Die Verantwortung für die Durchführung einer Spielplatzprüfung liegt bei den Eigentümern der Spielplätze, z.B. Städten und Gemeinden, Schulen oder Kindergärten. Sie sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Spielplätze sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.



