Brandge­fahren in Organ­i­sa­tio­nen und Unternehmen vorbeugen

Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist der zentrale Stützpfeiler in der Brandschutzorganisation eines Unternehmens — wir unterstützen mit Beratung und Schulung!

Was ist ein Brandschutzbeauftragter

viele feuerlöscher - brandschutzbeauftragterEin Brand­schutzbeauf­tragter ist eine Per­son, die vom Arbeit­ge­ber schriftlich beauf­tragt und speziell aus­ge­bildet wurde, um den betrieblichen Brand­schutz in einem Unternehmen zu gewährleis­ten. Der Schw­er­punkt der Tätigkeit liegt dabei auf der Ver­mei­dung von Brän­den. Brand­schutzbeauf­tragte sind die zen­tralen Ansprech­per­so­n­en bei allen Fra­gen des Brand­schutzes im Unternehmen und berat­en und unter­stützen den Arbeit­ge­ber in Belan­gen des vor­beu­gen­den, organ­isatorischen und betrieblichen Brand­schutzes. Je nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen in den einzel­nen Län­dern kön­nen diese Auf­gaben entwed­er von einem eigens aus­ge­bilde­ten Mitar­beit­er oder einem exter­nen Brand­schutzbeauf­tragten aus­ge­führt wer­den. Die Bestel­lung ein­er geeigneten Per­son kann auch von der Feuerver­sicherung des Unternehmens bei der Fes­tle­gung der Prämien­höhe berück­sichtigt werden.

Beratung — unsere Leistungen

  • Erstellen von Flucht- und Ret­tungspläne gemäß der DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
  • Erstellen und Fortschrei­bung der Brand­schut­zord­nung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
  • Mitwirken bei Beurteilun­gen der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Berat­en bei feuerge­fährlichen Arbeitsver­fahren und bei dem Ein­satz brennbar­er Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermit­tlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausar­beitung von Betrieb­san­weisun­gen, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umset­zung behördlich­er Anord­nun­gen und bei Anforderun­gen des Feuerver­sicher­ers, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Ein­hal­tung von Brand­schutzbes­tim­mungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungs­baut­en, Nutzungsän­derun­gen, Anmi­etun­gen und Beschaffungen
  • Berat­en bei der Ausstat­tung der Arbeitsstät­ten mit Feuer­löschein­rich­tun­gen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umset­zung des Brandschutzkonzeptes
  • Kon­trol­lieren, dass Flucht- und Ret­tungspläne, Feuer­wehrpläne, Alarm­pläne usw. aktuell sind, ggf. Aktu­al­isierung ver­an­lassen und dabei mitwirken
  • Pla­nen, Organ­isieren und Durch­führen von Räumungsübungen
  • Teil­nehmen an behördlichen Brand­schauen und Durch­führen von inter­nen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Män­geln und Maß­nah­men zu deren Besei­t­i­gung vorschla­gen und die Män­gelbe­sei­t­i­gung überwachen
  • Unter­stützen der Führungskräfte bei den regelmäßi­gen Unter­weisun­gen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fort­bilden von Beschäftigten mit beson­deren Auf­gaben in einem Brand­fall, z.B. in der Hand­habung von Feuer­löschein­rich­tun­gen (Brand­schutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Ein­rich­tun­gen zur Lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en, Gasen usw.
  • Kon­trol­lieren der Sicher­heitskennze­ich­nun­gen für Brand­schutzein­rich­tun­gen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organ­i­sa­tion der Prü­fung und Wartung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Kon­trol­lieren, dass fest­gelegte Brand­schutz­maß­nah­men ins­beson­dere bei feuerge­fährlichen Arbeit­en einge­hal­ten werden
  • Mitwirken bei der Fes­tle­gung von Ersatz­maß­nah­men bei Aus­fall und Außer­be­trieb­s­set­zung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Unter­stützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brand­schutzbe­hör­den und Feuer­wehren, den Feuerver­sicher­ern, den Unfal­lver­sicherungsträgern, den staatlichen Arbeitss­chutzbe­hör­den usw.
  • Unter­stützung bei Investi­tion­sentschei­dun­gen, die Belange des Brand­schutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Imple­men­tierung von präven­tiv­en und reak­tiv­en (Schutz)Maßnahmen im Not­fall­man­age­ment z.B. für kri­tis­che Infra­struk­turen (Stro­maus­fall), für lokale Wet­ter­ereignisse mit Schadenspoten­zial (extreme Hitze-/Käl­tewelle, Starkre­gen, Sturm, Hagel, Schnee­last, etc.)
  • Doku­men­tieren der Tätigkeit­en im Brandschutz

Schulungen und Brandschutzübungen

Wir wer­den gemein­sam mit Ihnen und ggf. weit­eren Parteien wie der Feuer­wehr eine Brand­schutz- und Evakuierungsübung pla­nen und vor­bere­it­en. Dabei stim­men wir notwendi­ge Maß­nah­men zur Unter­weisung der Beschäftigten und zur Vor­bere­itung der Übung mit Ihnen, Ihren Brand­schutzhelfern und Sicher­heits­beauf­tragten ab. Wir überwachen und ver­fol­gen die Umset­zung, hal­ten die Ergeb­nisse fest und erörtern sie mit Ihnen. Darüber hin­aus präsen­tieren wir Ihnen Empfehlun­gen für mögliche Maß­nah­men zur Verbesserung.

Darüber hin­aus bieten wir die Schu­lung von Evakuierung­shelfern an.

Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter?

alarm feuerlöscherEin Brand­schutzbeauf­tragter berät und unter­stützt den Brand­schutz-Ver­ant­wortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betrieb­sleit­er, Behör­den­leit­er) als zen­traler Ansprech­part­ner für alle Brand­schutzfra­gen im Betrieb. Er ist in der Regel keine Führungskraft und nicht weisungsbefugt.

Die Auf­gaben eines Brand­schutzbeauf­tragten sind in ver­schiede­nen Staat­en ähn­lich. Beispiel­haft beschreibt die deutsche Auf­gaben­liste der vfdb 12/09–01:2009–03 die auss­chließlich bera­tende und koor­dinierende Tätigkeit eines Brand­schutzbeauf­tragten wie folgt:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brand­schut­zord­nung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilun­gen der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Berat­en bei feuerge­fährlichen Arbeitsver­fahren und beim Ein­satz brennbar­er Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermit­tlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausar­beitung von Betrieb­san­weisun­gen, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umset­zung behördlich­er Anord­nun­gen und bei Anforderun­gen des Feuerver­sicher­ers, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Ein­hal­tung von Brand­schutzbes­tim­mungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungs­baut­en, Nutzungsän­derun­gen, Anmi­etun­gen und Beschaffungen
  • Berat­en bei der Ausstat­tung der Arbeitsstät­ten mit Feuer­löschein­rich­tun­gen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umset­zung des Brandschutzkonzeptes
  • Kon­trol­lieren, dass Flucht- und Ret­tungspläne, Feuer­wehrpläne, Alarm­pläne usw. aktuell sind, ggf. Aktu­al­isierung ver­an­lassen und dabei mitwirken
  • Pla­nen, organ­isieren und durch­führen von Räumungsübungen
  • Teil­nehmen an behördlichen Brand­schauen und Durch­führen von inter­nen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Män­geln und Maß­nah­men zu deren Besei­t­i­gung vorschla­gen und die Män­gelbe­sei­t­i­gung überwachen
  • Aus- und Fort­bil­dung von Beschäftigten in der Hand­habung von Feuer­löschein­rich­tun­gen sowie Beschäftigte mit beson­deren Auf­gaben im Brand­fall (Brand­schutzhelfer)
  • Unter­stützen der Führungskräfte bei den regelmäßi­gen Unter­weisun­gen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Ein­rich­tun­gen zur Lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en, Gasen usw.
  • Kon­trol­lieren der Sicher­heitskennze­ich­nun­gen für Brand­schutzein­rich­tun­gen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organ­i­sa­tion und Sich­er­stel­lung der Prü­fung und Wartung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Kon­trol­lieren, dass fest­gelegte Brand­schutz­maß­nah­men, ins­beson­dere bei feuerge­fährlichen Arbeit­en, einge­hal­ten werden
  • Mitwirken bei der Fes­tle­gung von Ersatz­maß­nah­men bei Aus­fall und Außer­be­trieb­set­zung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Unter­stützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brand­schutzbe­hör­den, Feuer­wehren, den Feuerver­sicher­ern, den Beruf­sgenossen­schaften, den Gewer­beauf­sicht­sämtern usw.
  • Stel­lung­nahme zu Investi­tion­sentschei­dun­gen, die Belange des Brand­schutzes am Stan­dort betreffen
  • Doku­men­tieren aller Tätigkeit­en im Brandschutz

Teilnahme an behördlichen Brandschauen

Der Brand­schutzbeauf­tragte nimmt an behördlichen Brand­schauen teil und bege­ht in regelmäßi­gen Abstän­den die Arbeit­splätze im Unternehmen, um Män­gel und Fehler festzustellen und zu melden. Er schlägt Maß­nah­men zur Besei­t­i­gung von Män­geln vor und überwacht deren Umset­zung. Zusät­zlich unter­stützt er Führungskräfte bei der Brand­schutzun­ter­weisung und hil­ft bei der Aus- und Fort­bil­dung von Beschäftigten, die beson­dere Auf­gaben im Brand­fall haben. Der Brand­schutzbeauf­tragte prüft auch die Lagerung von brennbaren Mate­ri­alien und kon­trol­liert regelmäßig Brand­schutzein­rich­tun­gen und Ret­tungswege. Die Anzahl und der Umfang der Auf­gaben des Brand­schutzbeauf­tragten sind vielfältig und kön­nen nicht abschließend aufgezählt werden.

Einhaltung von Brandschutzbestimmungen

Eine wichtige Ver­ant­wor­tung des Beauf­tragten für Brand­schutz beste­ht darin, sicherzustellen, dass die Vorschriften des Brand­schutzes beachtet wer­den. Dies trifft beson­ders zu, wenn es um bauliche Verän­derun­gen im Unternehmen geht. Der Brand­schutzbeauf­tragte gibt Ratschläge an den Unternehmer oder die beauf­tragten Per­so­n­en bezüglich der Anschaf­fung von Löschein­rich­tun­gen und der Auswahl von Feuer­löschmit­teln. Nor­maler­weise ist es auch Auf­gabe des Brand­schutzbeauf­tragten, das Brand­schutzkonzept für das Unternehmen zu entwick­eln und es in die Prax­is umzuset­zen. Der Brand­schutzbeauf­tragte über­prüft in regelmäßi­gen Abstän­den, ob sämtliche Feuerwehr‑, Rettungs‑, Flucht- sowie Alarm­pläne und andere Not­fallpläne auf dem neuesten Stand sind. Der Brand­schutzbeauf­tragte plant regelmäßige Evakuierungsübun­gen für das Gebäude.

Der Unterschied zum Brandschutzhelfer

Die Beze­ich­nun­gen Brand­schutzbeauf­tragter und Brand­schutzhelfer (m/w/d) mögen auf den ersten Blick ähn­lich klin­gen, jedoch dür­fen sie rechtlich nicht als aus­tauschbare Begriffe ver­wen­det wer­den. Tat­säch­lich unter­schei­den sich ihre Auf­gaben eben­so wie ihre Posi­tio­nen im Unternehmen.

Die Brand­schutzbeauf­tragten (m/w/d) sind unmit­tel­bar dem Arbeit­ge­ber unter­stellt, was sich­er­stellt, dass sie frühzeit­ig in die Pla­nung von Brand­schutz­maß­nah­men ein­be­zo­gen wer­den. Im Gegen­satz dazu übernehmen Brand­schutzhelfer (m/w/d) ihre Auf­gaben zusät­zlich zu ihren reg­ulären Tätigkeit­en. Sie ste­hen somit nicht direkt unter der Leitung der Geschäfts­führung, son­dern agieren je nach ihrer Haupt­tätigkeit inner­halb der entsprechen­den Abteilung.

Die Brand­schutzbeauf­tragten spie­len eine aktive Rolle im präven­tiv­en Brand­schutz inner­halb eines Unternehmens. Hier­für ist eine entsprechende fach­liche Qual­i­fika­tion erforderlich.

Zu den Ver­ant­wortlichkeit­en der Brand­schutzbeauf­tragten gehört eine Vielzahl von Auf­gaben im Bere­ich des vor­beu­gen­den, abwehren­den und organ­isatorischen Brand­schutzes, wobei der Schw­er­punkt auf der Umset­zung und Ein­hal­tung des Brand­schutzkonzepts liegt. Einige der Auf­gaben, die zu den Ver­ant­wortlichkeit­en der Brand­schutzbeauf­tragten gehören, umfassen:

  • Erstel­lung und Aktu­al­isierung der Brandschutzordnung
  • Bew­er­tung von Arbeit­splätzen, Analyse der Gestal­tung und Ein­rich­tung dieser Plätze
  • Ein­schätzung poten­zieller Gefahren durch physis­che, chemis­che und biol­o­gis­che Einflüsse
  • Gewährleis­tung der angemesse­nen Qual­i­fika­tion und Schu­lung aller Mitar­beit­er in Bezug auf Brandschutzthemen

Dies bedeutet konkret, dass Brand­schutzbeauf­tragte regelmäßig Betrieb­san­weisun­gen im Bere­ich Brand­schutz ver­fassen oder aktu­al­isieren. Sie sind an allen baulichen, tech­nis­chen oder organ­isatorischen Maß­nah­men im Unternehmen beteiligt, die den Brand­schutz betr­e­f­fen. Zusät­zlich zu ihren Pflicht­en gehört es auch zu den Auf­gaben der Brand­schutzbeauf­tragten, sicherzustellen, dass sämtliche Per­so­n­en im Unternehmen die Brand­schutzbes­tim­mungen ein­hal­ten. Darüber hin­aus berat­en sie das Unternehmen bei der Auswahl von Löschgeräten und geeigneten Löschmitteln.

Wer kann bzw. wie kann ich Brandschutzbeauftragter  werden?

Um die Rolle eines Brand­schutzbeauf­tragten (m/w/d) ausüben zu kön­nen, ist eine abgeschlossene beru­fliche Aus­bil­dung als Min­destvo­raus­set­zung erforder­lich. Zusät­zlich dazu ist spez­i­fis­ches Fach­wis­sen notwendig, um die erforder­lichen Auf­gaben erfüllen zu kön­nen. Dieses Fach­wis­sen wird im Rah­men der Schu­lung zum Brand­schutzbeauf­tragten (m/w/d) vermittelt.

Der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen

Zwei Menschen versuchen, das Feuer zu löschenDer Brand­schutzbeauf­tragte hat eine beson­dere Stel­lung in der Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion eines Unternehmens. Er ist die Ansprech­per­son für alle Fra­gen und Belange des Brand­schutzes im Betrieb und unter­stützt und berät den Arbeit­ge­ber in allen drei Arten des Brand­schutzes (vor­beu­gend, abwehrend und organ­isatorisch) sowie bei Not­fällen und Katas­tro­phen. Der Brand­schutzbeauf­tragte hat all­ge­meine und über­greifende Auf­gaben, die jedoch noch weit­er konkretisiert wer­den können.

Pflicht zur Bestellung (Deutschland)

In Deutsch­land gibt es keine all­ge­meine Verpflich­tung zur Bestel­lung eines Brand­schutzbeauf­tragten. Die Bun­deslän­der kön­nen jedoch in ihrem jew­eili­gen Bau­recht die Bestel­lung vorschreiben. Dies bet­rifft ins­beson­dere Kranken­häuser, größere Verkauf­sstät­ten und größere Indus­triebaut­en, da in diesen Gebäu­den, auf­grund der hohen Anzahl von Per­so­n­en, erhöhte Gefahren dro­hen. Die zuständi­ge Baube­hörde kann auch bei Son­der­baut­en einen Brand­schutzbeauf­tragten fordern.

Die Beauf­tra­gung des Brand­schutzbeauf­tragten sollte schriftlich zwis­chen dem Unternehmer und dem Brand­schutzbeauf­tragten erfol­gen und den Zuständigkeits­bere­ich (Unternehmen, Werk­steil, Gebäude oder Abteilung), eine Auf­gabenbeschrei­bung und den geschätzten Zeitaufwand enthal­ten. [1] (Richtlin­ie vfdb 12–09/01–2009-03: Bestel­lung, Auf­gaben, Qual­i­fika­tion und Aus­bil­dung von Brand­schutzbeauf­tragten) Große Unternehmen haben in der Regel fes­tangestellte Brand­schutzbeauf­tragte. In kleineren Unternehmen wird diese Tätigkeit oft von ein­er Führungskraft oder beauf­tragten Angestell­ten neben ihrer Haupt­tätigkeit aus­geübt. Bei Bedarf kann auch ein extern­er Brand­schutzbeauf­tragter hinzuge­zo­gen werden.

In Öster­re­ich ist im Zuge ein­er Betrieb­sstät­ten­genehmi­gung durch die Gewer­be­be­hörde min­destens ein Brand­schutzbeauf­tragter vorgeschrieben. Diese Anforderung kann jedoch noch durch die Auf­stel­lung ein­er Betrieb­s­feuer­wehr ver­stärkt werden.

Inwieweit profitieren Unternehmen durch das Vorhandensein eines Brandschutzbeauftragten?

Brände stellen nicht nur eine große Gefahr für Men­schen dar, son­dern verur­sachen auch enorme volk­swirtschaftliche Schä­den. Neben den unmit­tel­baren Schä­den kom­men noch Fol­gekosten hinzu, wie zum Beispiel Pro­duk­tion­saus­fall auf­grund defek­ter Maschi­nen, Ver­lust der Mark­t­po­si­tion oder des Images. Oft dauert es Monate, bis der Betrieb nach einem Brand wieder reg­ulär aufgenom­men wer­den kann. Aus diesem Grund sollte präven­tiv­er Brand­schutz grund­sät­zlich in jed­er Unternehmen­skul­tur ver­ankert sein.

Der Brand­schutzbeauf­tragte ist präven­tiv tätig, um die Sicher­heit des Unternehmens und somit auch den Schutz von Arbeit­splätzen zu gewährleis­ten. Er schafft damit Rechtssicher­heit hin­sichtlich geset­zlich­er und ver­sicherungsrechtlich­er Vor­gaben. Insofern prof­i­tieren Unternehmen unge­mein davon. Man sollte bedenken, dass rund 70 Prozent der Unternehmen, die einen Voll­brand erlit­ten haben, nicht wieder aufge­baut wer­den kon­nten, weil es im Vor­feld Ver­säum­nisse gab.

Welche Unternehmen brauchen einen Brandschutzbeauftragten?

In Deutsch­land gibt es keine generelle Verpflich­tung zur Ein­set­zung eines Brand­schutzbeauf­tragten. Die entsprechen­den geset­zlichen Vorschriften sind Län­der­sache im föderalen System.

Es gibt jedoch bes­timmte Vor­gaben, die den Ein­satz eines Brand­schutzbeauf­tragten erfordern:

  • Wenn es vom Bau­recht vorgeschrieben ist. Dies hängt von der Art des Gebäudes ab, z.B. ob es sich um einen Son­der­bau gemäß Indus­triebau­richtlin­ie oder eine Verkauf­sstätte mit entsprechen­der Grund­fläche handelt.
  • Wenn die Gefährdungs­beurteilung dies erfordert.

Wenn die Beurteilung ergibt, dass Beschäftigte einem erhöht­en Bran­drisiko aus­ge­set­zt sind, wird emp­fohlen, einen Brand­schutzbeauf­tragten einzuset­zen. Es ist zwar nicht geset­zlich vorgeschrieben, aber im Schadens­fall kann es zu Prob­le­men mit der Ver­sicherung führen.

  • Wenn es von der Ver­sicherung gefordert wird. Wenn Ver­sicherun­gen das Bran­drisiko entsprechend hoch ein­schätzen (unab­hängig von der Unternehmensgröße), kön­nen sie die Ernen­nung eines Brand­schutzbeauf­tragten fordern.
  • Wenn es von den Behör­den vorgeschrieben wird. Dies ist ins­beson­dere bei Ein­rich­tun­gen mit vul­ner­a­blen Per­so­n­en­grup­pen der Fall, wie z.B. in Tage­spflegeein­rich­tun­gen, Behin­derten­werk­stät­ten oder Krankenhäusern.

Zuständigkeiten und Aufgaben werden zur Bestellung festgelegt

Die Zuständigkeit­en und Auf­gaben des Brand­schutzbeauf­tragten müssen schriftlich fest­gelegt wer­den, um eine effiziente Auf­gaben­er­fül­lung zu gewährleis­ten. Eine wichtige Auf­gabe des Brand­schutzbeauf­tragten beste­ht in der Regel darin, die Brand­schut­zord­nung zu erstellen und zu aktu­al­isieren. Eben­falls gehört es zu seinen Basisauf­gaben, bei der Erstel­lung und Aktu­al­isierung der Gefährdungs­beurteilung mitzuwirken und bei der all­ge­meinen Ermit­tlung und Bew­er­tung von Gefahren zu helfen, die durch Brände und Explo­sio­nen im Unternehmen auftreten könnten.

Aufgaben, Pflichten und Verantwortung innerhalb eines Unternehmens

Ein Brand­schutzbeauf­tragter (m/w/d) hat fol­gende Auf­gaben und Pflicht­en inner­halb eines Unternehmens:

  • Erstel­lung / Aktu­al­isierung der Brandschutzordnung
  • Mitar­beit bei der Beurteilung der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitar­beit bei der Erstel­lung von Betriebsanweisungen
  • Pla­nung, Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Räumungsübungen
  • Beratung der Führungskräfte zum The­ma “Brand­schutz”
  • Unter­stützung bei der Unter­weisung der Beschäftigten im Brandschutz

Stellung im Unternehmen

Der Brand­schutzbeauf­tragte ist wie die Fachkraft für Arbeitssicher­heit eine Stab­sstelle neben der Geschäfts­führung oder dem hauptver­ant­wortlichen Prokuris­ten und fungiert als bera­ten­des Organ. Aus diesem Grund sollte er frühzeit­ig in Entschei­dun­gen, wie zum Beispiel Umbaut­en, Nutzungsän­derun­gen oder Neubaut­en, ein­be­zo­gen wer­den. Im Arbeitss­chutzauss­chuss ist der Brand­schutzbeauf­tragte neben der Fachkraft für Arbeitssicher­heit eine wichtige Säule.

Damit der Brand­schutzbeauf­tragte seine Tätigkeit­en aus­führen kann, ist es notwendig, dass ihm die erforder­lichen Arbeit­szeit­en eingeräumt wer­den und nötige Arbeitsmit­tel vorhan­den sind. Der Brand­schutzbeauf­tragte darf nicht benachteiligt wer­den und sollte Weisungs­frei­heit haben, ins­beson­dere wenn er ein intern­er Mitar­beit­er ist.

Qualifikation und Ausbildung in Deutschland

Ein Feuerwehrmann versucht nach einem Unfall, die Menschen weit weg aus der Gefahrenzone zu bringenEs gibt keine verpflich­t­en­den Regelun­gen zur Aus­bil­dung. Es ist jedoch wichtig, dass die Lehrgangsin­halte sich an dem Aus­bil­dungsmod­ell der CFPA-Europe, den Beruf­sgenossen­schaftlichen Infor­ma­tio­nen  (BGI), beziehungsweise an den Leitlin­ien der Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes  Richtlin­ie 12–09/01–2009-03: Bestel­lung, Auf­gaben, Qual­i­fika­tion und Aus­bil­dung von Brand­schutzbeauf­tragten ori­en­tieren. Die Aus­bil­dung zum Brand­schutzbeauf­tragten dauert min­destens 64 Lehrein­heit­en à 45 Minuten (max­i­mal 10 Lehrein­heit­en pro Tag) und schließt mit ein­er mündlichen und schriftlichen Prü­fung ab. Voraus­set­zung für die Teil­nahme an der Aus­bil­dung ist eine abgeschlossene Beruf­saus­bil­dung oder eine gle­ich­w­er­tige Ausbildung.

Ohne Lehrgang zum Brand­schutzbeauf­tragten kön­nen nach vfdb 12/09–01-2009–03 nur Per­so­n­en bestellt wer­den, die:

  • eine abgeschlossene Aus­bil­dung zum gehobe­nen und höheren feuer­wehrtech­nis­chen Dienst,
  • eine abgeschlossene Aus­bil­dung zum mit­tleren feuer­wehrtech­nis­chen Dienst für haup­tamtliche Kräfte, wenn sie haup­tamtlich für den betr­e­f­fend­en Betrieb tätig sind und die Ken­nt­nisse der Brand­schutzbeauf­tragten-Aus­bil­dung nach­weisen können,
  • ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fach­hochschul­studi­um in der Fachrich­tung Brand­schutz haben.

Auf­grund der wegge­fal­l­enen Brand­schutz­in­halte in der reformierten Aus­bil­dung ist eine verkürzte Aus­bil­dung für Fachkräfte für Arbeitssicher­heit nicht mehr vorge­se­hen. Jedoch kön­nen in der Aus­bil­dung zum Brand­schutzbeauf­tragten die Lehrin­halte an Vorken­nt­nisse der Teil­nehmer­gruppe oder an betrieb­sspez­i­fis­che Gefahren und Gegeben­heit­en angepasst oder The­men­schw­er­punk­te gebildet werden.

Wie sehen Schulung und Ausbildung aus?

Die meis­ten Weit­er­bil­dung­sein­rich­tun­gen bieten sowohl Aus­bil­dun­gen als auch Fort­bil­dun­gen an. Die Anforderun­gen für die Aus­bil­dung sind von der Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes (vfdb), der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung (DGUV) und VdS (Schaden­ver­hü­tung GmbH) ein­heitlich festgelegt.

Die Aus­bil­dung kann in ver­schiede­nen For­mat­en absolviert wer­den. Präsen­zver­anstal­tun­gen, wie die Ein­führungsver­anstal­tung zu Beginn der Aus­bil­dung, sind oblig­a­torisch. Zusät­zlich kön­nen Teil­nehmer ihr Wis­sen durch Prax­is­pro­jek­te, Prax­is­phasen, Selb­stlern­phasen und Online-Sem­i­nare erweit­ern. Abge­se­hen von der herkömm­lichen Grun­daus­bil­dung beste­ht auch die Möglichkeit, die Aus­bil­dung im Rah­men eines Studi­ums an ein­er staatlichen oder staatlich anerkan­nten Hochschule zu absolvieren.

In der Regel belaufen sich die Kosten für die Aus­bil­dung auf 2.000 bis 2.500 Euro, abhängig von den indi­vidu­ellen Optio­nen und davon, ob ein Teil in Form von Selb­st­studi­um absolviert wird. Diese Kosten müssen vom Arbeit­ge­ber getra­gen wer­den. Wenn der Arbeit­ge­ber einen exter­nen Dien­stleis­ter mit der Durch­führung der Auf­gabe beauf­tragt, ist dieser verpflichtet, eine entsprechend aus­ge­bildete und qual­i­fizierte Fachkraft bereitzustellen.

Fortbildung und Auffrischung

Die Aus­bil­dung zum Brand­schutzbeauf­tragten ist lediglich als Grund­lage für die Tätigkeit anzuse­hen. Um die Auf­gaben qual­i­fiziert bewälti­gen zu kön­nen, ist eine regelmäßige Fort­bil­dung erforder­lich. Der Brand­schutzbeauf­tragte muss seine Sach- und Fachkunde im Bere­ich des betrieblichen Brand­schutzes den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändern­den Regel­w­erken und Vorschriften anpassen bzw. regelmäßig auffrischen.

Die Richtlin­ie vfdb 12–09/01–2009-03 – Bestel­lung, Auf­gaben, Qual­i­fika­tion und Aus­bil­dung von Brand­schutzbeauf­tragten sieht dafür den Besuch von the­men- oder branchen­be­zo­ge­nen Sem­i­naren zum anla­gen­tech­nis­chen, organ­isatorischen und baulichen Brand­schutz, branchen­be­zo­gene Sem­i­nare zum Brand­schutz, von Spezial­isierungssem­inaren (Katas­tro­phen­schutz, Räu­mung und Evakuierung, Luft­fahrt, Bahn usw.) oder von Fach­ta­gun­gen mit ins­ge­samt min­destens 16 Lernein­heit­en à 45 Minuten inner­halb von drei Jahren vor.

Richtlin­ien der Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes e.V. (vfdb):

Ident Beschrei­bung Jahr
TB 02–01 Method­is­ch­er Leit­faden zur Bran­dur­sach­en­er­mit­tlung (Ca. 580 Seit­en) Stand: 2012-11 2012-11
TR 04–01 Guide­line Fire Pro­tec­tion Engi­neer­ing Tech­ni­cal Report vfdb TR 04–01 (edi­tion Nov. 2013. 419 pages) 2013-11
TB 14–01 vfdb-Brand­schaden­sta­tis­tik — Unter­suchung der Wirk­samkeit von (anla­gen­tech­nis­chen) Brandschutz   2020-02
vfdb 01–01 Brand­schutzkonzept 2008-04
vfdb 01–02 Beschrei­bung der bau­rechtlichen Bes­tim­mungen zu Rettungswegen 2004-04
vfdb 03–01 Hin­weise für Maß­nah­men der Feuer­wehr und ander­er Hil­f­skräfte nach Gebäudeeinstürzen 2005-03
vfdb 03–02 Umgang mit Wet­ter­war­nun­gen 36 Seit­en, ca. 25 meist far­bige Abbildungen 2006-11
vfdb 03–03 Ein­satz­pla­nung Großver­anstal­tun­gen 18 Seiten 2010-11
vfdb 05–01 Min­imierung von Falschalar­men aus automa­tis­chen Brandmeldeanlagen 2007-01
vfdb 05–11 Anforderun­gen an Feuer­löschgeräte und Feuerlöschmittel 2009-03
vfdb 06–01 Tech­nisch-medi­zinis­che Ret­tung nach Verkehrsun­fällen 38 Seiten 2019-05
vfdb 08–00 Voraus­set­zun­gen und Ver­fahren zur Eig­nungs­fest­stel­lung von per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung für Ein­satza­uf­gaben bei deutschen Feuer­wehren. 4 Seiten 2009-03
vfdb 08–10 Auswahl von per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung (PSA) auf der Basis ein­er Gefährdungs­beurteilung für Ein­sätze bei deutschen Feuerwehren 2022-05
vfdb 10–01 Bew­er­tung von Schad­stof­fkonzen­tra­tio­nen im ABC-Ein­satz mit C‑Gefahrstoffen 2022-04
vfdb 10–01en Assess­ment of con­cen­tra­tions of air­bone harm­ful chem­i­cals in CBRN mission 2016-03
vfdb 10–02 Feuer­wehr im B‑Einsatz 2016-11
vfdb 10–02en Guide­lines for mis­sions of fire ser­vices with bio­log­i­cal agents (B‑mission) 2016-11
vfdb 10–03 Schad­stoffe bei Bränden 2020-09
vfdb 10–03en Pul­lu­tants result­ing from fires 2020-09
vfdb 10–04 Dekon­t­a­m­i­na­tion bei Ein­sätzen mit ABC-Gefahren 2014-10
vfdb 10–04en Decon­t­a­m­i­na­tion for fire ser­vices in CBRN oper­a­tions (Guide­lines of Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes — vfdb) 2014-10
vfdb 10–05 Gefahrstoff­nach­weis im Feuerwehreinsatz 2016-03
vfdb 10–05en CBRN haz­ardous sub­stances detec­tion dur­ing fire ser­vice oper­a­tionss (Guide­lines of Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes — vfdb) 2016-03
vfdb 12–09-01 Bestel­lung, Auf­gaben, Qual­i­fika­tion und Aus­bil­dung von Brandschutzbeauftragten 2021-12
vfdb 14–01 Richtlin­ien für Rauch­warn­melder — Zusatzan­forderun­gen Anforderun­gen und Prüfmethoden 2009-05
vfdb 14–02 Durch­führen von Bran­drauchver­suchen in Räumen 2017-01
Tagungs­band 2023 Tagungs­band der 69. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Münster Stand 2023
Tagungs­band 2022 Tagungs­band der 68. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Würzburg Stand 2022
Tagungs­band 2021 Tagungs­band der 67. Jahres­fach­ta­gung der vfdb Online Stand 2021
Tagungs­band 2019 Tagungs­band der 66. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Ulm Stand 2019
Tagungs­band 2018 Tagungs­band der 65. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Duisburg Stand 2018
Tagungs­band 2017 Tagungs­band der 64. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Bremen Stand 2017
vfdb Ord­ner Sam­melord­ner “Alle Richtlinien” Stand 2019

(die Richtlin­ien sind beim vfdb beziehbar)

Was muss ein Brandschutzbeauftragter wissen und können?

Ein Brand­schutzbeauf­tragter (m/w/d) sollte über die fol­gen­den Ken­nt­nisse und prak­tis­chen Fähigkeit­en verfügen:

  • Ver­ständ­nis der rechtlichen Grund­la­gen und der Grund­la­gen der Brandlehre
  • Aktu­al­isierte Ken­nt­nisse über Vorschriften im baulichen, anla­gen­tech­nis­chen und organ­isatorischen Brandschutz
  • Erken­nen und Bew­erten von Brand- und Explo­sion­s­ge­fahren sowie beson­deren Brandrisiken
  • Fähigkeit zum Man­age­ment von Brandschutzmaßnahmen
  • Kom­pe­tenz in der Zusam­me­nar­beit mit Behör­den, Feuer­wehren und Versicherungsunternehmen
  • Kom­pe­tenz im Umgang mit hand­betätigten Feuerlöscheinrichtungen

Diese Inhalte sind in neun Schw­er­punk­te unterteilt. Beson­deres Augen­merk liegt auf dem baulichen, tech­nis­chen und anla­gen­tech­nis­chen Brand­schutz, ein­schließlich der rel­e­van­ten rechtlichen Grund­la­gen wie dem Bau­recht und den Indus­triebau­richtlin­ien. Die Schu­lung umfasst auch die Grund­la­gen der Bran­dlehre und die Fähigkeit, den Umgang mit hand­betätigten Feuer­löschein­rich­tun­gen zu lehren. Darüber hin­aus wer­den Brand- und Explo­sion­s­ge­fahren sowie mögliche Bran­drisiken in einem Unternehmen behandelt.

Der Lehrplan umfasst auch den organ­isatorischen Brand­schutz, ein­schließlich des Brand­schutz­man­age­ments, der betrieblichen Organ­i­sa­tion und der Zusam­me­nar­beit mit Behör­den und der örtlichen Feuer­wehr. Dabei wird beson­deres Augen­merk auf den vor­beu­gen­den Brand­schutz gelegt, der in der jew­eili­gen Region oder Kom­mune rel­e­vant ist.

In prak­tis­chen Übun­gen ler­nen ange­hende Brand­schutzbeauf­tragte, wie sie im Not­fall Brände erfol­gre­ich löschen kön­nen. Am Ende des Schu­lung­spro­gramms müssen die Teil­nehmer eine Prü­fung able­gen, die sie beste­hen müssen, um als zer­ti­fizierte Brand­schutzbeauf­tragte in ihre Unternehmen zurückzukehren.

Brand­schutzbeauf­tragte müssen außer­dem in regelmäßi­gen Abstän­den an Fort­bil­dun­gen teilnehmen.

Was verdient ein Brandschutzbeauftragter?

Das Gehalt von Brand­schutzbeauf­tragten vari­iert abhängig von der Betrieb­s­größe, der Beruf­ser­fahrung und anderen Qual­i­fika­tio­nen. Im All­ge­meinen bewegt sich das monatliche Brut­toeinkom­men durch­schnit­tlich zwis­chen 2.800 Euro und 3.500 Euro, sofern die Tätigkeit in Vol­lzeit aus­geübt wird.