Sucht am Arbeitsplatz: Alkohol, Medikamente und Arbeitssicherheit - Expert Management
Sicherheit auf der Baustelle
Arbeitss­chutz & Prävention

Gefahr im Verzug: Warum Sucht am Arbeitsplatz kein Tabuthema sein darf

Veröf­fentlicht im Blog Lesedauer: ca. 5 Minuten Rechtssich­er nach DGUV
Ob das klas­sis­che „Feier­abend­bier“ zur Mit­tagspause auf der Baustelle, unbe­merkt ein­genommene Schmerzmit­tel oder ille­gale Sub­stanzen: Sucht­mit­tel am Arbeit­splatz stellen ein mas­sives Sicher­heit­srisiko dar. Den­noch schauen Kol­le­gen und Vorge­set­zte aus Unsicher­heit oft weg. Dabei verpflicht­en das Arbeitss­chutzge­setz und die DGUV Vorschriften Betriebe zu klarem Han­deln – nicht um Mitar­beit­er zu bestrafen, son­dern um Unfälle zu ver­hin­dern und Leben zu schützen. 

Kein Problem einzelner Branchen – aber auf Baustellen besonders gefährlich

Sub­stanzkon­sum am Arbeit­splatz kommt in allen Hier­ar­chie- und Beruf­sebe­nen vor. Doch über­all dort, wo kör­per­lich schw­er gear­beit­et wird oder mit schw­eren Maschi­nen gear­beit­et wird – wie etwa auf dem Bau, in der Logis­tik oder der Pro­duk­tion –, führt schon eine min­i­male Verzögerung der Reak­tion­szeit zu lebens­ge­fährlichen Unfällen.

Ein Sturz vom Gerüst, ein Fahrfehler mit dem Gabel­sta­pler oder eine falsch bedi­ente Säge: Alko­hol und andere Rauschmit­tel min­dern die Konzen­tra­tion, schränken das Sehfeld ein und steigern die Risikobere­itschaft enorm.

Rechtliche Grundlagen & Pflichten nach DGUV

Der rechtliche Rah­men für Sucht­mit­tel im Betrieb ist ein­deutig definiert:

  • DGUV Vorschrift 1 § 15 (2): Ver­sicherte dür­fen sich durch den Kon­sum von Alko­hol, Dro­gen oder anderen berauschen­den Mit­teln nicht in eine Lage brin­gen, durch die sie sich oder andere gefährden können.
  • DGUV Vorschrift 1 § 7 (2): Der Arbeit­ge­ber darf Per­so­n­en, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
  • Ver­ant­wor­tung der Vorge­set­zten: Schaut eine Führungskraft weg und es kommt zum Unfall, dro­hen haf­tungs- und strafrechtliche Konsequenzen.

Die Mythen rund um Alkohol und Medikamente im Arbeitsalltag

In vie­len Arbeit­skul­turen existieren nach wie vor gefährliche Halb­wahrheit­en. Ein Klas­sik­er auf Baustellen ist die Annahme, ein Bier zwis­chen­durch sorge bei Hitze für Energie oder gehöre zur Kam­er­ad­schaft. Eben­so unter­schätzt wird der Miss­brauch von Schmerzmit­teln, um trotz kör­per­lich­er Lei­den ein­satzfähig zu bleiben – auch diese beein­trächti­gen die Fahrt- und Reak­tions­fähigkeit gravierend.

Hin­guck­en statt Wegschauen
Kam­er­ad­schaft bedeutet nicht, auf­fäl­liges Ver­hal­ten zu deck­en. Wer alko­holisierte oder berauschte Kol­le­gen arbeit­en lässt, bringt sie und das gesamte Team in Gefahr.
Klare Betrieb­svere­in­barun­gen schaffen
Regeln zum Kon­sum auf dem Betrieb­s­gelände und während der Arbeit­szeit müssen allen Mitar­bei­t­en­den bekan­nt und lück­en­los doku­men­tiert sein.

„Präven­tion am Arbeit­splatz bedeutet nicht, Per­so­n­en an den Pranger zu stellen. Es geht darum, klare Gren­zen zu ziehen, Hand­lungssicher­heit für Führungskräfte zu schaf­fen und betrof­fe­nen Mitar­bei­t­en­den Unter­stützung anzubieten.“

Wie Führungskräfte im Verdachtsfall richtig reagieren

Nie­mand erwartet von Sicher­heits­fachkräften oder Polieren, dass sie ärztliche Diag­nosen stellen. Es geht auss­chließlich um die Fest­stel­lung der Arbeits­fähigkeit. Nimmt eine Führungskraft Fah­nen, ver­wasch­ene Sprache, Unruhe oder schwank­enden Gang wahr, gilt:

  1. Gefahren­bere­ich sich­ern: Betrof­fe­nen Mitar­beit­er sofort aus dem Gefahren­bere­ich nehmen (z. B. vom Kran oder Gerüst holen).
  2. Vier-Augen-Gespräch:Beobachtungen sach­lich schildern, ohne Diag­nosen zu stellen („Ich nehme Alko­hol­geruch wahr und beobachte Gangunsicherheiten“).
  3. Arbeit­se­in­stel­lung & Heimfahrt:Mitarbeiter für den Tag von der Arbeit freis­tellen. Wichtig: Nicht selb­st ans Steuer lassen, son­dern Heim­fahrt organisieren.

    Sonderfall Cannabis-Gesetzgebung

    Seit der Teil-Legal­isierung von Cannabis ste­hen viele Betriebe vor neuen Fra­gen: Wie gren­zt man Alko­hol von Cannabis ab? Welche Son­der­regeln gel­ten bei der neuen Recht­slage? Lesen Sie hierzu unseren ver­tiefend­en Fachbeitrag.

    Arbeitsschutz & Unterweisungen rechtssicher gestalten

    Möcht­en Sie Ihre Führungskräfte im Umgang mit Sucht­mit­teln schulen oder Betrieb­svere­in­barun­gen über­ar­beit­en? Wir unter­stützen Sie gerne.

    Jet­zt berat­en lassen →