Das Arbeitss­chutzge­setz fordert den Unternehmer auf, die Arbeits­be­din­gun­gen zu beurteilen sowie Gefährdun­gen zu bewerten.

Gefährdungsbeurteilung (GBU) — ein Muss in jedem Unternehmen!

Die Expert unter­stützt durch Beratung, Erstel­lung, Betreu­ung und Schulung

Das Arbeitss­chutzge­setz fordert den Unternehmer auf, die Arbeits­be­din­gun­gen zu beurteilen sowie Gefährdun­gen zu bewerten.

Gefährdungs- beurteilung (GBU) — ein Muss in jedem Unternehmen!

Die Expert unter­stützt durch Beratung, Erstel­lung, Betreu­ung und Schulung

Gefährdungsbeurteilung (GBU): Sicherheit am Arbeitsplatz

Erfüllen Sie geset­zliche Pflicht­en nach Arb­StättV und Arb­SchG? Iden­ti­fizieren und bew­erten Sie Risiken wie Maschi­nenge­fahren, Chemikalien und psy­chis­che Belas­tun­gen. Entwick­eln Sie Schutz­maß­nah­men zur Unfal­lver­mei­dung und Gesund­heitssicherung. sich­ern Sie sich pro­fes­sionelle Unterstützung!

Unsere Leistungen

 •  Erstel­lung Doku­men­ta­tion  •   Prü­fung und Beurteilung/Bewertung  •  Aktu­al­isierung und Verbesserung •
•  Begleitung in der Umset­zung  •  Schu­lung und Beratung •

Schulungen & Training
Train­ing & Schulungen

Training & Schulungen

Prax­is­na­he Schu­lun­gen zu rechtlichen Grund­la­gen und prak­tis­chen Meth­o­d­en der Gefährdungs­beurteilung
Erstellen von GBUs

Erstellen von GBUs

Pro­fes­sionelle Erstel­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen nach Ihren betrieblichen Anforderungen.

Beratungsleis­tun­gen

Beratungsleistungen

Indi­vidu­elle Unter­stützung bei der Umset­zung von Schutz­maß­nah­men und der kon­tinuier­lichen Verbesserung Ihrer Arbeitsplatzsicherheit.

Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung (GBU)

In Deutsch­land sind Gefährdungs­beurteilun­gen geset­zlich vorgeschrieben (§ 3 Arb­StättV). Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten am Arbeit­splatz und in der Arbeit­sumge­bung zu gewährleisten.

Ansatz und Durchführung

Gefährdungs­beurteilun­gen dienen der Iden­ti­fizierung und Bew­er­tung von poten­ziellen Gefahren und Risiken. Dazu zählen physis­che und psy­chis­che Belas­tun­gen sowie spez­i­fis­che Gefahren wie der Aus­tritt von Gasen und Dämpfen. Auf Basis dieser Bew­er­tun­gen wer­den geeignete Schutz­maß­nah­men entwickelt.

Gesetzliche Grundlagen

Bei der Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen müssen ver­schiedene Geset­ze und Vorschriften beachtet werden:

Verord­nung über Arbeitsstät­ten (Arbeitsstät­ten­verord­nung — Arb­StättV) — §3 Gefährdungs­beurteilung: Der Arbeit­ge­ber muss prüfen, ob Beschäftigte bei der Ein­rich­tung und dem Betrieb von Arbeitsstät­ten Gefährdun­gen aus­ge­set­zt sind oder sein kön­nten. Bei ein­er Gefährdungs­beurteilung sind physis­che und psy­chis­che Belas­tun­gen sowie Belas­tun­gen der Augen oder Gefährdun­gen des Sehver­mö­gens der Beschäftigten zu berück­sichti­gen. Der Arbeit­ge­ber hat Maß­nah­men zum Schutz der Beschäftigten festzule­gen und die Gefährdungs­beurteilung vor Auf­nahme der Tätigkeit­en zu dokumentieren.

Das Arbeitss­chutzge­setz ist die grundle­gende Rechts­grund­lage für den Arbeitss­chutz in Deutsch­land. Es schreibt vor, dass Arbeit­ge­ber eine Gefährdungs­beurteilung durch­führen müssen, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung regelt den Umgang mit Arbeitsmit­teln und Anla­gen sowie die Durch­führung von Prü­fun­gen und Kon­trollen. Sie enthält auch Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefahrstof­fverord­nung regelt den Umgang mit gefährlichen Stof­fen am Arbeit­splatz. Sie schreibt vor, dass eine Gefährdungs­beurteilung durchge­führt wer­den muss, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen.

Das Arbeitssicher­heits­ge­setz regelt die Bestel­lung von Fachkräften für Arbeitssicher­heit und Betrieb­särzten. Diese haben eine wichtige Funk­tion bei der Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die Tech­nis­chen Regeln für Arbeitsstät­ten enthal­ten konkrete Anforderun­gen an Arbeitsstät­ten und Arbeit­splätze. Sie geben Hin­weise zur Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen.

Ver­ankerung im Recht — rechtliche Grundlagen

Das Arbeitss­chutzge­setz verpflichtet alle Arbeit­ge­ber und Arbeit­ge­berin­nen regelmäßig eine Gefährdungs­beurteilung vorzunehmen und als kon­tinuier­lichen Verbesserung­sprozess weit­erzuführen. Die “Grund­sätze der Präven­tion” sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100–001 detail­liert­er beschrieben.

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen richtig beurteilen

Gefährdungen beurteilen — heißt erkennen und einschätzen

Gefährdun­gen und Belas­tun­gen, die die Gesund­heit in Mitlei­den­schaft ziehen, kön­nen im beru­flichen All­t­ag entste­hen. Das Zielt ist die damit ein­herge­hen­den Risiken zu min­imieren oder diese voll­ständig zu beseit­i­gen. Arbeit­splätze und Arbeit­sumge­bung sollen möglichst gesund­heits­förder­lich gestal­tet sein. Dazu müssen Gefährdun­gen und Belas­tun­gen erkan­nt und geschätzt wer­den können.

Gefährdungsbeurteilung Planen

Sicherheit und Gesundheit ist planbar und kann gemanagt werden

Die Gefährdungs­beurteilung ist ein wichtiges Instru­ment für die Führung und Pla­nung von betrieblichen Abläufen. Durch geeignete Maß­nah­men kön­nen Störun­gen im Betrieb­sablauf, Unfälle und gesund­heitliche Beein­träch­ti­gun­gen ver­mieden wer­den. Dies kann auch dazu beitra­gen, Aus­fal­lzeit­en beim Per­son­al zu min­imieren. Zu den Maß­nah­men zählen beispiel­sweise Regelun­gen zur Reini­gung und Desin­fek­tion, arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge für Beschäftigte sowie Prüf­fris­ten für Arbeitsmit­tel und Betrieb­san­weisun­gen. Gesunde und sichere Arbeits­be­din­gun­gen kön­nen zudem die Moti­va­tion und Leis­tungs­fähigkeit verbessern und zur Qual­itätssicherung beitragen.

Gefährdungsbeurteilung Dokumentationspflicht

Besteht eine Dokumentationspflicht für Gefährdungsbeurteilungen?

Die Gefährdungs­beurteilung ist ein wichtiges Instru­ment für die Führung und Pla­nung von betrieblichen Abläufen. Durch geeignete Maß­nah­men kön­nen Störun­gen im Betrieb­sablauf, Unfälle und gesund­heitliche Beein­träch­ti­gun­gen ver­mieden wer­den. Dies kann auch dazu beitra­gen, Aus­fal­lzeit­en beim Per­son­al zu min­imieren. Zu den Maß­nah­men zählen beispiel­sweise Regelun­gen zur Reini­gung und Desin­fek­tion, arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge für Beschäftigte sowie Prüf­fris­ten für Arbeitsmit­tel und Betrieb­san­weisun­gen. Gesunde und sichere Arbeits­be­din­gun­gen kön­nen zudem die Moti­va­tion und Leis­tungs­fähigkeit verbessern und zur Qual­itätssicherung beitragen.

Gefährdungsbeurteilung, reicht es diese 1x zu erstellen?

Reicht es, eine Gefährdungsbeurteilung einmal zu erstellen?

Es ist wichtig, dass die Schutz­maß­nah­men (arbeitsmedi­zinisch und arbeitssicher­heit­stech­nisch) kon­tinuier­lich über­prüft wer­den. Ein­mal im Jahr muss die Gefährdungs­beurteilung wieder­holt wer­den. Auch wenn sich Gegeben­heit­en in deinem Unternehmen ändern, ist dies notwendig. Dazu zählen die fol­gen­den Fälle:

  • wenn es Änderun­gen in den Arbeitsver­fahren oder ‑prozessen gibt
  • wenn neue Arbeitswerkzeuge oder Stoffe ver­wen­det werden,
  • für den Fall, dass Vorschriften oder Geset­ze geän­dert werden,
  • Wenn es einen Arbeit­sun­fall gegeben hat bzw. eine Beruf­skrankheit auftritt
  • bei arbeit­splatzbe­d­ingten Beein­träch­ti­gun­gen, die zu lan­gen Fehlzeit­en führen
Gefährdungsbeurteilung Sieben Schritte zur

Sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung

  1. Fes­tle­gen von Arbeits­bere­ich und Tätigkeiten
  2. Ermit­teln von Gefährdungen
  3. Beurteilung von Gefährdungen
  4. Fes­tle­gen von Maßnahmen
  5. Durch­führung von Maßnahmen
  6. Prü­fung auf Wirksamkeit
  7. Gefährdungs­beurteilung Schreiben oder Fortführen
  8. Doku­men­tieren
  9. Überwachen und Aktualisieren

FAQ — Rund ums Thema

Eine Gefährdungs­beurteilung ist die sys­tem­a­tis­che Ermit­tlung und Bew­er­tung der für die Beschäftigten mit
ihrer Arbeit ver­bun­de­nen Gefährdung mit dem Ziel, erforder­liche Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes festzule­gen.
Sie ist das zen­trale Instru­ment für ziel­gerichtete betriebliche Präven­tion­s­maß­nah­men im Bere­ich des
Arbeitss­chutzes auf Grund­lage der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Das fordert das Arbeitss­chutzge­setz § 5 Absatz 1 Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen: Der Arbeit­ge­ber hat
durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ver­bun­de­nen Gefährdung zu ermit­teln, welche
Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes erforder­lich sind. Konkretisiert wird diese Forderung u.a. in:

  • Arbeitsstät­ten­verord­nung und den Tech­nis­chen Regeln für Arbeitsstätten
  • Betrieb­ssicher­heitsverord­nung und den Tech­nis­chen Regeln für Betriebssicherheit
  • Gefahrstof­fverord­nung und den Tech­nis­chen Regeln für Gefahrstoffe
  • Mut­ter­schutzge­setz

Welchen Gefährdun­gen kön­nen meine Beschäftigten aus­ge­set­zt sein? Diese resul­tieren vor allem aus:

  • der Gestaltung/ Errich­tung der Arbeitsstätte/ des Arbeitsplatzes
  • physikalischen/ chemischen/ biol­o­gis­chen Einwirkungen
  • der Auswahl und dem Ein­satz von Arbeitsmitteln
  • der Gestal­tung von Arbeitsver­fahren, ‑abläufen und der Arbeitszeit
  • unzure­ichen­der Qualifikation/ Unter­weisung der Beschäftigten
  • psy­chis­chen Belas­tun­gen bei der Arbeit

Ja. Seit der Änderung des Arbeitss­chutzge­set­zes 2013 ist jed­er Arbeit­ge­ber verpflichtet, die psy­chis­chen
Belas­tun­gen hin­sichtlich der möglichen Gefährdun­gen für die Beschäftigten zu beurteilen.
Als psy­chis­che Belas­tung wer­den alle äußeren Ein­flüsse beze­ich­net, die sich sowohl pos­i­tiv als auch neg­a­tiv auf
die men­schliche Psy­che auswirken und das Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Ver­hal­ten ein­er Per­son
bee­in­flussen. Neg­a­tive Ein­flüsse gilt es zu ver­mei­den, pos­i­tive zu fördern. Allerd­ings sind die
Belas­tungs­fak­toren vielfältig und jed­er Men­sch reagiert unter­schiedlich darauf. Den­noch lassen sich psy­chis­che
Belas­tun­gen gestal­ten und kön­nen so zu einem wichti­gen Instru­ment für Sicher­heit und Gesund­heit bei der
Arbeit wer­den.

Bevor ich mit neuen Prozessen, Ver­fahren, Arbeitsmit­teln oder Arbeitsstof­fen beginne, ist eine Erstbeurteilung
erforder­lich. Auch vor der Anschaf­fung von Arbeitsmit­teln und Arbeitsstof­fen. Außer­dem nach Änderun­gen der
Gegeben­heit­en, z. B.:
  • Änderung von Arbeitsver­fahren, Arbeitsmit­teln, Arbeitsorganisation
  • Fremd­firmenein­satz
  • Arbeit­sun­fälle, Störfälle
  • Änderung der geset­zlichen Vorgaben

Damit nicht genug. Die Gefährdungs­beurteilung ist regelmäßig, sprich jährlich auf Aktu­al­ität zu prüfen.

For­mvorschriften existieren nicht, inhaltliche Vor­gaben schon. Fol­gende Aspek­te müssen erkennbar sein:

  • Gültigkeits­bere­ich
  • Gefährdun­gen
  • Risikoein­schätzung
  • Schutz­maß­nah­men
  • Hand­lungs­be­darfe mit Ter­min und Verantwortlichkeit
  • Wirk­samkeit­skon­trolle mit Ter­min und Verantwortlichkeit

Fordern Sie ein­fach ein Ange­bot von uns an oder vere­in­baren Sie einen unverbindlichen Beratung­ster­min.

Kursangebot Gefährdungsbeurteilung

Erfahren Sie, wie Sie Gefahren und Risiken am Arbeit­splatz iden­ti­fizieren und bew­erten kön­nen. Unsere prax­isori­en­tierten Kurse bieten Ihnen das nötige Wis­sen und die Fähigkeit­en, um Gefährdungs­beurteilun­gen effek­tiv durchzuführen. Erfahren Sie mehr über rechtliche Grund­la­gen, Meth­o­d­en, und Ver­fahren, und entwick­eln Sie maßgeschnei­derte Schutz­maß­nah­men für Ihr Unternehmen.

Format

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kursdauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Inhalte:

  • Rechtliche Grund­la­gen und Vorschriften
  • Meth­o­d­en und Ver­fahren zur Gefährdungsbeurteilung
  • Risikobe­w­er­tung und Priorisierung
  • Doku­men­ta­tion und Kom­mu­nika­tion von Ergebnissen

Erweit­ern Sie Ihre Ken­nt­nisse im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz. Nehmen Sie an unseren Kursen teil und sor­gen Sie für ein sicheres Arbeit­sum­feld in Ihrem Unternehmen.

Gefährdungsbeurteilung (GBU) Beratung, Schulung, Kurse

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) & Beratungsleistungen

Gefährdungsbeurteilung (GBU) Beratung, Schulung, Kurse

Spezial­isiert auf die Erstel­lung von Gefährdungs­beurteilun­gen, bieten wir sys­tem­a­tis­che Gefährdungs­analy­sen und maßgeschnei­derte Arbeitss­chutz­maß­nah­men. Unser erfahrenes Team entwick­elt indi­vidu­elle Lösun­gen, um die Sicher­heit und Pro­duk­tiv­ität Ihres Unternehmens zu erhöhen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstel­lung von Risikobe­w­er­tun­gen und ‑analy­sen
  • Entwick­lung von Maß­nah­men­plä­nen zur Risikominimierung
  • Unter­stützung bei der Umset­zung und Über­prü­fung der Maßnahmen
psychische Belastungsstörungen

Di, 21. Novem­ber 2023|

Psy­chis­che Belas­tungsstörun­gen “Arbeit­saus­fall durch psy­chis­che Erkrankun­gen steigt auf neuen Höch­st­stand”   Diese Mel­dung veröf­fentlichte das aerzteblatt.de am 23.02.2023. Die DAK Gesund­heit hat­te vor­ab in ihrem Psy­chore­port mit­geteilt, dass 2022 …

Mitmachen — Radon messen

Di, 21. Novem­ber 2023|

Mit­machen — Radon messen Studie zu guter Luft am Arbeit­splatzMit­machen und RADON messen! Ergonomis­che Büromö­bel, Betrieb­ss­port, fam­i­lien­gerechte Arbeit­szeit­en – es gibt viele Möglichkeit­en, sich im Wet­tbe­werb um Fachkräfte als attraktive …