Trainings im Bereich Arbeits‑, Gesundheitsschutz

Brandschutz‑, Evakuierungshelfer

Unsere Aus­bil­dun­gen im Bere­ich Brand­schutz und Evakuierung

Sicher­heits­beauf­tragter

Schu­lung zum Sicherheitsbeauftragten

Kranaus­bil­dung

Aus­bil­dung zum Bedi­ener von Kranen

Sta­pler­aus­bil­dung (Flur­förder­fahrzeuge)

Aus­bil­dung zum Bedi­ener von Flur­förder­fahrzeu­gen (Sta­pler­aus­bil­dung)

Befähigte Per­son zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten, Fahrg­erüsten &
Regalen, sowie Regalsystemen

Aus­bil­dung zur befähigten Per­son für die…

Gefährdungs­beurteilun­gen
Iden­ti­fizierung und Bew­er­tung von Gefahren und Risiken inner­halb der Arbeit­sprozesse der Organisation
Betrieb­san­weisun­gen
Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen zu…
Arbeit­sun­fälle
Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeitsunfällen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Der Arbeit­ge­ber hat eine aus­re­ichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundi­ge Unter­weisung und prak­tis­che Übun­gen im Umgang mit Feuer­löschein­rich­tun­gen ver­traut zu machen und als Brand­schutzhelfer zu benen­nen. Die notwendi­ge Zahl ergibt sich aus der Gefährdungs­beurteilung, sollte jedoch 5% des anwe­senden Per­so­n­enbe­standes nicht unterschreiten.

Zur Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende The­men gemäß DGUV Infor­ma­tion 205–023:

The­o­rie zu
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion
  • Auf­gaben der Brandschutzhelfer
  • präven­tive Brandverhütung
  • Funk­tion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Ver­hal­ten im Brandfall
  • Betrieb­sspez­i­fis­che Beson­der­heit­en (z. B. elek­trische Anla­gen, Met­all­brände, Fettbrände)
Prax­is zu
  • Hand­habung und Funk­tion, Aus­löse­mech­a­nis­men von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtak­tik und eigene Gren­zen der Brand­bekämp­fung (z. B. Sit­u­a­tion­sein­schätzung, Vorgehensweise)
  • real­ität­sna­he Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leis­tungs­fähigkeit der Feuer­löschein­rich­tun­gen erfahren
  • Ein­weisen (ver­traut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Der zeitliche Umfang der Erstschu­lung beträgt 6 Stun­den; sie kann in einem Block oder zwei Blöck­en, Split­tung in The­o­rie und Prax­is, durchge­führt wer­den. Der The­o­ri­eteil kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Die Schu­lung kann mit der von Evakuierung­shelfern kom­biniert werden.
Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Auf­frischung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Der Arbeit­ge­ber hat laut Arbeitss­chutzge­setz eine aus­re­ichende Anzahl von Beschäftigten als Evakuierung­shelfer zu benennen.

Die notwendi­ge Zahl ergibt sich aus der Gefährdungs­beurteilung sowie der Zahl der vorhan­de­nen Brandschutzhelfer.

Zur Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende Themen:

  • Schutzziele
  • Organ­isatorische Maß­nah­men im Unternehmen
  • Per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men im Unternehmen
  • Evakuierung von Gebäu­den bzw. Gebäudeteilen
  • Ver­hal­tensweisen im Evakuierungsfall
  • Alarmierung, Ein­weisung und Unter­stützung der Rettungskräfte
  • Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen

Der zeitliche Umfang des The­o­ri­eteils der Erstschu­lung beträgt ca. 4 Stun­den; dieser kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt wer­den. Die Schu­lung wird abgerun­det durch eine Objek­t­bege­hung und Sit­u­a­tions­be­w­er­tung gemein­sam mit den Evakuierung­shelfern unter Ein­beziehung unternehmensspez­i­fis­ch­er, prax­isori­en­tiert­er Aspekte.

Die Schu­lung kann mit der von Brand­schutzhelfern kom­biniert werden.
Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Auf­frischung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Schulung zum Sicherheitsbeauftragten

Sicher­heits­beauf­tragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt wer­den. Die Auf­gabe des Sicher­heits­beauf­tragten erfordert Ken­nt­nisse im Arbeitss­chutz. Zur Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende The­men gemäß DGUV Regel 100–001:

  • Rechts­grund­la­gen
  • Sta­tus und Auf­gaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Zusam­me­nar­beit mit Ein­rich­tungsleit­er / Arbeitsmedi­zin­er / Fachkräften für Arbeitssicher­heit in der Praxis
  • Auf­gaben und Zusam­men­wirken mit Beruf­sgenossen­schaften / Gewerbeaufsichten
  • Umgang mit Unfallmeldungen
  • Organ­i­sa­tion des Arbeitss­chutzes in den Einrichtungen
  • Betrieb­ssicher­heitsverord­nung
  • Führungs­doku­mente / Gefährdungs­beurteilung mit Übung
  • Erfahrungsaus­tausch / Diskussion

Der zeitliche Umfang beträgt ins­ge­samt 16 Stun­den, aufgeteilt in 8 Stun­den the­o­retis­che Grund­la­gen und 8 Stun­den betrieb­sspez­i­fis­che prax­is­be­zo­gene Arbeit. Die Durch­führung kann in zwei Blöck­en erfol­gen oder in Abstim­mung mit dem Auf­tragge­ber unter Berück­sich­ti­gung der Ver­füg­barkeit der Teil­nehmerin­nen und Teil­nehmer ges­plit­tet wer­den; päd­a­gogisch und method­isch sin­nvolle Schu­lung­sein­heit­en sind zu beacht­en. Die Schu­lung kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Fort­bil­dung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Ausbildung zum Bediener von Flurförderfahrzeugen

Zum Bedi­enen von Flur­förder­fahrzeu­gen dür­fen nur Per­so­n­en beauf­tragt wer­den, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nach­weisen können.

Die Aus­bil­dung ver­mit­telt gemäß DGUV Grund­satz 308–001 die erforder­lichen the­o­retis­chen und prak­tis­chen Grund­ken­nt­nisse, die zum sicheren Führen dieser Fahrzeuge notwendig sind. Sie beste­ht aus einem The­o­rie- und einem Praxisteil.

Die The­o­rie bein­hal­tet fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Unfallgeschehen
  • Auf­bau und Funk­tion von Flur­förder­fahrzeu­gen und Anbaugeräten
  • Antrieb­sarten
  • Stand­sicher­heit
  • Betrieb all­ge­mein
  • Regelmäßige Prü­fung
  • Umgang mit Last
  • Son­dere­in­sätze
  • Verkehrsregelung/ Verkehr­swege

Im prak­tis­chen Teil wer­den Sie umfassend im sicheren Führen eines Gabel­sta­plers unter­wiesen. Der zeitliche Umfang der Aus­bil­dung beträgt 16 Stun­den. Sie schließt mit ein­er the­o­retis­chen und ein­er prak­tis­chen Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Flur­förderzeu­gen als Nach­weis der Befähi­gung ausgehändigt.

Ausbildung zum Bediener von Kranen (Hallenkrane, Brückenkrane und Portalkrane)

Die unsachgemäße Bedi­enung von Kra­nen aller Art kann zu erhe­blichen Sach- und Per­so­n­en­schä­den führen. Daher dür­fen nach den Vorschriften der Beruf­sgenossen­schaften nur Per­so­n­en mit dem Führen eines Kranes beauf­tragt wer­den, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nach­weisen können.

Die Aus­bil­dung ver­mit­telt gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grund­satz 309–003 die erforder­lichen the­o­retis­chen und prak­tis­chen Grund­ken­nt­nisse, die zum sicheren Führen und Bedi­enen von Kra­nen notwendig sind. Sie beste­ht aus einem The­o­rie- und einem Praxisteil.

Die The­o­rie bein­hal­tet fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Kran­tech­nik
  • Kran­be­trieb
  • Las­tauf­nah­meein­rich­tun­gen und Anschla­gen von Lasten
  • Wartungsar­beit­en
  • Arbeitssicher­heit
  • Per­sön­liche Schutzausrüstung
  • Ein­weisung, Handze­ichen und Anschlagmittel
  • Tägliche Krankon­trolle

Im prak­tis­chen Teil wer­den Sie umfassend im sicheren Führen eines Kranes unter­wiesen. Der zeitliche Umfang der Aus­bil­dung beträgt 40 Stun­den. Sie schließt mit ein­er the­o­retis­chen und ein­er prak­tis­chen Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Kra­nen als Nach­weis der Befähi­gung ausgehändigt.

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Leit­ern, Tritte und Fahrg­erüste wer­den zu den Arbeitsmit­teln gezählt und unter­liegen somit den Regelun­gen der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung. Dort wird in §14 gesagt, dass der Arbeit­ge­ber Arbeitsmit­tel, die Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen unter­liegen, die zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen kön­nen, entsprechend den ermit­tel­ten Fris­ten durch hierzu befähigte Per­so­n­en über­prüfen und erforder­lichen­falls erproben zu lassen hat.

Zum Sachkun­de­nach­weis gemäß Betrieb­ssicher­heitsverord­nung, DGUV Infor­ma­tion 208–016 und DGUV Infor­ma­tion 201–011 und zur Erlan­gung der Befähi­gung zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten bein­hal­tet die Schu­lung u.a.

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bauar­ten und ‑for­men von Leit­ern und Tritten
  • Sicher­heits­gerechter Umgang mit Leitern
  • Prü­fungsablauf
  • Umgang mit schad­haften Leitern
  • Reparatur von Leitern

Der zeitliche Umfang beträgt ins­ge­samt 8 Stun­den. Die Schu­lung kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalen

Regal­sys­teme aus Stahl und ver­stell­bare Palet­ten­re­gale wer­den zu den Arbeitsmit­teln gezählt und unter­liegen somit den Regelun­gen der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung. Dort wird in §14 gesagt, dass der Arbeit­ge­ber Arbeitsmit­tel, deren Sicher­heit von den Mon­tagebe­din­gun­gen abhängt, vor der erst­ma­li­gen Benutzung sowie Arbeitsmit­tel, die Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen aus­ge­set­zt sind, die zu Gefährdun­gen der Beschäftigten führen kön­nen, wiederkehrend von ein­er zur Prü­fung befähigten Per­son prüfen zu lassen hat.

Zum Sachkun­de­nach­weis gemäß DIN 15635, Betrieb­ssicher­heitsverord­nung §10 und DGUV Regel 108–007 und zur Erlan­gung der Befähi­gung zur Prü­fung von Regal­sys­te­men bein­hal­tet die Schu­lung u.a.

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bau und Aus­rüs­tung von Regalanlagen
  • Anforderun­gen an den Betrieb
  • Nutzungssicher­heit
  • Regeln zur Bew­er­tung von Schäden
  • Schadens­be­hand­lungsver­fahren
  • Inspek­tion­s­ablauf
  • Änderun­gen an Lagereinrichtungen

Die Aus­bil­dungs­dauer beträgt ins­ge­samt zwei Tage. Die Schu­lung kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Arbeitsschutz in Organisationen

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Grund­la­gen des Arbeitss­chutzes. Ziel ist es, ein zeit­gemäßes Ver­ständ­nis von Arbeitss­chutz zu etablieren, indem die ver­schiede­nen Kom­po­nen­ten vorgestellt wer­den, die zu einem ganzheitlichen Arbeitss­chutzansatz inner­halb ein­er Organ­i­sa­tion führen.

Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, wichtige Hand­lungs­felder bei der Entwick­lung von Arbeits- und Gesund­heits­be­din­gun­gen zu analysieren. Darüber hin­aus kön­nen die Teilnehmer/innen Ansätze iden­ti­fizieren, um die Sicher­heit, Gesund­heit und das Wohlbefind­en der Mitar­beit­er zu verbessern.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Es ist als Ein­führung in den Arbeitss­chutz zu betra­cht­en; die Ver­tiefung in spezielle The­men basiert auf diesem Kurs.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • die ver­schiede­nen Kom­po­nen­ten des Arbeitss­chutzes inner­halb ein­er Organ­i­sa­tion und ihre Verknüp­fun­gen zu verstehen.
  • poten­zielle Hand­lungs­felder bei der Entwick­lung sicher­er und gesun­der Arbeits­be­din­gun­gen zu analysieren.
  • strate­gis­che Konzepte zur Verbesserung von Sicher­heit, Gesund­heit und Wohlbefind­en der Mitar­beit­er zu entwickeln.

Inhalt

  • Arbeitss­chutz
  • Arbeitssys­teme
  • Gefahren und Risiken
  • Interne und externe Organ­i­sa­tion von Arbeitsschutz
  • Konzepte der Gesund­heits­förderung bei der Arbeit

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer

  • 3 Tage in Deutsch
  • 4–5 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Gefährdungsbeurteilungen (Grundlagen)

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Iden­ti­fizierung und Bew­er­tung von Gefahren und Risiken inner­halb der Arbeit­sprozesse der Organ­i­sa­tion. Ziel ist es, ein tief­eres Ver­ständ­nis der ver­schiede­nen Arten von Gefährdungs­fak­toren zu erlangen.

Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, Gefahren und Risiken sowie deren Quellen zu identifizieren.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Er ist als Ver­tiefung des Ein­führungskurs­es anzusehen.

Auf­grund der Vielzahl von Risiko­fak­toren konzen­tri­ert sich der Kurs auf eine Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken. Auf Anfrage kön­nen indi­vidu­elle Kurse entwick­elt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • die ver­schiede­nen Arten von Gefahren­fak­toren und ihre Auswirkun­gen auf die Gesund­heit zu unterscheiden.
  • Bege­hun­gen am Arbeit­splatz vorzu­bere­it­en und durchzuführen, um Gefahren und Risiken zu identifizieren
  • iden­ti­fizierte Gefahren und Risiken hin­sichtlich ihrer Auswirkun­gen auf die Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er zu bewerten.

Inhalt

  • Aus­gewählte Risiko­fak­toren und ihre Folgen
  • Tech­niken und Meth­o­d­en zur Iden­ti­fizierung von Gefahren inner­halb der Organisation
  • Bew­er­tung von Gefahren und Risiken

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Ableitung von Betrieb­san­weisun­gen bezüglich des sicheren Gebrauchs von Maschi­nen und Geräten aus den iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken und der entsprechen­den Unter­weisung der Mitarbeiter/innen, die den Gefahren und Risiken aus­ge­set­zt sind.

Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, spez­i­fis­che Betrieb­san­weisun­gen schriftlich zu entwick­eln, die auf den iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken der Arbeit­sprozesse der Organ­i­sa­tion basieren. Anschließend bere­it­en sie die Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen vor und set­zen diese um.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Es ist als Fort­set­zung des Kurs­es Gefährdungs­beurteilung (Grund­la­gen) anzusehen.

Auf­grund der Vielzahl von Risiko­fak­toren konzen­tri­ert sich der Kurs auf eine Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken. Auf Anfrage kön­nen indi­vidu­elle Kurse entwick­elt werden.

Lern­er­folge

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • angemessene Betrieb­san­weisun­gen aus iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken abzuleiten.
  • Arbeitss­chutzpik­togramme ord­nungs­gemäß anzuwenden
  • die Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitss­chutz vorzu­bere­it­en und umzusetzen.

Inhalt

  • Verbindung zwis­chen Betrieb­san­weisung und Gefährdungsbeurteilung
  • Inhalt, Kom­po­nen­ten und Lay­out der Betriebsanweisung
  • Arbeitss­chutzpik­togramme
  • Unter­weisung­stech­niken und ‑meth­o­d­en

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Gefahrstoffen

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Ableitung von Betrieb­san­weisun­gen zur sicheren Ver­wen­dung von Gefahrstof­fen in den Arbeit­sprozessen und die entsprechende Unter­weisung der Mitar­beit­er, die den Gefahren und Risiken aus­ge­set­zt sind.

Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, spez­i­fis­che Betrieb­san­weisun­gen in schriftlich­er Form zu entwick­eln, die auf den ver­wen­de­ten gefährlichen Sub­stanzen und den iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken der Arbeit­sprozesse der Organ­i­sa­tion basieren. Anschließend bere­it­en sie die Unter­weisung der Mitarbeiter/innen vor und set­zen diese um.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Er ist als Fort­set­zung des Kurs­es Gefährdungs­beurteilung (Grund­la­gen) anzusehen.

Auf­grund der Vielzahl von Risiko­fak­toren konzen­tri­ert sich der Kurs auf eine Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken. Auf Anfrage kön­nen indi­vidu­elle Kurse entwick­elt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • aus den ver­wen­de­ten Gefahrstof­fen angemessene Betrieb­san­weisun­gen abzuleiten.
  • Arbeitss­chutz- und GHS-Pik­togramme ord­nungs­gemäß anzuwenden.
  • ein Gefahrstof­freg­is­ter auf der Grund­lage von Sicher­heits­daten­blät­tern zu erstellen und zu führen.
  • die Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitss­chutz vorzu­bere­it­en und umzusetzen.

Inhalt

  • Verbindung zwis­chen Betrieb­san­weisung und Gefährdungsbeurteilung
  • Inhalt, Kom­po­nen­ten und Lay­out der Betriebsanweisung
  • Arbeitss­chutz- und GHS-Piktogramme
  • Sicher­heits­daten­blät­ter für Gefahrstoffe
  • Gefahrstof­freg­is­ter
  • Unter­weisung­stech­niken und ‑meth­o­d­en

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Analyse von Arbeit­sun­fällen und ermöglicht es den Teilnehmer/innen, die Ursachen von Unfällen bzw. Krankheit­en bei der Arbeit zu iden­ti­fizieren und eine sachgerechte Doku­men­ta­tion zu entwickeln.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • den Kon­text arbeits­be­d­ingter Unfälle und Krankheit­en verstehen.
  • Arbeit­sun­fälle nachvol­lziehbar erfassen zu können.
  • Arbeit­sun­fälle sorgfältig zu analysieren.
  • aus den Ergeb­nis­sen der Unfal­l­analyse Maß­nah­men zur Unfal­lver­hü­tung ableit­en zu können.

Inhalt

  • Unfal­laufze­ich­nung
  • Unfal­l­analyse
  • Ausar­beitung intern­er Unfalluntersuchungsberichte
  • Vorschläge zur Unfallverhütung

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Imple­men­tierung und Anwen­dung stan­dar­d­isiert­er Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­teme nach der ISO 45001.

Der Kurs ermöglicht den Teilnehmer/innen einen Überblick über den Inhalt und den Kon­text des Stan­dards sowie ein Kri­teri­um für die erfol­gre­iche Anwen­dung von Man­age­mentsys­te­men in ein­er Organisation.

In der Ver­tiefung erhal­ten die Teil­nehmer einen detail­liert­eren Ein­blick in den Stan­dard und dessen Imple­men­tierung inner­halb des Unternehmensumfelds.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • den Inhalt und den Kon­text der ISO 45001 als Arbeitss­chutz­s­tan­dard zu verstehen.
  • Erfol­gs­fak­toren bei der Imple­men­tierung von Man­age­mentsys­te­men im All­ge­meinen und der ISO 45001 im Beson­deren zu identifizieren.
  • die Anforderun­gen der ISO 45001 zu verstehen.
  • ein internes Arbeitss­chutza­u­dit vorzu­bere­it­en und durchzuführen.
  • einen Überblick über die Imple­men­tierung­sop­tio­nen bei Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­te­men zu erhalten.

Inhalt — Teil 1

  • Rah­men und Inhalt von ISO 45001
  • Erfol­gs­fak­toren im Arbeitsschutzmanagement

Inhalt — Teil 2

  • Nor­ma­tive Anforderun­gen im Detail und Interpretation
  • Interne Arbeitss­chutzprü­fun­gen zur Erken­nung von Defiziten und Poten­zialen in einem Arbeitsschutzmanagementsystem
  • Imple­men­tierung­sop­tio­nen

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer — Teil 1

  • 1 Tag in Deutsch
  • 2 Tage in Fremdsprache

Kurs­dauer — Teil 2

  • 2 Tage in Deutsch
  •  3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Sicherheitszertifikate für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Führungskräfte

SCC ist ein Stan­dard, der für Sicher­heits­man­age­mentsys­teme gilt. Ursprünglich gedacht, um Organ­i­sa­tio­nen ein besseres Sicher­heits­be­wusst­sein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu ver­ringern, wird SCC nach und nach als oblig­a­torische Anforderung für Unternehmen ange­se­hen, ins­beson­dere für Unternehmen, die ihre Dien­stleis­tun­gen bei Kun­den erbringen.

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf betriebliche Führungskräfte und ver­mit­telt fundiertes Wis­sen zu prak­tis­chen Fra­gen im Zusam­men­hang mit Arbeitssicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • die Grund­la­gen des SCC-Sicher­heits­man­age­mentsys­tems zu verstehen.
  • qual­i­fiziert an der Sicherheits‑, Gesund­heits- und Umwelt­poli­tik des Unternehmens teilzunehmen.
  • die Sicher­heit in ihren Unternehmen zu optimieren.

Inhalt nach SCC-Doku­ment 017

  • Gefahren- und Risikobewertung
  • Betrieb­sorgan­i­sa­tion
  • Unfal­lur­sachen, Unfal­lver­hü­tung und Unfallmeldung
  • Sicher­heitsver­hal­ten
  • Arbeit­splatz- und Tätigkeitsspez­i­fika­tio­nen, Arbeit­splatzgestal­tung, Arbeit­saus­rüs­tung, Arbeitsprozesse
  • Not­fall­maß­nah­men, per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA)

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer 

  • 2 Tage in Deutsch
  •  3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Sicherheitszertifikate für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Mitarbeiter

SCC ist ein Stan­dard, der für Sicher­heits­man­age­mentsys­teme gilt. Ursprünglich gedacht, um Organ­i­sa­tio­nen ein besseres Sicher­heits­be­wusst­sein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu ver­ringern, wird SCC nach und nach als oblig­a­torische Anforderung für Unternehmen ange­se­hen, ins­beson­dere für Unternehmen, die ihre Dien­stleis­tun­gen bei Kun­den erbringen.

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf oper­a­tive Mitar­beit­er und ver­mit­telt fundiertes Wis­sen über prak­tis­che Fra­gen im Zusam­men­hang mit Arbeitssicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • die Grund­la­gen des SCC-Sicher­heits­man­age­mentsys­tems zu verstehen.
  • sich bewusst unter Berück­sich­ti­gung von Sicherheits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz zu verhalten.
  • Kom­pe­ten­zen für sichere und gesunde Arbeit­sregelun­gen zu verstehen.
  • aktiv zur Unfal­lver­hü­tung beizutragen.

Inhalt nach SCC-Doku­ment 016

  • Arbeitss­chutzge­set­zge­bung und ‑auf­sicht
  • Unfal­lur­sachen und Ver­hal­ten bei Unfällen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Arbeit­en an speziellen Arbeit­splätzen, z. Höhe, geschlossene Räume und Ver­wen­dung von Arbeitsmitteln
  • Förder- und Hebetech­nik, Verkehrswege
  • Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA)

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer 

  • 2 Tage in Deutsch
  •  3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher