Arbeitss­chutz

Der Sommer kommt – und mit ihm ein oft unterschätztes Risiko am Arbeitsplatz.

The­ma: UV-Schutz & Prävention Rel­e­vanz: Arbeitssicher­heit & Gefährdungsbeurteilung

Viele Beschäftigte denken bei Son­nen­brand an Freizeit und Urlaub. Für Men­schen, die regelmäßig im Freien arbeit­en, ist UV-Strahlung jedoch ein ern­stzunehmendes Arbeitss­chutzthe­ma.

Was viele nicht wis­sen: UV-bed­ingter Hautkrebs gehört mit­tler­weile zu den häu­fig­sten anerkan­nten Beruf­skrankheit­en in Deutsch­land. Arbeitss­chutz bedeutet deshalb nicht nur Schutz vor Maschi­nen, Lärm oder Gefahrstof­fen. Auch die natür­liche UV-Strahlung muss im Rah­men der Gefährdungs­beurteilung berück­sichtigt werden. 

Besonders betroffene Branchen und Bereiche

Über­all dort, wo Tätigkeit­en dauer­haft oder regelmäßig im Freien stat­tfind­en, ist die Belas­tung inten­siv. Beson­ders betrof­fen sind Beschäftigte in Bere­ichen wie: 

Garten- und Landschaftsbau 

Dauer­hafte Ein­sätze im Grü­nen erfordern eine lück­en­lose Anpas­sung der täglichen Arbeitsabläufe an den Sonnenstand.

Baugewerbe 

Auf Rohbaut­en und Frei­flächen sind Beschäftigte der direk­ten Sonnene­in­strahlung meist völ­lig schut­z­los ausgeliefert.

Logistik und Transport 

Be- und Ent­lade­prozesse im Außen­bere­ich sum­mieren sich über den Arbeit­stag hin­weg zu ein­er erhe­blichen UV-Dosis.

Straßen- und Tiefbau 

Zusät­zliche Hitzere­flex­ion durch Asphalt und Boden­beläge ver­stärkt die Belas­tung für die Kolon­nen auf der Straße.

Grünpflege und Kommunalbetriebe 

Ein­sätze im öffentlichen Raum, in Parks oder an Verkehr­swe­gen ver­lan­gen ver­lässliche Schutzkonzepte für das gesamte Team.

UV-Schutz Maßnahmen im Betrieb

Der 5‑Punkte-Plan für effektiven UV-Schutz im Betrieb

Wie sieht mod­ern­er UV-Schutz in der Prax­is aus? Hier sind die wichtig­sten Hebel, die Unternehmen anset­zen müssen: 

1. Intelligente Arbeitsorganisation (Organisatorischer Schutz)

Die effek­tivste Maß­nahme ist es, die Sonne zu mei­den, wenn sie am höch­sten ste­ht (zwis­chen 11:00 und 16:00 Uhr). 

  • Früher­er Arbeits­be­ginn: Wenn möglich, soll­ten beson­ders anstren­gende Tätigkeit­en im Freien in die küh­leren Mor­gen­stun­den ver­legt werden.
  • Schat­ten nutzen: Auf­bau von Son­nensegeln, Zel­ten oder die Nutzung von natür­lichen Schat­ten­plätzen für Pausen.
  • Job-Rota­tion: Wech­sel zwis­chen Tätigkeit­en im Schat­ten (z. B. Innenar­beit­en) und in der prallen Sonne.

2. Die richtige Kleidung (Personenbezogener Schutz)

Tex­til­er Schutz ist immer effek­tiv­er als jede Sonnencreme. 

  • UV-Schutzk­lei­dung: Nor­male Baum­woll-Shirts lassen oft noch zu viel Strahlung durch. Spezielle Warn- und Schutzk­lei­dung nach EN 13758–2 bietet einen zer­ti­fizierten UV-Schutz­fak­tor (UPF).
  • Kopf­be­deck­ung mit Nack­en­schutz: Ein ein­fach­er Helm reicht oft nicht aus. Helme mit Nack­en­schutz und bre­it­er Krempe schützen Ohren, Hals und Nack­en – die klas­sis­chen „Son­nen­ter­rassen“ des Körpers.

3. Sonnenschutzmittel (Ergänzender Schutz)

Son­nen­creme ist die let­zte Vertei­di­gungslin­ie für Haut­par­tien, die nicht durch Klei­dung bedeckt wer­den kön­nen (z. B. Gesicht und Hände). 

  • Es soll­ten Pro­duk­te mit einem Lichtschutz­fak­tor (LSF) von min­destens 30, bess­er 50, bere­it­gestellt werden.
  • Wichtig: Regelmäßiges Nachcre­men nicht vergessen – beson­ders bei starkem Schwitzen.

4. Regelmäßige Unterweisungen

Die besten Maß­nah­men nützen nichts, wenn sie nicht gelebt wer­den. Arbeit­ge­ber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig (min­destens ein­mal im Jahr) über die Gefahren von UV-Strahlung und das richtige Ver­hal­ten aufk­lären. Das schafft Bewusst­sein und baut Vorurteile ab („Ich bin eh braun, ich brauche keine Creme“).

5. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ab ein­er bes­timmten Anzahl an Tagen, die Beschäftigte in den Som­mer­monat­en im Freien arbeit­en (gemäß der Arbeitsmedi­zinis­chen Vor­sorgeverord­nung – ArbMedVV), muss der Arbeit­ge­ber eine Ange­botsvor­sorge für die Haut anbi­eten. Hier­bei unter­sucht ein Betrieb­sarzt die Haut auf frühe Veränderungen. 

Fazit: Wer heute schützt, sichert die Zukunft

UV-Schutz am Arbeit­splatz ist kein „Nice-to-have“ oder ein Zeichen von Empfind­lichkeit – er ist eine lebenswichtige Präven­tion­s­maß­nahme. Unternehmen, die das The­ma proak­tiv ange­hen, schützen nicht nur die Gesund­heit ihrer Mitar­bei­t­en­den, son­dern senken langfristig auch krankheits­be­d­ingte Aus­fälle. Wer heute schützt, ver­hin­dert gesund­heitliche Schä­den, die oft erst Jahre später sicht­bar werden. 

Tipp für Betriebe: 

Viele Beruf­sgenossen­schaften (wie die BG BAU) unter­stützen Unternehmen finanziell bei der Anschaf­fung von UV-Schutzk­lei­dung, Helm-Nack­en­schutz oder Son­nen­creme­spendern. Nutzen Sie diese Förderungen!

Wie wird UV-Schutz in Ihrem Unternehmen umgesetzt?
Wir begleit­en mit­tel­ständis­che Unternehmen prag­ma­tisch und rechtssich­er bei der Weit­er­en­twick­lung ihrer Arbeitsschutzsysteme.

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