Arbeitsschutz im Winter: Sehen und gesehen werden in den dunklen Monaten
Was sich im Winter im Betrieb verändert
Viele Gefährdungen sind nicht neu, sie treten im Winter aber häufiger oder in anderer Kombination auf. Ein Blick auf vier Bereiche lohnt sich:
Sehen und gesehen werden: Warnkleidung und Reflektoren
Wo Beschäftigte im Verkehrsbereich arbeiten – etwa auf Betriebshöfen, an Laderampen oder auf Baustellen –, kann Warnkleidung dazu beitragen, das Risiko zu senken, übersehen zu werden. Welche Warnkleidung nötig ist, legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Maßgeblich für die Ausführung ist die Norm DIN EN ISO 20471; Kleidung, die dazu passt, trägt ein Piktogramm und ist einer von drei Leistungsklassen zugeordnet.
Die Zuordnung ist als Orientierung gedacht. Die verbindliche Festlegung im Einzelfall erfolgt über die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, ergänzend können DGUV-Informationen zur Warnkleidung herangezogen werden (Empfehlung, keine Vorschrift).
Reflexstreifen: Worauf es im Alltag ankommt
- Warnflächen nicht durch Rucksäcke, Taschen oder darüber getragene Jacken verdecken
- Auf ausgebleichten Hintergrundstoff und abgeriebene Reflexstreifen achten – beschädigte Kleidung ersetzen
- Verschmutzte Kleidung reinigen, denn Schmutz kann die Sichtbarkeit verringern
- Nachträgliche Änderungen oder aufgebrachte Logos vorher mit dem Hersteller klären, damit die Leistungsklasse erhalten bleibt
- Kleidung muss individuell zur Verfügung stehen und gut passen
Kälte- und Wetterschutz: Schichten statt dicker Jacke
Wer im Freien arbeitet, braucht Schutz vor Kälte, Wind und Nässe – ohne dass dabei die Warnflächen verdeckt werden. Bewährt hat sich das Zwiebelprinzip: mehrere dünnere Schichten, die sich je nach Tätigkeit anpassen lassen.
Bei Innenräumen gibt die Technische Regel ASR A3.5 Orientierungswerte für Mindest-Lufttemperaturen vor, abhängig von der Schwere der Arbeit: bei leichter sitzender Tätigkeit etwa 20 °C, bei mittelschwerer Tätigkeit etwa 17 °C, bei schwerer Arbeit können 12 °C ausreichen. Auf Arbeitsplätzen im Freien kommen Schutz durch Unterstände oder geeignete persönliche Schutzausrüstung in Betracht. Diese Werte sind Orientierungswerte; welche Maßnahmen im Einzelfall nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Glatte Wege und schlechte Beleuchtung
Rutsch- und Sturzunfälle gehören im Winter zu den häufigeren Unfallursachen. Verkehrswege, Treppen, Rampen und Parkflächen sollten deshalb in die winterliche Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Typische Fragen sind: Wer ist für den Winterdienst zuständig und wann wird gestreut? Sind Wege ausreichend beleuchtet? Sind Ladezonen und Fahrwege im Außenbereich auch bei Dunkelheit erkennbar? Trägt das Schuhwerk der Beschäftigten ein rutschhemmendes Profil?
Die Pflicht, Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Technische Regeln (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Normen wie die DIN EN ISO 20471 und DGUV-Informationen geben Orientierung für die Ausführung, sind aber für sich genommen keine gesetzlichen Vorschriften.
Der Überblick im Winter-Check
| Thema | Grundlage | Charakter |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung (jahreszeitliche Anpassung) | § 5 ArbSchG | Pflicht |
| Unterweisung der Beschäftigten | § 12 ArbSchG | Pflicht; Zeitpunkt und Anlass je nach Gefährdung |
| Auswahl der Warnkleidung | Gefährdungsbeurteilung, DIN EN ISO 20471, DGUV Information 212-016 | Festlegung durch Arbeitgeber; Norm und Information als Orientierung |
| Mindest-Lufttemperaturen in Arbeitsräumen | ArbStättV, ASR A3.5 | Technische Regel; Werte als Orientierung |
| Winterdienst und Beleuchtung | ArbStättV und zugehörige ASR | Pflicht; Umsetzung je nach Standort |
Wie wir Sie dabei unterstützen können
Die dunklen Monate sind ein guter Anlass, bestehende Gefährdungsbeurteilungen auf die Jahreszeit hin zu prüfen und Unterweisungen aufzufrischen. Wir unterstützen Unternehmen im HSE-Bereich dabei, saisonale Gefährdungen strukturiert zu bewerten, passende Maßnahmen zu planen und diese verständlich an Beschäftigte zu vermitteln. Einen Überblick über unser HSE-Management-Angebot finden Sie auf unserer Website.




