Brandschutz im Betrieb – Typische Mängel und wie Sie sich schützen können
Ein Karton im Flur, eine aufgekeilte Brandschutztür, ein Feuerlöscher, den keiner findet: Im Alltag wirken solche Dinge harmlos. Bei einer Begehung sind es genau diese Kleinigkeiten, die immer wieder auffallen – und die im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden können. Für Arbeitgeber und Führungskräfte drohen zudem erhebliche rechtliche Konsequenzen. Dieser Artikel zeigt, worauf der betriebliche Brandschutz aufbaut, welche Mängel uns in der Praxis am häufigsten begegnen – und wie Sie Ihren Betrieb dauerhaft sicher aufstellen.
Das Regelwerk in Kürze
Der betriebliche Brandschutz stützt sich auf vier Säulen, die in der Praxis ineinandergreifen:
- Baurecht der Länder: Musterbauordnung, Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften regeln bauliche und anlagentechnische Vorgaben. Ist der Arbeitgeber zugleich Eigentümer, sind Baugenehmigung und Brandschutzkonzept bindend.
- Staatliches Arbeitsschutzrecht: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung verpflichten den Arbeitgeber zu konkreten Maßnahmen bei Brandbekämpfung, Erster Hilfe und Evakuierung.
- Unfallversicherungsträger: DGUV Vorschriften und Informationen konkretisieren Anforderungen, etwa an elektrische Anlagen, und liefern praxisnahe Leitfäden.
- Versicherungsrecht: Die VdS-Richtlinien des GDV formulieren Anforderungen der Sachversicherer – werden sie missachtet, kann im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Wie viele dieser Regelwerke im Einzelfall greifen, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Ein Blick lohnt sich trotzdem immer, um Lücken frühzeitig zu erkennen.
Die Klassiker der Mängelliste bei Begehungen
Fluchtwege & Notausgänge
- eingeengt, verstellt oder nicht gekennzeichnet, teils mit Brandlasten versehen
- Notausgänge sind blockiert, lassen sich nicht ohne Hilfsmittel öffnen oder schlagen nicht in Fluchtrichtung auf
Brandschutztüren
- aufgekeilt oder festgebunden – Vorsicht: Straftatbestand!
- beschädigt, schließen nicht oder werden nicht regelmäßig geprüft
Zulässig sind dagegen geprüfte elektromagnetische Feststellanlagen, die im Alarmfall automatisch auslösen – anders als das unzulässige mechanische Aufkeilen.
Kennzeichnung, Feuerlöscher & Rettungspläne
- Sicherheitskennzeichnung fehlt, ist verdeckt, veraltet oder im Dunkeln nicht erkennbar
- Feuerlöscher fehlen, sind ungeprüft oder passen nicht zur vorhandenen Brandklasse
- Flucht- und Rettungspläne sind veraltet oder falsch angebracht – wo vorhanden, verpflichtet die ArbStättV zu regelmäßigen Evakuierungsübungen
Brandschutzhelfer & Brandschutzordnung
- zu wenige Brandschutzhelfer, besonders bei Schichtarbeit und Home-Office oft unterschätzt
- Helfer sind nicht mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut
- Brandschutzordnung fehlt, ist veraltet oder passt nicht zum tatsächlichen Betrieb
Technik & Gefahrstoffe
- elektrische Anlagen als Brandursache unterschätzt, insbesondere im Umgang mit Lithium-Akkus; kein regelmäßiger Test des FI-Schutzschalters
- Gefahrstoffe unsachgemäß gelagert oder gekennzeichnet
- Heißarbeiten ohne Genehmigung und ohne Nachkontrolle
Einzeln wirken viele dieser Punkte harmlos. In Kombination steigt das Brandrisiko jedoch deutlich. Drei Hebel helfen, es dauerhaft niedrig zu halten.
Drei Hebel für nachhaltigen Brandschutz
1. Verantwortung klar verankern
Brandschutz funktioniert nur, wenn Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und die richtigen Informationen die richtigen Personen erreichen – etwa, damit eine Durchbrechung in der Brandwand nach Arbeiten wieder fachgerecht verschlossen wird. Checklisten sowie die Unterstützung von Sifa oder Brandschutzbeauftragtem helfen, baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz systematisch zu kontrollieren.
2. Die Brandschutzordnung leben, nicht nur haben
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile: Teil A hängt für alle sichtbar aus, Teil B richtet sich an alle Beschäftigten und Dienstleister vor Ort und bildet die Grundlage der jährlichen Brandschutz-Unterweisung, Teil C enthält Detailanweisungen für Brandschutzhelfer und Sammelstellenleitungen. Entscheidend ist, dass alle drei Teile zu den tatsächlichen betrieblichen Bedingungen passen und aktuell gehalten werden.
3. Brandschutzhelfer wirklich befähigen
Die Anzahl der Brandschutzhelfer richtet sich an der Orientierungsgröße der ASR A2.2, wird aber verbindlich über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Eine Benennung allein reicht nicht: Helfer benötigen eine theoretische und praktische Unterweisung und müssen die betrieblichen Brandrisiken sowie die vorhandenen Selbsthilfeeinrichtungen kennen. Nur wer regelmäßig übt, kann im Ernstfall auch wirklich handeln.
Dokumentation: Ihr wichtigstes Instrument im Ernstfall
Im Falle einer Behördenprüfung oder eines Brandschadenereignisses zählt vor allem eines: eine lückenlose Dokumentation. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Prüfnachweise, Betriebsanweisungen sowie Nachweise über Unterweisungen, Begehungen und Übungen – und eine Brandschutzordnung, die stets auf dem aktuellen Stand ist.
Wichtigste Maßnahmen für Ihren betrieblichen Brandschutz
- Bestellen und befähigen Sie ausreichend Brandschutzhelfer für alle Schichten und Standorte.
- Lassen Sie Ihren Betrieb regelmäßig durch einen externen Brandschutzbeauftragten auf Mängel prüfen.
- Halten Sie Ihre Brandschutzordnung (Teil A, B und C) stets auf dem neuesten Stand.
- Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation aller Unterweisungen und Prüfungen.
Möchten Sie Ihren betrieblichen Brandschutz rechtssicher und praxisnah aufstellen?
Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern sowie der Stellung externer Brandschutzbeauftragter.




