Deshalb psychische Belastungen beurteilen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Dies bedeutet, sich mit allen Gefährdungen, denen die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten ausgesetzt sein können, auseinanderzusetzen, einschließlich der psychischen Belastungen. Die Zunahme von Ausfällen und Erkrankungen aufgrund psychischer Belastungen am Arbeitsplatz hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, deren Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetzt explizit zu verankern. Somit ist es seit 2013 für jeden Arbeitgeber Pflicht.
Die Komplexität der Thematik psychischer Belastungen am Arbeitsplatz in Verbindung mit den oftmals nicht unmittelbar erkennbaren Belastungsfaktoren und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten führen zu einem unterschätzten Gefährdungspotenzial in Organisationen. Leistungsabfall, lange oder häufige Ausfallzeiten oder Fluktuation können ihre Gründe in nicht erkannten oder abgestellten psychischen Belastungen haben und somit zu nicht unerheblichen Kosten für den Arbeitgeber führen.
Sich hier professionelle Unterstützung zu holen, ist für jeden Arbeitgeber besonders wichtig.
Was wir für Sie tun können
Sie entscheiden, in welchen Phasen der Gefährdungsbeurteilung Sie unsere Unterstützung benötigen. Wir können Sie über den gesamten Prozess hinweg begleiten oder einzelne Etappen oder Bausteine übernehmen.
Im Gesamtprozess werden zuerst gemeinsam mit unserer Expertin für Arbeitspsychologie die Zielgruppen festgelegt, die geeigneten Erhebungsverfahren – vom Fragebogen über Workshop bis zu Interviews – ausgewählt, die Belastungen ermittelt, bewertet und die erforderlichen Schutzmaßnahmen, abgestimmt auf die Zielgruppen und die Situation in Ihrer Organisation, aufgezeigt.
Bei der anschließenden Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen für die psychischen Belastungen können Sie bspw. folgende Leistungen zurückgreifen:
- individuelles Coaching für Führungskräfte zur Stärkung der Führungspersönlichkeit und zur Sensibilisierung für psychischen Belastungen und deren Faktoren
- individuelle Beratung der Beschäftigten zur Erkennung und Bewältigung von psychischen Beanspruchung
- Schulungen zu relevanten Themen in Bezug auf psychische Belastungen
- Workshops zur Stärkung einer mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz
- Entwicklung von Präventionsprogrammen zu Achtsamkeits- und Resilienzsteigerung
- Konfliktmanagementberatung zur Deeskalation und Verbesserung der Teamdynamik
- Burn-Out-Prävention- und Intervention zur Reduktion langfristiger Erkrankungen
Da die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen, wie jede andere auch, regelmäßig überprüft und angepasst werden muss, stehen wir Ihnen für kontinuierliche Evaluation und Monitoring ebenfalls zur Verfügung.
Machen Sie psychische Gesundheit zur Priorität und profitieren Sie von gesteigerter Motivation, Produktivität und Mitarbeiterbindung.
Neueste Blogbeiträge
Beschleunigung der Digitalisierung — eine entscheidende Notwendigkeit für Unternehmen und Politik
In der heutigen sich ständig weiterentwickelnden Welt ist die digitale Transformation von Unternehmen und Regierungen nicht mehr eine Frage der Wahl, sondern eine Notwendigkeit. Die kürzlich veröffentlichte Analyse des …
Vorstellung Vietnam Projekt: Rekrutierung von zukünftigen Azubis aus Vietnam
Am 8. September 2022 fand in Halle der 90. Netzwerkabend des Vereins Netzwerk Logistik Mitteldeutschland statt. Wir durften Teil dieses gelungenen Abends sein und erhielten die Möglichkeit, unser aktuelles Vietnam …
Arbeitsschutz in Unternehmen — reine Zeitverschwendung?
Arbeitsschutz in Unternehmen – ist das reine Zeitverschwendung? Arbeitsschutz ist ein Thema, über das viele heftig diskutieren. Sehr oft betrachten Mitarbeiter das Thema Arbeitsschutz als eine reine Zeitverschwendung, da sie denken, …
Informationen zu Gefährdungen nach deutschem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten Sorge zu tragen, d.h., er muss die mit der Arbeit …





