Brandge­fahren in Organ­i­sa­tio­nen und Unternehmen vorbeugen

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Stützpfeiler in der Brandschutzorganisation eines Unternehmens — wir unterstützen mit Beratung und Schulung!

Was ist ein Brandschutzbeauftragter

  • schriftliche Beauf­tra­gung durch Arbeitgeber
  • spezielle Aus­bil­dung
  • Ver­mei­dung von Bränden
  • Ansprech­part­ner für Brandschutz
  • beraten/unterstützen Arbeit­ge­ber

Beratung — unsere Leistungen

  • Erstellen von Flucht- und Ret­tungspläne gemäß der DIN ISO 23601 & BGV A8 für Arbeitsstätten
  • Erstellen und Fortschrei­bung der Brand­schut­zord­nung gemäß DIN 14096 für Arbeitsstätten
  • Mitwirken bei Beurteilun­gen der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Berat­en bei feuerge­fährlichen Arbeitsver­fahren und bei dem Ein­satz brennbar­er Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermit­tlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausar­beitung von Betrieb­san­weisun­gen, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umset­zung behördlich­er Anord­nun­gen und bei Anforderun­gen des Feuerver­sicher­ers, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Mitwirken bei der Ein­hal­tung von Brand­schutzbes­tim­mungen bei Neu‑, Um- und Erweiterungs­baut­en, Nutzungsän­derun­gen, Anmi­etun­gen und Beschaffungen
  • Berat­en bei der Ausstat­tung der Arbeitsstät­ten mit Feuer­löschein­rich­tun­gen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umset­zung des Brandschutzkonzeptes
  • Kon­trol­lieren, dass Flucht- und Ret­tungspläne, Feuer­wehrpläne, Alarm­pläne usw. aktuell sind, ggf. Aktu­al­isierung ver­an­lassen und dabei mitwirken
  • Pla­nen, Organ­isieren und Durch­führen von Räumungsübungen
  • Teil­nehmen an behördlichen Brand­schauen und Durch­führen von inter­nen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Män­geln und Maß­nah­men zu deren Besei­t­i­gung vorschla­gen und die Män­gelbe­sei­t­i­gung überwachen
  • Unter­stützen der Führungskräfte bei den regelmäßi­gen Unter­weisun­gen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fort­bilden von Beschäftigten mit beson­deren Auf­gaben in einem Brand­fall, z.B. in der Hand­habung von Feuer­löschein­rich­tun­gen (Brand­schutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Ein­rich­tun­gen zur Lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en, Gasen usw.
  • Kon­trol­lieren der Sicher­heitskennze­ich­nun­gen für Brand­schutzein­rich­tun­gen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organ­i­sa­tion der Prü­fung und Wartung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Kon­trol­lieren, dass fest­gelegte Brand­schutz­maß­nah­men ins­beson­dere bei feuerge­fährlichen Arbeit­en einge­hal­ten werden
  • Mitwirken bei der Fes­tle­gung von Ersatz­maß­nah­men bei Aus­fall und Außer­be­trieb­s­set­zung von brand­schutztech­nis­chen Einrichtungen
  • Unter­stützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brand­schutzbe­hör­den und Feuer­wehren, den Feuerver­sicher­ern, den Unfal­lver­sicherungsträgern, den staatlichen Arbeitss­chutzbe­hör­den usw.
  • Unter­stützung bei Investi­tion­sentschei­dun­gen, die Belange des Brand­schutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Imple­men­tierung von präven­tiv­en und reak­tiv­en (Schutz)Maßnahmen im Not­fall­man­age­ment z.B. für kri­tis­che Infra­struk­turen (Stro­maus­fall), für lokale Wet­ter­ereignisse mit Schadenspoten­zial (extreme Hitze-/Käl­tewelle, Starkre­gen, Sturm, Hagel, Schnee­last, etc.)
  • Doku­men­tieren der Tätigkeit­en im Brandschutz

Schulungen und Brandschutzübungen

  • Planung/Vorbereitung von Brand­schutzübun­gen mit Kun­den, Feuer­wehr und anderen Parteien
  • Abstim­mung notwendi­ger Maß­nah­men zur Unterweisung
  • Umset­zung der Maß­nah­men überwachen und verfolgen
  • Ergeb­nisse fes­thal­ten und erörtern mit Kunden
  • Empfehlun­gen von Verbesserungsmaßnahmen

Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzbeauftragter?

Auf­gaben Bandschutzbeauftragter:

  • berät/unterstützt Brand­schutz-Ver­ant­wortlichen eines Betriebes
  • Ansprech­pert­ner für Brandschutzfragen
  • erstellen/fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Beurteilun­gen der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Berea­tung bei feuerge­fährlichen Arbeitsver­fahren und Ein­satz brennbar­er Arbeitsstoffe
  • Ermit­tlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Ausar­beitung von Betrieb­san­weisun­gen, soweit sie den Brand­schutz betreffen
  • Beratung bei Auswahl von Feuer­löschein­rich­tun­gen und der Löschmittel
  • Umset­zung des Brandschutzkonzeptes
  • Kon­trolle der Flucht- und Ret­tungspläne auf Aktuallität
  • pla­nen, organ­isieren und durch­führen von Räumungsübungen
  • Aus- und Fort­bil­dung von Brandschutzhelfer
  • unter­stützen der Führungskräfte
  • prüfen der Lagerung von brennbaren Flüs­sigkeit­en, Gasen usw.
  • überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • doku­men­tieren aller Tätigkeit­en im Brandschutz

Teilnahme an behördlichen Brandschauen

  • Arbeit­splatz Kon­trolle im Unternehmen auf Män­gel und Fehler
  • Maß­nah­men zur Män­gelbe­sei­t­i­gung vorschlagen
  • Umset­zung der Maß­nah­men überwachen
  • unter­stützen Führungskräfte bei Brandschutzunterweisung
  • unter­stützen Aus- und Fort­bil­dung von Beschäftigten für den Brandfall
  • Lager­prü­fung von brennbaren Materialien
  • Kon­trolle der Brand­schutzein­rich­tun­gen und Rettungswege

Einhaltung von Brandschutzbestimmungen

  • ver­ant­wortlich für Ein­hal­tung von Brandschutzbestimmungen
  • Beratung bei baulichen Veränderungen
  • Empfehlun­gen für Löschein­rich­tun­gen und Feuerlöschmittel
  • Entwick­lung und Umset­zung des Brandschutzkonzepts
  • Über­prü­fung von Feuerwehr‑, Rettungs‑, Flucht- und Alarmplänen
  • Pla­nung von Evakuierungsübungen

Der Unterschied zum Brandschutzhelfer

  • unter­schiedliche Posi­tio­nen und Aufgaben
  • Brand­schutzbeauf­tragter direkt unter Arbeitgeber
  • Brand­schutzhelfer übernehmen ihre Auf­gaben zusät­zlich zu ihren reg­ulären Tätigkeiten
  • agieren je nach ihrer Haupt­tätigkeit inner­halb der entsprechen­den Abteilung
  • Ver­ant­wortlichkeit­en des Brandschutzbeauftragten: 
    • Erstel­lung und Aktu­al­isierung der Braundschutzordnung
    • Bew­er­tung von Arbeitsplätzen
    • Ein­schätzung poten­zieller Gefahren
    • Gewährleis­tung angemess­nere Qual­i­fika­tio­nen und Schulung
  • Sich­er­stel­lung der Ein­hal­tung der Brandschutzbestimmungen

Wer kann bzw. wie kann ich Brandschutzbeauftragter  werden?

  • abgeschlossene beru­fliche Ausbildung
  • spez­i­fis­ches Fach­wis­sen notwendig
  • Über­mit­tlung Fach­wis­sen bei Schu­lun­gen zum Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte im Unternehmen

  • beson­dere Stel­lung in Brand­schut­zor­gan­i­sa­tion ein­ers Unternehmens
  • Ansprech­per­son für Fra­gen rund um Brand­schutz im Betrieb
  • berät und Unter­stützt Arbeit­ge­ber beim Brandschutz

Pflicht zur Bestellung (Deutschland)

  • keine all­ge­meine Verpflich­tung zur Bestel­lung eines Brandschutzbeauftragten
  • Bun­deslän­der kön­nen im Bau­recht Bestel­lung vorschreiben
  • Kranken­häuser, größere Verkauf­sstät­ten und größere Indus­triebaut­en müssen Brand­schutzbeauf­tragten haben
  • Baube­hörde kann einen Brand­schutzbeauf­tragten fordern
  • die Beauf­tra­gung sollte schriftlich erfolgen 
    • Enthält Zuständigkeits­bere­ich, Auf­gabenbeschrei­bung und geschätzten Zeitaufwand
  • große Unternehmen haben oft fes­tangestellte Brandschutzbeauftragte
  • bei Bedarf kann extern­er Brand­schutzbeauf­tragter hinzuge­zo­gen werden
  • in Öster­re­ich ist min­destens ein Brand­schutzbeauf­tragter vorgeschrieben
  • Anforderung kann durch Auf­stel­lung ein­er Betrieb­s­feuer­wehr ver­stärkt werden

Inwieweit profitieren Unternehmen durch das Vorhandensein eines Brandschutzbeauftragten?

  • Brand­schutz wichtig für Men­schen und Volkswirtschaft
  • präven­tiv­er Brand­schutz in Unternehmen ist wichtig
  • Brand­schutzbeauf­tragter sorgt für Rechtssicher­heit und Schutz von Arbeitsplätzen
  • rund 70% der Unternehmen, die einen Voll­brand erlit­ten haben, wur­den nicht wieder aufgebaut

Welche Unternehmen brauchen einen Brandschutzbeauftragten?

  • keine generelle Verpflich­tung, Vorschriften sind Ländersache
  • Ein­satz erforder­lich, wenn: 
    • Bau­recht es vorschreibt
    • Gefährdungs­beurteilung dies erfordert
    • Ver­sicherung es fordert
    • Behör­den es vorschreiben

Weit­ere Details:

  • Bau­recht: Son­der­baut­en, Verkaufsstätten
  • Gefährdungs­beurteilung: erhöht­es Bran­drisiko für Beschäftigte
  • Ver­sicherung: hohes Brandrisiko
  • Behör­den: vul­ner­a­ble Personengruppen

Zuständigkeiten und Aufgaben werden zur Bestellung festgelegt

  • schriftliche Fes­tle­gung der Zuständigkeit­en und Aufgaben
  • Erstel­lung und Aktu­al­isierung der Brandschutzordnung
  • Mitwirkung bei der Erstel­lung und Aktu­al­isierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Hil­fe bei der all­ge­meinen Ermit­tlung und Bew­er­tung von Gefahren durch Brände und Explosionen

Aufgaben, Pflichten und Verantwortung innerhalb eines Unternehmens

Ein Brand­schutzbeauf­tragter (m/w/d) hat fol­gende Auf­gaben und Pflicht­en inner­halb eines Unternehmens:

  • Erstel­lung / Aktu­al­isierung der Brandschutzordnung
  • Mitar­beit bei der Beurteilung der Brandge­fährdung an Arbeitsplätzen
  • Mitar­beit bei der Erstel­lung von Betriebsanweisungen
  • Pla­nung, Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Räumungsübungen
  • Beratung der Führungskräfte zum The­ma “Brand­schutz”
  • Unter­stützung bei der Unter­weisung der Beschäftigten im Brandschutz

Stellung im Unternehmen

Rolle des Brandschutzbeauftragten

  • Stab­sstelle neben Geschäftsführung
  • Bera­ten­des Organ
  • frühzeit­ige Ein­beziehung in Entscheidungen
  • wichtige Säule im Arbeitsschutzausschuss

Voraus­set­zun­gen für die Tätigkeit

  • erforder­liche Arbeit­szeit­en und Arbeitsmittel
  • keine Benachteili­gung
  • Weisungs­frei­heit (bei inter­nen Mitarbeitern)

Qualifikation und Ausbildung in Deutschland

Aus­bil­dung zum Brandschutzbeauftragten

  • keine verpflich­t­en­den Regelun­gen, aber Ori­en­tierung an CFPA-Europe, BGI oder vfdb
  • Dauer: min­destens 64 Lehrein­heit­en à 45 Minuten
  • Abschluss: mündliche und schriftliche Prüfung
  • Voraus­set­zung: abgeschlossene Beruf­saus­bil­dung oder gle­ich­w­er­tige Ausbildung

Aus­nah­men

  • Per­so­n­en mit abgeschlossen­er Aus­bil­dung zum gehobe­nen oder höheren feuer­wehrtech­nis­chen Dienst
  • Per­so­n­en mit abgeschlossen­er Aus­bil­dung zum mit­tleren feuer­wehrtech­nis­chen Dienst für haup­tamtliche Kräfte
  • Per­so­n­en mit abgeschlossen­em Hochschul- oder Fach­hochschul­studi­um in der Fachrich­tung Brandschutz

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • verkürzte Aus­bil­dung nicht mehr vorgesehen
  • Lehrin­halte kön­nen an Vorken­nt­nisse oder betrieb­sspez­i­fis­che Gefahren angepasst werden

Wie sehen Schulung und Ausbildung aus?

Aus­bil­dung zum Brandschutzbeauftragten

  • Anforderun­gen: vfdb, DGUV, VdS
  • For­mate: Präsenz, Prax­is­pro­jek­te, Prax­is­phasen, Selb­stlern­phasen, Online-Seminare
  • Kosten: 2.000–2.500 Euro, vom Arbeit­ge­ber zu tragen
  • Aus­nahme: Studi­um an staatlich­er oder staatlich anerkan­nter Hochschule

Fortbildung und Auffrischung

Fort­bil­dung zum Brandschutzbeauftragten

  • regelmäßige Fort­bil­dung erforderlich
  • Sach- und Fachkunde anpassen bzw. auffrischen
  • The­men- oder branchen­be­zo­gene Sem­i­nare, Spezial­isierungssem­inare, Fachtagungen
  • min­destens 16 Lernein­heit­en à 45 Minuten inner­halb von drei Jahren

Richtlin­ien der Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes e.V. (vfdb):

Ident Beschrei­bung Jahr
TB 02–01 Method­is­ch­er Leit­faden zur Bran­dur­sach­en­er­mit­tlung (Ca. 580 Seit­en) Stand: 2012-11 2012-11
TR 04–01 Guide­line Fire Pro­tec­tion Engi­neer­ing Tech­ni­cal Report vfdb TR 04–01 (edi­tion Nov. 2013. 419 pages) 2013-11
TB 14–01 vfdb-Brand­schaden­sta­tis­tik — Unter­suchung der Wirk­samkeit von (anla­gen­tech­nis­chen) Brandschutz   2020-02
vfdb 01–01 Brand­schutzkonzept 2008-04
vfdb 01–02 Beschrei­bung der bau­rechtlichen Bes­tim­mungen zu Rettungswegen 2004-04
vfdb 03–01 Hin­weise für Maß­nah­men der Feuer­wehr und ander­er Hil­f­skräfte nach Gebäudeeinstürzen 2005-03
vfdb 03–02 Umgang mit Wet­ter­war­nun­gen 36 Seit­en, ca. 25 meist far­bige Abbildungen 2006-11
vfdb 03–03 Ein­satz­pla­nung Großver­anstal­tun­gen 18 Seiten 2010-11
vfdb 05–01 Min­imierung von Falschalar­men aus automa­tis­chen Brandmeldeanlagen 2007-01
vfdb 05–11 Anforderun­gen an Feuer­löschgeräte und Feuerlöschmittel 2009-03
vfdb 06–01 Tech­nisch-medi­zinis­che Ret­tung nach Verkehrsun­fällen 38 Seiten 2019-05
vfdb 08–00 Voraus­set­zun­gen und Ver­fahren zur Eig­nungs­fest­stel­lung von per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung für Ein­satza­uf­gaben bei deutschen Feuer­wehren. 4 Seiten 2009-03
vfdb 08–10 Auswahl von per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung (PSA) auf der Basis ein­er Gefährdungs­beurteilung für Ein­sätze bei deutschen Feuerwehren 2022-05
vfdb 10–01 Bew­er­tung von Schad­stof­fkonzen­tra­tio­nen im ABC-Ein­satz mit C‑Gefahrstoffen 2022-04
vfdb 10–01en Assess­ment of con­cen­tra­tions of air­bone harm­ful chem­i­cals in CBRN mission 2016-03
vfdb 10–02 Feuer­wehr im B‑Einsatz 2016-11
vfdb 10–02en Guide­lines for mis­sions of fire ser­vices with bio­log­i­cal agents (B‑mission) 2016-11
vfdb 10–03 Schad­stoffe bei Bränden 2020-09
vfdb 10–03en Pul­lu­tants result­ing from fires 2020-09
vfdb 10–04 Dekon­t­a­m­i­na­tion bei Ein­sätzen mit ABC-Gefahren 2014-10
vfdb 10–04en Decon­t­a­m­i­na­tion for fire ser­vices in CBRN oper­a­tions (Guide­lines of Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes — vfdb) 2014-10
vfdb 10–05 Gefahrstoff­nach­weis im Feuerwehreinsatz 2016-03
vfdb 10–05en CBRN haz­ardous sub­stances detec­tion dur­ing fire ser­vice oper­a­tionss (Guide­lines of Vere­ini­gung zur Förderung des Deutschen Brand­schutzes — vfdb) 2016-03
vfdb 12–09-01 Bestel­lung, Auf­gaben, Qual­i­fika­tion und Aus­bil­dung von Brandschutzbeauftragten 2021-12
vfdb 14–01 Richtlin­ien für Rauch­warn­melder — Zusatzan­forderun­gen Anforderun­gen und Prüfmethoden 2009-05
vfdb 14–02 Durch­führen von Bran­drauchver­suchen in Räumen 2017-01
Tagungs­band 2023 Tagungs­band der 69. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Münster Stand 2023
Tagungs­band 2022 Tagungs­band der 68. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Würzburg Stand 2022
Tagungs­band 2021 Tagungs­band der 67. Jahres­fach­ta­gung der vfdb Online Stand 2021
Tagungs­band 2019 Tagungs­band der 66. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Ulm Stand 2019
Tagungs­band 2018 Tagungs­band der 65. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Duisburg Stand 2018
Tagungs­band 2017 Tagungs­band der 64. Jahres­fach­ta­gung der vfdb in Bremen Stand 2017
vfdb Ord­ner Sam­melord­ner “Alle Richtlinien” Stand 2019

(die Richtlin­ien sind beim vfdb beziehbar)

Was muss ein Brandschutzbeauftragter wissen und können?

Ken­nt­nisse und prak­tis­che Fähigkeit­en eines Brandschutzbeauftragten

  • Rechts­grund­la­gen und Grund­la­gen der Brandlehre
  • Vorschriften im baulichen, anla­gen­tech­nis­chen und organ­isatorischen Brandschutz
  • erken­nen und Bew­erten von Brand- und Explo­sion­s­ge­fahren sowie beson­deren Brandrisiken
  • Man­age­ment von Brandschutzmaßnahmen
  • Zusam­me­nar­beit mit Behör­den, Feuer­wehren und Versicherungsunternehmen
  • Umgang mit hand­betätigten Feuerlöscheinrichtungen

Schw­er­punk­te der Ausbildung

  • baulich­er, tech­nis­ch­er und anla­gen­tech­nis­ch­er Brandschutz
  • Bran­dlehre
  • Umgang mit hand­betätigten Feuerlöscheinrichtungen
  • Brand- und Explo­sion­s­ge­fahren sowie mögliche Brandrisiken
  • Organ­isatorisch­er Brandschutz

Fort­bil­dung

  • in regelmäßi­gen Abstän­den erforderlich

Was verdient ein Brandschutzbeauftragter?

Gehalt von Brandschutzbeauftragten

  • vari­iert abhängig von Betrieb­s­größe, Beruf­ser­fahrung und anderen Qualifikationen
  • durch­schnit­tlich­es monatlich­es Brut­toeinkom­men: 2.800–3.500 Euro (Vol­lzeit)