
Das bedeutet Arbeitsschutz
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern, das fordert das Arbeitsschutzgesetz im Paragraf 1. Ganz allgemein bedeutet das erst einmal Arbeitsunfällen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten sowie Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu ergreifen.

Im Verlauf wird das Arbeitsschutzgesetz konkreter und verpflichtet Arbeitgeber u. a für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen,
- die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. sich ändernden Gegebenheiten anzupassen,
- durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind,
- darauf zu achten, dass die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten,
- entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind,
- den Beschäftigten zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, sowie
- die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Neben das Arbeitsschutzgesetz als allgemeine Rechtsquelle treten weitere Gesetze, die spezielle Schutzaspekte wie die Arbeitszeit, den Mutterschutz, den Jugendschutz, den Umgang mit Chemikalien oder Biostoffen regeln. Hinzu kommen die korrespondierenden Verordnungen, die Vorschriften der Unfallversicherungsträger, die technischen Regeln, Normen sowie DGUV-Regeln, ‑Grundsätze und –Informationen; alle mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, und alle adressiert an den Arbeitgeber. Dadurch entsteht oft der Eindruck, diesem komplexen Thema Arbeitsschutz völlig allein gegenüberzustehen. Dem ist nicht so. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen, die beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen sollen. Ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sind somit Pflicht für jeden Arbeitgeber, egal wie klein oder groß die Firma ist.
Was wir für Sie tun können
Ihre Firma kann über uns eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einkaufen und somit die Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes in diesem Punkt erfüllen. Gemeinsam geht es dann an die Gestaltung, Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen.
Im Rahmen der gesetzlich geforderten Grundbetreuung unterstützen wir bei der Erfüllung der Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz. Dazu gehören u. a.
- sicherheitstechnische Begehungen
- Beratung, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung sowie den Regelwerken
- Unterweisungen
- die Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Betriebsgröße und der Geschäftstätigkeit. In Abhängigkeit von der Art, Größe und den spezifischen Gefährdungen des Unternehmens können zusätzliche Leistungen im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung eingekauft werden. Dazu zählen u. a. die Prüfung von Arbeitsmitteln, Messungen, Betriebsanweisungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung legt der Arbeitgeber nach seinem Bedarf fest.
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