Die besondere Bedeutung für Bauämter und öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber stehen besonders im Rampenlicht. Sie tragen eine hohe Verantwortung für Steuergelder, Termintreue und vor allem für die Sicherheit – weit über die Grenzen des Bauzauns hinaus.
Die Verantwortung erstreckt sich nicht nur auf die Baustelle selbst, sondern auch auf den angrenzenden Verkehrsraum, öffentliche Wege sowie privates Eigentum. Die Baustellenverordnung (BaustellV) schreibt den Einsatz eines SiGeKo zwingend vor, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.
Bildunterschrift: Sicherheit im öffentlichen Raum ist für Behörden oberste Priorität.
Warum der SiGeKo für Behörden unverzichtbar ist:
- Haftungsschutz: Der SiGeKo nimmt dem Bauherrn (z. B. dem Bauamt) eine enorme Last ab, indem er die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten überwacht.
- Wirtschaftlichkeit: Vorausschauende Planung vermeidet Bauverzögerungen durch Unfälle oder Behördenstopps. Ein unfallfreier Bau ist immer der günstigste Bau.
- Vorbildfunktion: Die öffentliche Hand hat eine moralische Verpflichtung. Ein SiGeKo garantiert moderne Standards im Arbeitsschutz.
Wichtig zu wissen: Die Bestellung eines SiGeKo entbindet den Bauherrn nicht gänzlich von seiner Verantwortung. Da der Koordinator im Regelfall keine direkte Weisungsbefugnis hat, agiert er primär als strategischer Berater des Bauherrn.
Fazit: Sicherheit ist kein Zufall, sondern Planung
Der SiGeKo ist kein „Baustellen-Polizist“, sondern ein strategischer Berater, der hilft, Risiken zu minimieren, bevor sie entstehen. Besonders für Bauämter ist er der Garant dafür, dass komplexe Infrastrukturprojekte sicher und effizient abgeschlossen werden.
Bildunterschrift: Ein guter SiGeKo ist das unsichtbare Sicherheitsnetz jedes Bauprojekts.
Planen Sie ein öffentliches Bauvorhaben in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg? Denken Sie frühzeitig an die Bestellung Ihres Koordinators.
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