Betriebsanweisungen (BAs)
- Betriebsanweisungen sind schriftliche Anweisungen für Mitarbeiter in Unternehmen
- Ziel: korrekte Vorgehensweisen in betrieblichen Tätigkeiten informieren
- Wichtig für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 der Betriebssicherheitsverordnung)
- Betriebsanweisung beschreibt z.B. Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen
- Unterweisung vermittelt Mitarbeitern, wie sie sicher mit Maschinen und Anlagen arbeiten können
- Fehlen von Betriebsanweisungen und Unterweisungen kann zu Risiken und Problemen führen
- Notwendig, um Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Unfälle und Verletzungen zu vermeiden
- Vermeidung von Gefährdungen am Arbeitsplatz durch technische Maßnahmen, Änderung des Arbeitsverfahrens oder Verwendung ungefährlicher Stoffe
- Einwirken auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten bei unvermeidlichen Gefährdungen
- Verantwortung der Unternehmen in der Erstellung von Betriebsanweisungen
- Betriebsanweisungen sind schriftliche Anweisungen für Mitarbeiter
- Sie sind wichtig für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit
- Betriebsanweisungen helfen Unfälle und Verletzungen zu vermeiden
- Betriebsanweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben
- Es gibt verschiedene Arten von Betriebsanweisungen, z.B. für Gefahrstoffe oder Maschinen
- Betriebsanweisungen müssen von einer fachkundigen Person erstellt werden
- Betriebsanweisungen müssen regelmäßig aktualisiert werden
- Eine Unterschrift am Ende einer Betriebsanweisung ist keine Pflicht
- Betriebsanweisungen können Mitarbeitern durch Aushändigen oder Unterweisungen nähergebracht werden
- Betriebsanweisungen müssen sofort angepasst werden, wenn sich relevante Änderungen ergeben
Weiterführende Informationen
Zusammenfassung
- Betriebsanweisungen in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Aufgabe: Garantieren der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen
- Regeln das Verhalten der Mitarbeiter/innen
- Regeln den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
Kursangebot Betriebsanweisung
- Zielgruppe: Teilnehmer des Kurses Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen)
- Kursinhalt: Ableitung von Betriebsanweisungen und Unterweisungen für den sicheren Gebrauch von Maschinen und Geräten
- Praxisorientierter Kurs mit erprobten Beispielen
- Allgemeine Gefahren und Risiken werden behandelt, individuelle Kurse auf Anfrage möglich
- Teilnehmer lernen, Betriebsanweisungen abzuleiten, Arbeitsschutzpiktogramme anzuwenden und Unterweisungen zum Arbeitsschutz vorzubereiten und umzusetzen
- Teil des Angebots in der Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz mit Schulungs- und Beratungsangeboten
Kurs / Training / Schulung
Zielgruppe: Personen, die Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen erstellen oder überwachen sollen
Inhalte: Verbindung zwischen Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung, Inhalt/Komponenten/Layout der Betriebsanweisung, Arbeitsschutzpiktogramme, Unterweisungstechniken/-methoden
Formate: Präsenzveranstaltungen, virtuelle Formate, Blended Learning
Kursdauer: 2 Tage auf Deutsch, 3–4 Tage in Fremdsprachen
Sprachen: Deutsch und andere Sprachen mit Dolmetscher
Erstellen von Betriebsanweisungen und zugehörige Beratungsleistungen
- Expert bietet Beratungsleistungen und Erstellung von Betriebsanweisungen an
- Erfahrenes Team von Experten
- Erstellung von Betriebsanweisungen für verschiedene Branchen und Tätigkeiten
- Informationen zu Arbeitsprozessen, Materialien, Geräten, Maschinen, Persönlichen Schutzausrüstungen erforderlich
- Unternehmer kann Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen auf andere übertragen
- Dienstleistungen umfassen Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen, Schulungen für Mitarbeiter, Beratung und Unterstützung bei Risikobewertung und Arbeitsschutzmaßnahmen
- Kontaktieren Sie Expert, um mehr zu erfahren
- Arbeitgeber muss ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe führen
- Verzeichnis muss auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verweisen
- Verpflichtung gilt nicht für Gefahrstoffe, die nur zu geringer Gefährdung führen
- Verpflichtung kommt aus der Gefahrstoffverordnung
- Dienstleistungen rund um die Betriebsanweisung
- Erstellen, Überarbeitung, Aktualisierung und Prüfung von Betriebsanweisungen
- Beratungsleistungen rund um die Betriebsanweisung
- Betriebsanweisungen für verschiedene Arbeiten existieren bereits, z.B. für Arbeiten mit schweren Maschinen, in der Höhe, in engen Räumen, mit Gefahrstoffen, elektrischen Geräten, Chemikalien, Säuren und Laugen, Gasen, Schweißgeräten, Sägen, Schleifmaschinen, Bohrmaschinen, Lötkolben, Pressen, Gabelstaplern, Kränen, Hubwagen, Scherenbühnen, Traktoren und Lastwagen…
- Thema: Beispiele realisierter Betriebsanweisungen
- Beispiele: Arbeiten im Melkstand, Weintraubenannahmewanne, Weinpresse, Weidehaltung von Rindern, Trennschleifer, Arbeiten auf dem Gewächshausdach, Mähdrescher, Abbrucharbeiten, Abflammgeräte, Abfüllanlagen, Arbeiten im Kühlraum, Arbeiten im Freien bei Hitze, Arbeitsplattform am Traktor, Brunnenanlagen, Drahtwickelmaschine, Entlauber, Fahrsilo, Feldhäcksler, Floristische Tätigkeiten, Gelenkwelle und ihre Schutzeinrichtung, Heckenschere, Hochdruckreiniger, Kellerleiter, Laubarbeiten, Laubschneider, Leiter, Radlader, Regale und Lager, Steinarbeiten, Teleskoplader, Trennschleifer, Verbau von Gruben und Gräbern
- Erfolgreich in: Dresden (Sachsen), Magdeburg (Sachsen-Anhalt), Erfurt (Thüringen), Berlin, Hamburg, Brandenburg (Potsdam), München (Bayern), Stuttgart (Baden-Württemberg), Wiesbaden (Hessen), Main (Rheinland-Pfalz), Schleswig-Holstein (Kiel), Schwerin (Mecklenburg)