Gefährdungsbeurteilungen — Grundlagen
In Deutschland sind Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV). Sie dienen dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Erstellung erfolgt, um potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören unter anderem Gefahren durch Maschinen, Arbeitsmittel, Chemikalien, Lärm oder psychische Belastungen. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Deutschland regeln sind:
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung — ArbStättV) — §3 Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Beschäftigte bei der Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten Gefährdungen ausgesetzt sind oder sein könnten. Bei einer Gefährdungsbeurteilung sind physische und psychische Belastungen sowie Belastungen der Augen oder Gefährdungen des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen und die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz ist die grundlegende Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsmitteln und Anlagen sowie die Durchführung von Prüfungen und Kontrollen. Sie enthält auch Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Sie schreibt vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, um die Beschäftigten vor den Gefahren durch gefährliche Stoffe zu schützen.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Diese haben eine wichtige Funktion bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze. Sie geben Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die genannten Gesetze und Vorschriften sind nur eine Auswahl der wichtigsten Regelungen. Je nach Branche und Tätigkeit können dabei weitere Vorschriften gelten.
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen werden genutzt, um geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Unfälle, Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu vermeiden oder zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen sind somit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und dienen der präventiven Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Es gibt sehr viele Methoden und Verfahren für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die je nach Art und Umfang der Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen eingesetzt werden können. In der Regel ist die Gefährdungsbeurteilung Teil eines umfassenden Arbeitsschutzmanagementsystems und wird regelmäßig aktualisiert und überprüft.
Der Kurs konzentriert sich auf die Identifizierung und Bewertung von Gefahren und Risiken innerhalb der Arbeitsprozesse der Organisation. Ziel ist es, ein tieferes Verständnis der verschiedenen Arten von Gefährdungsfaktoren zu erlangen.
Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, Gefahren und Risiken sowie deren Quellen zu identifizieren.
Der Kurs ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele vorgestellt werden. Er ist als Vertiefung des Einführungskurses anzusehen.
Aufgrund der Vielzahl von Risikofaktoren konzentriert sich der Kurs auf eine Auswahl allgemeiner Gefahren und Risiken. Auf Anfrage können individuelle Kurse entwickelt werden.
Die vermittelten Inhalte umfassen bspw.:
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften für die Gefährdungsbeurteilung
- Methoden und Verfahren für die Gefährdungsbeurteilung
- Identifikation und Bewertung von Gefahren
- Risikobewertung und Priorisierung
- Entwicklung von Schutzmaßnahmen und Aktionsplänen
- Dokumentation und Kommunikation von Ergebnissen
- Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- die verschiedenen Arten von Gefahrenfaktoren und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit zu unterscheiden,
- Begehungen am Arbeitsplatz vorzubereiten und durchzuführen, um Gefahren und Risiken zu identifizieren,
- identifizierte Gefahren und Risiken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu bewerten.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Personen, die in Unternehmen mit der Erstellung, und/oder Überwachung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind bzw. werden sollen
Inhalte:
- Ausgewählte Risikofaktoren und ihre Folgen
- Techniken und Methoden zur Identifizierung von Gefahren innerhalb der Organisation
- Bewertung von Gefahren und Risiken
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen
Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen sind für Mitarbeiter in Unternehmen notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Betriebsanweisungen und Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen gemäß § 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden.
Die Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anweisung, die die Bedienung, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen beschreibt. Sie enthält wichtige Informationen über die Gefährdungen, die von den Maschinen und Anlagen ausgehen, sowie über die Maßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen ergriffen werden müssen. Die Betriebsanweisung muss verständlich und leicht zugänglich für alle Mitarbeiter sein, die mit den Maschinen und Anlagen arbeiten.
Die Unterweisung ist eine mündliche oder schriftliche Anweisung, die den Mitarbeitern vermittelt, wie sie sicher mit den Maschinen und Anlagen arbeiten können. Die Unterweisung soll sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Gefährdungen, die von den Maschinen und Anlagen ausgehen, verstehen und wissen, wie sie diese vermeiden können. Die Unterweisung muss für jeden Mitarbeiter durchgeführt werden, der mit den Maschinen und Anlagen arbeitet.
Falls in Unternehmen keine Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen durchgeführt werden, können Risiken und Probleme auftreten. Die Mitarbeiter sind möglicherweise nicht ausreichend informiert und geschult, um sicher mit den Maschinen und Anlagen zu arbeiten. Dies kann zu Unfällen und Verletzungen führen, die nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen selbst beeinträchtigen können. Darüber hinaus können fehlende Betriebsanweisungen und Unterweisungen auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn die zuständigen Behörden bei Inspektionen feststellen, dass die Unternehmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Insgesamt sind Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Maschinen und Anlagen in Unternehmen notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten von Unternehmen ernst genommen werden, um rechtliche Konsequenzen und Probleme zu vermeiden.
Schulungskurs
Der Kurs konzentriert sich auf die Ableitung von Betriebsanweisungen bezüglich des sicheren Gebrauchs von Maschinen und Geräten aus den identifizierten Gefahren und Risiken und der entsprechenden Unterweisung der Mitarbeiter/innen, die den Gefahren und Risiken ausgesetzt sind.
Er ermöglicht es den Teilnehmer/innen, spezifische Betriebsanweisungen schriftlich zu entwickeln, die auf den identifizierten Gefahren und Risiken der Arbeitsprozesse der Organisation basieren. Anschließend bereiten sie die Unterweisungen der Mitarbeiter/innen vor und setzen diese um.
Der Kurs ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele vorgestellt werden. Es ist als Fortsetzung des Kurses Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen) anzusehen.
Aufgrund der Vielzahl von Risikofaktoren konzentriert sich der Kurs auf eine Auswahl allgemeiner Gefahren und Risiken. Auf Anfrage können individuelle Kurse entwickelt werden.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- angemessene Betriebsanweisungen aus identifizierten Gefahren und Risiken abzuleiten,
- Arbeitsschutzpiktogramme ordnungsgemäß anzuwenden
- die Unterweisungen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitsschutz vorzubereiten und umzusetzen.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Personen, die in Unternehmen mit der Erstellung, und/oder Überwachung von Betriebsanweisungen von Maschinen und Anlagen beauftragt sind oder werden sollen
Inhalte:
- Verbindung zwischen Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung
- Inhalt, Komponenten und Layout der Betriebsanweisung
- Arbeitsschutzpiktogramme
- Unterweisungstechniken und ‑methoden
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Betriebsanweisungen und Unterweisungen zu Gefahrstoffen
Schulungskurs
Der Kurs konzentriert sich auf die Ableitung von Betriebsanweisungen zur sicheren Verwendung von Gefahrstoffen in den Arbeitsprozessen und die entsprechende Unterweisung der Mitarbeiter, die den Gefahren und Risiken ausgesetzt sind.
Der Kurs ermöglicht es den Teilnehmer/innen, spezifische Betriebsanweisungen in schriftlicher Form zu entwickeln, die auf den verwendeten gefährlichen Substanzen und den identifizierten Gefahren und Risiken der Arbeitsprozesse der Organisation basieren. Anschließend bereiten sie die Unterweisung der Mitarbeiter/innen vor und setzen diese um.
Der Kurs ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele vorgestellt werden. Er ist als Fortsetzung des Kurses Gefährdungsbeurteilung (Grundlagen) anzusehen.
Aufgrund der Vielzahl von Risikofaktoren konzentriert sich der Kurs auf eine Auswahl allgemeiner Gefahren und Risiken. Auf Anfrage können individuelle Kurse entwickelt werden.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,
- aus den verwendeten Gefahrstoffen angemessene Betriebsanweisungen abzuleiten.
- Arbeitsschutz- und GHS-Piktogramme ordnungsgemäß anzuwenden.
- ein Gefahrstoffregister auf der Grundlage von Sicherheitsdatenblättern zu erstellen und zu führen.
- die Unterweisungen der Mitarbeiter/innen zum Arbeitsschutz vorzubereiten und umzusetzen.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Fortsetzung des Grundlagenkurs Gefährdungsbeurteilung
Inhalte:
- Verbindung zwischen Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung
- Inhalt, Komponenten und Layout der Betriebsanweisung
- Arbeitsschutz- und GHS-Piktogramme
- Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe
- Gefahrstoffregister
- Unterweisungstechniken und ‑methoden
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Brandschutzhelfer
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die notwendige Zahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, sollte jedoch 5% des anwesenden Personenbestandes nicht unterschreiten.
Empfehlung: Die Kombination von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern ist in der Praxis zielführend. Dies liegt daran, dass die beiden Tätigkeiten viele Schnittmengen haben und der Wissensschatz über Maßnahmen wie Flucht, Rettung, Selbstrettung und Entstehungsbrandbekämpfung in Betrieben einhergeht. Daher finden sich in modernen Brandschutzordnungen Teil B und C der Brandschutzhelfer auch als Evakuierungshelfer (manchmal auch als Räumungshelfer bezeichnet). Aus diesem Grund ist der Brandschutz- und Evakuierungshelfer entstanden.
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können
z.B. sein:
- eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z.B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,
- neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,
- Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers umfassen:
- Verteilung und Überprüfung von Brandschutzgeräten, Feuerlöschern und anderen brandschutztechnischen Geräten.
- Überwachung der Feuermelder und der Sicherheitsalarme.
- Prüfung und Instandhaltung von Flucht- und Rettungswegen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
- Regelmäßige Kontrolle der Brandschutzvorkehrungen im Gebäude.
- Aufklärung der Mitarbeiter über Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzrichtlinien.
- Planung und Durchführung von Brandschutzübungen.
- Teilnahme an den Planungs- und Ausbauarbeiten für Brandschutzmaßnahmen.
- Durchführung von Brandschutzinspektionen im Unternehmen.
- Beratung der Mitarbeiter bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.
- Erstellen von Berichten über die Ergebnisse der Brandschutzinspektionen.
- Beobachtung von brandschutzrelevanten Entwicklungen und Trends und Beratung des Unternehmens zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Rechtliche Grundlagen: Die Regelungen zu Brandschutzhelfern in deutschen Unternehmen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Brandschutzhelfer (BHV-AusbV). Darüber hinaus können auch die Landes- und Betriebsvereinbarungen, die in bestimmten Unternehmen gelten, weitere Regelungen enthalten.
Risiken bei Nichtbeachtung: Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung können ernsthafte Gefahren und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darstellen. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass keine Gefährdungen entstehen. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat hohe Bußgeldregelsätze festgelegt, sollte der Arbeitgeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) weist deshalb eindringlich darauf hin: fehlt die notwendige Gefährdungsbeurteilung einschließlich schützender Maßnahmen gegen Brände, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Auch mangelnde Dokumentation oder rechtzeitiges Handeln kann zu einem Regelsatz von 3.000 Euro führen. Daher ist es für Arbeitgeber unerlässlich, die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten, um Gefahren und Risiken für die Beschäftigten zu vermeiden.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wahrnehmen sollen.
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen gemäß DGUV Information 205–023
Formate: Theorie und Praxis; Theorie auch als Webinar
Dauer: 6h
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben der Brandschutzhelfer
- präventive Brandverhütung
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
Praxis:
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Weitere Informationen: Der zeitliche Umfang der Erstschulung beträgt 6 Stunden; sie kann in einem Block oder zwei Blöcken, Splittung in Theorie und Praxis, durchgeführt werden. Der Theorieteil kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden.
Die Schulung kann mit der von Evakuierungshelfern kombiniert werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Auffrischung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Ausbildung zum Evakuierungshelfer
Ein Evakuierungshelfer hat in einem Unternehmen in Deutschland die Aufgabe, im Falle einer Gefahrensituation für die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu sorgen. Dazu gehört es, den Evakuierungsplan des Unternehmens einzuhalten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um alle Personen sicher und schnell aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
Der Evakuierungshelfer muss sicherstellen, dass alle Mitarbeiter und Besucher über den Evakuierungsplan informiert sind und dass eine sichere Evakuierung schnell und effizient durchgeführt werden kann. Er ist dafür verantwortlich, die Evakuierungsrouten zu markieren und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Personen den Gefahrenbereich unversehrt verlassen. Er sollte auch sicherstellen, dass alle notwendigen Hilfsmittel wie Feuerlöscher, Notausgänge, Fluchtwege, Erste-Hilfe-Kits und andere Rettungsmittel bereitstehen.
Der Evakuierungshelfer ist auch für das Sicherstellen der Verfahrensrichtlinien beim Umgang mit den Sicherheitsrisiken im Unternehmen verantwortlich. Dazu gehört das Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung oder zur Reduzierung der Gefahren und das Bereitstellen von Informationen und Anweisungen zum sicheren Verhalten im Falle einer Gefahrensituation.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Evakuierungshelfers, regelmäßig eine Evakuierungsübung durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Besucher mit den Verfahrensrichtlinien vertraut sind. Er muss auch die Dokumentation der Evakuierungsübung sicherstellen und die Ergebnisse an die zuständigen Stellen melden.
Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsschutzgesetz eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Evakuierungshelfer zu benennen. Die notwendige Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie der Zahl der vorhandenen Brandschutzhelfer.
Zur Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen:
- Schutzziele
- Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Personenbezogene Maßnahmen im Unternehmen
- Evakuierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen
- Verhaltensweisen im Evakuierungsfall
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Rettungskräfte
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Der zeitliche Umfang des Theorieteils der Erstschulung beträgt ca. 4 Stunden; dieser kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden. Die Schulung wird abgerundet durch eine Objektbegehung und Situationsbewertung gemeinsam mit den Evakuierungshelfern unter Einbeziehung unternehmensspezifischer, praxisorientierter Aspekte.
Die Schulung kann mit der von Brandschutzhelfern kombiniert werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Auffrischung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion eines Evakuierungshelfers wahrnehmen sollen.
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. folgende Themen gemäß DGUV Information 205–023
Formate: Theorie und Objektbegehung; Theorie auch als Webinar
Dauer: 4h (Erstschulung)
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Schutzziele
- Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Personenbezogene Maßnahmen im Unternehmen
- Evakuierungsplan
- Verhaltensweisen im Evakuierungsfall
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Praxis (Objektbegehung):
- Objektbegehung und Situationsbewertung
Weitere Informationen: Der zeitliche Umfang der Erstschulung beträgt 4 Stunden; Der Theorieteil kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden.
Die Schulung kann mit der von Brandschutzhelfern kombiniert werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Auffrischung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte sind in Unternehmen notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und dass die Mitarbeiter über die Gefahren am Arbeitsplatz informiert sind. Durch ihre Arbeit können sie dazu beitragen, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten umfassen:
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
- Identifizierung von Gefahrenquellen am Arbeitsplatz
- Beratung von Mitarbeitern in Fragen des Arbeitsschutzes
- Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
- Organisation von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes
Ist kein Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen vorhanden können Probleme und Risiken auftreten. Die Mitarbeiter sind möglicherweise nicht ausreichend informiert und geschult, um sicher mit den Maschinen und Anlagen zu arbeiten. Dies kann zu Unfällen und Verletzungen führen, die nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen selbst beeinträchtigen können. Darüber hinaus können fehlende Sicherheitsbeauftragte auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn die zuständigen Behörden bei Inspektionen feststellen, dass die Unternehmen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden. Die Wahrnehmung von Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten erfordert Kenntnisse im Arbeitsschutz.
Der Kurs bereitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion als Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen vor. Die Erstschulung beinhaltet u.a. folgende Themen gemäß DGUV Regel 100–001:
- Rechtsgrundlagen
- Status und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Zusammenarbeit mit Einrichtungsleiter / Arbeitsmediziner / Fachkräften für Arbeitssicherheit in der Praxis
- Aufgaben und Zusammenwirken mit Berufsgenossenschaften / Gewerbeaufsichten
- Umgang mit Unfallmeldungen
- Organisation des Arbeitsschutzes in den Einrichtungen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Führungsdokumente / Gefährdungsbeurteilung mit Übung
- Erfahrungsaustausch / Diskussion
Der zeitliche Umfang beträgt insgesamt 16 Stunden, aufgeteilt in 8 Stunden theoretische Grundlagen und 8 Stunden betriebsspezifische praxisbezogene Arbeit. Die Durchführung kann in zwei Blöcken erfolgen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesplittet werden; pädagogisch und methodisch sinnvolle Schulungseinheiten sind zu beachten. Die Schulung kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden.
Schulungen zu Vertiefungen, zur Fortbildung und Aktualisierung werden bzgl. Thema, Art und Umfang mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion eines Sicherheitsbeauftragten wahrnehmen sollen.
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion beinhaltet die Erstschulung u.a. Themen gemäß DGUV Regel 100–001
Formate: Theorie und Objektbegehung; Theorie auch als Webinar
Dauer:
- insgesamt 16h
- mit 8h Theorie
- und 8h betriebsspezifischer, praxisbezogener Arbeit
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Schutzziele
- Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen
- Personenbezogene Maßnahmen im Unternehmen
- Verhaltensweisen im Evakuierungsfall
- Rechtliche Rahmenbedingungen
Praxis (Objektbegehung):
- Objektbegehung und Situationsbewertung
Ausbildung zum Bediener von Flurförderfahrzeugen
Zum Bedienen von Flurförderfahrzeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nachweisen können.
In Deutschland ist es notwendig, dass Mitarbeiter, die Flurförderfahrzeuge fahren, über eine entsprechende Ausbildung und Befähigung verfügen. Diese Ausbildung wird durch eine befähigte Person oder eine anerkannte Ausbildungsstätte durchgeführt und umfasst theoretische und praktische Schulungen. Die Ausbildung beinhaltet dabei Themen wie die Bedienung des Flurförderfahrzeugs, Gefahren- und Risikoanalyse, Sicherheitsbestimmungen, Wartung und Instandhaltung sowie Notfallmaßnahmen. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Mitarbeiter eine Bescheinigung, die ihre Befähigung zum Fahren von Flurförderfahrzeugen bescheinigt.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendige Ausbildung und Befähigung verfügen, um Flurförderfahrzeuge sicher und effektiv zu betreiben. Der Betrieb von Flurförderfahrzeugen erfordert spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Sicherheit der Mitarbeiter und anderer Personen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult und über die neuesten Sicherheitsbestimmungen informiert werden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Zusätzlich sind auch die Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger zu beachten. Diese legen fest, welche Anforderungen an die Ausbildung und Befähigung der Mitarbeiter gestellt werden und welche Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Flurförderfahrzeugen einzuhalten sind.
Insgesamt ist es wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendige Ausbildung und Befähigung verfügen, um Flurförderfahrzeuge sicher und effektiv zu betreiben. Die Ausbildung und Befähigung der Mitarbeiter sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Die Ausbildung vermittelt gemäß DGUV Grundsatz 308–001 die erforderlichen theoretischen und praktischen Grundkenntnisse, die zum sicheren Führen dieser Fahrzeuge notwendig sind. Sie besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil.
Die Theorie beinhaltet folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregelung/ Verkehrswege
Im praktischen Teil werden Sie umfassend im sicheren Führen eines Gabelstaplers unterwiesen. Der zeitliche Umfang der Ausbildung beträgt 16 Stunden. Sie schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfungen wird ein Berechtigungsschein zum Führen von Flurförderzeugen als Nachweis der Befähigung ausgehändigt.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Bediener von Flurförderfahrzeugen typ. Gabelstapler
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion, insbesondere unter Berücksichtigung der DGUV 308–001
Formate: Theorie und Praxis;
Dauer: 16h
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderfahrzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregelung und Verkehrswege
Praxis:
- Sicheres Führen eines Gabelstaplers
Abschluss: mit Theorie- und Praxisfprüfung
Ausbildung zum Bediener von Kranen (Hallenkrane, Brückenkrane und Portalkrane)
Die unsachgemäße Bedienung von Kranen aller Art kann zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen. Daher dürfen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften nur Personen mit dem Führen eines Kranes beauftragt werden, die für diese Tätigkeit befähigt sind und dies nachweisen können.
Diese Ausbildung (respektive Befähigung) wird durch eine befähigte Person oder eine anerkannte Ausbildungsstätte durchgeführt und umfasst theoretische und praktische Schulungen. Die Ausbildung beinhaltet Themen wie die Bedienung des Krans, Gefahren- und Risikoanalyse, Sicherheitsbestimmungen, Wartung und Instandhaltung sowie Notfallmaßnahmen. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Mitarbeiter eine Bescheinigung, die ihre Befähigung zum Bedienen von Kranen bescheinigt.
Es ist wichtig, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendige Ausbildung und Befähigung verfügen, um Krane sicher und effektiv zu bedienen. Der Betrieb von Kranen erfordert spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Sicherheit der Mitarbeiter und anderer Personen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult und über die neuesten Sicherheitsbestimmungen informiert werden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Zusätzlich sind auch die Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger zu beachten. Diese legen fest, welche Anforderungen an die Ausbildung und Befähigung der Mitarbeiter gestellt werden und welche Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Kranen einzuhalten sind.
Die Ausbildung vermittelt gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309–003 die erforderlichen theoretischen und praktischen Grundkenntnisse, die zum sicheren Führen und Bedienen von Kranen notwendig sind. Sie besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil.
Die Theorie beinhaltet folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Krantechnik
- Kranbetrieb
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten
- Arbeitssicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Einweisung, Handzeichen und Anschlagmittel
- Tägliche Krankontrolle
Im praktischen Teil werden Sie umfassend im sicheren Führen eines Kranes unterwiesen. Der zeitliche Umfang der Ausbildung beträgt 40 Stunden. Sie schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Bei Bestehen der Prüfungen wird ein Berechtigungsschein zum Führen von Kranen als Nachweis der Befähigung ausgehändigt.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Bediener von Kranen bspw. Hallenkrane, Brückenkrane und Portalkrane
Inhalte: Vorbereitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Funktion, insbesondere unter Berücksichtigung der DGUV 52 und DGUV 309–003
Formate: Theorie und Praxis;
Dauer: 40h
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Krantechnik
- Kranbetrieb
- Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
- Wartungsarbeiten
- Arbeitssicherheit
- Persönliche Schutzausrüstung
Praxis:
- Sicheres Führen eines Kranes
Abschluss: mit Theorie- und Praxisprüfung; nach erfolgreichem Bestehen Aushändigung eines Berechtigungsscheins
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Leitern, Tritte und Fahrgerüste werden zu den Arbeitsmitteln gezählt und unterliegen somit den Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung. Dort wird in §14 gesagt, dass der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können, entsprechend den ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen hat.
Allgemein kann gesagt werden, dass die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten in Unternehmen durch eine befähigte Person notwendig ist, um die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die befähigte Person verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Funktion und den Zustand von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten zu beurteilen. Die besondere Notwendigkeit entsteht, da der Einsatz dieser Arbeitsmittel mit erheblichen Risiken verbunden sein kann, die zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führen können.
Die befähigte Person führt eine regelmäßige Überprüfung der Leitern, Tritten und Fahrgerüste durch und stellt sicher, dass diese den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Hierbei werden insbesondere die Tragfähigkeit, die Stabilität und die Funktionstüchtigkeit der Arbeitsmittel überprüft. Defekte oder beschädigte Teile werden ausgetauscht und die Arbeitsmittel werden gegebenenfalls außer Betrieb genommen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Erfolgt keine Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten können verschiedene Probleme und Risiken auftreten. Beispielsweise können defekte oder beschädigte Arbeitsmittel unbemerkt bleiben und zu Unfällen führen, die schwerwiegende Konsequenzen haben können. Darüber hinaus können Unternehmen bei Inspektionen durch die zuständigen Behörden Probleme und rechtliche Konsequenzen erfahren, wenn die Arbeitsmittel nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Durch die regelmäßige Überprüfung können Unfälle und Verletzungen vermieden und rechtliche Konsequenzen vermieden werden.
Zum Sachkundenachweis gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Information 208–016 und DGUV Information 201–011 und zur Erlangung der Befähigung zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten beinhaltet die Schulung u.a.:
- Rechtliche Grundlagen
- Bauarten und ‑formen von Leitern und Tritten
- Sicherheitsgerechter Umgang mit Leitern
- Prüfungsablauf
- Umgang mit schadhaften Leitern
- Reparatur von Leitern
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitarbeiter zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten in Unternehmen
Formate: Schulung; Möglichkeit zur Durchführung in Form eines Webinars
Inhalte: Sachkundenachweis gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV 208–16 und DGUV 201–011
Dauer: 1 Tag (8 Stunden)
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Regalen und Regalsystemen
Regale und Regalsysteme aus Stahl und verstellbare Palettenregale werden zu den Arbeitsmitteln gezählt und unterliegen somit den Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort wird in §14 gesagt, dass der Arbeitgeber Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Benutzung sowie Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen hat.
Die Prüfung von Regalen und Regalsystemen dient letztlich dazu, die Sicherheit der Mitarbeiter und anderer Personen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Gesetzliche Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich der Prüfung von Regalen und Regalsystemen ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass Regale und Regalsysteme regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden müssen. Die Überprüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Sicherheit der Regale und Regalsysteme zu beurteilen. Die Überprüfung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass Arbeitsmittel, zu denen auch Regale und Regalsysteme zählen, den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen müssen. Die Sicherheitsvorschriften umfassen unter anderem die Tragfähigkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit der Regale und Regalsysteme. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Regale und Regalsysteme diesen Anforderungen entsprechen und regelmäßig auf ihre Sicherheit hin überprüft werden.
Die Prüfung von Regalen und Regalsystemen darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Diese verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Sicherheit der Regale und Regalsysteme zu beurteilen. Die befähigte Person muss die Überprüfung mindestens einmal jährlich durchführen und bei Bedarf weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Regalsicherheit empfehlen.
Zum Sachkundenachweis gemäß DIN 15635, Betriebssicherheitsverordnung §10 und DGUV Regel 108–007 und zur Erlangung der Befähigung zur Prüfung von Regalsystemen beinhaltet die Schulung u.a.
- Rechtliche Grundlagen
- Bau und Ausrüstung von Regalanlagen
- Anforderungen an den Betrieb
- Nutzungssicherheit
- Regeln zur Bewertung von Schäden
- Schadensbehandlungsverfahren
- Inspektionsablauf
- Änderungen an Lagereinrichtungen
Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt zwei Tage. Die Schulung kann auch in Form eines Webinars durchgeführt werden.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Prüfer bzw. befähigte Mitarbeiter zur Prüfung von Regalen und Regalsystemen
Inhalte: DIN 15635, Betriebssicherheitsverordnung §10 und DGUV Regel 108–007
Formate: Schulung; Möglichkeit zur Durchführung in Form eines Webinars
Dauer: 2 Tage
Sprachen: Deutsch, weitere Sprachen mit Dolmetscher
Arbeitsschutz in Organisationen
Arbeitsschutz in Organisationen (Unternehmen) bezieht sich auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dies umfasst die Identifikation und Bewertung von Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen, die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter sowie die Überwachung und Bewertung der Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte von allen Organisationen ernst genommen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
In Deutschland müssen Unternehmen eine Vielzahl von Gesetzen und Regeln in Bezug auf den Arbeitsschutz beachten. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Die genauen Anforderungen und Regelungen können je nach Branche und Art der Tätigkeit variieren. Entscheider und verantwortliche Mitarbeiter in Unternehmen sollten sich daher über die relevanten Gesetze und Vorschriften informieren und sicherstellen, dass sie diese einhalten.
Die Themenfelder des Arbeitsschutzes umfassen unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsgefahren
- Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
- Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Der Kurs konzentriert sich auf die Grundlagen des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, ein zeitgemäßes Verständnis von Arbeitsschutz zu etablieren, indem die verschiedenen Komponenten vorgestellt werden, die zu einem ganzheitlichen Arbeitsschutzansatz innerhalb einer Organisation führen.
Er ermöglicht es den Teilnehmer/innen, wichtige Handlungsfelder bei der Entwicklung von Arbeits- und Gesundheitsbedingungen zu analysieren. Darüber hinaus können die Teilnehmer/innen Ansätze identifizieren, um die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern.
Der Kurs ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele vorgestellt werden. Es ist als Einführung in den Arbeitsschutz zu betrachten; die Vertiefung in spezielle Themen basiert auf diesem Kurs.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,
- die verschiedenen Komponenten des Arbeitsschutzes innerhalb einer Organisation und ihre Verknüpfungen zu verstehen.
- potenzielle Handlungsfelder bei der Entwicklung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen zu analysieren.
- strategische Konzepte zur Verbesserung von Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter zu entwickeln.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Entscheider und beauftragte Mitarbeiter die Aufgaben des Arbeitsschutzes im Unternehmen übernehmen sollen
Inhalt:
- Arbeitsschutz
- Arbeitssysteme
- Gefahren und Risiken
- Interne und externe Organisation von Arbeitsschutz
- Konzepte der Gesundheitsförderung bei der Arbeit
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Sprachen:
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Kursdauer:
- 3 Tage in Deutsch
- 4–5 Tage im Falle einer Fremdsprache
Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen
Eine Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen ist zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Es müssen Unfallursachen ermittelt und das Unfallgeschehen analysiert werden. Wichtigstes Ziel ist es Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle in der Zukunft abzuleiten, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Arbeitgeber sind gemäß § 193 Abs. 3 SGB VII dazu verpflichtet, Arbeitsunfälle zu dokumentieren und der zuständigen Unfallversicherung zu melden. Die Unfallversicherung hat dann die Aufgabe, den Unfallhergang zu untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle zu ergreifen.
Eine Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen ist jedoch auch mit Risiken und Problemen verbunden. So kann die Dokumentation und Auswertung dazu führen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gegenseitig die Schuld an einem Unfall geben und es zu Konflikten kommt. Darüber hinaus kann die Dokumentation und Auswertung auch dazu führen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer versuchen, Unfälle zu vertuschen oder zu verschweigen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Um diese Risiken und Probleme zu minimieren, ist es wichtig, eine offene und transparente Kultur der Unfallprävention und ‑dokumentation zu fördern. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Bedeutung einer Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen informieren und sicherstellen, dass sie sich sicher fühlen, Unfälle zu melden, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eng zusammenarbeiten, um Unfallursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Unfälle zu entwickeln.
Der Kurs konzentriert sich auf die Analyse von Arbeitsunfällen und ermöglicht es den Teilnehmer/innen, die Ursachen von Unfällen bzw. Krankheiten bei der Arbeit zu identifizieren und eine sachgerechte Dokumentation zu erstellen.
Er ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen vorgestellt werden.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- den Kontext arbeitsbedingter Unfälle und Krankheiten zu verstehen,
- Arbeitsunfälle nachvollziehbar erfassen zu können,
- Arbeitsunfälle sorgfältig zu analysieren,
- aus den Ergebnissen der Unfallanalyse Maßnahmen zur Unfallverhütung ableiten zu können.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Zielgruppe: Mitarbeiter die für die Dokumentation und Auswertung von Arbeitsunfällen in Unternehmen verantwortlich sind
Inhalte:
- Unfallaufzeichnung
- Unfallanalyse
- Ausarbeitung interner Unfalluntersuchungsberichte
- Vorschläge zur Unfallverhütung
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen:
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Lernergebnisse:
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- den Kontext arbeitsbedingter Unfälle und Krankheiten zu verstehen,
- Arbeitsunfälle nachvollziehbar erfassen zu können,
- Arbeitsunfälle sorgfältig zu analysieren,
- aus den Ergebnissen der Unfallanalyse Maßnahmen zur Unfallverhütung ableiten zu können.
Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001
Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001 ist ein System, das Unternehmen dabei unterstützt, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Norm ISO 45001 legt Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem fest und bietet einen Rahmen für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 umfasst eine systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefahren sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung. Dadurch können Unternehmen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz erfüllen und ihre Mitarbeiter vor Verletzungen und Erkrankungen schützen.
Die Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach ISO 45001 bietet Unternehmen auch wirtschaftliche Vorteile. Durch einen verbesserten Arbeitsschutz können Arbeitsunfälle und Erkrankungen reduziert werden, was zu einer höheren Produktivität und geringeren Kosten führt. Darüber hinaus kann ein effektives Arbeitsschutzmanagement dazu beitragen, das Image des Unternehmens zu verbessern und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.
Die Norm ISO 45001 ist international anerkannt und wurde von Experten aus verschiedenen Ländern entwickelt. Die Einhaltung der Norm kann Unternehmen dabei helfen, ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu erfüllen und das Vertrauen von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern zu gewinnen.
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in Unternehmen. Es bietet einen Rahmen für die systematische Bewertung der Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefahren sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung. Durch die Umsetzung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach ISO 45001 können Unternehmen ihre Mitarbeiter schützen, die Produktivität steigern und das Image des Unternehmens verbessern.
Der Kurs konzentriert sich auf die Implementierung und Anwendung standardisierter Arbeitsschutzmanagementsysteme nach der ISO 45001. Er ermöglicht den Teilnehmer/innen einen Überblick über den Inhalt und den Kontext des Standards sowie ein Kriterium für die erfolgreiche Anwendung von Managementsystemen in einer Organisation.
In der Vertiefung erhalten die Teilnehmer einen detaillierteren Einblick in den Standard und dessen Implementierung innerhalb des Unternehmensumfelds.
Der Kurs ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen vorgestellt werden.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage,
- den Inhalt und den Kontext der ISO 45001 als Arbeitsschutzstandard zu verstehen.
- Erfolgsfaktoren bei der Implementierung von Managementsystemen im Allgemeinen und der ISO 45001 im Besonderen zu identifizieren.
- die Anforderungen der ISO 45001 zu verstehen.
- ein internes Arbeitsschutzaudit vorzubereiten und durchzuführen.
- einen Überblick über die Implementierungsoptionen bei Arbeitsschutzmanagementsystemen zu erhalten.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Kurs in zwei Einheiten
Kursdauer — Teil 1:
- 1 Tag in Deutsch
- 2 Tage in Fremdsprache
Kursdauer — Teil 2:
- 2 Tage in Deutsch
- 3..4 Tage in einer Fremdsprache
Inhalt — Teil 1:
- Rahmen und Inhalt von ISO 45001
- Erfolgsfaktoren im Arbeitsschutzmanagement
Inhalt — Teil 2:
- Normative Anforderungen im Detail und Interpretation
- Interne Arbeitsschutzprüfungen zur Erkennung von Defiziten und Potenzialen in einem Arbeitsschutzmanagementsystem
- Implementierungsoptionen
Sprachen: Deutsch, Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Formate:
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate bspw. als Webinar
- Blended Learning
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sicherheitszertifikate für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Führungskräfte
Das Sicherheitszertifikat für Kontraktoren (engl. Safety Certificate for Contractors — SCC) ist ein Zertifizierungsverfahren für Unternehmen, die als Auftragnehmer für andere Unternehmen tätig sind. Es ist ein ist ein Standard, der für Sicherheitsmanagementsysteme gilt. Das SCC stellt sicher, dass die Auftragnehmer über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen, um ihre Arbeit sicher und gesundheitsgerecht auszuführen. Ursprünglich gedacht, um Organisationen ein besseres Sicherheitsbewusstsein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu verringern, wird SCC nach und nach als obligatorische Anforderung für Unternehmen angesehen, insbesondere für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen bei Kunden erbringen.
Das SCC ist für Unternehmen in verschiedenen Branchen relevant, insbesondere in solchen, die mit gefährlichen Stoffen oder komplexen Maschinen und Anlagen arbeiten. Das Zertifikat ist auch für Unternehmen wichtig, die in sicherheitssensiblen Bereichen tätig sind, wie z.B. in der Chemie- oder Bauindustrie.
Die SCC-Zertifizierung umfasst Schulungen und Schulungsmaßnahmen, die von anerkannten Schulungseinrichtungen durchgeführt werden. Typische Inhalte von Schulungen, die im Zusammenhang mit dem SCC angeboten werden, sind:
- Arbeitssicherheitsvorschriften und ‑gesetze
- Risikobewertung und ‑management
- Verhaltensregeln und Schutzausrüstung
- Verwendung von Maschinen und Anlagen
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Gefahren durch gefährliche Stoffe
Das SCC ist für Unternehmen wichtig, da es ihnen ermöglicht, ihre Arbeit sicher und gesundheitsgerecht auszuführen und damit Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Darüber hinaus kann das SCC auch dazu beitragen, die Reputation des Unternehmens zu verbessern und die Chancen auf neue Aufträge zu erhöhen, da Unternehmen, die das SCC-Zertifikat besitzen, als vertrauenswürdige und kompetente Auftragnehmer wahrgenommen werden.
Insgesamt ist das SCC ein wichtiges Instrument im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und trägt dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
SCC ist ein Standard, der für Sicherheitsmanagementsysteme gilt. Ursprünglich gedacht, um Organisationen ein besseres Sicherheitsbewusstsein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu verringern, wird SCC nach und nach als obligatorische Anforderung für Unternehmen angesehen, insbesondere für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen bei Kunden erbringen.
Der Kurs konzentriert sich auf betriebliche Führungskräfte und vermittelt fundiertes Wissen zu praktischen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Er ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen vorgestellt werden.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- die Grundlagen des SCC-Sicherheitsmanagementsystems zu verstehen,
- qualifiziert an der Sicherheits‑, Gesundheits- und Umweltpolitik des Unternehmens teilzunehmen,
- die Sicherheit in ihren Unternehmen zu optimieren.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Formate
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Inhalt nach SCC-Dokument 017
- Gefahren- und Risikobewertung
- Betriebsorganisation
- Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
- Sicherheitsverhalten
- Arbeitsplatz- und Tätigkeitsspezifikationen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsausrüstung, Arbeitsprozesse
- Notfallmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Kursdauer
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher
Sicherheitszertifikat für Kontraktoren (Saftey Certificate for Contractors – SCC) für Mitarbeiter
Das Sicherheitszertifikat für Kontraktoren (engl. Safety Certificate for Contractors — SCC) ist ein Zertifizierungsverfahren für Unternehmen, die als Auftragnehmer für andere Unternehmen tätig sind. Es ist ein Standard, der für Sicherheitsmanagementsysteme gilt. Das SCC stellt sicher, dass die Auftragnehmer über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen, um ihre Arbeit sicher und gesundheitsgerecht auszuführen. Ursprünglich gedacht, um Organisationen ein besseres Sicherheitsbewusstsein zu ermöglichen und die Anzahl der Unfälle zu verringern, wird SCC nach und nach als obligatorische Anforderung für Unternehmen angesehen, insbesondere für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen bei Kunden erbringen.
Das SCC ist für Unternehmen in verschiedenen Branchen relevant, insbesondere in solchen, die mit gefährlichen Stoffen oder komplexen Maschinen und Anlagen arbeiten. Das Zertifikat ist auch für Unternehmen wichtig, die in sicherheitssensiblen Bereichen tätig sind, wie z.B. in der Chemie- oder Bauindustrie.
Die SCC-Zertifizierung umfasst Schulungen und Schulungsmaßnahmen, die von anerkannten Schulungseinrichtungen durchgeführt werden. Typische Inhalte von Schulungen, die im Zusammenhang mit dem SCC angeboten werden, sind:
- Arbeitssicherheitsvorschriften und ‑gesetze
- Risikobewertung und ‑management
- Verhaltensregeln und Schutzausrüstung
- Verwendung von Maschinen und Anlagen
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Gefahren durch gefährliche Stoffe
Das SCC ist für Unternehmen wichtig, da es ihnen ermöglicht, ihre Arbeit sicher und gesundheitsgerecht auszuführen und damit Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Darüber hinaus kann das SCC auch dazu beitragen, die Reputation des Unternehmens zu verbessern und die Chancen auf neue Aufträge zu erhöhen, da Unternehmen, die das SCC-Zertifikat besitzen, als vertrauenswürdige und kompetente Auftragnehmer wahrgenommen werden.
Insgesamt ist das SCC ein wichtiges Instrument im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und trägt dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Der Kurs konzentriert sich auf operative Mitarbeiter eines Unternehmens und vermittelt fundiertes Wissen über praktische Fragen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.
Er ist als handlungsorientiertes Format konzipiert, an dem die Teilnehmer/innen aktiv beteiligt sind und erprobte Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen vorgestellt werden.
Lernergebnisse
Am Ende der Weiterbildung sind die Teilnehmer/innen in der Lage:
- die Grundlagen des SCC-Sicherheitsmanagementsystems zu verstehen,
- sich bewusst unter Berücksichtigung von Sicherheits‑, Gesundheits- und Umweltschutz zu verhalten,
- Kompetenzen für sichere und gesunde Arbeitsregelungen zu verstehen,
- aktiv zur Unfallverhütung beizutragen.
Angebot Kurs / Schulung / Training
Inhalt nach SCC-Dokument 016
- Arbeitsschutzgesetzgebung und ‑aufsicht
- Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Arbeiten an speziellen Arbeitsplätzen, z. Höhe, geschlossene Räume und Verwendung von Arbeitsmitteln
- Förder- und Hebetechnik, Verkehrswege
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Formate
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Sprachen
- Deutsch
- Fremdsprachen mittels Dolmetscher