Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber in seinem Betrieb verpflichtet, mittels einer geeigneten Organisation für die Arbeitssicherheit der Beschäftigten Sorge zu tragen, d.h., er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln. Dazu werden nach heutiger Sicht auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz gezählt. Des Weiteren spielen sämtliche Fragen hinsichtlich der besonders gefährdeten Arbeitnehmergruppen eine wichtige Rolle, wenn es um die Einschätzung von Gefährdungen geht.
Zu den Gruppen, für die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen die Arbeit an bestimmten Arbeitsplätzen mit einem höheren Risiko verbunden ist gehören Jugendliche, werdende Mütter, behinderte Menschen und ältere Arbeitnehmer. Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus einer systematischen Feststellung, Bewertung und umfassenden Dokumentation von relevanten Gefährdungen der Beschäftigten. Daraus sind entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, welche anschließend auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Wo es erforderlich ist, sind sie an geänderte Gegebenheiten anzupassen.
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein Gesetz, das die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland schützt und regelt. Es besteht aus drei Teilen und deckt alle Bereiche ab, die für das Arbeitsschutz in Deutschland relevant sind. Der erste Teil des ArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen zum Arbeitsschutz. Dazu gehören unter anderem die Pflichten der Arbeitgeber, die Einhaltung der Richtlinien der Berufsgenossenschaften, die Regelungen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren sowie die Förderung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der zweite Teil des ArbSchG befasst sich mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und der Arbeitssicherheit. Er enthält Bestimmungen über die Anforderungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Gefahrstoffen und die Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören auch die Regelungen zur Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen sowie zur Instandhaltung und Wartung von Maschinen, Anlagen und Geräten. Der dritte Teil des ArbSchG regelt die Rechte und Pflichten der Betriebsräte und der Arbeitnehmervertretungen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Dazu gehören unter anderem die Pflichten der Betriebsräte, die Beratung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Mitwirkung bei der Erarbeitung von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Das Arbeitsschutzgesetz ist ein sehr umfangreiches Gesetz, das alle Bereiche des Arbeitsschutzes in Deutschland regelt. Es ist ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten und zu fördern.
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