbeitssicher­heit sein.
  3. SiGeKo-Aus­bil­dung: Eine spezielle Schu­lung zur SiGeKo ist erforder­lich. Diese Schu­lung ver­mit­telt Ken­nt­nisse über die geset­zlichen Bes­tim­mungen, die Auf­gaben und Ver­ant­wortlichkeit­en eines SiGeKo sowie die Erstel­lung von Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plä­nen (SiGe-Plan).
  4. Zer­ti­fikate und Qual­i­fika­tio­nen: Je nach Bun­des­land und indi­vidu­ellen Anforderun­gen kön­nen spez­i­fis­che Zer­ti­fikate oder Qual­i­fika­tio­nen erforder­lich sein. Diese kön­nen von staatlichen oder beru­flichen Organ­i­sa­tio­nen aus­gestellt werden.
  5. Ken­nt­nis der Rechtsvorschriften: Der SiGeKo muss ein tiefes Ver­ständ­nis der rel­e­van­ten deutschen Geset­ze und Verord­nun­gen im Bere­ich Arbeitss­chutz und Baustel­lenko­or­di­na­tion haben, ins­beson­dere der Baustel­len­verord­nung (Baustel­lV).
  6. Kom­mu­nika­tions­fähigkeit­en: Da der SiGeKo als Koor­di­na­tor auftritt, sind starke Kom­mu­nika­tions- und Organ­i­sa­tions­fähigkeit­en entschei­dend. Die Fähigkeit, effek­tiv mit ver­schiede­nen Baubeteiligten zu kom­mu­nizieren, ist von großer Bedeutung.
  7. Sicher­heit­stech­nis­ches Wis­sen: Der SiGeKo muss ein umfassendes Ver­ständ­nis für sicher­heit­stech­nis­che Maß­nah­men, Gefahre­n­analyse und präven­tive Maß­nah­men haben.
  8. IT-Ken­nt­nisse: In der mod­er­nen Baustel­lenko­or­di­na­tion sind IT-Ken­nt­nisse wichtig, da viele Sicher­heit­spläne und Doku­men­ta­tio­nen elek­tro­n­isch erstellt und ver­wal­tet werden.

Unsere Leistungen rund um Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Unsere langjährige Erfahrung in den Bere­ichen SiGe-Koor­di­na­tion sowie Pla­nung, Auss­chrei­bung und Bauleitung ermöglicht es uns, kom­plexe Pro­jek­te effizient zu betreuen. Wir sor­gen für die opti­male Inte­gra­tion der Arbeitss­chutzan­forderun­gen in alle Phasen Ihres Pro­jek­ts, von der Pla­nung bis zur Umset­zung. Dies schafft nicht nur ein sicheres Arbeit­sum­feld, son­dern steigert auch die Zufrieden­heit und Moti­va­tion Ihrer Mitar­beit­er, reduziert Aus­fal­lzeit­en und min­imiert Störun­gen in den Arbeitsabläufen.

Bei der Erfül­lung unser­er Auf­gaben richt­en wir und nach den Regeln zum Arbeitss­chutz auf Baustellen (RAB). Zu unseren Leis­tun­gen gehören zum Beispiel:

.. in der Planungsphase:

  • die Beratung über die sicher­heit­stech­nis­chen Ein­rich­tun­gen in der Vor‑, Entwurfs- und Werkplanung,
  • die Beratung bei der Ter­min­pla­nung für gle­ichzeit­ig genutzte sicher­heit­stech­nis­che Einrichtungen,
  • die Ausar­beitung eines Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plans (SiGe – Plan),
  • die Zusam­men­stel­lung ein­er Unter­lage für die spätere Arbeit am Bauw­erk, für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

.. in der Ausführungsphase:

  • die Durch­set­zung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle für den Auftraggeber,
  • die Durch­set­zung der verkehrsrechtlichen Anordnung,
  • die laufende Kon­trolle der Ein­hal­tung des Sicher­heits- und Gesundheitsschutzplans,
  • die Klärung sicher­heit­srel­e­van­ter Belange zwis­chen den am Bau Beteiligten,
  • die Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Sicherheitsbegehungen,
  • das Pro­tokol­lieren der sicher­heit­srel­e­van­ten Män­gel und Hin­wirken auf die Besei­t­i­gung der Mängel.

Seit 2018 bieten wir unseren Kun­den effiziente und inno­v­a­tive Lösun­gen in der Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tion. Unser Team von Koor­di­na­toren mit sein­er langjähri­gen Erfahrung in den Bere­ichen SiGe-Koor­di­na­tion sowie Pla­nung, Auss­chrei­bung und Bauleitung unter­stützt Bauher­ren auch bei kom­plex­en Pro­jek­ten und gewährleis­tet eine opti­male Betreu­ung des Bau­vorhabens. Damit kön­nen die Anforderun­gen des Arbeitss­chutzes effizient sowohl in die Pla­nungs- und Auss­chrei­bungsphase sowie in den Baustel­lenall­t­ag inte­gri­ert wer­den. Die richtige Bal­ance zwis­chen Ein­hal­tung der geset­zlichen Reg­u­lar­ien und präven­tivem Han­deln sorgt für die Schaf­fung eines gesun­den und sicheren Arbeit­sum­feldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufrieden­heit und Moti­va­tion der Arbeit­skräfte zu erhöhen sowie Aus­fal­lzeit­en und Störun­gen der Arbeitsabläufe zu senken.

Ihre Sicher­heit, unser Engage­ment. Für sichere Baupro­jek­te und zufriedene Mitarbeiter.

Kon­tak­tieren Sie uns heute, wenn Sie Fra­gen zur Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tion haben oder eine zuver­läs­sige SiGeKo für Ihr Bau­vorhaben benöti­gen. Wir sind Ihr Part­ner für sichere und erfol­gre­iche Bauprojekte.

Betreuung als Brandschutzbeauftragter

Für den Brand­schutz sind in Betrieben auf­grund beson­der­er Rechtsvorschriften, behördlich­er sowie ver­sicherungsrechtlich­er Aufla­gen oder Gefährdungs­beurteilun­gen Brand­schutzbeauf­tragte erforder­lich, die durch ihre qual­i­fizierte Aus­bil­dung dem Arbeit­ge­ber als zen­traler Part­ner für brand­schutzrel­e­vante The­men zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Ver­hü­tung und die Ver­hin­derung der Aus­bre­itung von Brän­den sowie die Bekämp­fung von Entste­hungs­brän­den sind Gemein­schaft­sauf­gaben aller im Betrieb beschäftigten Per­so­n­en. Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber, Unternehmerin­nen und Unternehmer bzw. die Lei­t­erin und Leit­er ein­er Ein­rich­tung tra­gen die Ver­ant­wor­tung für die Erre­ichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Auf­bau ein­er hierzu erforder­lichen Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion und für die damit ver­bun­de­nen vielfälti­gen Auf­gaben, soll­ten Arbeit­ge­berin­nen oder Arbeit­ge­ber zur Beratung einen Brand­schutzbeauf­tragten bestellen.

Unsere Leistungen rund um die Betreuung als Brandschutzbeauftragter

  • Erstellen von Flucht- und Ret­tungspläne gemäß der DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
  • Erstellen und Fortschrei­bung der Brand­schut­zord­nung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
  • Mitwirken bei Beurteilun­gen der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Berat­en bei feuerge­fährlichen Arbeitsver­fahren und bei dem Ein­satz brennbar­er Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermit­tlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausar­beitung von Betrieb­san­weisun­gen, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umset­zung behördlich­er Anord­nun­gen und bei Anforderun­gen des Feuerver­sicher­ers, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Ein­hal­tung von Brand­schutzbes­tim­mungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungs­baut­en, Nutzungsän­derun­gen, Anmi­etun­gen und Beschaffungen
  • Berat­en bei der Ausstat­tung der Arbeitsstät­ten mit Feuer­löschein­rich­tun­gen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umset­zung des Brandschutzkonzeptes
  • Kon­trol­lieren, dass Flucht- und Ret­tungspläne, Feuer­wehrpläne, Alarm­pläne usw. aktuell sind, ggf. Aktu­al­isierung ver­an­lassen und dabei mitwirken
  • Pla­nen, Organ­isieren und Durch­führen von Räumungsübungen
  • Teil­nehmen an behördlichen Brand­schauen und Durch­führen von inter­nen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Män­geln und Maß­nah­men zu deren Besei­t­i­gung vorschla­gen und die Män­gelbe­sei­t­i­gung überwachen
  • Unter­stützen der Führungskräfte bei den regelmäßi­gen Unter­weisun­gen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fort­bilden von Beschäftigten mit beson­deren Auf­gaben in einem Brand­fall, z.B. in der Hand­habung von Feuer­löschein­rich­tun­gen (Brand­schutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Ein­rich­tun­gen zur Lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en, Gasen usw.
  • Kon­trol­lieren der Sicher­heitskennze­ich­nun­gen für Brand­schutzein­rich­tun­gen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organ­i­sa­tion der Prü­fung und Wartung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Kon­trol­lieren, dass fest­gelegte Brand­schutz­maß­nah­men ins­beson­dere bei feuerge­fährlichen Arbeit­en einge­hal­ten werden
  • Mitwirken bei der Fes­tle­gung von Ersatz­maß­nah­men bei Aus­fall und Außer­be­trieb­s­set­zung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Unter­stützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brand­schutzbe­hör­den und Feuer­wehren, den Feuerver­sicher­ern, den Unfal­lver­sicherungsträgern, den staatlichen Arbeitss­chutzbe­hör­den usw.
  • Unter­stützung bei Investi­tion­sentschei­dun­gen, die Belange des Brand­schutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Imple­men­tierung von präven­tiv­en und reak­tiv­en (Schutz)Maßnahmen im Not­fall­man­age­ment z.B. für kri­tis­che Infra­struk­turen (Stro­maus­fall), für lokale Wet­ter­ereignisse mit Schadenspoten­zial (extreme Hitze-/Käl­tewelle, Starkre­gen, Sturm, Hagel, Schnee­last, etc.)
  • Doku­men­tieren der Tätigkeit­en im Brandschutz

“Ihre Sicher­heit, unser Engage­ment: Gemein­sam für einen effek­tiv­en Brandschutz.”

Unsere Leistungen im Kurzüberblick

  • Brand­schutzber­atung
  • Brand­schutzkonzepte
  • Schu­lun­gen und Unterweisungen
  • Brand­schutzprü­fun­gen und Inspektionen
  • Risikobe­w­er­tung und Gefahrenanalyse
  • Erstel­lung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Kon­ti­nu­ität­s­pla­nung
  • Kom­mu­nika­tion mit Behörden
  • Erfül­lung geset­zlich­er Anforderungen
  • Not­fall­man­age­ment

Brandschutzübungen & Evakuierungsübungen

Der Arbeit­ge­ber ist verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahren­fall die Gebäude schnell geräumt wer­den kön­nen. In ein­er solchen Sit­u­a­tion darf keine Zeit ver­loren gehen. Jed­er Mitar­beit­er muss instink­tiv wis­sen, was zu tun ist. Damit dies der Fall ist, sollte an erster Stelle eine the­o­retis­che Ein­weisung ste­hen, in welch­er beispiel­sweise die Evakuierungssig­nale, die Auf­gaben von Brand­schutzhelfern, Stock­w­erks­beauf­tragten und Gebäude­beauf­tragten erläutert werden.
Anhand von Flucht- und Ret­tungsplä­nen sind die Flucht- und Ret­tungswege zu erläutern. Anschließend sind allen Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern bei ein­er Bege­hung diese Wege ein­schließlich möglich­er Alter­na­tiv­en zu zeigen.
Brand­schutz- bzw. Evakuierungsübun­gen simulieren den Ern­st­fall und sor­gen dafür, dass die Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er mit ein­er solchen Gefahren­si­t­u­a­tion ver­traut gemacht wer­den. Wer­den diese Übun­gen richtig geplant und aus­ge­führt, kön­nen die typ­is­chen Fehler von vorn­here­in ver­mieden wer­den. Dazu gehören u.a.
  • Hek­tis­ches Verhalten
  • Nutzung von Aufzügen
  • Nutzung falsch­er Wege (Roll­trep­pen)
  • Verbleiben am Arbeitsplatz
  • Ein­sam­meln ver­mei­dlich wichtiger Dinge
  • „Ret­ten“ des eige­nen Pkw aus der Tiefgarage
  • Uner­laubtes Ver­lassen des Betriebsgeländes

Unsere Leistungen

In ein­er Welt, in der Sicher­heit und Schutz an erster Stelle ste­hen, ist Expert | Man­age­ment Ihr ver­trauenswürdi­ger Part­ner für Brand­schutz und Evakuierungsübun­gen in Deutsch­land. Mit unser­er langjähri­gen Erfahrung und tech­nis­chen Exzel­lenz sind wir führend in der Bere­it­stel­lung von maßgeschnei­derten Lösun­gen für den Schutz von Leben und Eigen­tum. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Expert | Man­age­ment die beste Wahl für Ihre Brand­schutz- und Evakuierungsan­forderun­gen ist.

Wir pla­nen und bere­it­en die Brand­schutz-/ Evakuierungsübung in Abstim­mung mit Ihnen und ggf. weit­eren Parteien, wie z.B. die Feuer­wehr vor. Mit Ihnen, Ihren Brand­schutzhelfern und Sicher­heits­beauf­tragten stim­men wir die notwendi­gen Maß­nah­men zur Unter­weisung der Beschäftigten und zur Vor­bere­itung der Übung ab. Wir steuern und beobacht­en die Durch­führung, doku­men­tieren die Ergeb­nisse, besprechen diese mit Ihnen und stellen Ihnen Hand­lungsempfehlun­gen zur Verbesserung vor.

  1. Brand­schutzber­atung: Unsere Experten bieten umfassende Brand­schutzber­atungs­di­en­ste, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle geset­zlichen Anforderun­gen erfüllt. Wir analysieren Ihre Ein­rich­tung, iden­ti­fizieren poten­zielle Risiken und entwick­eln maßgeschnei­derte Brand­schutz­pläne und ‑strate­gien.
  2. Evakuierungsübun­gen: Die Durch­führung von Evakuierungsübun­gen ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um im Ern­st­fall Leben zu ret­ten. Wir pla­nen und organ­isieren real­is­tis­che Evakuierungsszenar­ien, trainieren Ihre Mitar­beit­er und opti­mieren Evakuierungspläne, um eine effiziente Evakuierung zu gewährleisten.
  3. Brand­schutzschu­lun­gen: Unsere Schu­lun­gen ver­mit­teln Ihren Mitar­beit­ern das Wis­sen und die Fähigkeit­en, die sie benöti­gen, um im Falle eines Bran­des richtig zu reagieren. Von der Ver­wen­dung von Feuer­lösch­ern bis hin zu Evakuierung­stech­niken bieten wir Schu­lun­gen, die leben­sret­tende Fähigkeit­en vermitteln.

Darüber hin­aus bieten wir auch die Schu­lung von Evakuierung­shelfern an.

Sie wählen die Expert | Man­age­ment für Brand­schutz- und Evakuierungsübun­gen, da für uns Fol­gen­des gilt:

  • Lokal-Branchen­führer: Wir sind stolz darauf, eine führende Posi­tion in der Brand­schutz- und Evakuierungs­branche zu haben. Unsere Experten ver­fü­gen über das Fach­wis­sen und die Erfahrung, um Ihr Unternehmen opti­mal zu schützen.
  • Kun­den­spez­i­fis­che Lösun­gen: Wir ver­ste­hen, dass jed­er Betrieb einzi­gar­tige Anforderun­gen hat. Unsere Dien­stleis­tun­gen wer­den maßgeschnei­dert, um Ihren speziellen Bedürfnis­sen gerecht zu werden.
  • Rechtliche Kon­for­mität: Mit Expert | Man­age­ment an Ihrer Seite kön­nen Sie sich­er­stellen, dass Ihr Unternehmen den gel­tenden Vorschriften und Geset­zen entspricht. Wir hal­ten Sie auf dem neuesten Stand der Vorschriften und sor­gen dafür, dass Sie stets kon­form sind.
  • Real­is­tis­che Übun­gen: Unsere Evakuierungsübun­gen sind so konzip­iert, dass sie real­is­tis­che Szenar­ien wider­spiegeln. Wir set­zen mod­erne Tech­nolo­gien ein, um die Effek­tiv­ität der Übun­gen zu maximieren.
  • Sicher­heit und Ver­trauen: Ihre Sicher­heit und Ihr Ver­trauen sind unsere ober­ste Pri­or­ität. Wir sind bestrebt, ein sicheres Arbeit­sum­feld für Ihre Mitar­beit­er zu schaf­fen und gle­ichzeit­ig Ihr Unternehmen vor finanziellen und rechtlichen Risiken zu schützen.

Faz­it

Die Expert | Man­age­ment ist Ihr zuver­läs­siger Part­ner für Brand­schutz und Evakuierungsübun­gen in Deutsch­land. Unsere maßgeschnei­derten Dien­stleis­tun­gen, tech­nis­che Exper­tise und Engage­ment für Ihre Sicher­heit machen uns zur besten Wahl. Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dien­stleis­tun­gen zu erfahren und Ihren Schutz auf das näch­ste Lev­el zu heben. Ihre Sicher­heit liegt uns am Herzen.

Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen (Gefahrstoffkatastern)

Ein gut organ­isiertes Gefahrstof­fkataster ist in der heuti­gen Arbeitswelt von entschei­den­der Bedeu­tung. Es bietet nicht nur zahlre­iche Vorteile für Ihr Unternehmen, son­dern stellt auch sich­er, dass Sie und Ihre Mitar­beit­er vor poten­ziellen Gefahren geschützt sind. In diesem Artikel wer­den wir die essen­ziellen Gründe erläutern, warum ein Gefahrstof­fkataster so wichtig ist.

Im Rah­men ein­er Gefährdungs­beurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen nach dem Arbeitss­chutzge­setz hat der Arbeit­ge­ber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeit­en mit Gefahrstof­fen ausüben oder ob bei Tätigkeit­en Gefahrstoffe entste­hen oder freige­set­zt wer­den kön­nen. Ist dies der Fall, so hat er alle hier­von aus­ge­hen­den Gefährdun­gen der Gesund­heit und Sicher­heit der Beschäftigten unter ver­schiede­nen Gesicht­spunk­ten zu beurteilen. Dabei kommt dem Gefahrstof­fverze­ich­nis eine wichtige Rolle bei, da es Auskun­ft gibt über die genutzten Gefahrstoffe, deren Ein­stu­fung sowie die Beze­ich­nung der Arbeits­bere­iche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff aus­ge­set­zt sein kön­nen. Darüber hin­aus muss auf das zuge­hörige Sicher­heits­daten­blatt ver­wiesen wer­den. Zusät­zliche Angaben zu gefährlichen Eigen­schaften von rel­e­van­ten Inhaltsstof­fen sind empfehlenswert.
Gefahrstof­fverze­ich­nisse sind nicht nur für pro­duzierende Unternehmen rel­e­vant; Far­ben, Lacke, Putz- und Reini­gungsmit­tel kön­nen unter Umstän­den zu Gefahrstof­fen gehören und müssen doku­men­tiert werden.
Das Gefahrstof­fverze­ich­nis muss stets auf dem aktuellen Stand gehal­ten wer­den. Es kann sowohl in schriftlich­er als auch in elek­tro­n­is­ch­er Form geführt werden.

Was sind Gefahrstoffe

Gefahrstoffe umfassen bspw.:

  • gefährliche Stoffe und Gemis­che nach Para­graf 3, GefStoffV:
    bspw. Bleiarsenet, Ace­toni­tril, Schwefelsäure
  • Stoffe, Gemis­che und Erzeug­nisse, die explo­sions­fähig sind:
    bspw. Schwarzpul­ver aber auch Mehlstaub
  • Stoffe, Gemis­che und Erzeug­nisse, aus denen bei Her­stel­lung oder Anwen­dung gefährliche Stoffe entste­hen können:
    Lack­ent­fern­er und Ros­tlös­er, Schweißrauch, Chlorbleichlauge
  • Stoffe und Erzeug­nisse, die die bere­its genan­nten Kri­te­rien nicht erfüllen, jedoch durch ihre physikalisch-chemis­chen, chemis­chen oder tox­is­chen Eigen­schaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeit­splatz vorhan­den sind oder ver­wen­det wer­den, die Gesund­heit und Sicher­heit der Mitar­beit­er gefährden könnten:
    Ammo­ni­ak­lö­sung, Schw­er­met­alle in Elek­troschrott, lösungsmit­tel­haltige Farben
  • und alle Stoffe, denen ein Arbeit­splatz­gren­zw­ert zugewiesen wurde.

Schutz Ihrer Mitarbeiter

Die Sicher­heit Ihrer Mitar­beit­er hat ober­ste Pri­or­ität. Ein detail­liertes Gefahrstof­fkataster liefert Ihnen und Ihren Mitar­beit­ern die notwendi­gen Infor­ma­tio­nen, um sich im Arbeit­sall­t­ag vor Gefahren zu schützen. Dies umfasst Infor­ma­tio­nen zu den Eigen­schaften, Risiken und Vor­sichts­maß­nah­men im Umgang mit ver­schiede­nen Gefahrstof­fen. Die Ken­nt­nis dieser Fak­toren ermöglicht es Ihren Mitar­beit­ern, sicher­er zu arbeit­en und Unfälle zu vermeiden.

Effiziente Identifikation überflüssiger Gefahrstoffe

Ein gut gepflegtes Kataster ermöglicht es Ihnen, Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt wer­den, schnell zu iden­ti­fizieren und aus dem Arbeit­sum­feld zu ent­fer­nen. Dies trägt nicht nur zur Sicher­heit bei, son­dern opti­miert auch Ihre betrieblichen Abläufe. Sie min­imieren Lagerkosten und reduzieren Abfall­men­gen, was wiederum umwelt­fre­undlich ist.

Erleichterte Suche nach Ersatzstoffen

Ein Gefahrstof­fkataster erle­ichtert die Iden­ti­fika­tion von Stof­fen, die möglicher­weise durch weniger gefährliche oder unge­fährliche Sub­sti­tute erset­zt wer­den kön­nen. Dies ist nicht nur eine wichtige Sicher­heits­maß­nahme, son­dern kann auch zu erhe­blichen Kosteneinsparun­gen führen. Die sys­tem­a­tis­che Über­prü­fung von Ersatzstof­fen trägt dazu bei, Ihr Unternehmen effizien­ter und wet­tbe­werb­s­fähiger zu gestalten.

Erfüllung von Unternehmerpflichten

Die ord­nungs­gemäße Führung eines Gefahrstof­fkatasters ist nicht nur rat­sam, son­dern auch geset­zlich vorgeschrieben. Als Unternehmer tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit Ihrer Mitar­beit­er. Ein gut geführtes Kataster ermöglicht es Ihnen, Ihre Unternehmerpflicht­en zu erfüllen und dies jed­erzeit nachzuweisen. So min­imieren Sie das Risiko von Geld­strafen, rechtlichen Kon­se­quen­zen und einem möglichen Imagev­er­lust erheblich.

Unsere Leistungen zur Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen

Wir erstellen Gefahrstof­fverze­ich­nisse entsprechend den gel­tenden Regelun­gen für Ihr Unternehmen. Grund­la­gen sind entwed­er die Zuar­beit von vorhan­de­nen Gefährdungs­beurteilun­gen oder die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen durch uns.

Ein effek­tives Gefahrstof­fverze­ich­nis ist ein unverzicht­bares Instru­ment für jedes Unternehmen. Es schützt nicht nur Ihre Mitar­beit­er, son­dern trägt auch zur Effizienz, Kosteneinsparun­gen und zur Erfül­lung geset­zlich­er Anforderun­gen bei. Investieren Sie in die Sicher­heit und die Zukun­ft Ihres Unternehmens, indem Sie ein gut organ­isiertes Gefahrstof­fkataster imple­men­tieren. Ihr Unternehmen wird davon in viel­er­lei Hin­sicht profitieren.

Untersuchungen, Analyse und Auswertung von Unfällen

Schuh auf Nagel

Arbeit­sun­fälle sind nicht nur schmerzhaft für die betrof­fe­nen Mitar­beit­er, son­dern kön­nen auch erhe­bliche Auswirkun­gen auf Unternehmen haben. Neben den möglichen Kon­se­quen­zen für die Arbeits­fähigkeit der Mitar­beit­er ste­hen Arbeit­ge­ber vor der Her­aus­forderung, ihr Fir­menim­age zu schützen und finanzielle Belas­tun­gen zu ver­mei­den. Die Grundüberzeu­gung, dass “Unfälle nicht passieren, son­dern verur­sacht wer­den”, bildet die Basis für eine gründliche Unfal­l­analyse und die Ein­führung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Sämtliche Maß­nah­men des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes, zu denen der Arbeit­ge­ber geset­zlich verpflichtet ist und die er zusät­zlich ergreift, dienen der Vor­beu­gung von Unfällen jeglich­er Art. Treten Unfälle auf, haben die Präven­tion­s­maß­nah­men nicht oder nicht voll­ständig gegriffen.
Daher ist eine ganzheitliche Analyse des Unfalls von Bedeu­tung, um so nach­haltige Maß­nah­men abzuleit­en, die eine Wieder­hol­ung bzw. das Auftreten eines ähn­lichen Unfalls ver­mei­den. Betra­chtet wer­den die ver­schiede­nen Fak­toren und deren Wech­sel­beziehun­gen, die zu dem Unfall geführt haben kön­nen. Damit lassen sich auch Unfal­lur­sachen ermit­teln, die auf den ersten Blick nicht offen­sichtlich sind. Ablauf und Bestandteile der ganzheitlichen Analyse umfassen:

  1. Infor­ma­tion­ssamm­lung
  2. Beschrei­bung des Unfallgeschehens
  3. Ursachen­suche
  4. Maß­nah­men
  5. Über­greifende Analysen
  6. Doku­men­ta­tion

Unfallprävention

Ein Unternehmen trägt eine hohe Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit sein­er Mitar­beit­er. Ein schw­er­er Arbeit­sun­fall kann nicht nur die Erwerb­stätigkeit eines Mitar­beit­ers ein­schränken, son­dern auch sein Pri­vatleben erhe­blich beein­trächti­gen. Daher ist es nicht nur aus rechtlichen, son­dern auch aus moralis­chen Grün­den entschei­dend, wirk­same Maß­nah­men zur Unfall­präven­tion zu ergreifen.

Image und Kosten: Die Folgen schwerer Arbeitsunfälle

Neben den direk­ten Auswirkun­gen auf die betrof­fe­nen Mitar­beit­er kön­nen schwere Arbeit­sun­fälle auch das Image eines Unternehmens erhe­blich beein­trächti­gen. Die Öffentlichkeit und poten­zielle Kun­den ver­fol­gen aufmerk­sam, wie ein Unternehmen mit solchen Vor­fällen umge­ht. Neg­a­tive Schlagzeilen und Imageschä­den kön­nen die Rep­u­ta­tion eines Unternehmens schw­er beschädigen.

Darüber hin­aus sind schwere Arbeit­sun­fälle mit erhe­blichen finanziellen Belas­tun­gen ver­bun­den. Medi­zinis­che Kosten, Arbeit­saus­fälle und mögliche Schadenser­satzansprüche kön­nen die finanzielle Sta­bil­ität eines Unternehmens gefährden.

Unfallanalyse als Schlüssel zur Prävention

Die Prämisse, dass Unfälle verur­sacht wer­den, bedeutet, dass sie ver­mieden wer­den kön­nen. Eine gründliche Unfal­l­analyse ist der erste Schritt, um die Ursachen von Arbeit­sun­fällen zu iden­ti­fizieren und geeignete Maß­nah­men zur Risiko­re­duzierung zu entwickeln.

Unsere Leistungen im Bereich der Unfallanalyse

Die Expert | Man­age­ment bietet umfassende Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich Unfal­l­analyse, Unfall­präven­tion und Sicher­heits­man­age­ment an.

Wir analysieren sys­tem­a­tisch die Ursachen und Umstände, die zu einem Unfall geführt haben, doku­men­tieren die Ergeb­nisse und stellen Ihnen Hand­lungsempfehlun­gen zur Ver­mei­dung von ver­gle­ich­baren Unfällen vor.

Unsere Experten führen detail­lierte Unfal­l­analy­sen durch und entwick­eln maßgeschnei­derte Sicher­heit­slö­sun­gen für Ihr Unternehmen. Wir helfen Ihnen dabei, Unfälle zu ver­hin­dern, Ihr Image zu schützen und finanzielle Belas­tun­gen zu vermeiden.

Unsere Dien­stleis­tun­gen umfassen:

  1. Unfal­l­analy­sen: Wir unter­suchen sorgfältig die Ursachen von Arbeit­sun­fällen in Ihrem Unternehmen, um wiederkehrende Risiken zu identifizieren.
  2. Sicher­heits­ber­atung: Unsere Experten bieten umfassende Beratungs­di­en­ste, um sicherzustellen, dass Ihre Sicher­heits­maß­nah­men den höch­sten Stan­dards entsprechen.
  3. Schutz­maß­nah­men: Wir entwick­eln indi­vidu­elle Schutz­maß­nah­men, um Unfall­risiken proak­tiv zu minimieren.

Unsere Überzeu­gung, dass Unfälle ver­mei­d­bar sind, treibt uns an, erstk­las­sige Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich Unfall­präven­tion und Sicher­heits­man­age­ment anzu­bi­eten. Mit Expert | Man­age­ment an Ihrer Seite kön­nen Sie sich­er­stellen, dass Ihre Mitar­beit­er geschützt sind, Ihr Image intakt bleibt und Ihre finanzielle Sta­bil­ität gewahrt wird. Unfall­präven­tion ist nicht nur eine Pflicht, son­dern eine Investi­tion in die Zukun­ft Ihres Unternehmens.

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten

Defek­te elek­trische Arbeitsmit­tel kön­nen sowohl eine Gefahr für die damit arbei­t­en­den als auch für die in der Nähe befind­lichen Per­so­n­en sein. Außer­dem kön­nen sie den Betrieb­sablauf stören. Durch Wieder­hol­ung­sprü­fun­gen soll sichergestellt wer­den, dass bei bes­tim­mungs­gemäßem Gebrauch der Geräte keine Gefahr für die Benutzer oder die Umge­bung besteht.
Jed­er Unternehmer ist verpflichtet, seine im Betrieb ver­wen­de­ten elek­trischen ortsverän­der­lichen Geräte ein­er inter­vallmäßi­gen und regelmäßi­gen Prü­fung zu unterziehen.
Unter ortsverän­der­lichen Geräten ver­ste­ht die DGUV I 203–070 zum einen ortsverän­der­liche elek­trische Arbeitsmit­teln, die inner­halb oder außer­halb des Unternehmens benutzt oder bere­it­gestellt wer­den. Hierzu zählen z.B. Elek­tro­handw­erkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte, Kaf­feemaschi­nen, Wasserkocher oder Rund­funkgeräte. Vom Unternehmen geduldete pri­vate Elek­trogeräte sind dem gle­ichgestellt; und zum anderen trans­portable elek­trische Arbeitsmit­teln, z.B. Baustel­lenkreis­sä­gen, Schweißgeräte.
Zum Prü­fum­fang ein­er wiederkehren­den Prü­fung gehören die Prüfschritte
  • Besichti­gen,
  • Messen,
  • Erproben, Funk­tion­sprobe,
  • Bew­er­tung der Einzelprüfungen,
  • Vorgabe/Empfehlung des näch­sten Prüftermins,
  • Doku­men­ta­tion der Prüfergebnisse.

Unsere Leistungen

Wir prüfen Ihre ortsverän­der­lichen elek­trischen Geräte entsprechend den gel­tenden Regelun­gen und Stan­dards und erstellen die notwendi­gen Dokumentationen.

Seit vie­len erfol­gre­ichen Jahren führt die Expert | Man­age­ment GmbH die Prü­fung ortsverän­der­lich­er elek­trisch­er Betrieb­smit­tel nach DIN VDE 0701–0702 zu 100% mit eige­nen, hochqual­i­fizierten Mitar­beit­ern durch. Dabei leg­en wir nicht nur Wert auf eine umfassende Schu­lung unser­er Techniker/innen, son­dern auch auf die Ver­wen­dung mod­ern­ster Mess­geräte, um Ihre Sicher­heit zu gewährleisten.

Unsere Exper­tise

Unsere Techniker/innen sind unser Kap­i­tal. Sie wer­den auch kon­tinuier­lich durch externe Experten geschult, um immer auf dem neuesten Stand der Tech­nik und der geset­zlichen Anforderun­gen zu sein. Mit Stolz kön­nen wir auf eine Vielzahl geprüfter Geräte und Betrieb­smit­tel zurück blick­en, die wir für unsere Kun­den erfol­gre­ich geprüft haben. Ihre Sicher­heit ste­ht für uns an erster Stelle.

Mod­ern­ste Messgeräte

Die Qual­ität unser­er Prü­fun­gen ist von höch­ster Bedeu­tung. Daher ver­wen­den wir auss­chließlich kalib­ri­erte Mess­geräte von renom­mierten Her­stellern. Dies ermöglicht es uns, sicherzustellen, dass Ihre Betrieb­smit­tel den höch­sten Sicher­heits­stan­dards entsprechen.

Bun­desweite Abdeckung

Unsere Dien­stleis­tun­gen erstreck­en sich über das gesamte Bun­des­ge­bi­et. Ganz gle­ich, ob Sie nur ein einzelnes Betrieb­smit­tel oder eine Flotte von 10.000 Geräten haben, wir sind für Sie da. Unsere Tech­niker sind speziell für die Prü­fung von elek­trischen Betrieb­smit­teln autorisiert und ver­fü­gen über das notwendi­ge Fach­wis­sen, um Ihre Anforderun­gen zu erfüllen.

Rechtssicher­heit und Schutz vor Haftung

Eine ord­nungs­gemäße und rechtssichere Prü­fung ortsverän­der­lich­er elek­trisch­er Betrieb­smit­tel nach DGUV Vorschrift 3 ist nicht nur eine geset­zliche Pflicht, son­dern schützt Sie und Ihr Unternehmen vor schw­er­wiegen­den Kon­se­quen­zen. Durch unsere pro­fes­sionellen Prü­fun­gen min­imieren Sie das Risiko von Unfällen und wirtschaftlichen Schä­den, die durch ungeprüfte oder man­gel­haft geprüfte Geräte verur­sacht wer­den kön­nten. Unsere Dien­stleis­tun­gen gewährleis­ten, dass Sie stets in Übere­in­stim­mung mit den geset­zlichen Vorschriften han­deln und Ihre Mitar­beit­er sowie Ihr Unternehmen vor möglichen Gefahren schützen.

Prüfung von Leitern und Tritten

Mann mit Wasserwaage

In der heuti­gen arbeitsin­ten­siv­en Welt ist die Sicher­heit am Arbeit­splatz von entschei­den­der Bedeu­tung. Ein oft überse­hen­er Aspekt dieser Sicher­heit bet­rifft die regelmäßige Prü­fung von Leit­ern und Tritten.

Der Arbeit­ge­ber hat dafür Sorge zu tra­gen, dass die bere­it­gestell­ten Arbeitsmit­tel, und zu diesen zählen auch Leit­ern und Tritte, zu keinen Gefährdun­gen für die damit umge­hen­den Beschäftigten führen kön­nen. Unter­liegen Arbeitsmit­tel Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen, die zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen kön­nen, hat der Arbeit­ge­ber die Arbeitsmit­tel entsprechend den ermit­tel­ten Fris­ten durch hierzu befähigte Per­so­n­en über­prüfen und erforder­lichen­falls erproben zu lassen.

Warum ist die Prüfung von Leitern und Tritten erforderlich?

Die regelmäßige Prü­fung von Leit­ern und Trit­ten ist von entschei­den­der Bedeu­tung, um die Sicher­heit am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten und Unfälle zu ver­hin­dern. Hier sind einige Gründe, warum diese Prü­fun­gen erforder­lich sind:

  1. Geset­zliche Vorschriften: In vie­len Län­dern, ein­schließlich Deutsch­land, schreiben Geset­ze und Verord­nun­gen vor, dass Arbeitsmit­tel wie Leit­ern und Tritte regelmäßig auf ihre Sicher­heit hin über­prüft wer­den müssen. Die Ein­hal­tung dieser Vorschriften ist rechtlich verpflichtend.
  2. Arbeitssicher­heit: Leit­ern und Tritte wer­den in vie­len Branchen und Arbeit­sumge­bun­gen ver­wen­det, um Höhe­nun­ter­schiede zu über­brück­en. Wenn sie nicht ord­nungs­gemäß gewartet und geprüft wer­den, kön­nen sie zu gefährlichen Unfällen führen, darunter Stürze und Verletzungen.
  3. Erhal­tung der Arbeits­geräte: Die regelmäßige Prü­fung hil­ft, frühzeit­ig Ver­schleiß und Schä­den an Leit­ern und Trit­ten zu erken­nen. Dies ermöglicht rechtzeit­ige Repara­turen oder den Ersatz von defek­ten Teilen, bevor ern­sthafte Prob­leme auftreten.
  4. Sicher­heit der Mitar­beit­er: Die Sicher­heit der Mitar­beit­er hat ober­ste Pri­or­ität. Durch die Prü­fung von Leit­ern und Trit­ten wird sichergestellt, dass diese Geräte sich­er ver­wen­det wer­den kön­nen, was das Ver­let­zungsrisiko erhe­blich reduziert.
  5. Haf­tungsver­mei­dung: Unternehmen, die regelmäßige Prü­fun­gen durch­führen und nach­weisen kön­nen, dass sie alle erforder­lichen Maß­nah­men zur Sich­er­stel­lung der Leit­ern- und Trittsicher­heit getrof­fen haben, reduzieren ihr Haf­tungsrisiko im Falle von Unfällen erheblich.
  6. Effiziente Arbeit­sprozesse: Gut gewartete und geprüfte Leit­ern und Tritte tra­gen dazu bei, dass Arbeitsabläufe rei­bungs­los und ohne Verzögerun­gen ver­laufen. Mitar­beit­er kön­nen sich­er und effizient auf Höhen arbeiten.

Gesetzliche Vorgaben

Die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung, ins­beson­dere die §3 und §14, legt ein­deutig fest, dass Leit­ern und Tritte gemäß DGUV Infor­ma­tion 208–016 regelmäßig geprüft wer­den müssen. Diese geset­zlichen Vor­gaben sollen sich­er­stellen, dass Arbeits­geräte, die täglich in vie­len Unternehmen genutzt wer­den, in einem sicheren Zus­tand bleiben.

Wie oft sollte eine Prüfung von Leitern und Tritten durchgeführt werden?

Die Fre­quenz der Leit­er­prü­fung sollte jedoch nicht in einem star­ren Schema fest­gelegt wer­den. Vielmehr sollte sie von ein­er qual­i­fizierten Per­son unter Berück­sich­ti­gung ihrer Fachken­nt­nisse und der spez­i­fis­chen Betrieb­s­be­din­gun­gen ermit­telt und fest­gelegt werden.

Je nach Art der Leit­er oder des Tritts und den vor­liegen­den Belas­tun­gen kann die Prü­fung täglich oder wöchentlich erforder­lich sein. Dies zeigt, dass die Prüfhäu­figkeit nicht uni­versell fest­gelegt wer­den kann, son­dern von ver­schiede­nen Fak­toren abhängt.

Wie lauten Unfallzahlen und wieviel Personen sterben pro Jahr bei Unfällen mit Leitern und Tritten?

Ein Beispiel liegt für das Jahr 2020 vor. “Bei Richtar­beit­en, im Gerüst­bau, bei Arbeit­en auf Leit­ern oder ander­swo stürzen jedes Jahr tausende Beschäftigte in die Tiefe. In Tabelle 39 sind die baulichen Ein­rich­tun­gen und Anla­gen aufgeschlüs­selt, bei denen es zu Absturzun­fällen kam. Dem­nach stürzen in 31 Prozent aller meldepflichti­gen Absturzun­fälle die Ver­let­zten von Leit­ern oder Trit­ten (10.988 Fälle). In etwa einem Fün­f­tel der Fälle ist eine Treppe angegeben. Viele Todes­fälle ste­hen in Verbindung mit Däch­ern oder damit ver­bun­de­nen baulichen Ein­rich­tun­gen (Leit­er, Gerüst). Auch von Lastkraft­wa­gen sowie deren Auf­baut­en, Auf­stiegen und Lade­flächen wer­den hohe Fal­lzahlen an Abstürzen reg­istri­ert.” [DGUV — Arbeit­sun­fallgeschehen 2020]

Unfälle / Todesfälle:

  • Trep­pen .. 6.973 / 2
  • Däch­er, Ter­rassen, Glas­däch­er, Dachstuhl, Dachlauf .. 760 / 14
  • Leit­ergänge, Stei­gleit­ern .. 276 / 0
  • Leit­ern, Trit­tleit­ern .. 10.988 / 8
  • Gerüste (außer Fahr- und Behelf­s­gerüste) .. 1.639 / 10
  • LKW sowie Auf­stiege, Auf­baut­en, Lade­flächen .. 5.423 / 3
  • Stüh­le und Tis­che .. 480 / 0
  • Son­stige .. 4.254 / 9

Laut DGUV zeigte eine Analyse der spez­i­fis­chen Tätigkeit vor dem Absturzun­fall, dass in den meis­ten Fällen (26.578) das Unfal­lopfer eine Bewe­gung aus­führte, ohne einen Gegen­stand zu hand­haben oder etwas zu trans­portieren. Während der Arbeit mit Handw­erkzeu­gen stürzten 2.452 Men­schen ab.

Schulung als Schlüssel zur Sicherheit

Es ist nicht aus­re­ichend, nur die Leit­er­prü­fun­gen sicherzustellen. Alle Mitar­beit­er und Per­so­n­en, die Leit­ern oder Tritte im Betrieb nutzen, müssen regelmäßig in deren sicheren Nutzung geschult wer­den. Hier­für kann ein speziell aus­ge­bilde­ter Mitar­beit­er oder ein Fach­mann beauf­tragt wer­den. Alter­na­tiv kön­nen Schu­lun­gen ange­boten wer­den, die sowohl die sichere Nutzung als auch die Durch­führung der Prü­fung von Leit­ern und Trit­ten nach DGUV Infor­ma­tion 208–016 abdecken

Unsere Leistungen in der Prüfung von Leitern und Tritten

Wir prüfen Ihre Leit­ern und Tritte entsprechend den gel­tenden Regelun­gen und Stan­dards und erstellen die notwendi­gen Dokumentationen.

Die Prü­fung von Leit­ern und Trit­ten ist ein wesentlich­er Bestandteil der Arbeitssicher­heit in jedem Unternehmen. Es ist wichtig, die geset­zlichen Anforderun­gen zu erfüllen, aber auch die indi­vidu­ellen Betrieb­s­be­din­gun­gen zu berück­sichti­gen. Die Sicher­heit der Mitar­beit­er sollte stets ober­ste Pri­or­ität haben, und dies kann nur durch eine angemessene Prü­fung und Schu­lung gewährleis­tet werden.

Prüfung von Regalen und Regalsystemen

Gemäß der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung zählen zu den Arbeitsmit­teln Werkzeuge, Geräte, Maschi­nen oder Anla­gen … ein­schließlich der überwachungs­bedürfti­gen Anla­gen. Regale und Regal­sys­teme wer­den hier­bei den Anla­gen zugerech­net. Daraus ergeben sich die vom Geset­zge­ber geforderten Prüfpflichten:

  • Arbeitsmit­tel, deren Sicher­heit von den Mon­tagebe­din­gun­gen abhängt, sind vor der erst­ma­li­gen Benutzung von ein­er zur Prü­fung befähigten Per­son prüfen zu lassen
  • Arbeitsmit­tel, die Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen aus­ge­set­zt sind, die zu Gefährdun­gen der Beschäftigten führen kön­nen, sind wiederkehrend von ein­er zur Prü­fung befähigten Per­son prüfen zu lassen

Warum ist die Prüfung von Regalen und Regalsystemen wichtig?

Die Prü­fung von Regalen und Regal­sys­te­men ist nicht nur wichtig, son­dern auch geset­zlich vorgeschrieben. In Deutsch­land unter­liegen Regale und Regal­sys­teme ver­schiede­nen rechtlichen Vorschriften, die sich­er­stellen sollen, dass diese Anla­gen den höch­sten Sicher­heits­stan­dards entsprechen. Die Haupt­gründe, warum diese Prü­fun­gen so entschei­dend sind:

  1. Sicher­heit: Sicher­heitsmän­gel in Regalen kön­nen schw­er­wiegende Unfälle verur­sachen. Regelmäßige Prü­fun­gen min­imieren das Risiko von Ein­stürzen und Schäden.
  2. Geset­zliche Anforderun­gen: Die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) und die DGUV Regel 108–007 schreiben vor, dass Regale und Regal­sys­teme regelmäßig auf ihren ord­nungs­gemäßen Zus­tand über­prüft wer­den müssen.
  3. Effizienz: Gut gewartete Regale max­imieren den ver­füg­baren Lager­platz und sor­gen dafür, dass Ihre Lagerung rei­bungs­los funktioniert.

Die rechtlichen Anforderungen in Deutschland

Lassen Sie uns einen Blick auf die rechtlichen Vor­gaben für die Prü­fung von Regalen und Regal­sys­te­men werfen:

  • Gemäß §10 Betr­SichV ist der Arbeit­ge­ber verpflichtet, sicherzustellen, dass Regale und Regal­sys­teme nur dann ver­wen­det wer­den, wenn sie den Anforderun­gen an die Betrieb­ssicher­heit entsprechen.
  • Die DGUV Regel 108–007 legt fest, dass Regale und Regal­sys­teme vor der ersten Inbe­trieb­nahme und in regelmäßi­gen Abstän­den von befähigten Per­so­n­en geprüft wer­den müssen.
  • Nach einem Umbau, ein­er Reparatur oder einem Unfall müssen Regale eben­falls über­prüft wer­den, um sicherzustellen, dass sie wieder sich­er ver­wen­det wer­den können.

Warum Expert | Management wählen?

  1. Exper­tise: Wir ver­fü­gen über das Wis­sen und die Erfahrung, um Ihre Regale und Regal­sys­teme effizient und sich­er zu prüfen.
  2. Geset­zeskon­for­mität: Unsere Dien­stleis­tun­gen entsprechen den gel­tenden Geset­zen und Vorschriften, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
  3. Effizienz: Gut gewartete Regale bedeuten eine rei­bungslose Lagerung und max­i­male Effizienz in Ihrem Betrieb.
  4. Sicher­heit: Die Sicher­heit Ihrer Mitar­beit­er und Ihrer Anla­gen hat für uns ober­ste Priorität.

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute, um Ihre Prü­fung von Regalen und Regal­sys­te­men zu pla­nen. Mit Expert | Man­age­ment sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Sicher­heit und Effizienz sind unsere Mission.

Unsere Dien­stleis­tun­gen im Bere­ich der Prü­fung von Regalen und Regalsystemen

Wir prüfen Ihre orts­festen Regale und Regal­sys­teme entsprechend den gel­tenden Regelun­gen und Stan­dards und erstellen die notwendi­gen Doku­men­ta­tio­nen. Bitte beacht­en Sie, dass wir keine sta­tis­chen Berech­nun­gen und Bew­er­tun­gen vornehmen.

Bei der Expert | Man­age­ment sind wir stolz darauf, Ihnen hochspezial­isierte Dien­stleis­tun­gen zur Prü­fung von Regalen und Regal­sys­te­men anzu­bi­eten. Unsere erfahre­nen Fachkräfte übernehmen die Ver­ant­wor­tung für die umfassende Prü­fung Ihrer Anla­gen und sor­gen dafür, dass sie den gel­tenden Geset­zen und Vorschriften entsprechen. Unsere Dien­stleis­tun­gen umfassen:

  • Sicht­prü­fun­gen: Regelmäßige visuelle Inspek­tio­nen, um offen­sichtliche Män­gel zu erkennen.
  • Last­prü­fun­gen: Prü­fung der Tragfähigkeit von Regalen und Regal­sys­te­men, um sicherzustellen, dass sie den Belas­tun­gen standhalten.
  • Doku­men­ta­tion: Wir stellen Ihnen umfassende Prüf­berichte und Doku­men­ta­tio­nen zur Ver­fü­gung, um die rechtlichen Anforderun­gen zu erfüllen

Wir garantieren Sicher­heit in Lagern, Archiv­en, Büros und Logis­tikzen­tren — im Rück­grat ihres Unternehmens 

Regale und Regal­sys­teme — unsere Dienstleistungen

  • Prü­fung von Regalen / Regalsystemen
  • Doku­men­ta­tion
  • es erfol­gt keine statische/dynamische Berech­nung und Bewertung

Wir sind aktiv in allen Bun­deslän­dern in Deutsch­land: Baden-Würt­tem­berg Bay­ern Berlin Bran­den­burg Bre­men Ham­burg Hes­sen Meck­len­burg-Vor­pom­mern Nieder­sach­sen Nor­drhein-West­falen Rhein­land-Pfalz Saar­land Sach­sen Sach­sen-Anhalt Schleswig-Hol­stein Thürin­gen / Wir reisen in Europa!

Weitere Schlagworte und Synonyme zum Thema:

Spielplatzprü­fung, Spielplatzsicher­heit, Sicher­heit­sprü­fung, Expert | Man­age­ment, Beratung, Unter­stützung, Pla­nung, Umset­zung, Schu­lun­gen, DIN EN 1176, DIN EN 1177, DIN 18034, Kinder­spielplätze, Sicher­heits­stan­dards, Vorschriften, Spiel­gerät, Spielplatzprüfer, Spielplatzin­spek­tion, Spielplatzsicher­heit­sau­dit, Spielplatzzer­ti­fizierung, Spielplatzwartung, Spielplatzreparatur, Spiel­gerät & Spiel­geräte, Spielplatz­bo­den, Kinder­sicher­heit, Sicher­heit­sprü­fung, Sicher­heits­stan­dards, Experten­ber­atung, Unternehmens­ber­atung, Regionale Beson­der­heit­en, Schu­lun­gen, DIN-Normen