Wenn bei ein­er Spielplatzprü­fung Män­gel fest­gestellt wer­den, müssen diese behoben wer­den, um die Sicher­heit der Kinder zu gewährleis­ten. Die Eigen­tümer des Spielplatzes sind dafür ver­ant­wortlich, die Män­gel zu beseit­i­gen und sicherzustellen, dass der Spielplatz den geset­zlichen Anforderun­gen entspricht.