Was Ihnen die Ausbildung zum betrieblich-psychologischen Erstbetreuenden konkret bringt
Wir haben in unserem letzten Beitrag beschrieben, warum die betrieblich-psychologische Erstbetreuung eine wichtige Lücke im klassischen Arbeitsschutz schließen kann, und in der Ankündigung zur Ausbildung am 29.–30.09.2026 die wichtigsten Eckdaten vorgestellt. Die Frage, die uns seither am häufigsten erreicht, ist eine sehr praktische: Was nehme ich als Teilnehmende oder Teilnehmender aus den zwei Tagen tatsächlich mit – für mich persönlich und für meinen Betrieb?
Genau darum soll es in diesem Beitrag gehen.
Kurz erklärt: Was ist betrieblich-psychologische Erstbetreuung?
Betrieblich-psychologische Erstbetreuung bezeichnet die strukturierte Begleitung von Beschäftigten in den ersten Stunden nach einem belastenden Ereignis im Betrieb – etwa nach einem schweren Arbeitsunfall oder einer Gewalterfahrung. Wer die Hintergründe und rechtliche Einordnung ausführlicher nachlesen möchte, findet sie in unserem ersten Beitrag zum Thema.
Handlungssicherheit statt Unsicherheit im Ernstfall
Viele Führungskräfte und Kolleginnen und Kollegen berichten, dass sie nach einem belastenden Ereignis im Team schlicht nicht wissen, wie sie reagieren sollen – aus Sorge, etwas Falsches zu sagen oder zu tun. Die Ausbildung setzt genau hier an: Sie vermittelt ein strukturiertes Vorgehen für die ersten Stunden nach einem belastenden Ereignis, damit Sie nicht improvisieren müssen, sondern auf ein erlerntes Vorgehen zurückgreifen können.
Das bedeutet nicht, dass jede Situation vorhersehbar oder „lösbar” ist. Es bedeutet, dass Sie eine fachliche Grundlage haben, auf der Sie aufbauen können.
Konkrete Inhalte statt allgemeiner Theorie
Die zweitägige Ausbildung ist modular aufgebaut und orientiert sich an der DGUV Information 206–017. Dabei handelt es sich um eine fachliche Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Ausgestaltung der psychologischen Erstbetreuung – keine eigenständige gesetzliche Vorschrift. Die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zum Gesundheitsschutz vorzuhalten, ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); wie diese Pflicht im Einzelfall konkret ausgestaltet wird, legt der Betrieb im Rahmen seiner eigenen Gefährdungsbeurteilung fest.
Inhaltlich erwarten Sie vier Themenblöcke:
Ein Werkzeug – kein Ersatz für Therapie
Betrieblich-psychologische Erstbetreuung ist kein Ersatz für Therapie. Ein psychologischer Erstbetreuender ist kein Therapeut und kein Diagnostiker. Die Ausbildung vermittelt keine Heilbehandlung, sondern eine Erstversorgung vor Ort: Zuhören, stabilisieren, an geeignete professionelle Anlaufstellen weitervermitteln. Dieser klar abgegrenzte Auftrag ist Teil des Konzepts und sollte auch so kommuniziert werden – gegenüber Kolleginnen und Kollegen ebenso wie innerhalb der eigenen Rolle.
Nutzen für den Betrieb – realistisch eingeordnet
Eine frühzeitige, strukturierte Erstbetreuung nach belastenden Ereignissen kann dazu beitragen, dass sich akute Belastungssituationen nicht unnötig verschärfen, und kann die Rückkehr in den Arbeitsalltag unterstützen. Ob und in welchem Umfang sich das im Einzelfall auf Fehlzeiten oder das Betriebsklima auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal versprechen.
Für den Betrieb ergeben sich aus der Ausbildung eigener Erstbetreuender in der Regel folgende Vorteile:
Für wen ist die Ausbildung sinnvoll?
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an:
Vorkenntnisse in Psychologie sind nicht erforderlich.
Termin, Ort und Rahmenbedingungen
| Termin | 29. – 30.09.2026 |
| Ort | reSOURCE Dresden GmbH |
| Umfang | 2 Tage (16 Unterrichtseinheiten) |
| Preis | 500 € (umsatzsteuerbefreit) |
| Kooperationspartner | reSOURCE Dresden GmbH |
| Orientierung an | DGUV Information 206–017 (fachliche Empfehlung) |
Die Ausbildung wird von Coaches aus der beruflichen Wiedereingliederung und Krisenintervention der reSOURCE Dresden geleitet.
Jetzt Platz sichern
Wenn Sie oder Ihr Team von den beschriebenen Inhalten profitieren können, sichern Sie sich einen der Plätze in der offenen Ausbildungsgruppe am 29. und 30. September 2026 in Dresden.
Hinweis: Die in diesem Beitrag genannten Empfehlungen (u. a. DGUV Information 206–017) sind fachliche Handlungshilfen und keine bindenden Vorschriften. Welche konkreten Maßnahmen im jeweiligen Betrieb erforderlich oder sinnvoll sind, ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung.




