Der Sommer kommt – und mit ihm ein oft unterschätztes Risiko am Arbeitsplatz.
Viele Beschäftigte denken bei Sonnenbrand an Freizeit und Urlaub. Für Menschen, die regelmäßig im Freien arbeiten, ist UV-Strahlung jedoch ein ernstzunehmendes Arbeitsschutzthema.
Was viele nicht wissen: UV-bedingter Hautkrebs gehört mittlerweile zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Arbeitsschutz bedeutet deshalb nicht nur Schutz vor Maschinen, Lärm oder Gefahrstoffen. Auch die natürliche UV-Strahlung muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Besonders betroffene Branchen und Bereiche
Überall dort, wo Tätigkeiten dauerhaft oder regelmäßig im Freien stattfinden, ist die Belastung intensiv. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Bereichen wie:
Garten- und Landschaftsbau
Dauerhafte Einsätze im Grünen erfordern eine lückenlose Anpassung der täglichen Arbeitsabläufe an den Sonnenstand.
Baugewerbe
Auf Rohbauten und Freiflächen sind Beschäftigte der direkten Sonneneinstrahlung meist völlig schutzlos ausgeliefert.
Logistik und Transport
Be- und Entladeprozesse im Außenbereich summieren sich über den Arbeitstag hinweg zu einer erheblichen UV-Dosis.
Straßen- und Tiefbau
Zusätzliche Hitzereflexion durch Asphalt und Bodenbeläge verstärkt die Belastung für die Kolonnen auf der Straße.
Grünpflege und Kommunalbetriebe
Einsätze im öffentlichen Raum, in Parks oder an Verkehrswegen verlangen verlässliche Schutzkonzepte für das gesamte Team.
Der 5‑Punkte-Plan für effektiven UV-Schutz im Betrieb
Wie sieht moderner UV-Schutz in der Praxis aus? Hier sind die wichtigsten Hebel, die Unternehmen ansetzen müssen:
1. Intelligente Arbeitsorganisation (Organisatorischer Schutz)
Die effektivste Maßnahme ist es, die Sonne zu meiden, wenn sie am höchsten steht (zwischen 11:00 und 16:00 Uhr).
- Früherer Arbeitsbeginn: Wenn möglich, sollten besonders anstrengende Tätigkeiten im Freien in die kühleren Morgenstunden verlegt werden.
- Schatten nutzen: Aufbau von Sonnensegeln, Zelten oder die Nutzung von natürlichen Schattenplätzen für Pausen.
- Job-Rotation: Wechsel zwischen Tätigkeiten im Schatten (z. B. Innenarbeiten) und in der prallen Sonne.
2. Die richtige Kleidung (Personenbezogener Schutz)
Textiler Schutz ist immer effektiver als jede Sonnencreme.
- UV-Schutzkleidung: Normale Baumwoll-Shirts lassen oft noch zu viel Strahlung durch. Spezielle Warn- und Schutzkleidung nach EN 13758–2 bietet einen zertifizierten UV-Schutzfaktor (UPF).
- Kopfbedeckung mit Nackenschutz: Ein einfacher Helm reicht oft nicht aus. Helme mit Nackenschutz und breiter Krempe schützen Ohren, Hals und Nacken – die klassischen „Sonnenterrassen“ des Körpers.
3. Sonnenschutzmittel (Ergänzender Schutz)
Sonnencreme ist die letzte Verteidigungslinie für Hautpartien, die nicht durch Kleidung bedeckt werden können (z. B. Gesicht und Hände).
- Es sollten Produkte mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, besser 50, bereitgestellt werden.
- Wichtig: Regelmäßiges Nachcremen nicht vergessen – besonders bei starkem Schwitzen.
4. Regelmäßige Unterweisungen
Die besten Maßnahmen nützen nichts, wenn sie nicht gelebt werden. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) über die Gefahren von UV-Strahlung und das richtige Verhalten aufklären. Das schafft Bewusstsein und baut Vorurteile ab („Ich bin eh braun, ich brauche keine Creme“).
5. Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ab einer bestimmten Anzahl an Tagen, die Beschäftigte in den Sommermonaten im Freien arbeiten (gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung – ArbMedVV), muss der Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge für die Haut anbieten. Hierbei untersucht ein Betriebsarzt die Haut auf frühe Veränderungen.
Fazit: Wer heute schützt, sichert die Zukunft
UV-Schutz am Arbeitsplatz ist kein „Nice-to-have“ oder ein Zeichen von Empfindlichkeit – er ist eine lebenswichtige Präventionsmaßnahme. Unternehmen, die das Thema proaktiv angehen, schützen nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, sondern senken langfristig auch krankheitsbedingte Ausfälle. Wer heute schützt, verhindert gesundheitliche Schäden, die oft erst Jahre später sichtbar werden.
Tipp für Betriebe:
Viele Berufsgenossenschaften (wie die BG BAU) unterstützen Unternehmen finanziell bei der Anschaffung von UV-Schutzkleidung, Helm-Nackenschutz oder Sonnencremespendern. Nutzen Sie diese Förderungen!
Wie wird UV-Schutz in Ihrem Unternehmen umgesetzt?
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