Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen — Unsere Leistungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist heute mehr als nur die Beachtung unzähliger Gesetze, Verordnungen, Regeln und Grundsätze; sie werden in zunehmendem Maße zum Vorteil im Wettbewerb um Arbeitskräfte. Sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen spielen bei der Auswahl des Arbeitgebers eine immer größere Rolle. Die Einhaltung und Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz obliegt per Gesetz dem Arbeitgeber, aber er kann sich dazu Unterstützung holen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was wir dabei für Sie tun können.
Das Bedeutet Arbeitsschutz
Der Arbeitssicherheit- und Gesundheitschutz hat zum Ziel, die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Laut §1 des Arbeitsschutzgesetzes geht es darum, Arbeitsunfälle zu verhindern und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren. Zudem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten.
Pflichten des Arbeitgebers
Das Arbeitsschutzgesetz wird im weiteren Verlauf konkreter und verpflichtet Arbeitgeber zu verschiedenen Maßnahmen:
- Organisation und Bereitstellung der notwendigen Mittel für den Arbeitsschutz.
- Ergreifen, Überprüfung und Anpassung der Schutzmaßnahmen an veränderte Gegebenheiten.
- Gefährdungsbeurteilung, um notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen zu ermitteln.
- Sicherstellen, dass Beschäftigte die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen kennen und einhalten.
- Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung entsprechend der Betriebsgröße und Tätigkeit.
- Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen für Beschäftigte.
- Unterweisung der Beschäftigten in Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Arbeitszeit.
Ergänzende Rechtsvorschriften im Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz
Neben dem Arbeitsschutzgesetz gibt es weitere Gesetze, die spezielle Schutzaspekte wie Arbeitszeiten, Mutterschutz, Jugendschutz und den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Auch Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln und DGUV-Richtlinien sind für den Arbeitsschutz relevant. Diese Vielzahl an Vorschriften kann komplex wirken und erweckt oft den Eindruck, dass Arbeitgeber allein mit diesem Thema konfrontiert sind.
Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Dem ist jedoch nicht so: Laut Arbeitssicherheitsgesetz sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen. Diese unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Damit gilt: Jede Firma – unabhängig von ihrer Größe – muss diese Fachkräfte im Arbeitsschutz einsetzen.
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