GefStoffV 2026: Was die neuen Regelungen für Ihr Gefahrstoffmanagement bedeuten
Am 20. Dezember 2025 traten weitreichende Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Für Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen – und das betrifft deutlich mehr Betriebe, als man zunächst denkt – bedeutet dies eine dringende Überprüfung ihrer Prozesse. Wer jetzt nicht handelt, riskiert bei der nächsten Begehung empfindliche Bußgelder oder im Ernstfall strafrechtliche Konsequenzen.
Was hat sich konkret geändert?
Die Novelle der GefStoffV bringt in mehreren Bereichen verschärfte oder präzisierte Anforderungen an die betriebliche Praxis mit sich. Betroffen sind vor allem die Bereiche Lagerung, Kennzeichnung, Gefährdungsbeurteilung und das Notfallmanagement.
1. Verschärfte Lagerungsvorgaben
Die Anforderungen an die sichere Lagerung wurden konkretisiert. Gefahrstoffe müssen nun noch eindeutiger gekennzeichnet und von inkompatiblen Stoffen getrennt aufbewahrt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Zusammenlagerung von oxydierenden und brennbaren Substanzen sowie auf der Lagermenge in nicht speziell gesicherten Bereichen.
2. Erweiterter Explosionsschutz (ATEX)
Betriebe, die mit entzündlichen Gasen, Dämpfen oder Stäuben umgehen, müssen ihr Explosionsschutzdokument auf Basis der neuen Anforderungen überprüfen. Die Zoneneinteilung und die Auswahl geeigneter Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche sind kritische Punkte, die bei Prüfungen durch die Behörden gezielt kontrolliert werden.
3. Fokus auf kritische Stoffe: Asbest und Mineralwolle
Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien und künstlichen Mineralfasern (KMF), auch bekannt als gefahrstoffhaltige Mineralwolle, gelten nun präzisierte Schutzmaßnahmen. Besonders relevant ist dies für Abbruch‑, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, bei denen asbesthaltige Baustoffe freigesetzt werden können.
4. Gefahrstoffe auf Baustellen
Für Baustellen gelten neue Dokumentationspflichten im Umgang mit Kraftstoffen in Containern, Gasflaschen auf Dächern sowie sonstigen Gefahrstoffen im Außenbereich. Die lückenlose Dokumentation ist bei Prüfungen durch die zuständige Behörde ab sofort ein kritischer Erfolgsfaktor.
Welche Unternehmen sind besonders betroffen?
Praktisch alle Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, der Logistik sowie Labore und Reinigungsbetriebe müssen ihre bestehenden Prozesse überprüfen. Aber auch Bürobetriebe, die mit Druckerflüssigkeiten, Reinigungsmitteln oder technischen Gasen umgehen, sind nicht ausgenommen. Ein aktuelles und vollständiges Gefahrstoffverzeichnis ist für alle Betriebe verpflichtend, unabhängig von der Betriebsgröße.
Empfohlene Sofortmaßnahmen für Ihren Betrieb
- Gefahrstoffverzeichnis auf Stand 2026 bringen: Vollständigkeit sowie ordnungsgemäße Kennzeichnung nach GHS prüfen.
- Sicherheitsdatenblätter aktualisieren: Alle Datenblätter auf den neuesten Stand bringen und für Mitarbeiter leicht zugänglich aufbewahren.
- Gefährdungsbeurteilung überarbeiten: Anpassung der Dokumentation für alle Tätigkeiten, bei denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
- Unterweisungen durchführen: Schulungsinhalte anpassen, Mitarbeiter neu unterweisen und den Nachweis rechtssicher dokumentieren.
- Lagerung auf Konformität prüfen: Lagertrennung, maximale Mengen und Kennzeichnungen in den Lagerräumen kontrollieren.
- Betriebe auf Baustellen: Dokumentationsprozesse für Kraftstoffe im Außenbereich und Gase gezielt überarbeiten.
Sind Ihre Prozesse bereits konform mit der GefStoffV 2026?
Gehen Sie bei Begehungen und Haftungsfragen kein Risiko ein. Unsere Experten unterstützen Sie bei der rechtssicheren Anpassung Ihres Gefahrstoffmanagements.




