Die Ver­ant­wor­tung für die Durch­führung ein­er Spielplatzprü­fung liegt bei den Eigen­tümern der Spielplätze, z.B. Städten und Gemein­den, Schulen oder Kindergärten. Sie sind geset­zlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Spielplätze sich­er sind und den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen.