Überblick — Gefährdungsbeurteilung Beratung
Die Expert hat sich auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Beratungsleistungen in diesem Bereich spezialisiert. Systematisch ermitteln wir Gefährdungen und Belastungen im Betrieb im Rahmen einer Gefährdungsanalyse. Wir legen Arbeitsschutzmaßnahmen fest und unterstützen Sie in der Umsetzung, um im Anschluss auf Wirksamkeit zu prüfen und den Prozess fortzuschreiben. Die Expert bietet ihren Kunden eine umfassende und professionelle Unterstützung bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung.
Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Experten mit fundierten Kenntnissen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die auf ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind.
Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, die Effizienz und Produktivität unserer Kunden zu steigern und gleichzeitig ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Wir helfen unseren Kunden, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet.
Unsere Dienstleistungen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Risikobewertungen und ‑analysen
- Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Risikominimierung
- Training und Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (s.O.)
- Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmenplänen
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
Spezialgebiete
Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen in verschiedenen Bereichen:
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung (ArbStättV), beispielsweise im Falle beengte Platzverhältnisse, zu schmale Verkehrswege oder Absturzstellen
- Gefährdungsbeurteilung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), beispielsweise bei sicherheitstechnischen Mängeln an Maschinen und Anlagen
- Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- die Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz, beim Umgang mit entzündlichen Substanzen
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (ArbSchG)
- Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz
Dokumentationspflicht
Mit uns erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflicht als Arbeitgeber! Diese haben eine Dokumentationspflicht und müssen Unterlagen bereithalten, in denen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die daraus abgeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis der Wirksamkeitsüberprüfung der Maßnahmen festgehalten werden. Dabei ist es dem Arbeitgeber freigestellt, die Dokumentation in Papierform oder digitaler Form durchzuführen.
Die sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung
- Vorbereitung und Planung
- Rahmen und Ziele festlegen
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auswählen
- Zuständigkeiten und Ressourcen definieren
- Ermittlung der Gefährdungen
- Arbeitsplatzbegehungen
- Mitarbeiterbefragungen
- Analyse von Unfall- und Gesundheitsdaten
- Beurteilung der Gefährdungen
- Risiken bewerten: Wahrscheinlichkeit und Schwere
- Priorisierung der Gefährdungen
- Festlegung von Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Risikominderung entwickeln
- Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
- Durchführung der Maßnahmen
- Ressourcen bereitstellen
- Mitarbeiter schulen
- Maßnahmen umsetzen
- Überprüfung der Wirksamkeit
- Erneute Begehungen und Befragungen
- Analyse von Unfall- und Gesundheitsdaten
- Dokumentation und Aktualisierung
- Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
“Ein sicherer Arbeitsplatz ist kein Zufall, sondern das Ergebnis systematischer Gefährdungsbeurteilungen und konsequenter Maßnahmen.”
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