Nach dem Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) ist der Arbeit­ge­ber in seinem Betrieb verpflichtet, mit­tels ein­er geeigneten Organ­i­sa­tion für die Arbeitssicher­heit der Beschäftigten Sorge zu tra­gen, d.h., er muss die mit der Arbeit ver­bun­de­nen Gefährdun­gen ermit­teln. Dazu wer­den nach heutiger Sicht auch psy­chis­che Belas­tun­gen am Arbeit­splatz gezählt. Des Weit­eren spie­len sämtliche Fra­gen hin­sichtlich der beson­ders gefährde­ten Arbeit­nehmer­grup­pen eine wichtige Rolle, wenn es um die Ein­schätzung von Gefährdun­gen geht.

Zu den Grup­pen, für die auf­grund ihrer per­sön­lichen Voraus­set­zun­gen die Arbeit an bes­timmten Arbeit­splätzen mit einem höheren Risiko ver­bun­den ist gehören Jugendliche, wer­dende Müt­ter, behin­derte Men­schen und ältere Arbeit­nehmer. Die Gefährdungs­beurteilung beste­ht aus ein­er sys­tem­a­tis­chen Fest­stel­lung, Bew­er­tung und umfassenden Doku­men­ta­tion von rel­e­van­ten Gefährdun­gen der Beschäftigten. Daraus sind entsprechende Arbeitss­chutz­maß­nah­men abzuleit­en, welche anschließend auf ihre Wirk­samkeit zu über­prüfen sind. Wo es erforder­lich ist, sind sie an geän­derte Gegeben­heit­en anzupassen.

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Gesetz, das die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland schützt und regelt. Es besteht aus drei Teilen und deckt alle Bereiche ab, die für das Arbeitsschutz in Deutschland rel­e­vant sind. Der erste Teil des ArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsschutz. Dazu gehören unter anderem die Pflichten der Arbeitgeber, die Einhaltung der Richtlinien der Berufsgenossenschaften, die Regelungen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren sowie die Förderung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der zweite Teil des ArbSchG befasst sich mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und der Arbeitssicherheit. Er enthält Bestimmungen über die Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Gefahrstoffen und die Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören auch die Regelungen zur Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen sowie zur Instandhaltung und Wartung von Maschinen, Anlagen und Geräten. Der dritte Teil des ArbSchG regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsräte und der Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Dazu gehören unter anderem die Pflichten der Betriebsräte, die Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Das Arbeitsschutzgesetz ist ein sehr umfangreiches Gesetz, das alle Bereiche des Arbeitsschutzes in Deutschland regelt. Es ist ein wichtiges Instru­ment, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten und zu fördern.