Gefahr im Verzug: Warum Sucht am Arbeitsplatz kein Tabuthema sein darf
Kein Problem einzelner Branchen – aber auf Baustellen besonders gefährlich
Substanzkonsum am Arbeitsplatz kommt in allen Hierarchie- und Berufsebenen vor. Doch überall dort, wo körperlich schwer gearbeitet wird oder mit schweren Maschinen gearbeitet wird – wie etwa auf dem Bau, in der Logistik oder der Produktion –, führt schon eine minimale Verzögerung der Reaktionszeit zu lebensgefährlichen Unfällen.
Ein Sturz vom Gerüst, ein Fahrfehler mit dem Gabelstapler oder eine falsch bediente Säge: Alkohol und andere Rauschmittel mindern die Konzentration, schränken das Sehfeld ein und steigern die Risikobereitschaft enorm.
Rechtliche Grundlagen & Pflichten nach DGUV
Der rechtliche Rahmen für Suchtmittel im Betrieb ist eindeutig definiert:
- DGUV Vorschrift 1 § 15 (2): Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in eine Lage bringen, durch die sie sich oder andere gefährden können.
- DGUV Vorschrift 1 § 7 (2): Der Arbeitgeber darf Personen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
- Verantwortung der Vorgesetzten: Schaut eine Führungskraft weg und es kommt zum Unfall, drohen haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen.
Die Mythen rund um Alkohol und Medikamente im Arbeitsalltag
In vielen Arbeitskulturen existieren nach wie vor gefährliche Halbwahrheiten. Ein Klassiker auf Baustellen ist die Annahme, ein Bier zwischendurch sorge bei Hitze für Energie oder gehöre zur Kameradschaft. Ebenso unterschätzt wird der Missbrauch von Schmerzmitteln, um trotz körperlicher Leiden einsatzfähig zu bleiben – auch diese beeinträchtigen die Fahrt- und Reaktionsfähigkeit gravierend.
„Prävention am Arbeitsplatz bedeutet nicht, Personen an den Pranger zu stellen. Es geht darum, klare Grenzen zu ziehen, Handlungssicherheit für Führungskräfte zu schaffen und betroffenen Mitarbeitenden Unterstützung anzubieten.“
Wie Führungskräfte im Verdachtsfall richtig reagieren
Niemand erwartet von Sicherheitsfachkräften oder Polieren, dass sie ärztliche Diagnosen stellen. Es geht ausschließlich um die Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Nimmt eine Führungskraft Fahnen, verwaschene Sprache, Unruhe oder schwankenden Gang wahr, gilt:
- Gefahrenbereich sichern: Betroffenen Mitarbeiter sofort aus dem Gefahrenbereich nehmen (z. B. vom Kran oder Gerüst holen).
- Vier-Augen-Gespräch:Beobachtungen sachlich schildern, ohne Diagnosen zu stellen („Ich nehme Alkoholgeruch wahr und beobachte Gangunsicherheiten“).
- Arbeitseinstellung & Heimfahrt:Mitarbeiter für den Tag von der Arbeit freistellen. Wichtig: Nicht selbst ans Steuer lassen, sondern Heimfahrt organisieren.
Sonderfall Cannabis-Gesetzgebung
Seit der Teil-Legalisierung von Cannabis stehen viele Betriebe vor neuen Fragen: Wie grenzt man Alkohol von Cannabis ab? Welche Sonderregeln gelten bei der neuen Rechtslage? Lesen Sie hierzu unseren vertiefenden Fachbeitrag.




