Arbeitsschutzgesetze: Welche gibt es und wer legt sie fest?
Wie ist das Arbeitsschutzrecht aufgebaut?
Der Arbeitsschutz in Deutschland ruht auf zwei Säulen, dem sogenannten dualen Arbeitsschutzsystem. Die eine Säule ist das staatliche Recht: Gesetze, Verordnungen und die Technischen Regeln dazu. Die andere Säule ist das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, also der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, mit den DGUV Vorschriften und dem DGUV Regelwerk.
Über beiden Säulen steht das europäische Recht. Die EU-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG legt Mindeststandards fest, die Deutschland vor allem mit dem Arbeitsschutzgesetz umgesetzt hat.
Aufbau des Arbeitsschutzrechts: staatliches Recht und Recht der Unfallversicherung unter dem EU-Recht.
Die wichtigsten Arbeitsschutzgesetze
| Gesetz | Worum es geht |
|---|---|
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Grundpflichten des Arbeitgebers, u. a. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Erste Hilfe |
| Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) | Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten |
| Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) | Gesetzliche Unfallversicherung, Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsbeauftragte |
| Arbeitszeitgesetz (ArbZG) | Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten |
| Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) | Besondere Schutzvorschriften für Beschäftigte unter 18 Jahren |
| Mutterschutzgesetz (MuSchG) | Schutz schwangerer und stillender Frauen am Arbeitsplatz |
| Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) | Sicherheit von Produkten, die auf den Markt gebracht werden, z. B. Maschinen |
| Chemikaliengesetz (ChemG) | Grundlage für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und für die Gefahrstoffverordnung |
Die wichtigsten Verordnungen
Verordnungen konkretisieren die Gesetze für bestimmte Bereiche. Für Arbeitgeber sind sie genauso verbindlich wie die Gesetze selbst.
| Verordnung | Worum es geht |
|---|---|
| Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) | Gestaltung von Arbeitsstätten, auch Bildschirmarbeitsplätze, Beleuchtung, Raumtemperatur und Fluchtwege |
| Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen |
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen – aktuelle Änderungen |
| Biostoffverordnung (BioStoffV) | Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, z. B. in Pflege und Labor |
| Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) | Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge |
| Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung | Schutz vor Lärm und Vibrationen |
| PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) | Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung |
| Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) | Manuelles Heben und Tragen von Lasten |
| Baustellenverordnung (BaustellV) | Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, u. a. die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination |
Für Hersteller von Maschinen ist außerdem die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wichtig. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027.
Technische Regeln: Wie werden die Verordnungen umgesetzt?
Technische Regeln beschreiben, wie die Anforderungen der Verordnungen in der Praxis erfüllt werden können. Sie werden von Ausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet und vom BMAS bekannt gemacht. Die wichtigsten Reihen sind:
- ASR – Technische Regeln für Arbeitsstätten (zur ArbStättV)
- TRBS – Technische Regeln für Betriebssicherheit (zur BetrSichV)
- TRGS – Technische Regeln für Gefahrstoffe (zur GefStoffV)
- TRBA – Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (zur BioStoffV)
- AMR – Arbeitsmedizinische Regeln (zur ArbMedVV)
Technische Regeln sind kein Gesetz. Wer sie einhält, kann aber davon ausgehen, dass die Anforderungen der jeweiligen Verordnung erfüllt sind – so steht es zum Beispiel in § 3a Abs. 1 ArbStättV für die ASR. Wer davon abweicht, muss die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz auf anderem Weg erreichen.
DGUV Vorschriften und DGUV Regelwerk
Die Unfallversicherungsträger erlassen eigene Unfallverhütungsvorschriften, die DGUV Vorschriften. Sie sind für die Mitgliedsunternehmen verbindlich. Zwei gelten für nahezu jeden Betrieb:
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – allgemeine Pflichten von Unternehmern und Versicherten, u. a. zu Unterweisung und Erster Hilfe
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach dem ASiG organisiert wird
Dazu kommt das DGUV Regelwerk aus DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätzen. Diese Schriften sind Empfehlungen und Hilfen für die Praxis. Sie zeigen, wie Sie die verbindlichen Vorgaben umsetzen können, sind aber selbst keine Rechtsvorschrift. Fristen oder Intervalle, die dort genannt werden, sind Richtwerte. Verbindlich festgelegt werden sie in Ihrem Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung.
Wer legt die Gesetze zum Arbeitsschutz fest?
| Ebene | Wer erlässt sie? | Charakter |
|---|---|---|
| EU-Richtlinien und EU-Verordnungen | Europäisches Parlament und Rat der EU | Richtlinien: Umsetzung durch die Mitgliedstaaten; EU-Verordnungen gelten unmittelbar |
| Gesetze (z. B. ArbSchG, ASiG) | Bundestag, unter Beteiligung des Bundesrates | Verbindlich |
| Verordnungen (z. B. ArbStättV, GefStoffV) | Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, z. B. auf Grundlage von § 18 ArbSchG | Verbindlich |
| Technische Regeln (ASR, TRBS, TRGS …) | Ausschüsse beim BMAS, bekannt gemacht vom BMAS | Vermutungswirkung |
| DGUV Vorschriften | Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen), staatlich genehmigt | Verbindlich für Mitgliedsunternehmen |
| DGUV Regeln, Informationen, Grundsätze | DGUV und Unfallversicherungsträger | Empfehlung |
Ob die Vorgaben eingehalten werden, überwachen zwei Stellen: die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder (in Sachsen die Landesdirektion Sachsen) und die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die wichtigsten Grundpflichten für Arbeitgeber
- Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren (§§ 5 und 6 ArbSchG) – der Ausgangspunkt für alle weiteren Maßnahmen. Mehr zur Gefährdungsbeurteilung
- Beschäftigte unterweisen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1)
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen organisieren (§ 10 ArbSchG)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt bestellen (ASiG, DGUV Vorschrift 2) – externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen oder anbieten, wo die ArbMedVV es vorsieht
Welche Verordnungen und Regeln darüber hinaus für Sie gelten, hängt von Ihren Tätigkeiten ab: Ein Bürobetrieb hat andere Schwerpunkte als ein Betrieb mit Gefahrstoffen, Maschinen oder Baustellen. Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, diese Vorgaben für Ihren Betrieb zu ermitteln.
Häufige Fragen
Welche Arbeitsschutzgesetze gibt es?
Die zentralen Gesetze sind das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und das Sozialgesetzbuch VII. Dazu kommen Gesetze für bestimmte Gruppen oder Themen, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.
Was ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung?
Ein Gesetz beschließt der Bundestag. Eine Verordnung erlässt die Bundesregierung auf Grundlage eines Gesetzes, beim Arbeitsschutz meist mit Zustimmung des Bundesrates. Für Arbeitgeber sind beide verbindlich.
Sind DGUV Informationen Pflicht?
Nein. DGUV Informationen und DGUV Regeln sind Empfehlungen. Verbindlich sind die DGUV Vorschriften. Die Empfehlungen zeigen aber, wie die verbindlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können.
Muss ich die Technischen Regeln einhalten?
Technische Regeln wie die ASR sind kein Gesetz. Wer sie einhält, kann aber davon ausgehen, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Wer abweicht, muss auf anderem Weg einen gleichwertigen Schutz erreichen.
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.




