Ausbildungen, Trainings und individuelle Coachings
Wir bieten Schulungen und praxisnahe Trainings, die Ihre Mitarbeitenden befähigen, sicher und effizient zu arbeiten – immer nach gesetzlichen Vorgaben und aktuellen Standards.
Ausbildungen, Trainings & individuelle Coachings
Wir bieten zertifizierte Schulungen und praxisnahe Trainings für Ihre Mitarbeiter.
Brandschutzhelfer
Kursinhalte
Sicherheitsbeauftragter
Auf der Grundlage der Paragraphen 22 und 23 des Sozialgesetzbuchs VII sowie konkretisiert in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Sicherheitsbeauftragte in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Sie helfen dem Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Arbeitsschutz und wirken auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hin.
Diese Aufgaben erfordern Kenntnisse im Arbeitsschutz sowie Handlungskompetenzen. Zur Vorbereitung Ihrer Beschäftigten auf die Funktion als Sicherheitsbeauftragter beinhaltet die theoretische Ausbildung gemäß DGUV Information 211–042 folgende Themen:
- Rolle der Sicherheitsbeauftragten in der Organisation
- Inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz
- Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz
- Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Sozial‑, Methoden- und Fachkompetenz
Der kompakte Theorieteil wird durch einen betriebsspezifischen Praxisteil ergänzt, in dem das Gelernte zusammen mit der betreuenden Sifa vor Ort adaptiert wird.
Die DGUV fordert die Ausbildung als Befähigungsnachweis vor der Bestellung von Beschäftigten zu Sicherheitsbeauftragten. Im Sinne der Fortbildung empfiehlt die DGUV eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung als zielführend.
Kursinformation
- Dauer der Ausbildung:
Theorie 8h, Praxis 8h - Max. Teilnehmerzahl:
15 Personen - Form der Ausbildung:
Präsenz Inhouse, Theorie online möglich - Qualifikationsnachweis: Teilnahmebescheinigung
Brandschutzhelfer
Kursinhalte
Brandschutzhelfer
Nach Arbeitsschutzgesetz § 10 hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Konkret hat er eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Zur Vorbereitung Ihrer Beschäftigten auf die Funktion als Brandschutzhelfer beinhaltet die theoretische Ausbildung gemäß DGUV Information 205–023 folgende Themen:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Diese werden durch den Praxisteil ergänzt, in dem Funktion und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen, insbesondere Handfeuerlöschern, sowie Löschtaktik am Brandsimulator vermittelt werden.
Die DGUV fordert die Ausbildung als Befähigungsnachweis vor der Bestellung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern. Aktive Mitglieder freiwilliger Feuerwehren können auf die Ausbildung verzichten, wenn sie ihre regelmäßigen Aus- und Weiterbildungen nachweisen. Im Sinne der Fortbildung empfiehlt die DGUV, die Ausbildung für bereits bestellte Brandschutzhelfer im Abstand von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Kursinformation
- Max. Teilnehmerzahl:
15 Personen - Dauer der Ausbildung:
Theorie 3h, Praxis 1h - Form der Ausbildung:
Präsenz oder Hybrid - Qualifikationsnachweis: Teilnahmebescheinigung
Bediener von Flurförderzeugen
Kursinhalte
Bediener von Flurförderzeugen
Aufgrund der von einer unsachgemäßen Bedienung ausgehenden Gefährdung darf nach DGUV Vorschrift 68 der Unternehmer mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die für diese Tätigkeit ausgebildet sind ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zur Befähigung Ihrer Beschäftigten zum sachgemäßen Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beinhaltet die theoretische Ausbildung der Stufe 1 – allgemeine Qualifizierung –gemäß DGUV Grundsatz 308–001 folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Sicherheitsbestimmungen, z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Gerätetechnik, z. B. Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung,Umgang mit Last, Verkehrsregelung/Verkehrswege
Im praktischen Teil erfolgt eine umfassende Unterweisung im sicheren Führen eines Flurförderzeugs.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfungen wird ein Berechtigungsschein zum Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand als Nachweis der Befähigung ausgehändigt. Die DGUV fordert die Ausbildung als Befähigungsnachweis vor der Beauftragung von Beschäftigten zum selbstständigen Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand im Betrieb. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Kursinformation
- Dauer der Ausbildung:
Individuell nach Ausbildungsstand & Anforderungen - Max. Teilnehmerzahl:
4 Personen - Form der Ausbildung:
Präsenz - Qualifikationsnachweis:
Führerschein Flurförderzeug - Inhouse:
auf Anfrage
Bediener von Kranen
Kursinhalte
Bediener von Kranen
Aufgrund der von einer unsachgemäßen Bedienung ausgehenden Gefährdung darf nach DGUV Vorschrift 52 der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
Zur Befähigung Ihrer Beschäftigten zum sachgemäßen Umgang mit Kranen beinhaltet die theoretische Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 309–003 folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Krantechnik, Kranbetrieb
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten, Arbeitssicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Einweisung, Handzeichen und Anschlagmittel
- Tägliche Krankontrolle
Im praktischen Teil erfolgt eine umfassende Unterweisung im sicheren Führen eines Kranes.
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfungen wird ein Berechtigungsschein zum Führen von Kranen als Nachweis der Befähigung ausgehändigt. Die DGUV fordert die Ausbildung als Befähigungsnachweis vor der Beauftragung von Beschäftigten zum selbstständigen Führen von Kranen im Betrieb. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Kursinformation
Min. Teilnehmerzahl:
4 Personen- Dauer der Ausbildung:
Individuell nach Ausbildungsstand & Anforderungen - Form der Ausbildung:
Präsenz Inhouse - Qualifikationsnachweis:
Führerschein Flurförderzeug - Inhouse:
nur Inhouse möglich
Prüfung von Regalen
Kursinhalte
Befähigte Person für die Prüfung von Regalen
Ortsfeste Regalanlagen werden zu den Arbeitsmitteln gezählt und sind somit nach Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 einer wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person zu unterziehen, wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können.
Zum Sachkundenachweis gemäß DIN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit DGUV Regel 108–007 und zur Erlangung der Befähigung zur Prüfung von Regalsystemen beinhaltet die Ausbildung folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
- Anforderungen an den Betrieb
- Nutzungssicherheit
- Regeln zur Bewertung von Schäden
- Schadensbehandlungsverfahren
- Inspektionsablauf
- Änderungen an Lagereinrichtungen
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Zertifikat als Nachweis der Befähigung ausgehändigt. Die DGUV einen Befähigungsnachweis vor der Beauftragung von Beschäftigten zum Prüfen von ortsfesten Regalanlagen.
Kursinformation
Min. Teilnehmerzahl:
individuelle Firmenkurse ab 5 Personen, weitere Varianten auf Anfrage
- Dauer der Ausbildung:
8 Stunden Form der Ausbildung:
Online
- Qualifikationsnachweis:
Zertifikat - Inhouse:
auf Anfrage möglich
Prüfung von Leitern und Tritten
Kursinhalte
Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte werden zu den Arbeitsmitteln gezählt und sind somit nach Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 einer wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person zu unterziehen, wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können.
Zum Sachkundenachweis gemäß Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit DGUV Information 208–016 und zur Erlangung der Befähigung zur Prüfung von Leitern und Tritten beinhaltet die Ausbildung folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Bauarten und ‑formen von Leitern und Tritten
- Sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern
- Prüfungsablauf
- Umgang mit schadhaften Leitern
- Reparatur von Leitern
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Zertifikat als Nachweis der Befähigung ausgehändigt. Die DGUV fordert einen Befähigungsnachweis vor der Beauftragung von Beschäftigten zum Prüfen von Leitern und Tritten.
Kursinformation
Min. Teilnehmerzahl:
individuelle Firmenkurse ab 5 Personen, weitere Varianten auf Anfrage
- Dauer der Ausbildung:
8 Stunden Form der Ausbildung:
Online
- Qualifikationsnachweis:
Zertifikat - Inhouse:
auf Anfrage möglich
Bediener von Hubarbeitsbühnen
Kursinhalte
Bediener von Hubarbeitsbühnen (Scherenbühnen, Gelenkbühnen…)
Aufgrund der von einer unsachgemäßen Bedienung ausgehenden Gefährdung darf nach DGUV Regel 100–500 der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von
Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Zur Befähigung Ihrer Beschäftigten zum sachgemäßen Umgang mit Hubarbeitsbühnen beinhaltet die theoretische Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 308–008 die folgenden
Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Bau und Ausrüstung von Hubarbeitsbühnen
- Verantwortung und Anforderungen des Bedieners
- Physikalische Funktionen sowie Besonderheiten der einzelnen Hubarbeitsbühnen,
wie zum Beispiel Scherenbühnen, Teleskopbühnen… - Aufstellung der Bühnen, Inbetriebnahme und Prüfungen
- Einsatz der Bühnen
- Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfungen wird ein entsprechender Fahrausweis ausgehändigt. Die DGUV fordert die Ausbildung als Befähigungsnachweis vor der Beauftragung von Beschäftigten zum selbstständigen Führen von Hubarbeitsbühnen im Betrieb. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen.
Ihre Anfrage
Kursinformation
- Max. Teilnehmerzahl:
8 Personen
- Dauer der Ausbildung:
Theorie 4h,
Praxis 3h - Form der Ausbildung:
Präsenz
Qualifikationsnachweis:
Bedienerschein für Hubarbeitsbühnen
- Inhouse:
auf Anfrage möglich