Darum Brandschutz
Mit der Forderung, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind, macht das Arbeitsschutzgesetz den Brandschutz zum Teil des Arbeitsschutzes. Der Schutz der Menschenleben und der Gesundheit stehen an erster Stelle und der Arbeitgeber ist für die seiner Beschäftigten verantwortlich. Darüber hinaus stellen Brände eine reale Gefahr für die Sachwerte und damit für die Existenz eines Unternehmens dar. Bränden vorzubeugen wird daher im Brandschutz die größte Bedeutung beigemessen. Die Verantwortung dafür trägt wie auch im Arbeitsschutz der Arbeitgeber. Aber auch hier kann er sich Unterstützung holen: den Brandschutzbeauftragten. Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Betriebsarzt besteht per Gesetz grundsätzlich keine Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. In erster Linie entscheidet das der Arbeitgeber selbst auf der Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung. Allerdings können baurechtliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen, Kunden, Lieferanten, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich machen. Diese stehen durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung und unterstützen ihn bei der wirksamen Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.


Darum Brandschutz

Mit der Forderung, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind, macht das Arbeitsschutzgesetz den Brandschutz zum Teil des Arbeitsschutzes. Der Schutz der Menschenleben und der Gesundheit stehen an erster Stelle und der Arbeitgeber ist für die seiner Beschäftigten verantwortlich. Darüber hinaus stellen Brände eine reale Gefahr für die Sachwerte und damit für die Existenz eines Unternehmens dar. Bränden vorzubeugen wird daher im Brandschutz die größte Bedeutung beigemessen. Die Verantwortung dafür trägt wie auch im Arbeitsschutz der Arbeitgeber. Aber auch hier kann er sich Unterstützung holen: den Brandschutzbeauftragten. Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum Betriebsarzt besteht per Gesetz grundsätzlich keine Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. In erster Linie entscheidet das der Arbeitgeber selbst auf der Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung. Allerdings können baurechtliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen, Kunden, Lieferanten, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich machen. Diese stehen durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung und unterstützen ihn bei der wirksamen Gestaltung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.
Brandschutzbeauftragten als externen Dienstleister
Sie können sich unsere Brandschutzbeauftragten als externen Dienstleister an Ihre Seite holen. Im Rahmen unserer Beauftragung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. Dazu gehören u. a.
- Begehungen zur Beurteilungen der Brandgefährdung sowie Teilnahme an behördlichen Brandschauen
- Be- und Erarbeitung brandschutzrelevanter Dokumente wie der Brandschutzordnung
- Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne sowie Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und
Rettungswegen - Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im
Brandschutz - Ausbildung von den in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 geforderten Brandschutzhelfern
- Planung, Begleitung und Auswertung von Evakuierungsübungen
Umfang und Inhalte der Betreuung werden entsprechend Ihrer Brandgefährdung, Ihres Bedarfs oder ggf. etwaiger Auflagen gemeinsam festgelegt.
Fordern Sie einfach ein Angebot von uns an oder vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
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