Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz — Beratung

Sicher. Das macht Expert!

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist heute mehr als nur die Beachtung unzähliger Gesetze, Verordnungen, Regeln und Grundsätze; sie werden in zunehmendem Maße zum Vorteil im Wettbewerb um Arbeitskräfte. Sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen spielen bei der Auswahl des Arbeitgebers eine immer größere Rolle. Die Einhaltung und Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz obliegt per Gesetz dem Arbeitgeber, aber er kann sich dazu Unterstützung holen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was wir dabei für Sie tun können.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betreu­ung als externe Fachkraft für Arbeitssicher­heit (SiFa)
Gefährdungs­beurteilung

Erstel­lung von Gefährdungsbeurteilungen

Betrieb­san­weisun­gen

Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen nach Betr­SichV, Arb­StättV, Gef­Stof­fV, BioStoffV

Unter­weisun­gen

Durch­führung von Unterweisungen

Sicherheits‑, Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tor
Betreu­ung als Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tor (SiGeKo)
Brand­schutzbeauf­tragter

Betreu­ung als Brandschutzbeauftragter

Brandschutz‑, Evakuierungsübun­gen

Übun­gen zu Brand­schutz und Evakuierungen

Gefahrstoffe

Erstel­lung von Gefahrstoffverzeichnissen

Prü­fung von ortsverän­derl. elek­tr. Geräten

Prü­fung von ortsverän­der­lichen elek­trischen Geräten

Prü­fung von Leit­ern & Tritten

Prü­fung von Leit­ern und Tritten

Prü­fung von Regalen

Prü­fung von Regalen und Regalsystemen

Unfal­l­analyse

Unter­suchun­gen, Analyse und Auswer­tung von Unfällen

Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) ist der Arbeit­ge­ber in seinem Betrieb verpflichtet, mit­tels ein­er geeigneten Organ­i­sa­tion für die Arbeitssicher­heit der Beschäftigten Sorge zu tra­gen, d.h., er muss die mit der Arbeit ver­bun­de­nen Gefährdun­gen ermit­teln. Dazu wer­den nach heutiger Sicht auch psy­chis­che Belas­tun­gen am Arbeit­splatz gezählt. Des Weit­eren spie­len sämtliche Fra­gen hin­sichtlich der beson­ders gefährde­ten Arbeit­nehmer­grup­pen eine wichtige Rolle, wenn es um die Ein­schätzung von Gefährdun­gen geht. Zu den Grup­pen, für die auf­grund ihrer per­sön­lichen Voraus­set­zun­gen die Arbeit an bes­timmten Arbeit­splätzen mit einem höheren Risiko ver­bun­den ist gehören Jugendliche, wer­dende Müt­ter, behin­derte Men­schen und ältere Arbeitnehmer.
Die Gefährdungs­beurteilung beste­ht aus ein­er sys­tem­a­tis­chen Fest­stel­lung, Bew­er­tung und umfassenden Doku­men­ta­tion von rel­e­van­ten Gefährdun­gen der Beschäftigten. Daraus sind entsprechende Arbeitss­chutz­maß­nah­men abzuleit­en, welche anschließend auf ihre Wirk­samkeit zu über­prüfen sind. Wo es erforder­lich ist, sind sie an geän­derte Gegeben­heit­en anzupassen.

Unsere Leistungen:

Wir führen Gefährdungs­beurteilun­gen in Ihrem Unternehmen durch, doku­men­tieren den Ist-Stand und besprechen die Beurteilung mit Ihnen.

Erstellung von Betriebsanweisungen nach BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV, BioStoffV

Betrieb­san­weisun­gen sind Anweisun­gen und Angaben des Betreibers bzw. Ver­wen­ders von Ein­rich­tun­gen, tech­nis­chen Erzeug­nis­sen, Arbeitsver­fahren, Stof­fen oder Zubere­itun­gen an seine Mitar­beit­er mit dem Ziel, Unfälle und Gesund­heit­srisiken zu ver­mei­den. Ein­be­zo­gen sein soll­ten auch der Sach- und Umweltschutz. Bei der Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen sind neben in ein­schlägi­gen Arbeitss­chutz und Unfal­lver­hü­tungsvorschriften geforderten Ver­hal­tensan­weisun­gen auch sicher­heit­stech­nis­che und arbeitsmedi­zinis­che Regeln sowie die speziellen Angaben des Her­stellers in den Betrieb­san­leitun­gen und Sicher­heits­daten­blät­tern zu berücksichtigen.
Die Erstel­lung von Betrieb­san­weisun­gen ist eine all­ge­meine Pflicht des Unternehmers. Ihre Nichter­stel­lung kann als Ord­nungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wer­den. Daher ist die Schrift­form zur Doku­men­ta­tion zu empfehlen, sofern sie nicht ohne­hin per Gesetz gefordert ist.
Schriftliche Betrieb­san­weisun­gen haben fol­gende Vorteile:
  • Die wichtig­sten Betrieb­ssicher­heit­saspek­te wer­den zusammengefasst.
  • Unter­weisun­gen wer­den ein­fach­er, da in den Betrieb­san­weisun­gen in kurz­er und präg­nan­ter Form die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen aufge­führt sind.
  • Die Mitarbeiter/innen kön­nen jed­erzeit wichtige Schutz­maß­nah­men und Ver­hal­tensregeln nachlesen.
  • Darüber hin­aus beste­ht für den Unternehmer/die Unternehmerin durch Erfül­lung geset­zlich­er Vor­gaben eine höhere Rechtssicherheit.
Eine beson­dere Form der Betrieb­san­weisung ver­langt die Gefahrstof­fverord­nung, wenn im Betrieb mit Gefahrstof­fen umge­gan­gen wird.

Unsere Leistungen:

Wir erstellen Betrieb­san­weisun­gen entsprechend den gel­tenden Regelun­gen für Ihr Unternehmen. Grund­la­gen sind entwed­er die Zuar­beit von vorhan­de­nen Gefährdungs­beurteilun­gen, Betrieb­san­leitun­gen oder die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen durch uns.

Durchführung von Unterweisungen

Die Unter­weisung sollte mehr sein als eine Belehrung. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zeigt eine Unter­weisung mögliche Gefährdun­gen, geeignete Schutz- und Erste-Hil­fe­maß­nah­men sowie präven­tive Ver­hal­tensweisen auf, sodass Gefährdun­gen gar nicht erst entste­hen kön­nen. Dabei kön­nen prak­tis­che Übun­gen zu ein­er erhöht­en Sen­si­bil­isierung der Unter­wiese­nen für die The­men Arbeitss­chutz und Präven­tion beitragen.
Bei Unter­weisun­gen wird zwis­chen Erstun­ter­weisun­gen, sit­u­a­tion­s­ab­hängi­gen Unter­weisung aus beson­derem Anlass und regelmäßi­gen Unter­weisun­gen zur Auf­frischung unter­schieden. Let­ztere sind min­destens jährlich, in bes­timmten Fällen auch in kürz­eren Abstän­den durchzuführen.

Unsere Leistungen:

Wir unter­weisen Ihre Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er entsprechend den für Ihr Unternehmen gel­tenden Regelun­gen. Die Unter­weisun­gen wer­den vor­bere­it­et und doku­men­tiert. Soweit in den Unter­weisun­gen keine prak­tis­chen Übun­gen erforder­lich sind, kön­nen Unter­weisun­gen auch in Form von Webi­na­rs durchge­führt werden.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Als Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tor (SiGeKo) vertreten wir Sie als Bauher­rn bei der Koor­di­na­tion aller Maß­nah­men zur Sicher­heit und zum Gesund­heitss­chutz auf ein­er Baustelle, wie es die Verord­nung über Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen (Baustel­lV) fordert.

Bei der Erfül­lung unser­er Auf­gaben richt­en wir und nach den Regeln zum Arbeitss­chutz auf Baustellen (RAB). Zu unseren Leis­tun­gen gehören zum Beispiel

in der Planungsphase

  • die Beratung über die sicher­heit­stech­nis­chen Ein­rich­tun­gen in der Vor‑, Entwurfs- und Werkplanung
  • die Beratung bei der Ter­min­pla­nung für gle­ichzeit­ig genutzte sicher­heit­stech­nis­che Einrichtungen
  • die Ausar­beitung eines Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plans (SiGe – Plan)
  • die Zusam­men­stel­lung ein­er Unter­lage für die spätere Arbeit am Bauw­erk, für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

in der Ausführungsphase

  • die Durch­set­zung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle für den Auftraggeber
  • die Durch­set­zung der verkehrsrechtlichen Anordnung
  • die laufende Kon­trolle der Ein­hal­tung des Sicher­heits- und Gesundheitsschutzplans
  • die Klärung sicher­heit­srel­e­van­ter Belange zwis­chen den am Bau Beteiligten
  • die Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Sicherheitsbegehungen
  • das Pro­tokol­lieren der sicher­heit­srel­e­van­ten Män­gel und Hin­wirken auf die Besei­t­i­gung der Mängel

Seit 2018 bieten wir unseren Kun­den effiziente und inno­v­a­tive Lösun­gen in der Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tion. Unser Team von Koor­di­na­toren mit sein­er langjähri­gen Erfahrung in den Bere­ichen SiGe-Koor­di­na­tion sowie Pla­nung, Auss­chrei­bung und Bauleitung unter­stützt Bauher­ren auch bei kom­plex­en Pro­jek­ten und gewährleis­tet eine opti­male Betreu­ung des Bau­vorhabens. Damit kön­nen die Anforderun­gen des Arbeitss­chutzes effizient sowohl in die Pla­nungs- und Auss­chrei­bungsphase sowie in den Baustel­lenall­t­ag inte­gri­ert wer­den. Die richtige Bal­ance zwis­chen Ein­hal­tung der geset­zlichen Reg­u­lar­ien und präven­tivem Han­deln sorgt für die Schaf­fung eines gesun­den und sicheren Arbeit­sum­feldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufrieden­heit und Moti­va­tion der Arbeit­skräfte zu erhöhen sowie Aus­fal­lzeit­en und Störun­gen der Arbeitsabläufe zu senken.

Kon­tak­tieren Sie uns ein­fach, wenn Sie weit­ere Fra­gen zum Bere­ich haben und auf der Suche nach ein­er Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tion für Ihr Bau­vorhaben sind.

Betreuung als Brandschutzbeauftragter

Für den Brand­schutz sind in Betrieben auf­grund beson­der­er Rechtsvorschriften, behördlich­er sowie ver­sicherungsrechtlich­er Aufla­gen oder Gefährdungs­beurteilun­gen Brand­schutzbeauf­tragte erforder­lich, die durch ihre qual­i­fizierte Aus­bil­dung dem Arbeit­ge­ber als zen­traler Part­ner für brand­schutzrel­e­vante The­men zur Ver­fü­gung ste­hen. Die Ver­hü­tung und die Ver­hin­derung der Aus­bre­itung von Brän­den sowie die Bekämp­fung von Entste­hungs­brän­den sind Gemein­schaft­sauf­gaben aller im Betrieb beschäftigten Per­so­n­en. Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber, Unternehmerin­nen und Unternehmer bzw. die Lei­t­erin und Leit­er ein­er Ein­rich­tung tra­gen die Ver­ant­wor­tung für die Erre­ichung dieser Schutzziele im Betrieb. Zum Auf­bau ein­er hierzu erforder­lichen Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion und für die damit ver­bun­de­nen vielfälti­gen Auf­gaben, soll­ten Arbeit­ge­berin­nen oder Arbeit­ge­ber zur Beratung einen Brand­schutzbeauf­tragten bestellen.

Unsere Leistungen:

  • Erstellen von Flucht- und Ret­tungspläne gemäß der DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
  • Erstellen und Fortschrei­bung der Brand­schut­zord­nung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
  • Mitwirken bei Beurteilun­gen der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Berat­en bei feuerge­fährlichen Arbeitsver­fahren und bei dem Ein­satz brennbar­er Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermit­tlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausar­beitung von Betrieb­san­weisun­gen, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umset­zung behördlich­er Anord­nun­gen und bei Anforderun­gen des Feuerver­sicher­ers, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Ein­hal­tung von Brand­schutzbes­tim­mungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungs­baut­en, Nutzungsän­derun­gen, Anmi­etun­gen und Beschaffungen
  • Berat­en bei der Ausstat­tung der Arbeitsstät­ten mit Feuer­löschein­rich­tun­gen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umset­zung des Brandschutzkonzeptes
  • Kon­trol­lieren, dass Flucht- und Ret­tungspläne, Feuer­wehrpläne, Alarm­pläne usw. aktuell sind, ggf. Aktu­al­isierung ver­an­lassen und dabei mitwirken
  • Pla­nen, Organ­isieren und Durch­führen von Räumungsübungen
  • Teil­nehmen an behördlichen Brand­schauen und Durch­führen von inter­nen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Män­geln und Maß­nah­men zu deren Besei­t­i­gung vorschla­gen und die Män­gelbe­sei­t­i­gung überwachen
  • Unter­stützen der Führungskräfte bei den regelmäßi­gen Unter­weisun­gen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fort­bilden von Beschäftigten mit beson­deren Auf­gaben in einem Brand­fall, z.B. in der Hand­habung von Feuer­löschein­rich­tun­gen (Brand­schutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Ein­rich­tun­gen zur Lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en, Gasen usw.
  • Kon­trol­lieren der Sicher­heitskennze­ich­nun­gen für Brand­schutzein­rich­tun­gen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organ­i­sa­tion der Prü­fung und Wartung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Kon­trol­lieren, dass fest­gelegte Brand­schutz­maß­nah­men ins­beson­dere bei feuerge­fährlichen Arbeit­en einge­hal­ten werden
  • Mitwirken bei der Fes­tle­gung von Ersatz­maß­nah­men bei Aus­fall und Außer­be­trieb­s­set­zung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Unter­stützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brand­schutzbe­hör­den und Feuer­wehren, den Feuerver­sicher­ern, den Unfal­lver­sicherungsträgern, den staatlichen Arbeitss­chutzbe­hör­den usw.
  • Unter­stützung bei Investi­tion­sentschei­dun­gen, die Belange des Brand­schutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Imple­men­tierung von präven­tiv­en und reak­tiv­en (Schutz)Maßnahmen im Not­fall­man­age­ment z.B. für kri­tis­che Infra­struk­turen (Stro­maus­fall), für lokale Wet­ter­ereignisse mit Schadenspoten­zial (extreme Hitze-/Käl­tewelle, Starkre­gen, Sturm, Hagel, Schnee­last, etc.)
  • Doku­men­tieren der Tätigkeit­en im Brandschutz

Brandschutz-/ Evakuierungsübungen

Der Arbeit­ge­ber ist verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahren­fall die Gebäude schnell geräumt wer­den kön­nen. In ein­er solchen Sit­u­a­tion darf keine Zeit ver­loren gehen. Jed­er Mitar­beit­er muss instink­tiv wis­sen, was zu tun ist. Damit dies der Fall ist, sollte an erster Stelle eine the­o­retis­che Ein­weisung ste­hen, in welch­er beispiel­sweise die Evakuierungssig­nale, die Auf­gaben von Brand­schutzhelfern, Stock­w­erks­beauf­tragten und Gebäude­beauf­tragten erläutert werden.
Anhand von Flucht- und Ret­tungsplä­nen sind die Flucht- und Ret­tungswege zu erläutern. Anschließend sind allen Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern bei ein­er Bege­hung diese Wege ein­schließlich möglich­er Alter­na­tiv­en zu zeigen.
Brand­schutz- bzw. Evakuierungsübun­gen simulieren den Ern­st­fall und sor­gen dafür, dass die Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er mit ein­er solchen Gefahren­si­t­u­a­tion ver­traut gemacht wer­den. Wer­den diese Übun­gen richtig geplant und aus­ge­führt, kön­nen die typ­is­chen Fehler von vorn­here­in ver­mieden wer­den. Dazu gehören u.a.
  • Hek­tis­ches Verhalten
  • Nutzung von Aufzügen
  • Nutzung falsch­er Wege (Roll­trep­pen)
  • Verbleiben am Arbeitsplatz
  • Ein­sam­meln ver­mei­dlich wichtiger Dinge
  • „Ret­ten“ des eige­nen Pkw aus der Tiefgarage
  • Uner­laubtes Ver­lassen des Betriebsgeländes

Unsere Leistungen:

Wir pla­nen und bere­it­en die Brand­schutz-/ Evakuierungsübung in Abstim­mung mit Ihnen und ggf. weit­eren Parteien, wie z.B. die Feuer­wehr vor. Mit Ihnen, Ihren Brand­schutzhelfern und Sicher­heits­beauf­tragten stim­men wir die notwendi­gen Maß­nah­men zur Unter­weisung der Beschäftigten und zur Vor­bere­itung der Übung ab. Wir steuern und beobacht­en die Durch­führung, doku­men­tieren die Ergeb­nisse, besprechen diese mit Ihnen und stellen Ihnen Hand­lungsempfehlun­gen zur Verbesserung vor.

Darüber hin­aus bieten wir die Schu­lung von Evakuierung­shelfern an.

Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen

Im Rah­men ein­er Gefährdungs­beurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen nach dem Arbeitss­chutzge­setz hat der Arbeit­ge­ber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeit­en mit Gefahrstof­fen ausüben oder ob bei Tätigkeit­en Gefahrstoffe entste­hen oder freige­set­zt wer­den kön­nen. Ist dies der Fall, so hat er alle hier­von aus­ge­hen­den Gefährdun­gen der Gesund­heit und Sicher­heit der Beschäftigten unter ver­schiede­nen Gesicht­spunk­ten zu beurteilen. Dabei kommt dem Gefahrstof­fverze­ich­nis eine wichtige Rolle bei, da es Auskun­ft gibt über die genutzten Gefahrstoffe, deren Ein­stu­fung sowie die Beze­ich­nung der Arbeits­bere­iche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff aus­ge­set­zt sein kön­nen. Darüber hin­aus muss auf das zuge­hörige Sicher­heits­daten­blatt ver­wiesen wer­den. Zusät­zliche Angaben zu gefährlichen Eigen­schaften von rel­e­van­ten Inhaltsstof­fen sind empfehlenswert.
Gefahrstof­fverze­ich­nisse sind nicht nur für pro­duzierende Unternehmen rel­e­vant; Far­ben, Lacke, Putz- und Reini­gungsmit­tel kön­nen unter Umstän­den zu Gefahrstof­fen gehören und müssen doku­men­tiert werden.
Das Gefahrstof­fverze­ich­nis muss stets auf dem aktuellen Stand gehal­ten wer­den. Es kann sowohl in schriftlich­er als auch in elek­tro­n­is­ch­er Form geführt werden.

Unsere Leistungen:

Wir erstellen Gefahrstof­fverze­ich­nisse entsprechend den gel­tenden Regelun­gen für Ihr Unternehmen. Grund­la­gen sind entwed­er die Zuar­beit von vorhan­de­nen Gefährdungs­beurteilun­gen oder die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen durch uns.

Untersuchungen, Analyse und Auswertung von Unfällen

Sämtliche Maß­nah­men des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes, zu denen der Arbeit­ge­ber geset­zlich verpflichtet ist und die er zusät­zlich ergreift, dienen der Vor­beu­gung von Unfällen jeglich­er Art. Treten Unfälle auf, haben die Präven­tion­s­maß­nah­men nicht oder nicht voll­ständig gegriffen.
Daher ist eine ganzheitliche Analyse des Unfalls von Bedeu­tung, um so nach­haltige Maß­nah­men abzuleit­en, die eine Wieder­hol­ung bzw. das Auftreten eines ähn­lichen Unfalls ver­mei­den. Betra­chtet wer­den die ver­schiede­nen Fak­toren und deren Wech­sel­beziehun­gen, die zu dem Unfall geführt haben kön­nen. Damit lassen sich auch Unfal­lur­sachen ermit­teln, die auf den ersten Blick nicht offen­sichtlich sind.

Unsere Leistungen:

Wir analysieren sys­tem­a­tisch die Ursachen und Umstände, die zu einem Unfall geführt haben, doku­men­tieren die Ergeb­nisse und stellen Ihnen Hand­lungsempfehlun­gen zur Ver­mei­dung von ver­gle­ich­baren Unfällen vor.

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten

Defek­te elek­trische Arbeitsmit­tel kön­nen sowohl eine Gefahr für die damit arbei­t­en­den als auch für die in der Nähe befind­lichen Per­so­n­en sein. Außer­dem kön­nen sie den Betrieb­sablauf stören. Durch Wieder­hol­ung­sprü­fun­gen soll sichergestellt wer­den, dass bei bes­tim­mungs­gemäßem Gebrauch der Geräte keine Gefahr für die Benutzer oder die Umge­bung besteht.
Jed­er Unternehmer ist verpflichtet, seine im Betrieb ver­wen­de­ten elek­trischen ortsverän­der­lichen Geräte ein­er inter­vallmäßi­gen und regelmäßi­gen Prü­fung zu unterziehen.
Unter ortsverän­der­lichen Geräten ver­ste­ht die DGUV I 203–070 zum einen ortsverän­der­liche elek­trische Arbeitsmit­teln, die inner­halb oder außer­halb des Unternehmens benutzt oder bere­it­gestellt wer­den. Hierzu zählen z.B. Elek­tro­handw­erkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte, Kaf­feemaschi­nen, Wasserkocher oder Rund­funkgeräte. Vom Unternehmen geduldete pri­vate Elek­trogeräte sind dem gle­ichgestellt; und zum anderen trans­portable elek­trische Arbeitsmit­teln, z.B. Baustel­lenkreis­sä­gen, Schweißgeräte.
Zum Prü­fum­fang ein­er wiederkehren­den Prü­fung gehören die Prüfschritte
  • Besichti­gen,
  • Messen,
  • Erproben, Funk­tion­sprobe,
  • Bew­er­tung der Einzelprüfungen,
  • Vorgabe/Empfehlung des näch­sten Prüftermins,
  • Doku­men­ta­tion der Prüfergebnisse.

Unsere Leistungen:

Wir prüfen Ihre ortsverän­der­lichen elek­trischen Geräte entsprechend den gel­tenden Regelun­gen und Stan­dards und erstellen die notwendi­gen Dokumentationen.

Prüfung von Leitern und Tritten

Der Arbeit­ge­ber hat dafür Sorge zu tra­gen, dass die bere­it­gestell­ten Arbeitsmit­tel, und zu diesen zählen auch Leit­ern und Tritte, zu keinen Gefährdun­gen für die damit umge­hen­den Beschäftigten führen kön­nen. Unter­liegen Arbeitsmit­tel Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen, die zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen kön­nen, hat der Arbeit­ge­ber die Arbeitsmit­tel entsprechend den ermit­tel­ten Fris­ten durch hierzu befähigte Per­so­n­en über­prüfen und erforder­lichen­falls erproben zu lassen.

Unsere Leistungen:

Wir prüfen Ihre Leit­ern und Tritte entsprechend den gel­tenden Regelun­gen und Stan­dards und erstellen die notwendi­gen Dokumentationen.

Prüfung von Regalen

Gemäß der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung zählen zu den Arbeitsmit­teln Werkzeuge, Geräte, Maschi­nen oder Anla­gen … ein­schließlich überwachungs­bedürftige Anla­gen. Regale wer­den hier­bei den Anla­gen zugerech­net. Daraus ergeben sich die vom Geset­zge­ber geforderten Prüfpflichten:

  • Arbeitsmit­tel, deren Sicher­heit von den Mon­tagebe­din­gun­gen abhängt, sind vor der erst­ma­li­gen Benutzung von ein­er zur Prü­fung befähigten Per­son prüfen zu lassen
  • Arbeitsmit­tel, die Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen aus­ge­set­zt sind, die zu Gefährdun­gen der Beschäftigten führen kön­nen, sind wiederkehrend von ein­er zur Prü­fung befähigten Per­son prüfen zu lassen

Unsere Leistungen:

Wir prüfen Ihre orts­festen Regale entsprechend den gel­tenden Regelun­gen und Stan­dards und erstellen die notwendi­gen Doku­men­ta­tio­nen. Bitte beacht­en Sie, dass wir keine sta­tis­chen Berech­nun­gen und Bew­er­tun­gen vornehmen.