Der Betreiber des Kinderspielplatzes hat eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und ist somit für die Sicherheit auf dem Spielplatz verantwortlich. Es gibt bzgl. der Sicherheit diverse Mindestanforderungen, die sich aus der DIN EN 1176 ergeben.
Bei öffentlichen Spielplätzen haftet die Kommune als Betreiberin für Unfälle, wenn diese sich aufgrund einer Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht ereignet haben.



