Cannabis am Arbeitsplatz: Zwischen Legalisierung und Arbeitssicherheit - Expert Management
Recht und Arbeitssicherheit im Betrieb
Arbeitss­chutz & Recht

Cannabis am Arbeitsplatz: Zwischen Legalisierung und Arbeitssicherheit

Veröf­fentlicht im Blog Lesedauer: ca. 4 Minuten Arbeit­srecht & CanG
Die Teil-Legal­isierung von Cannabis im April 2024 hat in vie­len Per­son­al­abteilun­gen und bei Sicher­heits­fachkräften für erhe­bliche Verun­sicherung gesorgt. Darf ich meinen Mitar­beit­ern jet­zt den Kon­sum nicht mehr ver­bi­eten? Was gilt bei sicher­heit­skri­tis­chen Tätigkeit­en? Und wie gehe ich als Arbeit­ge­ber vor, wenn ich eine Beein­träch­ti­gung ver­mute? Dieser Artikel klärt die wichtig­sten Fra­gen und zeigt, worauf es im betrieblichen All­t­ag wirk­lich ankommt. 

Grundlagen der Suchtprävention im Betrieb

Cannabis ist nur ein Teil­bere­ich betrieblich­er Gefährdun­gen durch Rauschmit­tel. Einen umfassenden Überblick über die Pflicht­en von Arbeit­ge­bern bei Alko­hol und Medika­menten (z. B. auf Baustellen) find­en Sie in unserem Überblicksartikel:

Was die Legalisierung für den Arbeitsplatz bedeutet – und was nicht

Das Cannabis­ge­setz (CanG) regelt den pri­vat­en Kon­sum und Besitz für Erwach­sene. Es gibt Arbeit­ge­bern jedoch aus­drück­lich nicht die Pflicht auf, Kon­sum zu tolerieren, der die Arbeitssicher­heit oder betriebliche Abläufe gefährdet. Im Gegen­teil: Die Schutzpflicht­en des Arbeit­ge­bers nach § 3 Arb­SchG und die Für­sorgepflicht nach § 618 BGB bleiben voll­ständig bestehen.

Konkret bedeutet das: Ein berauschter Zus­tand am Arbeit­splatz ist weit­er­hin nicht zu dulden – unab­hängig davon, ob die Ursache Alko­hol, Cannabis oder ein anderes Mit­tel ist. Der entschei­dende Maßstab ist die Arbeits­fähigkeit und Sicher­heit, nicht die Herkun­ft der Beeinträchtigung.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Arbeit­ge­ber haben mehrere wirk­same Handlungsoptionen:

Kon­sumver­bot auf dem Betriebsgelände
Ein generelles Ver­bot des Cannabiskon­sums auf dem Betrieb­s­gelände und während der Arbeit­szeit kann durch Betrieb­svere­in­barung oder ein­seit­ige Weisung des Arbeit­ge­bers rechtssich­er durchge­set­zt wer­den. Dieses Ver­bot gilt auch in Pausen und bei Außen­ter­mi­nen, wenn eine Beein­träch­ti­gung der Arbeits­fähigkeit zu erwarten ist.
Für­sorgepflicht und Eingriffsrecht
Zeigt ein Mitar­beit­er Anze­ichen ein­er Beein­träch­ti­gung, ist der Arbeit­ge­ber nicht nur berechtigt, son­dern verpflichtet einzuschre­it­en. Das gilt ins­beson­dere bei sicher­heit­skri­tis­chen Tätigkeit­en wie dem Bedi­enen von Maschi­nen, dem Fahren von Fahrzeu­gen oder Arbeit­en auf Gerüsten.
Gefährdungs­beurteilung als Pflichtinstrument
Nach § 5 Arb­SchG muss die Gefährdungs­beurteilung auch psy­chis­che und sucht­be­zo­gene Risiken umfassen. Cannabis sollte hier expliz­it als möglich­er Ein­flussfak­tor berück­sichtigt werden.

Wie Sie Führungskräfte richtig vorbereiten

Der Schlüs­sel liegt nicht im Ver­bot allein, son­dern in der richti­gen Unter­weisungsstrate­gie. Führungskräfte müssen in die Lage ver­set­zt wer­den, Beein­träch­ti­gun­gen wert­frei, sach­lich und kon­se­quent anzus­prechen – ohne vor­wurfsvolle Schuldzuweisun­gen, aber mit klar­er Botschaft. Bewährt hat sich ein dreistu­figes Vorgehen:

  • Beobach­tung doku­men­tieren: konkrete, sach­liche Schilderung der wahrgenomme­nen Auffälligkeiten
  • Vier-Augen-Gespräch führen: ver­traulich, respek­tvoll, mit Fokus auf die Sicherheit
  • Kon­se­quen­zen klar kom­mu­nizieren: bei Bestä­ti­gung der Beein­träch­ti­gung Abzug von der Tätigkeit und ggf. Ein­leitung weit­er­führen­der Schritte

Aktuelle Betriebsvereinbarungen überprüfen

Viele beste­hende Betrieb­svere­in­barun­gen zu Sucht­präven­tion und Dro­genkon­sum beziehen sich noch auss­chließlich auf Alko­hol oder ille­gale Sub­stanzen. Diese müssen nun drin­gend über­ar­beit­et wer­den, um Cannabis als eigen­ständi­gen Tatbe­stand aufzunehmen. Dabei emp­fiehlt es sich, die Betrieb­svere­in­barung mit der Unter­weisung zu verzah­nen – sodass Mitar­beit­er nicht nur über die Regeln informiert sind, son­dern auch ver­ste­hen, warum sie gelten.

Betriebsvereinbarung & Unterweisungen anpassen

Wir unter­stützen Sie rechtssich­er bei der Erstel­lung von Vor­la­gen und der Schu­lung Ihrer Führungskräfte im Umgang mit Cannabis im Betrieb.

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