Kön­nen Gefährdun­gen am Arbeit­splatz nicht ver­mieden wer­den sind Betrieb­san­weisun­gen erforderlich!

Die Betriebsanweisung — eine Notwendigkeit in jedem Unternehmen!

Mehr Sicherheit im Unternehmen — Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Betriebsanweisungen.

Betriebsanweisungen (BAs)

Allgemeines Bild darstellend eine Frau vor einem Kran. Versinnbildlichung für Gefährdungsbeurteilungen der Expert Management

  • Betrieb­san­weisun­gen sind schriftliche Anweisun­gen für Mitar­beit­er in Unternehmen
  • Ziel: kor­rek­te Vorge­hensweisen in betrieblichen Tätigkeit­en informieren
  • Wichtig für Arbeitss­chutz und Arbeitssicher­heit, um Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden
  • Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen zu Maschi­nen und Anla­gen sind geset­zlich vorgeschrieben (§ 4 der Betriebssicherheitsverordnung)
  • Betrieb­san­weisung beschreibt z.B. Bedi­enung, Wartung und Instand­hal­tung von Maschi­nen und Anlagen
  • Unter­weisung ver­mit­telt Mitar­beit­ern, wie sie sich­er mit Maschi­nen und Anla­gen arbeit­en können
  • Fehlen von Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen kann zu Risiken und Prob­le­men führen
  • Notwendig, um Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er zu gewährleis­ten und Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden
  • Ver­mei­dung von Gefährdun­gen am Arbeit­splatz durch tech­nis­che Maß­nah­men, Änderung des Arbeitsver­fahrens oder Ver­wen­dung unge­fährlich­er Stoffe
  • Ein­wirken auf sicher­heits­gerecht­es Ver­hal­ten der Beschäftigten bei unver­mei­dlichen Gefährdungen
  • Ver­ant­wor­tung der Unternehmen in der Erstel­lung von Betriebsanweisungen
  • Betrieb­san­weisun­gen sind schriftliche Anweisun­gen für Mitarbeiter
  • Sie sind wichtig für den Arbeitss­chutz und die Arbeitssicherheit
  • Betrieb­san­weisun­gen helfen Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden
  • Betrieb­san­weisun­gen sind geset­zlich vorgeschrieben
  • Es gibt ver­schiedene Arten von Betrieb­san­weisun­gen, z.B. für Gefahrstoffe oder Maschinen
  • Betrieb­san­weisun­gen müssen von ein­er fachkundi­gen Per­son erstellt werden
  • Betrieb­san­weisun­gen müssen regelmäßig aktu­al­isiert werden
  • Eine Unter­schrift am Ende ein­er Betrieb­san­weisung ist keine Pflicht
  • Betrieb­san­weisun­gen kön­nen Mitar­beit­ern durch Aushändi­gen oder Unter­weisun­gen näherge­bracht werden
  • Betrieb­san­weisun­gen müssen sofort angepasst wer­den, wenn sich rel­e­vante Änderun­gen ergeben

Weiterführende Informationen

Zusammenfassung

  • Betrieb­san­weisun­gen in Arbeitss­chutz und Arbeitssicherheit
  • Auf­gabe: Garantieren der Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeitnehmer/innen
  • Regeln das Ver­hal­ten der Mitarbeiter/innen
  • Regeln den Umgang mit Arbeitsmit­teln und Arbeitsstoffen

Kursangebot Betriebsanweisung

Ein Bildbeispiel zur Visualisierung von Kursen rund um Gefährdungsbeurteilungen.

  • Ziel­gruppe: Teil­nehmer des Kurs­es Gefährdungs­beurteilung (Grund­la­gen)
  • Kursin­halt: Ableitung von Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen für den sicheren Gebrauch von Maschi­nen und Geräten
  • Prax­isori­en­tiert­er Kurs mit erprobten Beispielen
  • All­ge­meine Gefahren und Risiken wer­den behan­delt, indi­vidu­elle Kurse auf Anfrage möglich
  • Teil­nehmer ler­nen, Betrieb­san­weisun­gen abzuleit­en, Arbeitss­chutzpik­togramme anzuwen­den und Unter­weisun­gen zum Arbeitss­chutz vorzu­bere­it­en und umzusetzen
  • Teil des Ange­bots in der Arbeitssicher­heit & Gesund­heitss­chutz mit Schu­lungs- und Beratungsangeboten

Kurs / Training / Schulung

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die Betrieb­san­weisun­gen für Maschi­nen und Anla­gen erstellen oder überwachen sollen

Inhalte: Verbindung zwis­chen Betrieb­san­weisung und Gefährdungs­beurteilung, Inhalt/Komponenten/Layout der Betrieb­san­weisung, Arbeitss­chutzpik­togramme, Unter­weisung­stech­niken/-meth­o­d­en

For­mate: Präsen­zver­anstal­tun­gen, virtuelle For­mate, Blend­ed Learning

Kurs­dauer: 2 Tage auf Deutsch, 3–4 Tage in Fremdsprachen

Sprachen: Deutsch und andere Sprachen mit Dolmetscher

Erstellen von Betriebsanweisungen und zugehörige Beratungsleistungen

Bildbeispiel zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Es zeigt die Hände einer Person die an einem Computer arbeitet.

  • Expert bietet Beratungsleis­tun­gen und Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen an
  • Erfahrenes Team von Experten
  • Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen für ver­schiedene Branchen und Tätigkeiten
  • Infor­ma­tio­nen zu Arbeit­sprozessen, Mate­ri­alien, Geräten, Maschi­nen, Per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tun­gen erforderlich
  • Unternehmer kann Pflicht zur Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen auf andere übertragen
  • Dien­stleis­tun­gen umfassen Erstel­lung, Über­prü­fung und Aktu­al­isierung von Betrieb­san­weisun­gen, Schu­lun­gen für Mitar­beit­er, Beratung und Unter­stützung bei Risikobe­w­er­tung und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Kon­tak­tieren Sie Expert, um mehr zu erfahren
  • Arbeit­ge­ber muss ein Verze­ich­nis der ver­wen­de­ten Gefahrstoffe führen
  • Verze­ich­nis muss auf die entsprechen­den Sicher­heits­daten­blät­ter verweisen
  • Verpflich­tung gilt nicht für Gefahrstoffe, die nur zu geringer Gefährdung führen
  • Verpflich­tung kommt aus der Gefahrstoffverordnung

  • Dien­stleis­tun­gen rund um die Betriebsanweisung
  • Erstellen, Über­ar­beitung, Aktu­al­isierung und Prü­fung von Betriebsanweisungen
  • Beratungsleis­tun­gen rund um die Betriebsanweisung
  • Betrieb­san­weisun­gen für ver­schiedene Arbeit­en existieren bere­its, z.B. für Arbeit­en mit schw­eren Maschi­nen, in der Höhe, in engen Räu­men, mit Gefahrstof­fen, elek­trischen Geräten, Chemikalien, Säuren und Lau­gen, Gasen, Schweißgeräten, Sägen, Schleif­maschi­nen, Bohrmaschi­nen, Lötkol­ben, Pressen, Gabel­sta­plern, Krä­nen, Hub­wa­gen, Scheren­büh­nen, Trak­toren und Lastwagen…
  • The­ma: Beispiele real­isiert­er Betriebsanweisungen
  • Beispiele: Arbeit­en im Melk­stand, Wein­traube­nan­nah­me­wanne, Wein­presse, Wei­de­hal­tung von Rindern, Trennschleifer, Arbeit­en auf dem Gewächshaus­dach, Mäh­dresch­er, Abbruchar­beit­en, Abflam­mgeräte, Abfül­lan­la­gen, Arbeit­en im Kühlraum, Arbeit­en im Freien bei Hitze, Arbeit­splat­tform am Trak­tor, Brun­nenan­la­gen, Drahtwick­el­mas­chine, Ent­lauber, Fahrsi­lo, Feld­häck­sler, Floris­tis­che Tätigkeit­en, Gelenkwelle und ihre Schutzein­rich­tung, Heck­en­schere, Hochdruck­reiniger, Keller­leit­er, Laubar­beit­en, Laub­schnei­der, Leit­er, Rad­lad­er, Regale und Lager, Steinar­beit­en, Telesko­plad­er, Trennschleifer, Ver­bau von Gruben und Gräbern
  • Erfol­gre­ich in: Dres­den (Sach­sen), Magde­burg (Sach­sen-Anhalt), Erfurt (Thürin­gen), Berlin, Ham­burg, Bran­den­burg (Pots­dam), München (Bay­ern), Stuttgart (Baden-Würt­tem­berg), Wies­baden (Hes­sen), Main (Rhein­land-Pfalz), Schleswig-Hol­stein (Kiel), Schw­erin (Meck­len­burg)