Grund­sät­zlich gibt es keine Pflicht, eine Ein­friedung bei Spielplätzen einzubauen. Allerd­ings sind sie notwendig, wenn den Per­so­n­en, die den Spielplatz nutzen, vor Ort beson­dere Gefahren dro­hen. Ein­friedun­gen sind nach DIN 18034 mith­il­fe von Zäunen, dicht­en Heck­en oder Mauern möglich.