Informationen zu Gefährdungen nach deutschem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten Sorge zu tragen, d.h., er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln. Dazu werden nach heutiger Sicht auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz gezählt. Des Weiteren spielen sämtliche Fragen hinsichtlich der besonders gefährdeten Arbeitnehmergruppen eine wichtige Rolle, wenn es um die Einschätzung von Gefährdungen geht. Zu den Gruppen, für die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen die ...