ARBEITSSCHUTZ & BRANDSCHUTZ

Brandschutz im Betrieb – Typische Mängel und wie Sie sich schützen können

The­ma: Betrieblich­er Brand­schutz & Prävention Lesedauer: ca. 6 Minuten Rechts­stand: 2026

Ein Kar­ton im Flur, eine aufgekeilte Brand­schutztür, ein Feuer­lösch­er, den kein­er find­et: Im All­t­ag wirken solche Dinge harm­los. Bei ein­er Bege­hung sind es genau diese Kleinigkeit­en, die immer wieder auf­fall­en – und die im Ern­st­fall über Leben und Tod entschei­den kön­nen. Für Arbeit­ge­ber und Führungskräfte dro­hen zudem erhe­bliche rechtliche Kon­se­quen­zen. Dieser Artikel zeigt, worauf der betriebliche Brand­schutz auf­baut, welche Män­gel uns in der Prax­is am häu­fig­sten begeg­nen – und wie Sie Ihren Betrieb dauer­haft sich­er aufstellen. 

Das Regelwerk in Kürze

Der betriebliche Brand­schutz stützt sich auf vier Säulen, die in der Prax­is ineinandergreifen: 

  • Bau­recht der Län­der: Muster­bauord­nung, Lan­des­bauord­nun­gen und Son­der­bau­vorschriften regeln bauliche und anla­gen­tech­nis­che Vor­gaben. Ist der Arbeit­ge­ber zugle­ich Eigen­tümer, sind Bau­genehmi­gung und Brand­schutzkonzept bindend.
  • Staatlich­es Arbeitss­chutzrecht: Arbeitss­chutzge­setz, Arbeitsstät­ten­verord­nung und Gefahrstof­fverord­nung verpflicht­en den Arbeit­ge­ber zu konkreten Maß­nah­men bei Brand­bekämp­fung, Erster Hil­fe und Evakuierung.
  • Unfal­lver­sicherungsträger: DGUV Vorschriften und Infor­ma­tio­nen konkretisieren Anforderun­gen, etwa an elek­trische Anla­gen, und liefern prax­is­na­he Leitfäden.
  • Ver­sicherungsrecht: Die VdS-Richtlin­ien des GDV for­mulieren Anforderun­gen der Sachver­sicher­er – wer­den sie mis­sachtet, kann im Schadens­fall der Ver­sicherungss­chutz gefährdet sein.

Wie viele dieser Regel­w­erke im Einzelfall greifen, ist von Betrieb zu Betrieb unter­schiedlich. Ein Blick lohnt sich trotz­dem immer, um Lück­en frühzeit­ig zu erkennen. 

Die Klassiker der Mängelliste bei Begehungen

Fluchtwege & Notausgänge

  • eingeengt, ver­stellt oder nicht gekennze­ich­net, teils mit Brand­las­ten versehen
  • Notaus­gänge sind block­iert, lassen sich nicht ohne Hil­f­s­mit­tel öff­nen oder schla­gen nicht in Fluchtrich­tung auf

Brandschutztüren

  • aufgekeilt oder fest­ge­bun­den – Vor­sicht: Straftatbestand!
  • beschädigt, schließen nicht oder wer­den nicht regelmäßig geprüft

Zuläs­sig sind dage­gen geprüfte elek­tro­mag­netis­che Fest­stel­lan­la­gen, die im Alarm­fall automa­tisch aus­lösen – anders als das unzuläs­sige mech­a­nis­che Aufkeilen. 

Kennzeichnung, Feuerlöscher & Rettungspläne

  • Sicher­heitskennze­ich­nung fehlt, ist verdeckt, ver­al­tet oder im Dunkeln nicht erkennbar
  • Feuer­lösch­er fehlen, sind ungeprüft oder passen nicht zur vorhan­de­nen Brandklasse
  • Flucht- und Ret­tungspläne sind ver­al­tet oder falsch ange­bracht – wo vorhan­den, verpflichtet die Arb­StättV zu regelmäßi­gen Evakuierungsübungen

Brandschutzhelfer & Brandschutzordnung

  • zu wenige Brand­schutzhelfer, beson­ders bei Schichtar­beit und Home-Office oft unterschätzt
  • Helfer sind nicht mit den betrieblichen Gegeben­heit­en vertraut
  • Brand­schut­zord­nung fehlt, ist ver­al­tet oder passt nicht zum tat­säch­lichen Betrieb

Technik & Gefahrstoffe

  • elek­trische Anla­gen als Bran­dur­sache unter­schätzt, ins­beson­dere im Umgang mit Lithi­um-Akkus; kein regelmäßiger Test des FI-Schutzschalters
  • Gefahrstoffe unsachgemäß gelagert oder gekennzeichnet
  • Heißar­beit­en ohne Genehmi­gung und ohne Nachkontrolle

Einzeln wirken viele dieser Punk­te harm­los. In Kom­bi­na­tion steigt das Bran­drisiko jedoch deut­lich. Drei Hebel helfen, es dauer­haft niedrig zu halten. 

Drei Hebel für nachhaltigen Brandschutz

1. Verantwortung klar verankern

Brand­schutz funk­tion­iert nur, wenn Zuständigkeit­en ein­deutig geregelt sind und die richti­gen Infor­ma­tio­nen die richti­gen Per­so­n­en erre­ichen – etwa, damit eine Durch­brechung in der Brand­wand nach Arbeit­en wieder fachgerecht ver­schlossen wird. Check­lis­ten sowie die Unter­stützung von Sifa oder Brand­schutzbeauf­tragtem helfen, baulichen, anla­gen­tech­nis­chen und organ­isatorischen Brand­schutz sys­tem­a­tisch zu kontrollieren. 

2. Die Brandschutzordnung leben, nicht nur haben

Die Brand­schut­zord­nung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile: Teil A hängt für alle sicht­bar aus, Teil B richtet sich an alle Beschäftigten und Dien­stleis­ter vor Ort und bildet die Grund­lage der jährlichen Brand­schutz-Unter­weisung, Teil C enthält Detailan­weisun­gen für Brand­schutzhelfer und Sam­mel­stel­len­leitun­gen. Entschei­dend ist, dass alle drei Teile zu den tat­säch­lichen betrieblichen Bedin­gun­gen passen und aktuell gehal­ten werden. 

3. Brandschutzhelfer wirklich befähigen

Die Anzahl der Brand­schutzhelfer richtet sich an der Ori­en­tierungs­größe der ASR A2.2, wird aber verbindlich über die Gefährdungs­beurteilung fest­gelegt. Eine Benen­nung allein reicht nicht: Helfer benöti­gen eine the­o­retis­che und prak­tis­che Unter­weisung und müssen die betrieblichen Bran­drisiken sowie die vorhan­de­nen Selb­sthil­feein­rich­tun­gen ken­nen. Nur wer regelmäßig übt, kann im Ern­st­fall auch wirk­lich handeln. 

Dokumentation: Ihr wichtigstes Instrument im Ernstfall

Im Falle ein­er Behör­den­prü­fung oder eines Brand­schadenereigniss­es zählt vor allem eines: eine lück­en­lose Doku­men­ta­tion. Dazu gehören Gefährdungs­beurteilun­gen, Prüf­nach­weise, Betrieb­san­weisun­gen sowie Nach­weise über Unter­weisun­gen, Bege­hun­gen und Übun­gen – und eine Brand­schut­zord­nung, die stets auf dem aktuellen Stand ist. 

Wichtigste Maßnahmen für Ihren betrieblichen Brandschutz

  • Bestellen und befähi­gen Sie aus­re­ichend Brand­schutzhelfer für alle Schicht­en und Standorte.
  • Lassen Sie Ihren Betrieb regelmäßig durch einen exter­nen Brand­schutzbeauf­tragten auf Män­gel prüfen.
  • Hal­ten Sie Ihre Brand­schut­zord­nung (Teil A, B und C) stets auf dem neuesten Stand.
  • Sor­gen Sie für eine lück­en­lose Doku­men­ta­tion aller Unter­weisun­gen und Prüfungen.

Möcht­en Sie Ihren betrieblichen Brand­schutz rechtssich­er und prax­is­nah aufstellen?
Wir unter­stützen Sie bei der Aus­bil­dung von Brand­schutzhelfern sowie der Stel­lung extern­er Brandschutzbeauftragter. 

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