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Spielplatzprü­fung

Spielplatzprüfung: Wer haftet bei Unfällen? Pflichten und Risiken für Betreiber nach DIN EN 1176 

Die Sicher­heit auf Kinder­spielplätzen ist in Deutsch­land streng regle­men­tiert. Den­noch herrscht bei vie­len Betreibern oft erhe­bliche Unklarheit darüber, wer im Falle eines Unfalls tat­säch­lich zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wird. Die Antwort ist ein­deutig: Der Betreiber unter­liegt der soge­nan­nten Verkehrssicherungspflicht. 

Die rechtliche Basis: BGB und die Verkehrssicherungspflicht

Nach § 823 des Bürg­er­lichen Geset­zbuch­es (BGB) ist der­jenige, der eine Gefahren­quelle schafft oder unter­hält, verpflichtet, die notwendi­gen Vorkehrun­gen zum Schutz Drit­ter zu tre­f­fen. Eine pro­fes­sionelle Spielplatzprü­fung ist daher kein optionaler Ser­vice, son­dern eine rechtliche Notwendigkeit. 

Spielplatzgeräte müssen regelmäßig geprüft werden – Haftungsrisiken beginnen bei unterlassenen Kontrollen
Wichtig zu wissen
Fahrläs­sige Wartung kann strafrechtliche Kon­se­quen­zen haben

Wenn eine man­gel­hafte Wartung als fahrläs­sig oder grob fahrläs­sig eingestuft wird, dro­hen neben zivil­rechtlich­er Haf­tung auch strafrechtliche Kon­se­quen­zen. Bei natür­lichen Per­so­n­en kann die Haf­tung das Pri­vatver­mö­gen umfassen.

DIN EN 1176: Der Goldstandard der Spielplatzsicherheit

Die Nor­men­rei­he DIN EN 1176 definiert die sicher­heit­stech­nis­chen Anforderun­gen an Spielplatzgeräte und den Fallschutz. Wer die Vor­gaben der DIN EN 1176 und DIN EN 1177 (Fallschutzbö­den) nach­weis­lich ein­hält, kann im Schadens­fall den Vor­wurf der Fahrläs­sigkeit wirk­sam entkräften. Erfahren Sie hier mehr über unsere Leis­tun­gen zur DIN-kon­for­men Spielplatzprü­fung.

Die drei Säulen der Prüfungspflicht

Um der Verkehrssicherungspflicht zu genü­gen, müssen Betreiber ein dreistu­figes Prüf­sys­tem etablieren:

01
Visuelle Rou­tine-Inspek­tion

Täglich oder wöchentlich. Erken­nung offen­sichtlich­er Gefahren wie Van­dal­is­mus, Glass­cher­ben oder freiliegende Schrauben.

02
Oper­a­tive Inspektion

Alle 1–3 Monate. Detail­prü­fung auf Funk­tions­fähigkeit und Ver­schleiß: Gelenke, Kor­ro­sion, Materialermüdung.

03
Jährliche Hauptin­spek­tion

Zwin­gend durch eine zer­ti­fizierte Fachkraft (Spielplatzprüfer). Bew­ertet den gesamten sicher­heit­stech­nis­chen Zus­tand inkl. Fundamente.

Ohne schriftliche Nach­weise wird vor Gericht in der Regel davon aus­ge­gan­gen, dass eine Prü­fung nicht stattge­fun­den hat – mit entsprechend neg­a­tiv­en Konsequenzen.

Dokumentation: Ihr wichtigstes Schutzinstrument

Nur wer lück­en­lose Prüf­pro­tokolle vor­legen kann, ist auf der sicheren Seite. Expert Peo­ple Man­age­ment unter­stützt Sie hier­bei mit dig­i­taler Doku­men­ta­tion: Alle Prüf­berichte wer­den revi­sion­ssich­er erfasst, mit Zeit­stem­pel verse­hen und sind im Ern­st­fall sofort abrufbar. 

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