Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Handeln Sie jetzt, bevor der Stichtag zur Haftungsfalle wird.
Gültig ab dem 20. Januar 2027: Wer Bestandsanlagen digital oder physisch verändert, haftet ab Stichtag schnell als Hersteller mit vollen Pflichten.
Betroffenheit
Sind Sie betroffen?
Kriterien
- Sie bringen ab dem 20. Januar 2027 neue Maschinen in der EU in Verkehr
- Sie verändern Bestandsmaschinen physisch oder digital (Umbau, Retrofit, Software-Update)
- Sie integrieren KI-Funktionen oder autonome Systeme in bestehende Anlagen
- Ihre Maschinen sind vernetzt oder per Fernzugriff erreichbar
Was jetzt gilt
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Seit 2023
EU 2023/1230 ist in Kraft — Anwendung erst ab 20.01.2027.
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19. Januar 2027
Letzter Tag der alten Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
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20. Januar 2027
Anwendungsbeginn — keine Übergangsfrist.
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Herbst 2026
Empfohlener spätester Start der Vorbereitung.
Keine Übergangsfrist. Wer am 20. Januar 2027 nicht bereit ist, darf ab diesem Tag keine neuen Maschinen mehr konform in Verkehr bringen.
Auch Software-Updates und Retrofits können eine „wesentliche Veränderung” auslösen.
Art. 3 Nr. 16, EU 2023/1230Risiken
Was auf dem Spiel steht
0 Tage
Übergangsfrist
Stichtagsregelung: Am 20. Januar 2027 endet die alte Maschinenrichtlinie und die neue Verordnung gilt — ohne Pufferzeit.
Automatisch Hersteller
Ungewollte Herstellerpflichten
Bei „wesentlicher Veränderung” übernehmen Betreiber die vollen Herstellerpflichten — auch bei Software-Updates oder Retrofits.
Persönlich
Verantwortung der Geschäftsführung
Die persönliche Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung — nicht delegierbar.
Konsequenzen bei wesentlicher Veränderung
- Vollständige Konformitätsbewertung
- Neue EU-Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichnung
- Marktzugang gefährdet
„Wer eine Bestandsmaschine so verändert, dass eine neue Gefährdung entsteht, gilt automatisch als Hersteller — mit allen Pflichten.”
Art. 3 Nr. 16, EU-Maschinenverordnung 2023/1230
IEC 62443 als Leitfaden
Cybersicherheit wird zur Pflicht im Maschinenbau
Anhang III fordert erstmals explizit Schutz vor Cyberangriffen für Maschinen. Ohne harmonisierte Norm gilt IEC 62443 als State-of-the-Art — ein risikobasierter Rahmen, den auch der VDMA empfiehlt.
Ihr Fahrplan
Was Sie jetzt tun müssen
Fünf Schritte von der Betroffenheitsprüfung bis zur vollständigen Konformität.
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Betroffenheit klären
Prüfen, ob geplante Umbauten, Retrofits oder Software-Updates als „wesentliche Veränderung” gelten und Sie damit ungewollt Herstellerpflichten übernehmen.
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Gap-Analyse durchführen
Entwicklungs- und Sicherheitsprozess mit Anhang III abgleichen — wo stehen Sie, wo besteht Handlungsbedarf?
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Cybersicherheit integrieren
IEC 62443 (Teile 4–1, 4–2, 3–3) als methodischen Rahmen nutzen, um die neuen Cybersicherheitsanforderungen systematisch umzusetzen.
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Risikobeurteilung überarbeiten
Cyber- und KI-Risiken in die bestehende Risikobeurteilung einbeziehen — nicht nur mechanische und elektrische Gefährdungen.
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Dokumentation & Schulung
Technische Dokumentation aktualisieren, Konformitätsbewertung vorbereiten und das Team auf den neuen regulatorischen Stand bringen.
Kostenloses Erstgespräch
30 Minuten — ohne Verbindlichkeit
Wir klären gemeinsam Ihre Betroffenheit, offene Fragen und den sinnvollsten nächsten Schritt.
- Betroffenheitsprüfung nach EU 2023/1230
- Einschätzung Ihres aktuellen Status
- Konkreter nächster Schritt
- Persönlich vor Ort — Ostdeutschland & Bayern
Perspektivwechsel
Mehr als Pflicht: die Chance dahinter
Wer jetzt vorbereitet ist, reagiert gelassen auf künftige Verschärfungen — und verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.
Rechtssicherheit
Keine ungewollten Herstellerpflichten, kein persönliches Haftungsrisiko. Sie wissen genau, wann eine Änderung kritisch wird — und handeln rechtzeitig.
Wettbewerbsvorteil
Nachweisbare Cybersicherheit wird in Ausschreibungen zunehmend vorausgesetzt. Wer früh konform ist, gewinnt Vertrauen und Aufträge.
Struktur statt Einzellösungen
IEC 62443 bietet einen bewährten, risikobasierten Rahmen — keine Ad-hoc-Maßnahmen, sondern ein systematischer Ansatz, der auch bei Audits und Kundennachfragen trägt.
Zukunftssicherheit
Wer jetzt die Grundlagen schafft, ist vorbereitet auf künftige Verschärfungen — ob neue harmonisierte Normen, KI-Regulierung oder erweiterte Cybersicherheitspflichten.
Der etablierte Leitfaden für Cybersicherheit im Maschinenbau
Da es noch keine harmonisierte Norm gibt, die Anhang III 1.1.9 vollständig abdeckt, gilt IEC 62443 branchenweit als State-of-the-Art — unter anderem anerkannt vom VDMA. Expert People Management bringt die Erfahrung mit, diese Norm praxisnah in Ihren Prozessen zu verankern.
Ihr Partner vor Ort
Expert People Management — Managementsystem-Expertise für den Maschinenbau
Seit über 20 Jahren begleiten wir mittelständische Unternehmen beim Aufbau von Managementsystemen — von ISO 9001 über ISO 45001 bis ISO 27001. Die Maschinenverordnung bringt neue Anforderungen an Cybersicherheit und Konformitätsbewertung. Wir helfen Ihnen, diese strukturiert und mit bewährten Methoden umzusetzen — ohne Berater-Deutsch, direkt vor Ort.
20+ Jahre Managementsystem-Erfahrung
ISO 9001, ISO 27001, ISO 45001 — aufgebaut und auditiert.
Regional verankert
Standort Dresden — Einsätze in allen neuen Bundesländern und Bayern.
Praxisnahe Umsetzung
Keine Theorie-Papiere — wir begleiten Sie hands-on bis zur fertigen Dokumentation und CE-Konformität.
Häufige Fragen
Maschinenverordnung — die wichtigsten Antworten
Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung?
Ab dem 20. Januar 2027 — ohne Übergangsfrist. Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist seit 2023 in Kraft, wird aber erst ab diesem Stichtag angewendet.
Betrifft mich das auch als Betreiber?
Ja. Wer eine Bestandsmaschine so verändert, dass eine neue Gefährdung entsteht, gilt automatisch als Hersteller — auch bei digitalen Änderungen wie Software-Updates oder KI-Integrationen.
Was zählt als „wesentliche Veränderung”?
Jede physische oder digitale Veränderung, die eine neue Gefährdung schafft oder ein bestehendes Risiko erhöht — also auch Software-Updates, KI-Integrationen oder Retrofits.
Was hat das mit IEC 62443 zu tun?
Anhang III (1.1.9) der Maschinenverordnung fordert Schutz vor Cyberangriffen, ohne eine konkrete Norm zu benennen. IEC 62443 hat sich branchenweit als anerkannter Leitfaden etabliert — u. a. empfohlen vom VDMA.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Risiko: Marktzugang für neue Maschinen gefährdet bzw. ungewollte Herstellerpflichten bei Bestandsanlagen — inklusive persönlicher Verantwortung der Geschäftsführung.
Noch Fragen offen?
Im kostenlosen 30-Minuten-Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Situation — praxisnah und ohne Verpflichtung.
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MASCHINENVERORDNUNG & IEC 62443
Von unserem Hauptsitz in Dresden aus begleiten wir Unternehmen in Sachsen und Bayern bei der rechtssicheren Umsetzung der EU-Maschinenverordnung — mit bewährter Managementsystem-Methodik.
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Mit unserem Netzwerk und mobilen Beratungsteams sind wir in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern für Sie im Einsatz — pragmatisch und lösungsorientiert.
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