Was ist ein Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person, die vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt und speziell ausgebildet wurde, um den betrieblichen Brandschutz in einem Unternehmen zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei auf der Vermeidung von Bränden. Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen bei allen Fragen des Brandschutzes im Unternehmen und beraten und unterstützen den Arbeitgeber in Belangen des vorbeugenden, organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes. Je nach den gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern können diese Aufgaben entweder von einem eigens ausgebildeten Mitarbeiter oder einem externen Brandschutzbeauftragten ausgeführt werden. Die Bestellung einer geeigneten Person kann auch von der Feuerversicherung des Unternehmens bei der Festlegung der Prämienhöhe berücksichtigt werden.
Beratung — unsere Leistungen
- Erstellen von Flucht- und Rettungspläne gemäß der DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
- Erstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Unterstützung bei Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
Schulungen und Brandschutzübungen
Wir werden gemeinsam mit Ihnen und ggf. weiteren Parteien wie der Feuerwehr eine Brandschutz- und Evakuierungsübung planen und vorbereiten. Dabei stimmen wir notwendige Maßnahmen zur Unterweisung der Beschäftigten und zur Vorbereitung der Übung mit Ihnen, Ihren Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten ab. Wir überwachen und verfolgen die Umsetzung, halten die Ergebnisse fest und erörtern sie mit Ihnen. Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen Empfehlungen für mögliche Maßnahmen zur Verbesserung.
Darüber hinaus bieten wir die Schulung von Evakuierungshelfern an.
Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter berät und unterstützt den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Er ist in der Regel keine Führungskraft und nicht weisungsbefugt.
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind in verschiedenen Staaten ähnlich. Beispielhaft beschreibt die deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09–01:2009–03 die ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten wie folgt:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden, Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
Teilnahme an behördlichen Brandschauen
Der Brandschutzbeauftragte nimmt an behördlichen Brandschauen teil und begeht in regelmäßigen Abständen die Arbeitsplätze im Unternehmen, um Mängel und Fehler festzustellen und zu melden. Er schlägt Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln vor und überwacht deren Umsetzung. Zusätzlich unterstützt er Führungskräfte bei der Brandschutzunterweisung und hilft bei der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten, die besondere Aufgaben im Brandfall haben. Der Brandschutzbeauftragte prüft auch die Lagerung von brennbaren Materialien und kontrolliert regelmäßig Brandschutzeinrichtungen und Rettungswege. Die Anzahl und der Umfang der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und können nicht abschließend aufgezählt werden.
Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
Eine wichtige Verantwortung des Beauftragten für Brandschutz besteht darin, sicherzustellen, dass die Vorschriften des Brandschutzes beachtet werden. Dies trifft besonders zu, wenn es um bauliche Veränderungen im Unternehmen geht. Der Brandschutzbeauftragte gibt Ratschläge an den Unternehmer oder die beauftragten Personen bezüglich der Anschaffung von Löscheinrichtungen und der Auswahl von Feuerlöschmitteln. Normalerweise ist es auch Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, das Brandschutzkonzept für das Unternehmen zu entwickeln und es in die Praxis umzusetzen. Der Brandschutzbeauftragte überprüft in regelmäßigen Abständen, ob sämtliche Feuerwehr‑, Rettungs‑, Flucht- sowie Alarmpläne und andere Notfallpläne auf dem neuesten Stand sind. Der Brandschutzbeauftragte plant regelmäßige Evakuierungsübungen für das Gebäude.
Der Unterschied zum Brandschutzhelfer
Die Bezeichnungen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer (m/w/d) mögen auf den ersten Blick ähnlich klingen, jedoch dürfen sie rechtlich nicht als austauschbare Begriffe verwendet werden. Tatsächlich unterscheiden sich ihre Aufgaben ebenso wie ihre Positionen im Unternehmen.
Die Brandschutzbeauftragten (m/w/d) sind unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt, was sicherstellt, dass sie frühzeitig in die Planung von Brandschutzmaßnahmen einbezogen werden. Im Gegensatz dazu übernehmen Brandschutzhelfer (m/w/d) ihre Aufgaben zusätzlich zu ihren regulären Tätigkeiten. Sie stehen somit nicht direkt unter der Leitung der Geschäftsführung, sondern agieren je nach ihrer Haupttätigkeit innerhalb der entsprechenden Abteilung.
Die Brandschutzbeauftragten spielen eine aktive Rolle im präventiven Brandschutz innerhalb eines Unternehmens. Hierfür ist eine entsprechende fachliche Qualifikation erforderlich.
Zu den Verantwortlichkeiten der Brandschutzbeauftragten gehört eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, wobei der Schwerpunkt auf der Umsetzung und Einhaltung des Brandschutzkonzepts liegt. Einige der Aufgaben, die zu den Verantwortlichkeiten der Brandschutzbeauftragten gehören, umfassen:
- Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung
- Bewertung von Arbeitsplätzen, Analyse der Gestaltung und Einrichtung dieser Plätze
- Einschätzung potenzieller Gefahren durch physische, chemische und biologische Einflüsse
- Gewährleistung der angemessenen Qualifikation und Schulung aller Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutzthemen
Dies bedeutet konkret, dass Brandschutzbeauftragte regelmäßig Betriebsanweisungen im Bereich Brandschutz verfassen oder aktualisieren. Sie sind an allen baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen beteiligt, die den Brandschutz betreffen. Zusätzlich zu ihren Pflichten gehört es auch zu den Aufgaben der Brandschutzbeauftragten, sicherzustellen, dass sämtliche Personen im Unternehmen die Brandschutzbestimmungen einhalten. Darüber hinaus beraten sie das Unternehmen bei der Auswahl von Löschgeräten und geeigneten Löschmitteln.
Wer kann bzw. wie kann ich Brandschutzbeauftragter werden?
Um die Rolle eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) ausüben zu können, ist eine abgeschlossene berufliche Ausbildung als Mindestvoraussetzung erforderlich. Zusätzlich dazu ist spezifisches Fachwissen notwendig, um die erforderlichen Aufgaben erfüllen zu können. Dieses Fachwissen wird im Rahmen der Schulung zum Brandschutzbeauftragten (m/w/d) vermittelt.
Der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen
Der Brandschutzbeauftragte hat eine besondere Stellung in der Brandschutzorganisation eines Unternehmens. Er ist die Ansprechperson für alle Fragen und Belange des Brandschutzes im Betrieb und unterstützt und berät den Arbeitgeber in allen drei Arten des Brandschutzes (vorbeugend, abwehrend und organisatorisch) sowie bei Notfällen und Katastrophen. Der Brandschutzbeauftragte hat allgemeine und übergreifende Aufgaben, die jedoch noch weiter konkretisiert werden können.
Pflicht zur Bestellung (Deutschland)
In Deutschland gibt es keine allgemeine Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die Bundesländer können jedoch in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies betrifft insbesondere Krankenhäuser, größere Verkaufsstätten und größere Industriebauten, da in diesen Gebäuden, aufgrund der hohen Anzahl von Personen, erhöhte Gefahren drohen. Die zuständige Baubehörde kann auch bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten sollte schriftlich zwischen dem Unternehmer und dem Brandschutzbeauftragten erfolgen und den Zuständigkeitsbereich (Unternehmen, Werksteil, Gebäude oder Abteilung), eine Aufgabenbeschreibung und den geschätzten Zeitaufwand enthalten. [1] (Richtlinie vfdb 12–09/01–2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten) Große Unternehmen haben in der Regel festangestellte Brandschutzbeauftragte. In kleineren Unternehmen wird diese Tätigkeit oft von einer Führungskraft oder beauftragten Angestellten neben ihrer Haupttätigkeit ausgeübt. Bei Bedarf kann auch ein externer Brandschutzbeauftragter hinzugezogen werden.
In Österreich ist im Zuge einer Betriebsstättengenehmigung durch die Gewerbebehörde mindestens ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Diese Anforderung kann jedoch noch durch die Aufstellung einer Betriebsfeuerwehr verstärkt werden.
Inwieweit profitieren Unternehmen durch das Vorhandensein eines Brandschutzbeauftragten?
Brände stellen nicht nur eine große Gefahr für Menschen dar, sondern verursachen auch enorme volkswirtschaftliche Schäden. Neben den unmittelbaren Schäden kommen noch Folgekosten hinzu, wie zum Beispiel Produktionsausfall aufgrund defekter Maschinen, Verlust der Marktposition oder des Images. Oft dauert es Monate, bis der Betrieb nach einem Brand wieder regulär aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund sollte präventiver Brandschutz grundsätzlich in jeder Unternehmenskultur verankert sein.
Der Brandschutzbeauftragte ist präventiv tätig, um die Sicherheit des Unternehmens und somit auch den Schutz von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Er schafft damit Rechtssicherheit hinsichtlich gesetzlicher und versicherungsrechtlicher Vorgaben. Insofern profitieren Unternehmen ungemein davon. Man sollte bedenken, dass rund 70 Prozent der Unternehmen, die einen Vollbrand erlitten haben, nicht wieder aufgebaut werden konnten, weil es im Vorfeld Versäumnisse gab.
Welche Unternehmen brauchen einen Brandschutzbeauftragten?
In Deutschland gibt es keine generelle Verpflichtung zur Einsetzung eines Brandschutzbeauftragten. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind Ländersache im föderalen System.
Es gibt jedoch bestimmte Vorgaben, die den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten erfordern:
- Wenn es vom Baurecht vorgeschrieben ist. Dies hängt von der Art des Gebäudes ab, z.B. ob es sich um einen Sonderbau gemäß Industriebaurichtlinie oder eine Verkaufsstätte mit entsprechender Grundfläche handelt.
- Wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert.
Wenn die Beurteilung ergibt, dass Beschäftigte einem erhöhten Brandrisiko ausgesetzt sind, wird empfohlen, einen Brandschutzbeauftragten einzusetzen. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Schadensfall kann es zu Problemen mit der Versicherung führen.
- Wenn es von der Versicherung gefordert wird. Wenn Versicherungen das Brandrisiko entsprechend hoch einschätzen (unabhängig von der Unternehmensgröße), können sie die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
- Wenn es von den Behörden vorgeschrieben wird. Dies ist insbesondere bei Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen der Fall, wie z.B. in Tagespflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten oder Krankenhäusern.
Zuständigkeiten und Aufgaben werden zur Bestellung festgelegt
Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Brandschutzbeauftragten müssen schriftlich festgelegt werden, um eine effiziente Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Eine wichtige Aufgabe des Brandschutzbeauftragten besteht in der Regel darin, die Brandschutzordnung zu erstellen und zu aktualisieren. Ebenfalls gehört es zu seinen Basisaufgaben, bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung mitzuwirken und bei der allgemeinen Ermittlung und Bewertung von Gefahren zu helfen, die durch Brände und Explosionen im Unternehmen auftreten könnten.
Aufgaben, Pflichten und Verantwortung innerhalb eines Unternehmens
Ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) hat folgende Aufgaben und Pflichten innerhalb eines Unternehmens:
- Erstellung / Aktualisierung der Brandschutzordnung
- Mitarbeit bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Mitarbeit bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
- Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Beratung der Führungskräfte zum Thema “Brandschutz”
- Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz
Stellung im Unternehmen
Der Brandschutzbeauftragte ist wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Stabsstelle neben der Geschäftsführung oder dem hauptverantwortlichen Prokuristen und fungiert als beratendes Organ. Aus diesem Grund sollte er frühzeitig in Entscheidungen, wie zum Beispiel Umbauten, Nutzungsänderungen oder Neubauten, einbezogen werden. Im Arbeitsschutzausschuss ist der Brandschutzbeauftragte neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine wichtige Säule.
Damit der Brandschutzbeauftragte seine Tätigkeiten ausführen kann, ist es notwendig, dass ihm die erforderlichen Arbeitszeiten eingeräumt werden und nötige Arbeitsmittel vorhanden sind. Der Brandschutzbeauftragte darf nicht benachteiligt werden und sollte Weisungsfreiheit haben, insbesondere wenn er ein interner Mitarbeiter ist.
Qualifikation und Ausbildung in Deutschland
Es gibt keine verpflichtenden Regelungen zur Ausbildung. Es ist jedoch wichtig, dass die Lehrgangsinhalte sich an dem Ausbildungsmodell der CFPA-Europe, den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI), beziehungsweise an den Leitlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes Richtlinie 12–09/01–2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten orientieren. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten dauert mindestens 64 Lehreinheiten à 45 Minuten (maximal 10 Lehreinheiten pro Tag) und schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung.
Ohne Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten können nach vfdb 12/09–01-2009–03 nur Personen bestellt werden, die:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst,
- eine abgeschlossene Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können,
- ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz haben.
Aufgrund der weggefallenen Brandschutzinhalte in der reformierten Ausbildung ist eine verkürzte Ausbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nicht mehr vorgesehen. Jedoch können in der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten die Lehrinhalte an Vorkenntnisse der Teilnehmergruppe oder an betriebsspezifische Gefahren und Gegebenheiten angepasst oder Themenschwerpunkte gebildet werden.
Wie sehen Schulung und Ausbildung aus?
Die meisten Weiterbildungseinrichtungen bieten sowohl Ausbildungen als auch Fortbildungen an. Die Anforderungen für die Ausbildung sind von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und VdS (Schadenverhütung GmbH) einheitlich festgelegt.
Die Ausbildung kann in verschiedenen Formaten absolviert werden. Präsenzveranstaltungen, wie die Einführungsveranstaltung zu Beginn der Ausbildung, sind obligatorisch. Zusätzlich können Teilnehmer ihr Wissen durch Praxisprojekte, Praxisphasen, Selbstlernphasen und Online-Seminare erweitern. Abgesehen von der herkömmlichen Grundausbildung besteht auch die Möglichkeit, die Ausbildung im Rahmen eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zu absolvieren.
In der Regel belaufen sich die Kosten für die Ausbildung auf 2.000 bis 2.500 Euro, abhängig von den individuellen Optionen und davon, ob ein Teil in Form von Selbststudium absolviert wird. Diese Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Wenn der Arbeitgeber einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Aufgabe beauftragt, ist dieser verpflichtet, eine entsprechend ausgebildete und qualifizierte Fachkraft bereitzustellen.
Fortbildung und Auffrischung
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist lediglich als Grundlage für die Tätigkeit anzusehen. Um die Aufgaben qualifiziert bewältigen zu können, ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich. Der Brandschutzbeauftragte muss seine Sach- und Fachkunde im Bereich des betrieblichen Brandschutzes den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften anpassen bzw. regelmäßig auffrischen.
Die Richtlinie vfdb 12–09/01–2009-03 – Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sieht dafür den Besuch von themen- oder branchenbezogenen Seminaren zum anlagentechnischen, organisatorischen und baulichen Brandschutz, branchenbezogene Seminare zum Brandschutz, von Spezialisierungsseminaren (Katastrophenschutz, Räumung und Evakuierung, Luftfahrt, Bahn usw.) oder von Fachtagungen mit insgesamt mindestens 16 Lerneinheiten à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren vor.
Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb):
Ident | Beschreibung | Jahr | |
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TB 02–01 | Methodischer Leitfaden zur Brandursachenermittlung (Ca. 580 Seiten) Stand: 2012-11 | 2012-11 | |
TR 04–01 | Guideline Fire Protection Engineering Technical Report vfdb TR 04–01 (edition Nov. 2013. 419 pages) | 2013-11 | |
TB 14–01 | vfdb-Brandschadenstatistik — Untersuchung der Wirksamkeit von (anlagentechnischen) Brandschutz | 2020-02 | |
vfdb 01–01 | Brandschutzkonzept | 2008-04 | |
vfdb 01–02 | Beschreibung der baurechtlichen Bestimmungen zu Rettungswegen | 2004-04 | |
vfdb 03–01 | Hinweise für Maßnahmen der Feuerwehr und anderer Hilfskräfte nach Gebäudeeinstürzen | 2005-03 | |
vfdb 03–02 | Umgang mit Wetterwarnungen 36 Seiten, ca. 25 meist farbige Abbildungen | 2006-11 | |
vfdb 03–03 | Einsatzplanung Großveranstaltungen 18 Seiten | 2010-11 | |
vfdb 05–01 | Minimierung von Falschalarmen aus automatischen Brandmeldeanlagen | 2007-01 | |
vfdb 05–11 | Anforderungen an Feuerlöschgeräte und Feuerlöschmittel | 2009-03 | |
vfdb 06–01 | Technisch-medizinische Rettung nach Verkehrsunfällen 38 Seiten | 2019-05 | |
vfdb 08–00 | Voraussetzungen und Verfahren zur Eignungsfeststellung von persönlicher Schutzausrüstung für Einsatzaufgaben bei deutschen Feuerwehren. 4 Seiten | 2009-03 | |
vfdb 08–10 | Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren | 2022-05 | |
vfdb 10–01 | Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im ABC-Einsatz mit C‑Gefahrstoffen | 2022-04 | |
vfdb 10–01en | Assessment of concentrations of airbone harmful chemicals in CBRN mission | 2016-03 | |
vfdb 10–02 | Feuerwehr im B‑Einsatz | 2016-11 | |
vfdb 10–02en | Guidelines for missions of fire services with biological agents (B‑mission) | 2016-11 | |
vfdb 10–03 | Schadstoffe bei Bränden | 2020-09 | |
vfdb 10–03en | Pullutants resulting from fires | 2020-09 | |
vfdb 10–04 | Dekontamination bei Einsätzen mit ABC-Gefahren | 2014-10 | |
vfdb 10–04en | Decontamination for fire services in CBRN operations (Guidelines of Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes — vfdb) | 2014-10 | |
vfdb 10–05 | Gefahrstoffnachweis im Feuerwehreinsatz | 2016-03 | |
vfdb 10–05en | CBRN hazardous substances detection during fire service operationss (Guidelines of Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes — vfdb) | 2016-03 | |
vfdb 12–09-01 | Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten | 2021-12 | |
vfdb 14–01 | Richtlinien für Rauchwarnmelder — Zusatzanforderungen Anforderungen und Prüfmethoden | 2009-05 | |
vfdb 14–02 | Durchführen von Brandrauchversuchen in Räumen | 2017-01 | |
Tagungsband 2023 | Tagungsband der 69. Jahresfachtagung der vfdb in Münster | Stand 2023 | |
Tagungsband 2022 | Tagungsband der 68. Jahresfachtagung der vfdb in Würzburg | Stand 2022 | |
Tagungsband 2021 | Tagungsband der 67. Jahresfachtagung der vfdb Online | Stand 2021 | |
Tagungsband 2019 | Tagungsband der 66. Jahresfachtagung der vfdb in Ulm | Stand 2019 | |
Tagungsband 2018 | Tagungsband der 65. Jahresfachtagung der vfdb in Duisburg | Stand 2018 | |
Tagungsband 2017 | Tagungsband der 64. Jahresfachtagung der vfdb in Bremen | Stand 2017 | |
vfdb Ordner | Sammelordner “Alle Richtlinien” | Stand 2019 |
(die Richtlinien sind beim vfdb beziehbar)
Was muss ein Brandschutzbeauftragter wissen und können?
Ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) sollte über die folgenden Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten verfügen:
- Verständnis der rechtlichen Grundlagen und der Grundlagen der Brandlehre
- Aktualisierte Kenntnisse über Vorschriften im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
- Erkennen und Bewerten von Brand- und Explosionsgefahren sowie besonderen Brandrisiken
- Fähigkeit zum Management von Brandschutzmaßnahmen
- Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungsunternehmen
- Kompetenz im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Diese Inhalte sind in neun Schwerpunkte unterteilt. Besonderes Augenmerk liegt auf dem baulichen, technischen und anlagentechnischen Brandschutz, einschließlich der relevanten rechtlichen Grundlagen wie dem Baurecht und den Industriebaurichtlinien. Die Schulung umfasst auch die Grundlagen der Brandlehre und die Fähigkeit, den Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zu lehren. Darüber hinaus werden Brand- und Explosionsgefahren sowie mögliche Brandrisiken in einem Unternehmen behandelt.
Der Lehrplan umfasst auch den organisatorischen Brandschutz, einschließlich des Brandschutzmanagements, der betrieblichen Organisation und der Zusammenarbeit mit Behörden und der örtlichen Feuerwehr. Dabei wird besonderes Augenmerk auf den vorbeugenden Brandschutz gelegt, der in der jeweiligen Region oder Kommune relevant ist.
In praktischen Übungen lernen angehende Brandschutzbeauftragte, wie sie im Notfall Brände erfolgreich löschen können. Am Ende des Schulungsprogramms müssen die Teilnehmer eine Prüfung ablegen, die sie bestehen müssen, um als zertifizierte Brandschutzbeauftragte in ihre Unternehmen zurückzukehren.
Brandschutzbeauftragte müssen außerdem in regelmäßigen Abständen an Fortbildungen teilnehmen.
Was verdient ein Brandschutzbeauftragter?
Das Gehalt von Brandschutzbeauftragten variiert abhängig von der Betriebsgröße, der Berufserfahrung und anderen Qualifikationen. Im Allgemeinen bewegt sich das monatliche Bruttoeinkommen durchschnittlich zwischen 2.800 Euro und 3.500 Euro, sofern die Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt wird.