ISO 9001:2026 – Die neue Revision im Überblick - Expert Management
Qual­itäts­man­age­ment & ISO 9001

ISO 9001:2026 ist veröffentlicht: Das ändert sich für Ihr Qualitätsmanagementsystem

Veröf­fentlicht im Blog Lesedauer: ca. 7 Minuten Stand: Sep­tem­ber 2026
Am 16. Sep­tem­ber 2026 hat die ISO die sech­ste Aus­gabe der ISO 9001 veröf­fentlicht. Sie löst die seit 2015 gültige Fas­sung ab. Die Revi­sion gilt als evo­lu­tionär statt rev­o­lu­tionär: Das bewährte Grundgerüst – Prozes­sori­en­tierung, Kun­den­fokus, risikobasiertes Denken – bleibt erhal­ten, einzelne Anforderun­gen wer­den präzisiert und um neue Schw­er­punk­te ergänzt. Alle Hin­ter­gründe und unser Beratungsange­bot zur Umstel­lung find­en Sie auf unser­er Fach­seite zur ISO 9001:2026 Revi­sion.

Zeitplan im Überblick

Die Revi­sion durch­lief den üblichen mehrstu­fi­gen ISO-Nor­mung­sprozess von Com­mit­tee Draft über Draft Inter­na­tion­al Stan­dard bis zum Final Draft Inter­na­tion­al Stan­dard, der im August 2026 mit bre­it­er inter­na­tionaler Zus­tim­mung angenom­men wurde.

2015
Bish­er gültige Fas­sung ISO 9001:2015 wird durch die neue Aus­gabe abgelöst.
16. Sep­tem­ber 2026
Offizielle Veröf­fentlichung der ISO 9001:2026 (6. Aus­gabe) durch die ISO.
Voraus­sichtlich ab sofort
Neue Erstzer­ti­fizierun­gen kön­nen bere­its nach der neuen Aus­gabe erfolgen.
Über­gangs­frist
Für bere­its zer­ti­fizierte Unternehmen wird nach aktuellem Stand eine mehrjährige Über­gangs­frist erwartet. Die genaue Frist legt die jew­eilige Zer­ti­fizierungsstelle im Rah­men ihres Akkred­i­tierungss­chemas fest – pauschale Zei­tangaben erset­zen nicht die indi­vidu­elle Mit­teilung Ihrer Zertifizierungsstelle.

Die wichtigsten inhaltlichen Neuerungen

Inhaltlich han­delt es sich um eine gezielte Über­ar­beitung, keine Grund­satzre­vi­sion. Die fol­gen­den Punk­te fassen die zen­tralen Änderun­gen zusammen:

Angle­ichung an die Har­mo­nized Structure
Was sich ändert
Die Norm fol­gt kün­ftig der­sel­ben har­mon­isierten Grund­struk­tur wie z. B. ISO 14001 oder ISO 27001.
Was das für Sie bedeuten kann
Betreiben Sie bere­its mehrere Man­age­mentsys­teme, kann sich die gemein­same Doku­men­ta­tion und Audi­tierung vere­in­fachen. Bei einem alleini­gen QMS ändert sich vor allem der Kapite­lauf­bau – Inhalte müssen ggf. neu zuge­ord­net werden.
Qual­ität­skul­tur und ethis­ches Verhalten
Was sich ändert
Neu in Kapi­tel 5.1.1: Die ober­ste Leitung soll eine Qual­ität­skul­tur und ethis­ches Ver­hal­ten aktiv fördern. Kapi­tel 7.3 ergänzt, dass sich Mitar­bei­t­ende und weit­ere rel­e­vante Per­so­n­en dessen bewusst sein sollen.
Was das für Sie bedeuten kann
Rein doku­men­tierte Prozesse dürften kün­ftig nicht mehr aus­re­ichen – Audi­torin­nen und Audi­toren kön­nten stärk­er danach fra­gen, wie Qual­ität und Ethik im Arbeit­sall­t­ag tat­säch­lich gelebt wer­den. Das kann zusät­zliche Kom­mu­nika­tions- oder Schu­lungs­maß­nah­men sin­nvoll machen.
Kli­mawan­del und Nachhaltigkeit
Was sich ändert
Kli­ma- und Umweltaspek­te wer­den stärk­er in die Qual­ität­s­pla­nung einge­bun­den. Die Regelung knüpft an das bere­its 2024 veröf­fentlichte Cli­mate-Amend­ment zur ISO 9001:2015 an.
Was das für Sie bedeuten kann
Wer das Cli­mate-Amend­ment bere­its umge­set­zt hat, ist einen wichti­gen Schritt weit­er. Andern­falls kann es sin­nvoll sein, Kli­marisiken – etwa für Liefer­ket­ten oder Stan­dorte – kün­ftig sys­tem­a­tisch in die eigene Risikobeurteilung aufzunehmen.
Risiken und Chan­cen getren­nt betrachtet
Was sich ändert
Abschnitt 6.1 wird in eigen­ständi­ge Unter­ab­schnitte für Risiken und für Chan­cen aufgeteilt.
Was das für Sie bedeuten kann
Wird das The­ma Chan­cen im beste­hen­den QMS bis­lang eher am Rande behan­delt, kann eine eigen­ständi­ge, doku­men­tierte Betra­ch­tung erforder­lich wer­den – etwa in Form eigen­er Ver­ant­wortlichkeit­en oder ein­er sep­a­rat­en Bewertungsmethode.
Erweit­erte Kundenkommunikation
Was sich ändert
Abschnitt 8.2.1 erwartet kün­ftig, dass Not­fall­maß­nah­men nicht nur definiert, son­dern auch aktiv an Kundin­nen und Kun­den kom­mu­niziert wer­den – aus reak­tiv­er Pla­nung wird proak­tive Information.
Was das für Sie bedeuten kann
Es kann sich lohnen, zu prüfen, ob Ihre beste­hen­den Not­fall- und Eskala­tion­sprozesse bere­its eine aktive Kun­den­in­for­ma­tion vorse­hen oder ob dafür neue Abläufe oder Vor­la­gen nötig sind.
Über­ar­beit­eter Anhang A
Was sich ändert
Der infor­ma­tive (nicht nor­ma­tive) Anhang A wurde grundle­gend über­ar­beit­et, um Begriffe zu präzisieren und die Anforderun­gen der Norm ver­ständlich­er zu erläutern.
Was das für Sie bedeuten kann
Der Anhang begrün­det selb­st keine neuen Pflicht­en, kann aber bei der Ausle­gung einzel­ner Anforderun­gen helfen – etwa wenn im näch­sten Audit Rück­fra­gen zur Inter­pre­ta­tion einzel­ner Klauseln aufkommen.

Ist die Umstellung Pflicht?

Eine ISO-9001-Zer­ti­fizierung ist grund­sät­zlich frei­willig – die Norm selb­st begrün­det keine geset­zliche Pflicht. Verbindlich wird sie dort, wo Kundin­nen, Kun­den, Auf­tragge­ber oder Auss­chrei­bun­gen sie ver­traglich voraus­set­zen. Für Unternehmen, die bere­its nach ISO 9001:2015 zer­ti­fiziert sind, ist die Umstel­lung auf die neue Aus­gabe inner­halb der von der Zer­ti­fizierungsstelle vorgegebe­nen Frist Voraus­set­zung dafür, das Zer­ti­fikat zu behalten.

Feste Fris­ten erst nach Rück­sprache mit der Zer­ti­fizierungsstelle planen

Angaben zu ein­er mehrjähri­gen Über­gangs­frist, wie sie derzeit kur­sieren, sind Ori­en­tierungswerte auf Basis des aktuellen Stands. Die verbindliche Frist für Ihr Unternehmen legt Ihre Zer­ti­fizierungsstelle im jew­eili­gen Akkred­i­tierungss­chema fest. Wir empfehlen, diese Frist frühzeit­ig aktiv zu erfra­gen, statt sich allein auf pauschale Zei­tangaben zu verlassen.

Was jetzt sinnvoll ist

Aus den oben genan­nten Punk­ten lässt sich für die meis­ten Unternehmen ein ähn­lich­er erster Schritt ableit­en: eine struk­turi­erte Gap-Analyse, die zeigt, welche der neuen Anforderun­gen im eige­nen QMS bere­its abgedeckt sind und wo tat­säch­lich Anpas­sungs­be­darf beste­ht – statt pauschal von einem kom­plet­ten QMS-Neustart auszuge­hen, der laut ISO aus­drück­lich nicht vorge­se­hen ist. Par­al­lel dazu lohnt sich frühzeit­iger Kon­takt zur eige­nen Zer­ti­fizierungsstelle, um die für Ihr Unternehmen gel­tende Über­gangs­frist verbindlich zu klären.

Wie wir Sie dabei unterstützen können

Wir begleit­en Unternehmen bei der Ein­schätzung, Pri­or­isierung und Umset­zung der neuen Anforderun­gen – von der Gap-Analyse über die Anpas­sung der QMS-Doku­men­ta­tion bis zur Vor­bere­itung auf das näch­ste Überwachungs- oder Rez­er­ti­fizierungsau­dit. Unser ISO-Revi­sion­spaket bün­delt diese Leis­tun­gen für Unternehmen, die ihr Qual­itäts­man­age­mentsys­tem struk­turi­ert auf die ISO 9001:2026 vor­bere­it­en möcht­en. Details zum Leis­tung­sum­fang find­en Sie unter expert-management.de/iso-revisionspaket.

ISO 9001:2026 – wie betrifft die Revision Ihr Unternehmen?

In einem ersten Gespräch ord­nen wir gemein­sam ein, welche Neuerun­gen für Ihr Qual­itäts­man­age­mentsys­tem rel­e­vant sind und wie ein sin­nvoller Fahrplan für die Umstel­lung ausse­hen kann.