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Trainings in Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz -
keine Option, ein Muss in jedem Unternehmen!

Mit den Kursen der Expert — mit Sicher­heit zur Sicherheit.

Brand­schutzhelfer Evakuierungshelfer

Unsere Aus­bil­dun­gen im Bere­ich Brand­schutz und Evakuierung

Sicher­heits­beauf­tragter

Schu­lung zum Sicherheitsbeauftragten

Kranaus­bil­dung

Aus­bil­dung zum Bedi­ener von Kranen

Staplerausbildung

Aus­bil­dung zum Bedi­ener von Flurförderfahrzeugen

Befähigte Per­son zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten & Regalen

Aus­bil­dung zur befähigten Per­son für die…

Gefährdungs­beurteilun­gen (GBUs)
Iden­ti­fizierung und Bew­er­tung von Gefahren und Risiken inner­halb der Arbeit­sprozesse der Organisation
Betrieb­san­weisun­gen (BAs)
Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen zu…
Arbeit­sun­fälle
Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeitsunfällen

Gefährdungsbeurteilungen — Grundlagen

In Deutsch­land sind Gefährdungs­beurteilun­gen geset­zlich vorgeschrieben (§ 3 Arb­StättV). Sie dienen dazu, die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Die Erstel­lung erfol­gt, um poten­zielle Gefahren und Risiken am Arbeit­splatz zu iden­ti­fizieren und zu bew­erten. Dazu gehören unter anderem Gefahren durch Maschi­nen, Arbeitsmit­tel, Chemikalien, Lärm oder psy­chis­che Belas­tun­gen. Die wichtig­sten Geset­ze und Vorschriften, die die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen in Deutsch­land regeln sind:

  • Verord­nung über Arbeitsstät­ten (Arbeitsstät­ten­verord­nung — Arb­StättV) — §3 Gefährdungs­beurteilung: Der Arbeit­ge­ber muss prüfen, ob Beschäftigte bei der Ein­rich­tung und dem Betrieb von Arbeitsstät­ten Gefährdun­gen aus­ge­set­zt sind oder sein kön­nten. Bei ein­er Gefährdungs­beurteilung sind physis­che und psy­chis­che Belas­tun­gen sowie Belas­tun­gen der Augen oder Gefährdun­gen des Sehver­mö­gens der Beschäftigten zu berück­sichti­gen. Der Arbeit­ge­ber hat Maß­nah­men zum Schutz der Beschäftigten festzule­gen und die Gefährdungs­beurteilung vor Auf­nahme der Tätigkeit­en zu dokumentieren.
  • Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG): Das Arbeitss­chutzge­setz ist die grundle­gende Rechts­grund­lage für den Arbeitss­chutz in Deutsch­land. Es schreibt vor, dass Arbeit­ge­ber eine Gefährdungs­beurteilung durch­führen müssen, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV): Die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung regelt den Umgang mit Arbeitsmit­teln und Anla­gen sowie die Durch­führung von Prü­fun­gen und Kon­trollen. Sie enthält auch Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung.
  • Gefahrstof­fverord­nung (Gef­Stof­fV): Die Gefahrstof­fverord­nung regelt den Umgang mit gefährlichen Stof­fen am Arbeit­splatz. Sie schreibt vor, dass eine Gefährdungs­beurteilung durchge­führt wer­den muss, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen.
  • Arbeitssicher­heits­ge­setz (ASiG): Das Arbeitssicher­heits­ge­setz regelt die Bestel­lung von Fachkräften für Arbeitssicher­heit und Betrieb­särzten. Diese haben eine wichtige Funk­tion bei der Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Tech­nis­che Regeln für Arbeitsstät­ten (ASR): Die Tech­nis­chen Regeln für Arbeitsstät­ten enthal­ten konkrete Anforderun­gen an Arbeitsstät­ten und Arbeit­splätze. Sie geben Hin­weise zur Durch­führung von Gefährdungsbeurteilungen.

Die genan­nten Geset­ze und Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtig­sten Regelun­gen. Je nach Branche und Tätigkeit kön­nen dabei weit­ere Vorschriften gelten.

Die Ergeb­nisse der Gefährdungs­beurteilun­gen wer­den genutzt, um geeignete Schutz­maß­nah­men zu entwick­eln und umzuset­zen. Diese Maß­nah­men sollen dazu beitra­gen, Unfälle, Ver­let­zun­gen und Erkrankun­gen am Arbeit­splatz zu ver­mei­den oder zu min­imieren. Gefährdungs­beurteilun­gen sind somit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitss­chutzes und dienen der präven­tiv­en Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Es gibt sehr viele Meth­o­d­en und Ver­fahren für die Durch­führung von Gefährdungs­beurteilun­gen, die je nach Art und Umfang der Tätigkeit­en und Arbeits­be­din­gun­gen einge­set­zt wer­den kön­nen. In der Regel ist die Gefährdungs­beurteilung Teil eines umfassenden Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems und wird regelmäßig aktu­al­isiert und überprüft.

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Iden­ti­fizierung und Bew­er­tung von Gefahren und Risiken inner­halb der Arbeit­sprozesse der Organ­i­sa­tion. Ziel ist es, ein tief­eres Ver­ständ­nis der ver­schiede­nen Arten von Gefährdungs­fak­toren zu erlan­gen.

Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, Gefahren und Risiken sowie deren Quellen zu identifizieren.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Er ist als Ver­tiefung des Ein­führungskurs­es anzusehen.

Auf­grund der Vielzahl von Risiko­fak­toren konzen­tri­ert sich der Kurs auf eine Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken. Auf Anfrage kön­nen indi­vidu­elle Kurse entwick­elt werden.

Die ver­mit­tel­ten Inhalte umfassen bspw.:

  • Rechtliche Grund­la­gen und Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung
  • Meth­o­d­en und Ver­fahren für die Gefährdungsbeurteilung
  • Iden­ti­fika­tion und Bew­er­tung von Gefahren
  • Risikobe­w­er­tung und Priorisierung
  • Entwick­lung von Schutz­maß­nah­men und Aktionsplänen
  • Doku­men­ta­tion und Kom­mu­nika­tion von Ergebnissen
  • Über­prü­fung und Aktu­al­isierung der Gefährdungs­beurteilung in regelmäßi­gen Abständen

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:

  • die ver­schiede­nen Arten von Gefahren­fak­toren und ihre Auswirkun­gen auf die Gesund­heit zu unterscheiden,
  • Bege­hun­gen am Arbeit­splatz vorzu­bere­it­en und durchzuführen, um Gefahren und Risiken zu identifizieren,
  • iden­ti­fizierte Gefahren und Risiken hin­sichtlich ihrer Auswirkun­gen auf die Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er zu bewerten.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die in Unternehmen mit der Erstel­lung, und/oder Überwachung von Gefährdungs­beurteilun­gen beauf­tragt sind bzw. wer­den sollen

Inhalte:

  • Aus­gewählte Risiko­fak­toren und ihre Folgen
  • Tech­niken und Meth­o­d­en zur Iden­ti­fizierung von Gefahren inner­halb der Organisation
  • Bew­er­tung von Gefahren und Risiken

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen

Generierte Visualisierung  für Gefährdungsbeurteilung und BetriebsanweisungBetrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen zu Maschi­nen und Anla­gen sind für Mitar­beit­er in Unternehmen notwendig, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Die Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen sind geset­zlich vorgeschrieben und müssen gemäß § 4 der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) durchge­führt werden.

Die Betrieb­san­weisung ist eine schriftliche Anweisung, die die Bedi­enung, Wartung und Instand­hal­tung von Maschi­nen und Anla­gen beschreibt. Sie enthält wichtige Infor­ma­tio­nen über die Gefährdun­gen, die von den Maschi­nen und Anla­gen aus­ge­hen, sowie über die Maß­nah­men, die zur Ver­mei­dung von Unfällen und Ver­let­zun­gen ergrif­f­en wer­den müssen. Die Betrieb­san­weisung muss ver­ständlich und leicht zugänglich für alle Mitar­beit­er sein, die mit den Maschi­nen und Anla­gen arbeiten.

Die Unter­weisung ist eine mündliche oder schriftliche Anweisung, die den Mitar­beit­ern ver­mit­telt, wie sie sich­er mit den Maschi­nen und Anla­gen arbeit­en kön­nen. Die Unter­weisung soll sich­er­stellen, dass die Mitar­beit­er die Gefährdun­gen, die von den Maschi­nen und Anla­gen aus­ge­hen, ver­ste­hen und wis­sen, wie sie diese ver­mei­den kön­nen. Die Unter­weisung muss für jeden Mitar­beit­er durchge­führt wer­den, der mit den Maschi­nen und Anla­gen arbeitet.

Falls in Unternehmen keine Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen zu Maschi­nen und Anla­gen durchge­führt wer­den, kön­nen Risiken und Prob­leme auftreten. Die Mitar­beit­er sind möglicher­weise nicht aus­re­ichend informiert und geschult, um sich­er mit den Maschi­nen und Anla­gen zu arbeit­en. Dies kann zu Unfällen und Ver­let­zun­gen führen, die nicht nur die Mitar­beit­er, son­dern auch das Unternehmen selb­st beein­trächti­gen kön­nen. Darüber hin­aus kön­nen fehlende Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen auch rechtliche Kon­se­quen­zen haben, wenn die zuständi­gen Behör­den bei Inspek­tio­nen fest­stellen, dass die Unternehmen nicht den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen.

Ins­ge­samt sind Betrieb­san­weisun­gen und Unter­weisun­gen zu Maschi­nen und Anla­gen in Unternehmen notwendig, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten und Unfälle und Ver­let­zun­gen zu ver­mei­den. Sie sind geset­zlich vorgeschrieben und soll­ten von Unternehmen ernst genom­men wer­den, um rechtliche Kon­se­quen­zen und Prob­leme zu vermeiden.

Schulungskurs

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Ableitung von Betrieb­san­weisun­gen bezüglich des sicheren Gebrauchs von Maschi­nen und Geräten aus den iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken und der entsprechen­den Unter­weisung der Mitarbeiter/innen, die den Gefahren und Risiken aus­ge­set­zt sind.

Er ermöglicht es den Teilnehmer/innen, spez­i­fis­che Betrieb­san­weisun­gen schriftlich zu entwick­eln, die auf den iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken der Arbeit­sprozesse der Organ­i­sa­tion basieren. Anschließend bere­it­en sie die Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen vor und set­zen diese um.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Es ist als Fort­set­zung des Kurs­es Gefährdungs­beurteilung (Grund­la­gen) anzusehen.

Auf­grund der Vielzahl von Risiko­fak­toren konzen­tri­ert sich der Kurs auf eine Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken. Auf Anfrage kön­nen indi­vidu­elle Kurse entwick­elt werden.

Lernergebnisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:

  • angemessene Betrieb­san­weisun­gen aus iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken abzuleiten,
  • Arbeitss­chutzpik­togramme ord­nungs­gemäß anzuwenden
  • die Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitss­chutz vorzu­bere­it­en und umzusetzen.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die in Unternehmen mit der Erstel­lung, und/oder Überwachung von Betrieb­san­weisun­gen von Maschi­nen und Anla­gen beauf­tragt sind oder wer­den sollen

Inhalte:

  • Verbindung zwis­chen Betrieb­san­weisung und Gefährdungsbeurteilung
  • Inhalt, Kom­po­nen­ten und Lay­out der Betriebsanweisung
  • Arbeitss­chutzpik­togramme
  • Unter­weisung­stech­niken und ‑meth­o­d­en

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Gefahrstoffen

Schulungskurs

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Ableitung von Betrieb­san­weisun­gen zur sicheren Ver­wen­dung von Gefahrstof­fen in den Arbeit­sprozessen und die entsprechende Unter­weisung der Mitar­beit­er, die den Gefahren und Risiken aus­ge­set­zt sind.

Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, spez­i­fis­che Betrieb­san­weisun­gen in schriftlich­er Form zu entwick­eln, die auf den ver­wen­de­ten gefährlichen Sub­stanzen und den iden­ti­fizierten Gefahren und Risiken der Arbeit­sprozesse der Organ­i­sa­tion basieren. Anschließend bere­it­en sie die Unter­weisung der Mitarbeiter/innen vor und set­zen diese um.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Er ist als Fort­set­zung des Kurs­es Gefährdungs­beurteilung (Grund­la­gen) anzusehen.

Auf­grund der Vielzahl von Risiko­fak­toren konzen­tri­ert sich der Kurs auf eine Auswahl all­ge­mein­er Gefahren und Risiken. Auf Anfrage kön­nen indi­vidu­elle Kurse entwick­elt werden.

Lernergebnisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • aus den ver­wen­de­ten Gefahrstof­fen angemessene Betrieb­san­weisun­gen abzuleiten.
  • Arbeitss­chutz- und GHS-Pik­togramme ord­nungs­gemäß anzuwenden.
  • ein Gefahrstof­freg­is­ter auf der Grund­lage von Sicher­heits­daten­blät­tern zu erstellen und zu führen.
  • die Unter­weisun­gen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitss­chutz vorzu­bere­it­en und umzusetzen.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Fort­set­zung des Grund­la­genkurs Gefährdungsbeurteilung

Inhalte:

  • Verbindung zwis­chen Betrieb­san­weisung und Gefährdungsbeurteilung
  • Inhalt, Kom­po­nen­ten und Lay­out der Betriebsanweisung
  • Arbeitss­chutz- und GHS-Piktogramme
  • Sicher­heits­daten­blät­ter für Gefahrstoffe
  • Gefahrstof­freg­is­ter
  • Unter­weisung­stech­niken und ‑meth­o­d­en

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer (Expert)

Der Arbeit­ge­ber hat eine aus­re­ichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundi­ge Unter­weisung und prak­tis­che Übun­gen im Umgang mit Feuer­löschein­rich­tun­gen ver­traut zu machen und als Brand­schutzhelfer zu benen­nen. Die notwendi­ge Zahl von Brand­schutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungs­beurteilung, sollte jedoch 5% des anwe­senden Per­so­n­enbe­standes nicht unterschreiten.

Empfehlung: Die Kombina­tion von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern ist in der Praxis zielführend. Dies liegt daran, dass die beiden Tätigkeiten viele Schnittmengen haben und der Wissensschatz über Maßnahmen wie Flucht, Rettung, Selbstrettung und Entstehungsbrandbekämpfung in Betrieben einhergeht. Daher finden sich in mod­ernen Brandschutzordnungen Teil B und C der Brandschutzhelfer auch als Evakuierungshelfer (manchmal auch als Räumungshelfer bezeichnet). Aus diesem Grund ist der Brandschutz- und Evakuierungshelfer entstanden.

Zur Auf­frischung der Ken­nt­nisse emp­fiehlt es sich, die Aus­bil­dung in Abstän­den von 3 bis 5 Jahren zu wieder­holen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderun­gen ist in kürz­eren Abstän­den eine Wieder­hol­ung der Aus­bil­dung erforder­lich, dies können
z.B. sein:

  • eine Erforder­nis aus der Gefährdungs­beurteilung, wie z.B. eine beson­dere Anforderung an die Wirk­samkeit der Aus­bil­dung und damit auch an eine Wieder­hol­ung zum Wis­sens-/Ken­nt­nis­stand des Brandschutzhelfers,
  • neue Pro­duk­tions- und Arbeitsver­fahren mit verän­dert­er Brandge­fährdung, die Ein­fluss auf das Löschmit­tel bzw. die bere­it­gestell­ten Feuer­löschein­rich­tun­gen und die Löschtak­tik haben,
  • Ver­set­zung eines Brand­schutzhelfers in  Arbeits-/Be­trieb­s­bere­iche, die ein vom bish­eri­gen Bere­ich abwe­ichen­des Vorge­hen bei der Erst­brand­bekämp­fung erfordern.

Die Auf­gaben eines Brand­schutzhelfers umfassen:

  • Verteilung und Über­prü­fung von Brand­schutzgeräten, Feuer­lösch­ern und anderen brand­schutztech­nis­chen Geräten.
  • Überwachung der Feuer­melder und der Sicherheitsalarme.
  • Prü­fung und Instand­hal­tung von Flucht- und Ret­tungswe­gen, um die Sicher­heit der Mitar­beit­er zu gewährleisten.
  • Regelmäßige Kon­trolle der Brand­schutzvorkehrun­gen im Gebäude.
  • Aufk­lärung der Mitar­beit­er über Brand­schutz­maß­nah­men und Brandschutzrichtlinien.
  • Pla­nung und Durch­führung von Brandschutzübungen.
  • Teil­nahme an den Pla­nungs- und Aus­bauar­beit­en für Brandschutzmaßnahmen.
  • Durch­führung von Brand­schutzin­spek­tio­nen im Unternehmen.
  • Beratung der Mitar­beit­er bei der Umset­zung von Brandschutzmaßnahmen.
  • Erstellen von Bericht­en über die Ergeb­nisse der Brandschutzinspektionen.
  • Beobach­tung von brand­schutzrel­e­van­ten Entwick­lun­gen und Trends und Beratung des Unternehmens zur Umset­zung dieser Maßnahmen.

Rechtliche Grund­la­gen: Die Regelun­gen zu Brand­schutzhelfern in deutschen Unternehmen find­en sich im Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG), in der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) und in der Verord­nung über die Aus­bil­dung und Prü­fung der Brand­schutzhelfer (BHV-Aus­bV). Darüber hin­aus kön­nen auch die Lan­des- und Betrieb­svere­in­barun­gen, die in bes­timmten Unternehmen gel­ten, weit­ere Regelun­gen enthalten.

Risiken bei Nicht­beach­tung: Ver­stöße gegen die Arbeitsstät­ten­verord­nung kön­nen ern­sthafte Gefahren und Risiken für die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäftigten darstellen. Der Arbeit­ge­ber ist daher verpflichtet, die Arbeitsstätte so einzuricht­en und zu betreiben, dass keine Gefährdun­gen entste­hen. Der Län­der­auss­chuss für Arbeitss­chutz und Sicher­heit­stech­nik (LASI) hat hohe Bußgel­dregel­sätze fest­gelegt, sollte der Arbeit­ge­ber seine Verpflich­tun­gen nicht erfüllen. Der Bun­desver­band Brand­schutz-Fach­be­triebe e.V. (bvbf) weist deshalb ein­dringlich darauf hin: fehlt die notwendi­ge Gefährdungs­beurteilung ein­schließlich schützen­der Maß­nah­men gegen Brände, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro ver­hängt wer­den. Auch man­gel­nde Doku­men­ta­tion oder rechtzeit­iges Han­deln kann zu einem Regel­satz von 3.000 Euro führen. Daher ist es für Arbeit­ge­ber uner­lässlich, die Arbeitss­chutzbes­tim­mungen einzuhal­ten, um Gefahren und Risiken für die Beschäftigten zu vermeiden.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die im Unternehmen die Funk­tion ein­er Fachkraft für Arbeitssicher­heit wahrnehmen sollen.

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende The­men gemäß DGUV Infor­ma­tion 205–023

For­mate: The­o­rie und Prax­is; The­o­rie auch als Webinar

Dauer: 6h

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion
  • Auf­gaben der Brandschutzhelfer
  • präven­tive Brandverhütung
  • Funk­tion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Ver­hal­ten im Brandfall
  • Betrieb­sspez­i­fis­che Beson­der­heit­en (z. B. elek­trische Anla­gen, Met­all­brände, Fettbrände)

Prax­is:

  • Hand­habung und Funk­tion, Aus­löse­mech­a­nis­men von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtak­tik und eigene Gren­zen der Brand­bekämp­fung (z. B. Sit­u­a­tion­sein­schätzung, Vorgehensweise)
  • real­ität­sna­he Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leis­tungs­fähigkeit der Feuer­löschein­rich­tun­gen erfahren
  • Ein­weisen (ver­traut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Der zeitliche Umfang der Erstschu­lung beträgt 6 Stun­den; sie kann in einem Block oder zwei Blöck­en, Split­tung in The­o­rie und Prax­is, durchge­führt wer­den. Der The­o­ri­eteil kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Die Schu­lung kann mit der von Evakuierung­shelfern kom­biniert werden.

Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Auf­frischung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Evakuierungshelfer Expert (Collage)Ein Evakuierung­shelfer hat in einem Unternehmen in Deutsch­land die Auf­gabe, im Falle ein­er Gefahren­si­t­u­a­tion für die Sicher­heit von Per­so­n­en und Sach­w­erten zu sor­gen. Dazu gehört es, den Evakuierungs­plan des Unternehmens einzuhal­ten und die notwendi­gen Maß­nah­men zu ergreifen, um alle Per­so­n­en sich­er und schnell aus dem Gefahren­bere­ich zu bringen.

Der Evakuierung­shelfer muss sich­er­stellen, dass alle Mitar­beit­er und Besuch­er über den Evakuierungs­plan informiert sind und dass eine sichere Evakuierung schnell und effizient durchge­führt wer­den kann. Er ist dafür ver­ant­wortlich, die Evakuierungsrouten zu markieren und alle notwendi­gen Maß­nah­men zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Per­so­n­en den Gefahren­bere­ich unversehrt ver­lassen. Er sollte auch sich­er­stellen, dass alle notwendi­gen Hil­f­s­mit­tel wie Feuer­lösch­er, Notaus­gänge, Fluchtwege, Erste-Hil­fe-Kits und andere Ret­tungsmit­tel bereitstehen.

Der Evakuierung­shelfer ist auch für das Sich­er­stellen der Ver­fahren­srichtlin­ien beim Umgang mit den Sicher­heit­srisiken im Unternehmen ver­ant­wortlich. Dazu gehört das Ergreifen von Maß­nah­men zur Gefahren­bekämp­fung oder zur Reduzierung der Gefahren und das Bere­it­stellen von Infor­ma­tio­nen und Anweisun­gen zum sicheren Ver­hal­ten im Falle ein­er Gefahrensituation.

Darüber hin­aus ist es Auf­gabe des Evakuierung­shelfers, regelmäßig eine Evakuierungsübung durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Mitar­beit­er und Besuch­er mit den Ver­fahren­srichtlin­ien ver­traut sind. Er muss auch die Doku­men­ta­tion der Evakuierungsübung sich­er­stellen und die Ergeb­nisse an die zuständi­gen Stellen melden.

Der Arbeit­ge­ber hat laut Arbeitss­chutzge­setz eine aus­re­ichende Anzahl von Beschäftigten als Evakuierung­shelfer zu benen­nen. Die notwendi­ge Zahl ergibt sich aus der Gefährdungs­beurteilung sowie der Zahl der vorhan­de­nen Brandschutzhelfer.

Zur Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende Themen:

  • Schutzziele
  • Organ­isatorische Maß­nah­men im Unternehmen
  • Per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men im Unternehmen
  • Evakuierung von Gebäu­den bzw. Gebäudeteilen
  • Ver­hal­tensweisen im Evakuierungsfall
  • Alarmierung, Ein­weisung und Unter­stützung der Rettungskräfte
  • Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen

Der zeitliche Umfang des The­o­ri­eteils der Erstschu­lung beträgt ca. 4 Stun­den; dieser kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt wer­den. Die Schu­lung wird abgerun­det durch eine Objek­t­bege­hung und Sit­u­a­tions­be­w­er­tung gemein­sam mit den Evakuierung­shelfern unter Ein­beziehung unternehmensspez­i­fis­ch­er, prax­isori­en­tiert­er Aspekte.

Die Schu­lung kann mit der von Brand­schutzhelfern kom­biniert werden.
Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Auf­frischung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die im Unternehmen die Funk­tion eines Evakuierung­shelfers wahrnehmen sollen.

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. fol­gende The­men gemäß DGUV Infor­ma­tion 205–023

For­mate: The­o­rie und Objek­t­bege­hung; The­o­rie auch als Webinar

Dauer: 4h (Erstschu­lung)

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Schutzziele
  • Organ­isatorische Maß­nah­men im Unternehmen
  • Per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men im  Unternehmen
  • Evakuierungs­plan
  • Ver­hal­tensweisen im Evakuierungsfall
  • Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen

Prax­is (Objek­t­bege­hung):

  1. Objek­t­bege­hung und Situationsbewertung

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Der zeitliche Umfang der Erstschu­lung beträgt 4 Stun­den; Der The­o­ri­eteil kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Die Schu­lung kann mit der von Brand­schutzhelfern kom­biniert werden.

Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Auf­frischung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Schulung zum Sicherheitsbeauftragten

Sicher­heits­beauf­tragte sind in Unternehmen notwendig, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Sie sind dafür ver­ant­wortlich, dass die Arbeitss­chutzvorschriften einge­hal­ten wer­den und dass die Mitar­beit­er über die Gefahren am Arbeit­splatz informiert sind. Durch ihre Arbeit kön­nen sie dazu beitra­gen, Unfälle und Ver­let­zun­gen zu ver­mei­den und die Sicher­heit am Arbeit­splatz zu erhöhen. Die Auf­gaben eines Sicher­heits­beauf­tragten umfassen:

  • Überwachung der Ein­hal­tung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Iden­ti­fizierung von Gefahren­quellen am Arbeitsplatz
  • Beratung von Mitar­beit­ern in Fra­gen des Arbeitsschutzes
  • Durch­führung von Schu­lun­gen und Unterweisungen
  • Organ­i­sa­tion von Maß­nah­men zur Verbesserung des Arbeitsschutzes

Ist kein Sicher­heits­beauf­tragter in einem Unternehmen vorhan­den kön­nen Prob­leme und Risiken auftreten. Die Mitar­beit­er sind möglicher­weise nicht aus­re­ichend informiert und geschult, um sich­er mit den Maschi­nen und Anla­gen zu arbeit­en. Dies kann zu Unfällen und Ver­let­zun­gen führen, die nicht nur die Mitar­beit­er, son­dern auch das Unternehmen selb­st beein­trächti­gen kön­nen. Darüber hin­aus kön­nen fehlende Sicher­heits­beauf­tragte auch rechtliche Kon­se­quen­zen haben, wenn die zuständi­gen Behör­den bei Inspek­tio­nen fest­stellen, dass die Unternehmen nicht den geset­zlichen Anforderun­gen entsprechen.

Sicher­heits­beauf­tragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt wer­den. Die Wahrnehmung von Auf­gaben eines Sicher­heits­beauf­tragten erfordert Ken­nt­nisse im Arbeitsschutz.

Der Kurs bere­it­et Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion als Sicher­heits­beauf­tragter in einem Unternehmen vor.  Die Erstschu­lung bein­hal­tet u.a. fol­gende The­men gemäß DGUV Regel 100–001:

  • Rechts­grund­la­gen
  • Sta­tus und Auf­gaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Zusam­me­nar­beit mit Ein­rich­tungsleit­er / Arbeitsmedi­zin­er / Fachkräften für Arbeitssicher­heit in der Praxis
  • Auf­gaben und Zusam­men­wirken mit Beruf­sgenossen­schaften / Gewerbeaufsichten
  • Umgang mit Unfallmeldungen
  • Organ­i­sa­tion des Arbeitss­chutzes in den Einrichtungen
  • Betrieb­ssicher­heitsverord­nung
  • Führungs­doku­mente / Gefährdungs­beurteilung mit Übung
  • Erfahrungsaus­tausch / Diskussion

Der zeitliche Umfang beträgt ins­ge­samt 16 Stun­den, aufgeteilt in 8 Stun­den the­o­retis­che Grund­la­gen und 8 Stun­den betrieb­sspez­i­fis­che prax­is­be­zo­gene Arbeit. Die Durch­führung kann in zwei Blöck­en erfol­gen oder in Abstim­mung mit dem Auf­tragge­ber unter Berück­sich­ti­gung der Ver­füg­barkeit der Teil­nehmerin­nen und Teil­nehmer ges­plit­tet wer­den; päd­a­gogisch und method­isch sin­nvolle Schu­lung­sein­heit­en sind zu beacht­en. Die Schu­lung kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Schu­lun­gen zu Ver­tiefun­gen, zur Fort­bil­dung und Aktu­al­isierung wer­den bzgl. The­ma, Art und Umfang mit dem Auf­tragge­ber abgestimmt.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Per­so­n­en, die im Unternehmen die Funk­tion eines Sicher­heits­beauf­tragten wahrnehmen sollen.

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion bein­hal­tet die Erstschu­lung u.a. The­men gemäß DGUV Regel 100–001

For­mate: The­o­rie und Objek­t­bege­hung; The­o­rie auch als Webinar

Dauer:

  • ins­ge­samt 16h
  • mit 8h Theorie
  • und 8h betrieb­sspez­i­fis­ch­er, prax­is­be­zo­gen­er Arbeit

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Schutzziele
  • Organ­isatorische Maß­nah­men im Unternehmen
  • Per­so­n­en­be­zo­gene Maß­nah­men im  Unternehmen
  • Ver­hal­tensweisen im Evakuierungsfall
  • Rechtliche Rah­menbe­din­gun­gen

Prax­is (Objek­t­bege­hung):

  • Objek­t­bege­hung und Situationsbewertung

Ausbildung zum Bediener von Flurförderfahrzeugen

Gabelstapler wird gefahrenZum Bedi­enen von Flur­förder­fahrzeu­gen dür­fen nur Per­so­n­en beauf­tragt wer­den, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nach­weisen können.

In Deutsch­land ist es notwendig, dass Mitar­beit­er, die Flur­förder­fahrzeuge fahren, über eine entsprechende Aus­bil­dung und Befähi­gung ver­fü­gen. Diese Aus­bil­dung wird durch eine befähigte Per­son oder eine anerkan­nte Aus­bil­dungsstätte durchge­führt und umfasst the­o­retis­che und prak­tis­che Schu­lun­gen. Die Aus­bil­dung bein­hal­tet dabei The­men wie die Bedi­enung des Flur­förder­fahrzeugs, Gefahren- und Risiko­analyse, Sicher­heits­bes­tim­mungen, Wartung und Instand­hal­tung sowie Not­fall­maß­nah­men. Nach Abschluss der Aus­bil­dung erhal­ten die Mitar­beit­er eine Bescheini­gung, die ihre Befähi­gung zum Fahren von Flur­förder­fahrzeu­gen bescheinigt.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich­er­stellen, dass ihre Mitar­beit­er über die notwendi­ge Aus­bil­dung und Befähi­gung ver­fü­gen, um Flur­förder­fahrzeuge sich­er und effek­tiv zu betreiben. Der Betrieb von Flur­förder­fahrzeu­gen erfordert spezielle Fähigkeit­en und Ken­nt­nisse, um die Sicher­heit der Mitar­beit­er und ander­er Per­so­n­en am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Unternehmen soll­ten sich­er­stellen, dass ihre Mitar­beit­er regelmäßig geschult und über die neuesten Sicher­heits­bes­tim­mungen informiert wer­den, um Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden.

Zusät­zlich sind auch die Regeln und Vorschriften der Beruf­sgenossen­schaften und der Unfal­lver­sicherungsträger zu beacht­en. Diese leg­en fest, welche Anforderun­gen an die Aus­bil­dung und Befähi­gung der Mitar­beit­er gestellt wer­den und welche Sicher­heits­bes­tim­mungen und Schutz­maß­nah­men bei der Ver­wen­dung von Flur­förder­fahrzeu­gen einzuhal­ten sind.

Ins­ge­samt ist es wichtig, dass Unternehmen sich­er­stellen, dass ihre Mitar­beit­er über die notwendi­ge Aus­bil­dung und Befähi­gung ver­fü­gen, um Flur­förder­fahrzeuge sich­er und effek­tiv zu betreiben. Die Aus­bil­dung und Befähi­gung der Mitar­beit­er sollte regelmäßig über­prüft und aktu­al­isiert wer­den, um die Sicher­heit am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten und Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden.

Die Aus­bil­dung ver­mit­telt gemäß DGUV Grund­satz 308–001 die erforder­lichen the­o­retis­chen und prak­tis­chen Grund­ken­nt­nisse, die zum sicheren Führen dieser Fahrzeuge notwendig sind. Sie beste­ht aus einem The­o­rie- und einem Praxisteil.

Die The­o­rie bein­hal­tet fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Unfallgeschehen
  • Auf­bau und Funk­tion von Flur­förder­fahrzeu­gen und Anbaugeräten
  • Antrieb­sarten
  • Stand­sicher­heit
  • Betrieb all­ge­mein
  • Regelmäßige Prü­fung
  • Umgang mit Last
  • Son­dere­in­sätze
  • Verkehrsregelung/ Verkehr­swege

Im prak­tis­chen Teil wer­den Sie umfassend im sicheren Führen eines Gabel­sta­plers unter­wiesen. Der zeitliche Umfang der Aus­bil­dung beträgt 16 Stun­den. Sie schließt mit ein­er the­o­retis­chen und ein­er prak­tis­chen Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Flur­förderzeu­gen als Nach­weis der Befähi­gung ausgehändigt.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Bedi­ener von Flur­förder­fahrzeu­gen typ. Gabelstapler

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion, ins­beson­dere unter Berück­sich­ti­gung der DGUV 308–001

For­mate: The­o­rie und Praxis;

Dauer: 16h

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Unfallgeschehen
  • Auf­bau und Funk­tion von Flur­förder­fahrzeu­gen und Anbaugeräten
  • Antrieb­sarten
  • Stand­sicher­heit
  • Betrieb
  • Regelmäßige Prü­fung
  • Umgang mit Last
  • Son­dere­in­sätze
  • Verkehrsregelung und Verkehrswege

Prax­is:

  • Sicheres Führen eines Gabelstaplers

Abschluss: mit The­o­rie- und Praxisfprüfung

Ausbildung zum Bediener von Kranen (Hallenkrane, Brückenkrane und Portalkrane)

Bedienung von Kranen bspw. Portalkranen.Die unsachgemäße Bedi­enung von Kra­nen aller Art kann zu erhe­blichen Sach- und Per­so­n­en­schä­den führen. Daher dür­fen nach den Vorschriften der Beruf­sgenossen­schaften nur Per­so­n­en mit dem Führen eines Kranes beauf­tragt wer­den, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nach­weisen können.

Diese Aus­bil­dung (respek­tive Befähi­gung) wird durch eine befähigte Per­son oder eine anerkan­nte Aus­bil­dungsstätte durchge­führt und umfasst the­o­retis­che und prak­tis­che Schu­lun­gen. Die Aus­bil­dung bein­hal­tet The­men wie die Bedi­enung des Krans, Gefahren- und Risiko­analyse, Sicher­heits­bes­tim­mungen, Wartung und Instand­hal­tung sowie Not­fall­maß­nah­men. Nach Abschluss der Aus­bil­dung erhal­ten die Mitar­beit­er eine Bescheini­gung, die ihre Befähi­gung zum Bedi­enen von Kra­nen bescheinigt.

Es ist wichtig, dass Unternehmen sich­er­stellen, dass ihre Mitar­beit­er über die notwendi­ge Aus­bil­dung und Befähi­gung ver­fü­gen, um Krane sich­er und effek­tiv zu bedi­enen. Der Betrieb von Kra­nen erfordert spezielle Fähigkeit­en und Ken­nt­nisse, um die Sicher­heit der Mitar­beit­er und ander­er Per­so­n­en am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Unternehmen soll­ten sich­er­stellen, dass ihre Mitar­beit­er regelmäßig geschult und über die neuesten Sicher­heits­bes­tim­mungen informiert wer­den, um Unfälle und Ver­let­zun­gen zu vermeiden.

Zusät­zlich sind auch die Regeln und Vorschriften der Beruf­sgenossen­schaften und der Unfal­lver­sicherungsträger zu beacht­en. Diese leg­en fest, welche Anforderun­gen an die Aus­bil­dung und Befähi­gung der Mitar­beit­er gestellt wer­den und welche Sicher­heits­bes­tim­mungen und Schutz­maß­nah­men bei der Ver­wen­dung von Kra­nen einzuhal­ten sind.

Die Aus­bil­dung ver­mit­telt gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grund­satz 309–003 die erforder­lichen the­o­retis­chen und prak­tis­chen Grund­ken­nt­nisse, die zum sicheren Führen und Bedi­enen von Kra­nen notwendig sind. Sie beste­ht aus einem The­o­rie- und einem Praxisteil.

Die The­o­rie bein­hal­tet fol­gende Themen:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Kran­tech­nik
  • Kran­be­trieb
  • Las­tauf­nah­meein­rich­tun­gen und Anschla­gen von Lasten
  • Wartungsar­beit­en
  • Arbeitssicher­heit
  • Per­sön­liche Schutzausrüstung
  • Ein­weisung, Handze­ichen und Anschlagmittel
  • Tägliche Krankon­trolle

Im prak­tis­chen Teil wer­den Sie umfassend im sicheren Führen eines Kranes unter­wiesen. Der zeitliche Umfang der Aus­bil­dung beträgt 40 Stun­den. Sie schließt mit ein­er the­o­retis­chen und ein­er prak­tis­chen Prü­fung ab. Bei Beste­hen der Prü­fun­gen wird ein Berech­ti­gungss­chein zum Führen von Kra­nen als Nach­weis der Befähi­gung ausgehändigt.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Bedi­ener von Kra­nen bspw. Hal­lenkrane, Brück­enkrane und Portalkrane

Inhalte: Vor­bere­itung der Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er auf ihre Funk­tion, ins­beson­dere unter Berück­sich­ti­gung der DGUV 52 und DGUV 309–003

For­mate: The­o­rie und Praxis;

Dauer: 40h

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

The­o­rie:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Kran­tech­nik
  • Kran­be­trieb
  • Las­tauf­nah­meein­rich­tun­gen und Anschla­gen von Lasten
  • Wartungsar­beit­en
  • Arbeitssicher­heit
  • Per­sön­liche Schutzausrüstung

Prax­is:

  • Sicheres Führen eines Kranes

Abschluss: mit The­o­rie- und Prax­is­prü­fung; nach erfol­gre­ichem Beste­hen Aushändi­gung eines Berechtigungsscheins

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Prüfung von Leitern und Tritten - Expert Leistungen

Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrgerüsten

Leit­ern, Tritte und Fahrg­erüste wer­den zu den Arbeitsmit­teln gezählt und unter­liegen somit den Regelun­gen der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung. Dort wird in §14 gesagt, dass der Arbeit­ge­ber Arbeitsmit­tel, die Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen unter­liegen, die zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen führen kön­nen, entsprechend den ermit­tel­ten Fris­ten durch hierzu befähigte Per­so­n­en über­prüfen und erforder­lichen­falls erproben zu lassen hat.

All­ge­mein kann gesagt wer­den, dass die Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten in Unternehmen durch eine befähigte Per­son notwendig ist, um die Sicher­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Die befähigte Per­son ver­fügt über die notwendi­gen Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en, um die ord­nungs­gemäße Funk­tion und den Zus­tand von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten zu beurteilen. Die beson­dere Notwendigkeit entste­ht, da der Ein­satz dieser Arbeitsmit­tel mit erhe­blichen Risiken ver­bun­den sein kann, die zu schw­eren Ver­let­zun­gen oder sog­ar zum Tod führen können.

Die befähigte Per­son führt eine regelmäßige Über­prü­fung der Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüste durch und stellt sich­er, dass diese den gel­tenden Sicher­heitsvorschriften entsprechen. Hier­bei wer­den ins­beson­dere die Tragfähigkeit, die Sta­bil­ität und die Funk­tion­stüchtigkeit der Arbeitsmit­tel über­prüft. Defek­te oder beschädigte Teile wer­den aus­ge­tauscht und die Arbeitsmit­tel wer­den gegebe­nen­falls außer Betrieb genom­men, um die Sicher­heit der Mitar­beit­er zu gewährleisten.

Erfol­gt keine Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten kön­nen ver­schiedene Prob­leme und Risiken auftreten. Beispiel­sweise kön­nen defek­te oder beschädigte Arbeitsmit­tel unbe­merkt bleiben und zu Unfällen führen, die schw­er­wiegende Kon­se­quen­zen haben kön­nen. Darüber hin­aus kön­nen Unternehmen bei Inspek­tio­nen durch die zuständi­gen Behör­den Prob­leme und rechtliche Kon­se­quen­zen erfahren, wenn die Arbeitsmit­tel nicht den gel­tenden Sicher­heitsvorschriften entsprechen.

Durch die regelmäßige Über­prü­fung kön­nen Unfälle und Ver­let­zun­gen ver­mieden und rechtliche Kon­se­quen­zen ver­mieden werden.

Zum Sachkun­de­nach­weis gemäß Betrieb­ssicher­heitsverord­nung, DGUV Infor­ma­tion 208–016 und DGUV Infor­ma­tion 201–011 und zur Erlan­gung der Befähi­gung zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten bein­hal­tet die Schu­lung u.a.:

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bauar­ten und ‑for­men von Leit­ern und Tritten
  • Sicher­heits­gerechter Umgang mit Leitern
  • Prü­fungsablauf
  • Umgang mit schad­haften Leitern
  • Reparatur von Leitern

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitar­beit­er zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrg­erüsten in Unternehmen

For­mate: Schu­lung; Möglichkeit zur Durch­führung in Form eines Webinars

Inhalte: Sachkun­de­nach­weis gemäß Betrieb­ssicher­heitsverord­nung, DGUV 208–16 und DGUV 201–011

Dauer: 1 Tag (8 Stunden)

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalen und Regalsystemen

Regale und Regal­sys­teme aus Stahl und ver­stell­bare Palet­ten­re­gale wer­den zu den Arbeitsmit­teln gezählt und unter­liegen somit den Regelun­gen der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV). Dort wird in §14 gesagt, dass der Arbeit­ge­ber Arbeitsmit­tel, deren Sicher­heit von den Mon­tagebe­din­gun­gen abhängt, vor der erst­ma­li­gen Benutzung sowie Arbeitsmit­tel, die Schä­den verur­sachen­den Ein­flüssen aus­ge­set­zt sind, die zu Gefährdun­gen der Beschäftigten führen kön­nen, wiederkehrend von ein­er zur Prü­fung befähigten Per­son prüfen zu lassen hat.

Die Prü­fung von Regalen und Regal­sys­te­men dient let­ztlich dazu, die Sicher­heit der Mitar­beit­er und ander­er Per­so­n­en am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Geset­zliche Anforderun­gen an Unternehmen hin­sichtlich der Prü­fung von Regalen und Regal­sys­te­men ergeben sich aus der Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) sowie aus der Arbeitsstät­ten­verord­nung (Arb­StättV).

Die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung schreibt vor, dass Regale und Regal­sys­teme regelmäßig auf ihre Sicher­heit hin über­prüft wer­den müssen. Die Über­prü­fung muss von ein­er befähigten Per­son durchge­führt wer­den, die über die notwendi­gen Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en ver­fügt, um die Sicher­heit der Regale und Regal­sys­teme zu beurteilen. Die Über­prü­fung muss min­destens ein­mal jährlich durchge­führt werden.

Die Arbeitsstät­ten­verord­nung legt fest, dass Arbeitsmit­tel, zu denen auch Regale und Regal­sys­teme zählen, den gel­tenden Sicher­heitsvorschriften entsprechen müssen. Die Sicher­heitsvorschriften umfassen unter anderem die Tragfähigkeit, Sta­bil­ität und Funk­tion­stüchtigkeit der Regale und Regal­sys­teme. Unternehmen müssen sich­er­stellen, dass ihre Regale und Regal­sys­teme diesen Anforderun­gen entsprechen und regelmäßig auf ihre Sicher­heit hin über­prüft werden.

Die Prü­fung von Regalen und Regal­sys­te­men darf nur von ein­er befähigten Per­son durchge­führt wer­den. Diese ver­fügt über die notwendi­gen Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en, um die Sicher­heit der Regale und Regal­sys­teme zu beurteilen. Die befähigte Per­son muss die Über­prü­fung min­destens ein­mal jährlich durch­führen und bei Bedarf weit­ere Maß­nah­men zur Sich­er­stel­lung der Regal­sicher­heit empfehlen.

Zum Sachkun­de­nach­weis gemäß DIN 15635, Betrieb­ssicher­heitsverord­nung §10 und DGUV Regel 108–007 und zur Erlan­gung der Befähi­gung zur Prü­fung von Regal­sys­te­men bein­hal­tet die Schu­lung u.a.

  • Rechtliche Grund­la­gen
  • Bau und Aus­rüs­tung von Regalanlagen
  • Anforderun­gen an den Betrieb
  • Nutzungssicher­heit
  • Regeln zur Bew­er­tung von Schäden
  • Schadens­be­hand­lungsver­fahren
  • Inspek­tion­s­ablauf
  • Änderun­gen an Lagereinrichtungen

Die Aus­bil­dungs­dauer beträgt ins­ge­samt zwei Tage. Die Schu­lung kann auch in Form eines Webi­na­rs durchge­führt werden.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitar­beit­er zur Prü­fung von Regalen und Regalsystemen

Inhalte: DIN 15635, Betrieb­ssicher­heitsverord­nung §10 und DGUV Regel 108–007

For­mate: Schu­lung; Möglichkeit zur Durch­führung in Form eines Webinars

Dauer: 2 Tage

Sprachen: Deutsch, weit­ere Sprachen mit Dolmetscher

Arbeitsschutz in Organisationen

Arbeitss­chutz in Organ­i­sa­tio­nen (Unternehmen) bezieht sich auf die Maß­nah­men, die ergrif­f­en wer­den, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Dies umfasst die Iden­ti­fika­tion und Bew­er­tung von Gefahren und Risiken am Arbeit­splatz, die Entwick­lung von Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Unfällen und Ver­let­zun­gen, die Schu­lung und Unter­weisung der Mitar­beit­er sowie die Überwachung und Bew­er­tung der Arbeitss­chutz­maß­nah­men. Arbeitss­chutz ist geset­zlich vorgeschrieben und sollte von allen Organ­i­sa­tio­nen ernst genom­men wer­den, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Mitar­beit­er zu gewährleis­ten und rechtliche Kon­se­quen­zen zu vermeiden.

In Deutsch­land müssen Unternehmen eine Vielzahl von Geset­zen und Regeln in Bezug auf den Arbeitss­chutz beacht­en. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG)
  • Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV)
  • Arbeitsstät­ten­verord­nung (Arb­StättV)
  • Unfal­lver­hü­tungsvorschriften (UVV)

Die genauen Anforderun­gen und Regelun­gen kön­nen je nach Branche und Art der Tätigkeit vari­ieren. Entschei­der und ver­ant­wortliche Mitar­beit­er in Unternehmen soll­ten sich daher über die rel­e­van­ten Geset­ze und Vorschriften informieren und sich­er­stellen, dass sie diese einhalten.

Die The­men­felder des Arbeitss­chutzes umfassen unter anderem:

  • Gefährdungs­beurteilung
  • Arbeit­splatzgestal­tung
  • Schutz­maß­nah­men gegen Unfälle und Gesundheitsgefahren
  • Unter­weisung und Schu­lung der Mitarbeiter
  • Betrieb­san­weisun­gen und Gefahrstoffverordnung
  • Arbeitsmedi­zinis­che Vorsorge

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Grund­la­gen des Arbeitss­chutzes. Ziel ist es, ein zeit­gemäßes Ver­ständ­nis von Arbeitss­chutz zu etablieren, indem die ver­schiede­nen Kom­po­nen­ten vorgestellt wer­den, die zu einem ganzheitlichen Arbeitss­chutzansatz inner­halb ein­er Organ­i­sa­tion führen.

Er ermöglicht es den Teilnehmer/innen, wichtige Hand­lungs­felder bei der Entwick­lung von Arbeits- und Gesund­heits­be­din­gun­gen zu analysieren. Darüber hin­aus kön­nen die Teilnehmer/innen Ansätze iden­ti­fizieren, um die Sicher­heit, Gesund­heit und das Wohlbefind­en der Mitar­beit­er zu verbessern.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele vorgestellt wer­den. Es ist als Ein­führung in den Arbeitss­chutz zu betra­cht­en; die Ver­tiefung in spezielle The­men basiert auf diesem Kurs.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • die ver­schiede­nen Kom­po­nen­ten des Arbeitss­chutzes inner­halb ein­er Organ­i­sa­tion und ihre Verknüp­fun­gen zu verstehen.
  • poten­zielle Hand­lungs­felder bei der Entwick­lung sicher­er und gesun­der Arbeits­be­din­gun­gen zu analysieren.
  • strate­gis­che Konzepte zur Verbesserung von Sicher­heit, Gesund­heit und Wohlbefind­en der Mitar­beit­er zu entwickeln.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Entschei­der und beauf­tragte Mitar­beit­er die Auf­gaben des Arbeitss­chutzes im Unternehmen übernehmen sollen

Inhalt:

  • Arbeitss­chutz
  • Arbeitssys­teme
  • Gefahren und Risiken
  • Interne und externe Organ­i­sa­tion von Arbeitsschutz
  • Konzepte der Gesund­heits­förderung bei der Arbeit

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Sprachen:

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Kurs­dauer:

  • 3 Tage in Deutsch
  • 4–5 Tage im Falle ein­er Fremdsprache

Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen

Eine Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeit­sun­fällen ist zwin­gend notwendig und geset­zlich vorgeschrieben. Es müssen Unfal­lur­sachen ermit­telt und das Unfallgeschehen analysiert wer­den. Wichtig­stes Ziel ist es Maß­nah­men zur Ver­mei­dung ähn­lich­er Unfälle in der Zukun­ft abzuleit­en, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer zu gewährleis­ten. Arbeit­ge­ber sind gemäß § 193 Abs. 3 SGB VII dazu verpflichtet, Arbeit­sun­fälle zu doku­men­tieren und der zuständi­gen Unfal­lver­sicherung zu melden. Die Unfal­lver­sicherung hat dann die Auf­gabe, den Unfall­her­gang zu unter­suchen und gegebe­nen­falls Maß­nah­men zur Ver­mei­dung ähn­lich­er Unfälle zu ergreifen.

Eine Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeit­sun­fällen ist jedoch auch mit Risiken und Prob­le­men ver­bun­den. So kann die Doku­men­ta­tion und Auswer­tung dazu führen, dass Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer sich gegen­seit­ig die Schuld an einem Unfall geben und es zu Kon­flik­ten kommt. Darüber hin­aus kann die Doku­men­ta­tion und Auswer­tung auch dazu führen, dass Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer ver­suchen, Unfälle zu ver­tuschen oder zu ver­schweigen, um mögliche Kon­se­quen­zen zu vermeiden.

Um diese Risiken und Prob­leme zu min­imieren, ist es wichtig, eine offene und trans­par­ente Kul­tur der Unfall­präven­tion und ‑doku­men­ta­tion zu fördern. Arbeit­ge­ber soll­ten ihre Mitar­beit­er regelmäßig über die Bedeu­tung ein­er Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeit­sun­fällen informieren und sich­er­stellen, dass sie sich sich­er fühlen, Unfälle zu melden, ohne neg­a­tive Kon­se­quen­zen befürcht­en zu müssen. Darüber hin­aus soll­ten Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer eng zusam­me­nar­beit­en, um Unfal­lur­sachen zu ermit­teln und Maß­nah­men zur Ver­mei­dung ähn­lich­er Unfälle zu entwickeln.

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Analyse von Arbeit­sun­fällen und ermöglicht es den Teilnehmer/innen, die Ursachen von Unfällen bzw. Krankheit­en bei der Arbeit zu iden­ti­fizieren und eine sachgerechte Doku­men­ta­tion zu erstellen.

Er ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:

  • den Kon­text arbeits­be­d­ingter Unfälle und Krankheit­en zu verstehen,
  • Arbeit­sun­fälle nachvol­lziehbar erfassen zu können,
  • Arbeit­sun­fälle sorgfältig zu analysieren,
  • aus den Ergeb­nis­sen der Unfal­l­analyse Maß­nah­men zur Unfal­lver­hü­tung ableit­en zu können.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Ziel­gruppe: Mitar­beit­er die für die Doku­men­ta­tion und Auswer­tung von Arbeit­sun­fällen in Unternehmen ver­ant­wortlich sind

Inhalte:

  • Unfal­laufze­ich­nung
  • Unfal­l­analyse
  • Ausar­beitung intern­er Unfalluntersuchungsberichte
  • Vorschläge zur Unfallverhütung

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen:

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Lern­ergeb­nisse:

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:

  • den Kon­text arbeits­be­d­ingter Unfälle und Krankheit­en zu verstehen,
  • Arbeit­sun­fälle nachvol­lziehbar erfassen zu können,
  • Arbeit­sun­fälle sorgfältig zu analysieren,
  • aus den Ergeb­nis­sen der Unfal­l­analyse Maß­nah­men zur Unfal­lver­hü­tung ableit­en zu können.

Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001

Arbeitss­chutz­man­age­ment nach ISO 45001 ist ein Sys­tem, das Unternehmen dabei unter­stützt, die Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten. Die Norm ISO 45001 legt Anforderun­gen an ein Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem fest und bietet einen Rah­men für die kon­tinuier­liche Verbesserung der Arbeitssicher­heit und des Gesund­heitss­chutzes. Ein Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem nach ISO 45001 umfasst eine sys­tem­a­tis­che Bew­er­tung der Arbeits­be­din­gun­gen und poten­ziellen Gefahren sowie die Imple­men­tierung von Maß­nah­men zur Risiko­min­derung. Dadurch kön­nen Unternehmen sich­er­stellen, dass sie die geset­zlichen Anforderun­gen an den Arbeitss­chutz erfüllen und ihre Mitar­beit­er vor Ver­let­zun­gen und Erkrankun­gen schützen.

Die Umset­zung eines Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems nach ISO 45001 bietet Unternehmen auch wirtschaftliche Vorteile. Durch einen verbesserten Arbeitss­chutz kön­nen Arbeit­sun­fälle und Erkrankun­gen reduziert wer­den, was zu ein­er höheren Pro­duk­tiv­ität und gerin­geren Kosten führt. Darüber hin­aus kann ein effek­tives Arbeitss­chutz­man­age­ment dazu beitra­gen, das Image des Unternehmens zu verbessern und die Mitar­beit­erzufrieden­heit zu erhöhen.

Die Norm ISO 45001 ist inter­na­tion­al anerkan­nt und wurde von Experten aus ver­schiede­nen Län­dern entwick­elt. Die Ein­hal­tung der Norm kann Unternehmen dabei helfen, ihre Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und Gesund­heit ihrer Mitar­beit­er am Arbeit­splatz zu erfüllen und das Ver­trauen von Kun­den, Inve­storen und Geschäftspart­nern zu gewinnen.

Ein Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tem nach ISO 45001 ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitss­chutzes in Unternehmen. Es bietet einen Rah­men für die sys­tem­a­tis­che Bew­er­tung der Arbeits­be­din­gun­gen und poten­ziellen Gefahren sowie die Imple­men­tierung von Maß­nah­men zur Risiko­min­derung. Durch die Umset­zung eines Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­tems nach ISO 45001 kön­nen Unternehmen ihre Mitar­beit­er schützen, die Pro­duk­tiv­ität steigern und das Image des Unternehmens verbessern.

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf die Imple­men­tierung und Anwen­dung stan­dar­d­isiert­er Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­teme nach der ISO 45001. Er ermöglicht den Teilnehmer/innen einen Überblick über den Inhalt und den Kon­text des Stan­dards sowie ein Kri­teri­um für die erfol­gre­iche Anwen­dung von Man­age­mentsys­te­men in ein­er Organisation.

In der Ver­tiefung erhal­ten die Teil­nehmer einen detail­liert­eren Ein­blick in den Stan­dard und dessen Imple­men­tierung inner­halb des Unternehmensumfelds.

Der Kurs ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,

  • den Inhalt und den Kon­text der ISO 45001 als Arbeitss­chutz­s­tan­dard zu verstehen.
  • Erfol­gs­fak­toren bei der Imple­men­tierung von Man­age­mentsys­te­men im All­ge­meinen und der ISO 45001 im Beson­deren zu identifizieren.
  • die Anforderun­gen der ISO 45001 zu verstehen.
  • ein internes Arbeitss­chutza­u­dit vorzu­bere­it­en und durchzuführen.
  • einen Überblick über die Imple­men­tierung­sop­tio­nen bei Arbeitss­chutz­man­age­mentsys­te­men zu erhalten.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Kurs in zwei Einheiten

Kurs­dauer — Teil 1:

  • 1 Tag in Deutsch
  • 2 Tage in Fremdsprache

Kurs­dauer — Teil 2:

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3..4 Tage in ein­er Fremdsprache

Inhalt — Teil 1:

  • Rah­men und Inhalt von ISO 45001
  • Erfol­gs­fak­toren im Arbeitsschutzmanagement

Inhalt — Teil 2:

  • Nor­ma­tive Anforderun­gen im Detail und Interpretation
  • Interne Arbeitss­chutzprü­fun­gen zur Erken­nung von Defiziten und Poten­zialen in einem Arbeitsschutzmanagementsystem
  • Imple­men­tierung­sop­tio­nen

Sprachen: Deutsch, Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

For­mate:

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate bspw. als Webinar
  • Blend­ed Learning
  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sicherheitszertifikate für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Führungskräfte

Das Sicher­heit­sz­er­ti­fikat für Kon­trak­toren (engl. Safe­ty Cer­tifi­cate for Con­trac­tors — SCC) ist ein Zer­ti­fizierungsver­fahren für Unternehmen, die als Auf­trag­nehmer für andere Unternehmen tätig sind. Es ist ein ist ein Stan­dard, der für Sicher­heits­man­age­mentsys­teme gilt. Das SCC stellt sich­er, dass die Auf­trag­nehmer über die notwendi­gen Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz ver­fü­gen, um ihre Arbeit sich­er und gesund­heits­gerecht auszuführen. Ursprünglich gedacht, um Organ­i­sa­tio­nen ein besseres Sicher­heits­be­wusst­sein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu ver­ringern, wird SCC nach und nach als oblig­a­torische Anforderung für Unternehmen ange­se­hen, ins­beson­dere für Unternehmen, die ihre Dien­stleis­tun­gen bei Kun­den erbringen.

Das SCC ist für Unternehmen in ver­schiede­nen Branchen rel­e­vant, ins­beson­dere in solchen, die mit gefährlichen Stof­fen oder kom­plex­en Maschi­nen und Anla­gen arbeit­en. Das Zer­ti­fikat ist auch für Unternehmen wichtig, die in sicher­heitssen­si­blen Bere­ichen tätig sind, wie z.B. in der Chemie- oder Bauindustrie.

Die SCC-Zer­ti­fizierung umfasst Schu­lun­gen und Schu­lungs­maß­nah­men, die von anerkan­nten Schu­lung­sein­rich­tun­gen durchge­führt wer­den. Typ­is­che Inhalte von Schu­lun­gen, die im Zusam­men­hang mit dem SCC ange­boten wer­den, sind:

  • Arbeitssicher­heitsvorschriften und ‑geset­ze
  • Risikobe­w­er­tung und ‑man­age­ment
  • Ver­hal­tensregeln und Schutzausrüstung
  • Ver­wen­dung von Maschi­nen und Anlagen
  • Erste Hil­fe und Notfallmaßnahmen
  • Gefahren durch gefährliche Stoffe

Das SCC ist für Unternehmen wichtig, da es ihnen ermöglicht, ihre Arbeit sich­er und gesund­heits­gerecht auszuführen und damit Unfälle und Ver­let­zun­gen zu ver­mei­den. Darüber hin­aus kann das SCC auch dazu beitra­gen, die Rep­u­ta­tion des Unternehmens zu verbessern und die Chan­cen auf neue Aufträge zu erhöhen, da Unternehmen, die das SCC-Zer­ti­fikat besitzen, als ver­trauenswürdi­ge und kom­pe­tente Auf­trag­nehmer wahrgenom­men werden.

Ins­ge­samt ist das SCC ein wichtiges Instru­ment im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz und trägt dazu bei, die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten und Arbeit­sun­fälle zu vermeiden.

SCC ist ein Stan­dard, der für Sicher­heits­man­age­mentsys­teme gilt. Ursprünglich gedacht, um Organ­i­sa­tio­nen ein besseres Sicher­heits­be­wusst­sein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu ver­ringern, wird SCC nach und nach als oblig­a­torische Anforderung für Unternehmen ange­se­hen, ins­beson­dere für Unternehmen, die ihre Dien­stleis­tun­gen bei Kun­den erbringen.

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf betriebliche Führungskräfte und ver­mit­telt fundiertes Wis­sen zu prak­tis­chen Fra­gen im Zusam­men­hang mit Arbeitssicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz. Er ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:

  • die Grund­la­gen des SCC-Sicher­heits­man­age­mentsys­tems zu verstehen,
  • qual­i­fiziert an der Sicherheits‑, Gesund­heits- und Umwelt­poli­tik des Unternehmens teilzunehmen,
  • die Sicher­heit in ihren Unternehmen zu optimieren.

Angebot Kurs / Schulung / Training

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Inhalt nach SCC-Doku­ment 017

  • Gefahren- und Risikobewertung
  • Betrieb­sorgan­i­sa­tion
  • Unfal­lur­sachen, Unfal­lver­hü­tung und Unfallmeldung
  • Sicher­heitsver­hal­ten
  • Arbeit­splatz- und Tätigkeitsspez­i­fika­tio­nen, Arbeit­splatzgestal­tung, Arbeit­saus­rüs­tung, Arbeitsprozesse
  • Not­fall­maß­nah­men, per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA)

Kurs­dauer 

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher

Sicherheitszertifikat für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Mitarbeiter

Das Sicher­heit­sz­er­ti­fikat für Kon­trak­toren (engl. Safe­ty Cer­tifi­cate for Con­trac­tors — SCC) ist ein Zer­ti­fizierungsver­fahren für Unternehmen, die als Auf­trag­nehmer für andere Unternehmen tätig sind. Es ist ein Stan­dard, der für Sicher­heits­man­age­mentsys­teme gilt. Das SCC stellt sich­er, dass die Auf­trag­nehmer über die notwendi­gen Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz ver­fü­gen, um ihre Arbeit sich­er und gesund­heits­gerecht auszuführen. Ursprünglich gedacht, um Organ­i­sa­tio­nen ein besseres Sicher­heits­be­wusst­sein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu ver­ringern, wird SCC nach und nach als oblig­a­torische Anforderung für Unternehmen ange­se­hen, ins­beson­dere für Unternehmen, die ihre Dien­stleis­tun­gen bei Kun­den erbringen.

Das SCC ist für Unternehmen in ver­schiede­nen Branchen rel­e­vant, ins­beson­dere in solchen, die mit gefährlichen Stof­fen oder kom­plex­en Maschi­nen und Anla­gen arbeit­en. Das Zer­ti­fikat ist auch für Unternehmen wichtig, die in sicher­heitssen­si­blen Bere­ichen tätig sind, wie z.B. in der Chemie- oder Bauindustrie.

Die SCC-Zer­ti­fizierung umfasst Schu­lun­gen und Schu­lungs­maß­nah­men, die von anerkan­nten Schu­lung­sein­rich­tun­gen durchge­führt wer­den. Typ­is­che Inhalte von Schu­lun­gen, die im Zusam­men­hang mit dem SCC ange­boten wer­den, sind:

  • Arbeitssicher­heitsvorschriften und ‑geset­ze
  • Risikobe­w­er­tung und ‑man­age­ment
  • Ver­hal­tensregeln und Schutzausrüstung
  • Ver­wen­dung von Maschi­nen und Anlagen
  • Erste Hil­fe und Notfallmaßnahmen
  • Gefahren durch gefährliche Stoffe

Das SCC ist für Unternehmen wichtig, da es ihnen ermöglicht, ihre Arbeit sich­er und gesund­heits­gerecht auszuführen und damit Unfälle und Ver­let­zun­gen zu ver­mei­den. Darüber hin­aus kann das SCC auch dazu beitra­gen, die Rep­u­ta­tion des Unternehmens zu verbessern und die Chan­cen auf neue Aufträge zu erhöhen, da Unternehmen, die das SCC-Zer­ti­fikat besitzen, als ver­trauenswürdi­ge und kom­pe­tente Auf­trag­nehmer wahrgenom­men werden.

Ins­ge­samt ist das SCC ein wichtiges Instru­ment im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heitss­chutz und trägt dazu bei, die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer am Arbeit­splatz zu gewährleis­ten und Arbeit­sun­fälle zu vermeiden.

Der Kurs konzen­tri­ert sich auf oper­a­tive Mitar­beit­er eines Unternehmens und ver­mit­telt fundiertes Wis­sen über prak­tis­che Fra­gen im Zusam­men­hang mit Arbeitssicher­heit, Gesund­heits- und Umweltschutz.

Er ist als hand­lung­sori­en­tiertes For­mat konzip­iert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Prax­is­beispiele aus ver­schiede­nen Branchen vorgestellt werden.

Lern­ergeb­nisse

Am Ende der Weit­er­bil­dung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:

  • die Grund­la­gen des SCC-Sicher­heits­man­age­mentsys­tems zu verstehen,
  • sich bewusst unter Berück­sich­ti­gung von Sicherheits‑, Gesund­heits- und Umweltschutz zu verhalten,
  • Kom­pe­ten­zen für sichere und gesunde Arbeit­sregelun­gen zu verstehen,
  • aktiv zur Unfal­lver­hü­tung beizutragen.

Angebot Kurs / Schulung / Training

Inhalt nach SCC-Doku­ment 016

  • Arbeitss­chutzge­set­zge­bung und ‑auf­sicht
  • Unfal­lur­sachen und Ver­hal­ten bei Unfällen
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Arbeit­en an speziellen Arbeit­splätzen, z. Höhe, geschlossene Räume und Ver­wen­dung von Arbeitsmitteln
  • Förder- und Hebetech­nik, Verkehrswege
  • Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung (PSA)

For­mate

  • Präsen­zver­anstal­tun­gen
  • Virtuelle For­mate
  • Blend­ed Learning

Kurs­dauer 

  • 2 Tage in Deutsch
  • 3–4 Tage in Fremdsprache

Sprachen

  • Deutsch
  • Fremd­sprachen mit­tels Dolmetscher