Skateparks, Fitness- und Sportgeräte im Freien: Wer prüft was? - Expert Management
Skatepark mit Betonflächen aus der Vogelperspektive
Spielplatz- & Anlagenprüfung

Skateparks, Fitness- und Sportgeräte im Freien: Wer prüft was?

Veröffentlicht im Blog Lesedauer: ca. 6 Minuten
Spielplätze werden vielerorts regelmäßig geprüft – aber was gilt für den Skatepark, die Outdoor-Fitnessanlage oder das Multisportfeld nebenan? Auch bei Anlagen im Freien trägt der Betreiber die Verantwortung für die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche Normen hier eine Rolle spielen, welche Prüfarten üblich sind und worauf Betreiber achten können.

Vier Anlagentypen, vier Normen

Anlagen im Freien sehen unterschiedlich aus und werden unterschiedlich genutzt. Entsprechend verweisen Betreiber und Prüfer auf verschiedene Normen:

DIN EN 1176 / DIN EN 1177
Spielplätze
Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden sowie Prüfverfahren für stoßdämpfende Böden (Fallschutz). Dazu mehr in unserem Bereich zur Spielplatzprüfung.
DIN EN 14974
Skateparks
Skateanlagen werden üblicherweise nach dieser Norm betrachtet. Typische Prüfpunkte sind Standsicherheit, Roll- und Gleitflächen und bei Holzelementen auch Fäulnis.
DIN EN 16630
Outdoor-Fitnessgeräte
Norm für fest installierte Fitnessgeräte im Freien, in der Fassung von 2015. Sie gilt nicht für Geräte mit elektrischem Antrieb.
DIN EN 15312
Multisport- und Ballspielgeräte
Frei zugängliche Multisportgeräte, etwa für Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball, die vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

Welche Norm im Einzelfall herangezogen wird, hängt vom Gerät und seiner Nutzung ab. Bei stationären Fitnessgeräten werden in der Praxis häufig auch die strengeren Anforderungen der DIN EN 1176 umgesetzt, wenn Kinder die Anlage mitnutzen können.

Drei Prüfstufen im Überblick

Für Spielplätze hat sich ein Dreistufen-Modell etabliert, das in der Praxis häufig auch für Skateparks und andere Outdoor-Anlagen als Orientierung dient:

Regelmäßig
Visuelle Routine-Inspektion
Sichtkontrolle auf offensichtliche Schäden und Gefahrenstellen, in der Regel wöchentlich, bei stark genutzten Anlagen auch häufiger.Oft durch Betreiber, Bauhof oder geschulte Mitarbeitende
Etwa vierteljährlich
Operative Inspektion
Prüfung der Betriebssicherheit, unter anderem von Verschleiß-, Verbindungs- und Befestigungsteilen sowie Gelenken.Durch eine befähigte Person
Jährlich
Hauptinspektion
Umfassende Prüfung von Geräten, Oberflächen und Fundamenten einschließlich der Frage, ob früher festgestellte Mängel behoben wurden. Ergebnis ist ein dokumentierter Prüfbericht.Meist durch eine externe sachkundige Person

Die Intervalle sind Orientierungswerte aus den einschlägigen Normen. Wie oft in Ihrem Fall geprüft werden sollte, hängt unter anderem von Nutzungsintensität, Standort und Zustand der Anlage ab und wird vom Betreiber festgelegt.

Pflicht, Norm und Empfehlung auseinanderhalten

Der Betreiber einer öffentlich zugänglichen Anlage hat eine Verkehrssicherungspflicht. Das ist der rechtliche Rahmen. Die Normen DIN EN 1176, 14974, 16630 und 15312 konkretisieren, wie Sicherheit technisch beschrieben werden kann, und werden in der Praxis häufig als Maßstab herangezogen. Prüfintervalle und Prüftiefe sind Orientierungswerte; die konkrete Festlegung liegt beim Betreiber.

Worauf es bei der Prüfung ankommt

Typische Prüfpunkte im Freien

  • Standsicherheit und Verankerung der Geräte und Fundamente
  • Zustand von Roll-, Lauf- und Gleitflächen sowie Oberflächen und Fallschutzböden
  • Verschleiß an Gelenken, Schrauben und Verbindungsteilen
  • Fäulnis und Rissbildung bei Holzbauteilen, Korrosion bei Metallteilen
  • Zugänglichkeit, Umgebung und Abgrenzung zu anderen Nutzungsbereichen
  • Behebung früher festgestellter Mängel und deren Dokumentation

Für Spielplätze finden Sie weitere Hinweise in unseren Beiträgen zum Ablauf einer Spielplatzprüfung und zur visuellen Routine-Inspektion.

Wer darf prüfen?

Bei der jährlichen Hauptinspektion und der operativen Inspektion empfiehlt es sich, auf eine sachkundige oder befähigte Person zurückzugreifen. Für Spielplätze wird die Sachkunde häufig über ein Zertifikat nach DIN 79161 nachgewiesen. Dieselben Fachleute sind meist auch Ansprechpartner für Outdoor-Fitnessanlagen. Wichtig ist, dass Prüfungen nachvollziehbar dokumentiert werden, denn im Schadensfall können Betreiber so belegen, dass sie ihrer Verantwortung nachgekommen sind.

Der Überblick für Betreiber

ThemaGrundlageCharakter
Sicherheit öffentlich zugänglicher AnlagenVerkehrssicherungspflicht des BetreibersPflicht (Haftungsrecht)
SpielplätzeDIN EN 1176, DIN EN 1177Norm als Maßstab in der Praxis
SkateparksDIN EN 14974Norm als Maßstab in der Praxis
Outdoor-FitnessgeräteDIN EN 16630Norm als Maßstab in der Praxis
MultisportgeräteDIN EN 15312Norm als Maßstab in der Praxis
PrüfintervalleNormen, BetreiberentscheidungOrientierungswerte

Wie wir Sie dabei unterstützen können

Wir unterstützen Betreiber – Kommunen, Vereine, Wohnungsunternehmen und Betriebe – bei der regelmäßigen Prüfung ihrer Anlagen im Freien, bei der Dokumentation und bei der Planung von Prüfintervallen. Mehr zu unserem Leistungsangebot finden Sie auf der Seite zur Spielplatzprüfung.

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In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Anlagen Sie betreiben und welche Prüfungen sinnvoll sein können.

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