Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, eine Einfriedung bei Spielplätzen einzubauen. Allerdings sind sie notwendig, wenn den Personen, die den Spielplatz nutzen, vor Ort besondere Gefahren drohen. Einfriedungen sind nach DIN 18034 mithilfe von Zäunen, dichten Hecken oder Mauern möglich.



