Ausbildungen, Trainings und individuelle Coachings

Wir bieten Schu­lun­gen und prax­is­na­he Train­ings, die Ihre Mitar­bei­t­en­den befähi­gen, sich­er und effizient zu arbeit­en – immer nach geset­zlichen Vor­gaben und aktuellen Standards.

Ausbildungen, Trainings & individuelle Coachings

Wir bieten zer­ti­fizierte Schu­lun­gen und prax­is­na­he Train­ings für Ihre Mitarbeiter.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer

Bediner Flurfahrzeuge Ausbildung Training coaching

Bedienung Flurförderzeugen

Kranausbildung Expert Management

Bediener von Kranen

Prüfung von Regalen

Prüfung von Regalen

Befähigte Person für die Prüfung von Regalen

Leitern und Tritten

Bediener von Hubarbeitsbühnen

Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer

Bediner Flurfahrzeuge Ausbildung Training coaching

Bedienung Flurförderzeugen

Kranausbildung Expert Management

Bediener von Kranen

Prüfung von Regalen

Prüfung von Regalen

Befähigte Person für die Prüfung von Regalen

Leitern und Tritten

Bediener von Hubarbeitsbühnen

Bediener von Hubarbeitsbühnen

Brandschutzhelfer

Kursinhalte

Sicher­heits­beauf­tragter

Auf der Grund­lage der Para­graphen 22 und 23 des Sozialge­set­zbuchs VII sowie konkretisiert in der DGUV Vorschrift 1 „Grund­sätze der Präven­tion“ müssen Sicher­heits­beauf­tragte in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt wer­den. Sie helfen dem Arbeit­ge­ber bei der Erfül­lung sein­er Auf­gaben im Arbeitss­chutz und wirken auf ein sicher­heits­gerecht­es Ver­hal­ten der Beschäftigten hin.

Diese Auf­gaben erfordern Ken­nt­nisse im Arbeitss­chutz sowie Hand­lungskom­pe­ten­zen. Zur Vor­bere­itung Ihrer Beschäftigten auf die Funk­tion als Sicher­heits­beauf­tragter bein­hal­tet die the­o­retis­che Aus­bil­dung gemäß DGUV Infor­ma­tion 211–042 fol­gende Themen:

  • Rolle der Sicher­heits­beauf­tragten in der Organisation
  • Inner- und außer­be­triebliche Part­ner im Arbeitsschutz
  • Gefährdun­gen und Belas­tun­gen am Arbeitsplatz
  • Maß­nah­men für Arbeitssicher­heit und Gesundheitsschutz
  • Sozial‑, Meth­o­d­en- und Fachkompetenz

Der kom­pak­te The­o­ri­eteil wird durch einen betrieb­sspez­i­fis­chen Prax­is­teil ergänzt, in dem das Gel­ernte zusam­men mit der betreuen­den Sifa vor Ort adap­tiert wird.

Die DGUV fordert die Aus­bil­dung als Befähi­gungsnach­weis vor der Bestel­lung von Beschäftigten zu Sicher­heits­beauf­tragten. Im Sinne der Fort­bil­dung emp­fiehlt die DGUV eine Auf­frischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fort­bil­dung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Aus­bil­dung als zielführend.

Kursinformation

  • Dauer der Aus­bil­dung:
    The­o­rie 8h, Prax­is 8h
  • Max. Teil­nehmerzahl:
    15 Per­so­n­en
  • Form der Ausbildung:
    Präsenz Inhouse, The­o­rie online möglich
  • Qual­i­fika­tion­snach­weis: Teilnahmebescheinigung

Brandschutzhelfer

Kursinhalte

Brand­schutzhelfer

Nach Arbeitss­chutzge­setz § 10 hat der Arbeit­ge­ber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit­en sowie der Zahl der Beschäftigten die Maß­nah­men zu tre­f­fen, die zur Brand­bekämp­fung und Evakuierung erforder­lich sind. Konkret hat er eine aus­re­ichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundi­ge Unter­weisung und prak­tis­che Übun­gen im Umgang mit Feuer­löschein­rich­tun­gen ver­traut zu machen und als Brand­schutzhelfer zu benennen. 

Zur Vor­bere­itung Ihrer Beschäftigten auf die Funk­tion als Brand­schutzhelfer bein­hal­tet die the­o­retis­che Aus­bil­dung gemäß DGUV Infor­ma­tion 205–023 fol­gende Themen:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion
  • Funk­tion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Ver­hal­ten im Brandfall

Diese wer­den durch den Prax­is­teil ergänzt, in dem Funk­tion und Hand­habung von Feuer­löschein­rich­tun­gen, ins­beson­dere Hand­feuer­lösch­ern, sowie Löschtak­tik am Brand­sim­u­la­tor ver­mit­telt werden.

Die DGUV fordert die Aus­bil­dung als Befähi­gungsnach­weis vor der Bestel­lung von Beschäftigten zu Brand­schutzhelfern. Aktive Mit­glieder frei­williger Feuer­wehren kön­nen auf die Aus­bil­dung verzicht­en, wenn sie ihre regelmäßi­gen Aus- und Weit­er­bil­dun­gen nach­weisen. Im Sinne der Fort­bil­dung emp­fiehlt die DGUV, die Aus­bil­dung für bere­its bestellte Brand­schutzhelfer im Abstand von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Kursinformation

  • Max. Teil­nehmerzahl:
    15 Per­so­n­en
  • Dauer der Ausbildung:
    The­o­rie 3h, Prax­is 1h
  • Form der Ausbildung:
    Präsenz oder Hybrid
  • Qual­i­fika­tion­snach­weis: Teilnahmebescheinigung

Bediener von Flurförderzeugen 

Kursinhalte

Bedi­ener von Flurförderzeugen

Auf­grund der von ein­er unsachgemäßen Bedi­enung aus­ge­hen­den Gefährdung darf nach DGUV Vorschrift 68 der Unternehmer mit dem selb­ständi­gen Steuern von Flur­förderzeu­gen mit Fahrersitz oder Fahrer­stand Per­so­n­en nur beauf­tra­gen, die für diese Tätigkeit aus­ge­bildet sind ihre Befähi­gung nachgewiesen haben.

Zur Befähi­gung Ihrer Beschäftigten zum sachgemäßen Umgang mit Flur­förderzeu­gen mit Fahrersitz oder Fahrer­stand bein­hal­tet die the­o­retis­che Aus­bil­dung der Stufe 1 – all­ge­meine Qual­i­fizierung –gemäß DGUV Grund­satz 308–001 fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Sicher­heits­bes­tim­mungen, z. B. Unfal­lver­hü­tungsvorschriften, Betriebsanleitungen
  • Auf­bau und Funk­tion von Flur­förderzeu­gen und Anbaugeräten
  • Gerätetech­nik, z. B. Antrieb­sarten, Stand­sicher­heit, Betrieb all­ge­mein
  • Regelmäßige Prü­fung,Umgang mit Last, Verkehrsregelung/Verkehrswege

Im prak­tis­chen Teil erfol­gt eine umfassende Unter­weisung im sicheren Führen eines Flurförderzeugs.

Die Aus­bil­dung schließt mit ein­er the­o­retis­chen und ein­er prak­tis­chen Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Flur­förderzeu­gen mit Fahrersitz oder Fahrer­stand als Nach­weis der Befähi­gung aus­ge­händigt. Die DGUV fordert die Aus­bil­dung als Befähi­gungsnach­weis vor der Beauf­tra­gung von Beschäftigten zum selb­st­ständi­gen Führen von Flur­förderzeu­gen mit Fahrersitz oder Fahrer­stand im Betrieb. Die Beauf­tra­gung muss schriftlich erfolgen.

Kursinformation

  • Dauer der Ausbildung:
    Indi­vidu­ell nach Aus­bil­dungs­stand & Anforderungen 
  • Max. Teil­nehmerzahl:
    4 Per­so­n­en
  • Form der Ausbildung:
    Präsenz
  • Qual­i­fika­tion­snach­weis:
    Führerschein Flur­förderzeug
  • Inhouse:
     
    auf Anfrage

Kursinhalte

Bedi­ener von Kranen

Auf­grund der von ein­er unsachgemäßen Bedi­enung aus­ge­hen­den Gefährdung darf nach DGUV Vorschrift 52 der Unternehmer mit dem selb­st­ständi­gen Führen eines Kranes nur Ver­sicherte beschäfti­gen, die im Führen des Kranes unter­wiesen sind und ihre Befähi­gung hierzu nachgewiesen haben.

Zur Befähi­gung Ihrer Beschäftigten zum sachgemäßen Umgang mit Kra­nen bein­hal­tet die the­o­retis­che Aus­bil­dung gemäß DGUV Grund­satz 309–003 fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen 
  • Kran­tech­nik, Kran­be­trieb
  • Las­tauf­nah­meein­rich­tun­gen und Anschla­gen von Lasten
  • Wartungsar­beit­en, Arbeitssicher­heit
  • Per­sön­liche Schutzausrüstung
  • Ein­weisung, Handze­ichen und Anschlagmittel
  • Tägliche Krankon­trolle

Im prak­tis­chen Teil erfol­gt eine umfassende Unter­weisung im sicheren Führen eines Kranes.

Die Aus­bil­dung schließt mit ein­er the­o­retis­chen und ein­er prak­tis­chen Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Kra­nen als Nach­weis der Befähi­gung aus­ge­händigt. Die DGUV fordert die Aus­bil­dung als Befähi­gungsnach­weis vor der Beauf­tra­gung von Beschäftigten zum selb­st­ständi­gen Führen von Kra­nen im Betrieb. Die Beauf­tra­gung muss schriftlich erfolgen.

Kursinformation

  • Min. Teil­nehmerzahl:
    4 Personen

  • Dauer der Ausbildung: 
    Indi­vidu­ell nach Aus­bil­dungs­stand & Anforderungen 
  • Form der Ausbildung: 
    Präsenz Inhouse
  • Qual­i­fika­tion­snach­weis:
    Führerschein Flur­förderzeug
  • Inhouse:
    nur Inhouse möglich

Kursinhalte

Befähigte Per­son für die Prü­fung von Regalen

Orts­feste Regalan­la­gen wer­den zu den Arbeitsmit­teln gezählt und sind somit nach Betrieb­ssicher­heitsverord­nung § 3 und § 14 ein­er wiederkehren­den Prü­fung durch eine befähigte Per­son zu unterziehen, wenn sie Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen unter­liegen, die zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen können.

Zum Sachkun­de­nach­weis gemäß DIN 15635 und Betrieb­ssicher­heitsverord­nung in Verbindung mit DGUV Regel 108–007 und zur Erlan­gung der Befähi­gung zur Prü­fung von Regal­sys­te­men bein­hal­tet die Aus­bil­dung fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bau und Aus­rüs­tung von Regalanlagen
  • Anforderun­gen an den Betrieb
  • Nutzungssicher­heit
  • Regeln zur Bew­er­tung von Schäden
  • Schadens­be­hand­lungsver­fahren
  • Inspek­tion­s­ablauf
  • Änderun­gen an Lagereinrichtungen

Die Aus­bil­dung schließt mit ein­er Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fung wird ein Zer­ti­fikat als Nach­weis der Befähi­gung aus­ge­händigt. Die DGUV einen Befähi­gungsnach­weis vor der Beauf­tra­gung von Beschäftigten zum Prüfen von orts­festen Regalanlagen.

Kursinformation

  • Min. Teil­nehmerzahl:
    indi­vidu­elle Fir­menkurse ab 5 Per­so­n­en, weit­ere Vari­anten auf Anfrage

  • Dauer der Ausbildung: 
    8 Stunden
  • Form der Ausbildung: 
    Online

  • Qual­i­fika­tion­snach­weis:
    Zer­ti­fikat
  • Inhouse:
    auf Anfrage möglich

Kursinhalte

Befähigte Per­son für die Prü­fung von Leit­ern und Tritten

Leit­ern und Tritte wer­den zu den Arbeitsmit­teln gezählt und sind somit nach Betrieb­ssicher­heitsverord­nung § 3 und § 14 ein­er wiederkehren­den Prü­fung durch eine befähigte Per­son zu unterziehen, wenn sie Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen unter­liegen, die zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen können.

Zum Sachkun­de­nach­weis gemäß Betrieb­ssicher­heitsverord­nung in Verbindung mit DGUV Infor­ma­tion 208–016 und zur Erlan­gung der Befähi­gung zur Prü­fung von Leit­ern und Trit­ten bein­hal­tet die Aus­bil­dung fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bauar­ten und ‑for­men von Leit­ern und Tritten
  • Sicher­heits­gerechter Umgang mit Leitern
  • Prü­fungsablauf
  • Umgang mit schad­haften Leitern
  • Reparatur von Leitern

Die Aus­bil­dung schließt mit ein­er Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fung wird ein Zer­ti­fikat als Nach­weis der Befähi­gung aus­ge­händigt. Die DGUV fordert einen Befähi­gungsnach­weis vor der Beauf­tra­gung von Beschäftigten zum Prüfen von Leit­ern und Tritten.

Kursinformation

  • Min. Teil­nehmerzahl:
    indi­vidu­elle Fir­menkurse ab 5 Per­so­n­en, weit­ere Vari­anten auf Anfrage

  • Dauer der Ausbildung: 
    8 Stunden
  • Form der Ausbildung: 
    Online

  • Qual­i­fika­tion­snach­weis:
    Zer­ti­fikat
  • Inhouse:
    auf Anfrage möglich

Bediener von Hubarbeitsbühnen

Kursinhalte

Bedi­ener von Hubar­beits­büh­nen (Scheren­büh­nen, Gelenkbühnen…)

Auf­grund der von ein­er unsachgemäßen Bedi­enung aus­ge­hen­den Gefährdung darf nach DGUV Regel 100–500 der Unternehmer mit dem selb­st­ständi­gen Bedi­enen von
Hubar­beits­büh­nen Per­so­n­en nur beauf­tra­gen, die in der Bedi­enung der Hubar­beits­bühne unter­wiesen sind und ihre Befähi­gung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Zur Befähi­gung Ihrer Beschäftigten zum sachgemäßen Umgang mit Hubar­beits­büh­nen bein­hal­tet die the­o­retis­che Aus­bil­dung gemäß DGUV Grund­satz 308–008 die folgenden

The­men:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bau und Aus­rüs­tung von Hubarbeitsbühnen
  • Ver­ant­wor­tung und Anforderun­gen des Bedieners
  • Physikalis­che Funk­tio­nen sowie Beson­der­heit­en der einzel­nen Hubarbeitsbühnen,
    wie zum Beispiel Scheren­büh­nen, Teleskopbühnen…
  • Auf­stel­lung der Büh­nen, Inbe­trieb­nahme und Prüfungen
  • Ein­satz der Bühnen
  • Umgang mit per­sön­lich­er Schutzausrüstung

Die Aus­bil­dung schließt mit ein­er the­o­retis­chen und prak­tis­chen Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein entsprechen­der Fahrausweis aus­ge­händigt. Die DGUV fordert die Aus­bil­dung als Befähi­gungsnach­weis vor der Beauf­tra­gung von Beschäftigten zum selb­st­ständi­gen Führen von Hubar­beits­büh­nen im Betrieb. Die Beauf­tra­gung muss schriftlich erfolgen.

Kursinformation

  • Max. Teil­nehmerzahl:
    8 Per­so­n­en
  • Dauer der Ausbildung: 
    The­o­rie 4h,
    Prax­is 3h
  • Form der Ausbildung: 
    Präsenz
  • Qual­i­fika­tion­snach­weis:

    Bedi­ener­schein für Hubarbeitsbühnen

  • Inhouse:
    auf Anfrage möglich