Gefährdungsbeurteilung (GBU): Sicherheit am Arbeitsplatz
Erfüllen Sie gesetzliche Pflichten nach ArbStättV und ArbSchG? Identifizieren und bewerten Sie Risiken wie Maschinengefahren, Chemikalien und psychische Belastungen. Entwickeln Sie Schutzmaßnahmen zur Unfallvermeidung und Gesundheitssicherung. sichern Sie sich professionelle Unterstützung!
Unsere Leistungen
• Erstellung Dokumentation • Prüfung und Beurteilung/Bewertung • Aktualisierung und Verbesserung •
• Begleitung in der Umsetzung • Schulung und Beratung •
Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung (GBU)
In Deutschland sind Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 ArbStättV). Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Ansatz und Durchführung
Gefährdungsbeurteilungen dienen der Identifizierung und Bewertung von potenziellen Gefahren und Risiken. Dazu zählen physische und psychische Belastungen sowie spezifische Gefahren wie der Austritt von Gasen und Dämpfen. Auf Basis dieser Bewertungen werden geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt.
Gesetzliche Grundlagen
Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen müssen verschiedene Gesetze und Vorschriften beachtet werden:
Verankerung im Recht — rechtliche Grundlagen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiterzuführen. Die “Grundsätze der Prävention” sind in der DGUV Vorschrift 1 und in der DGUV Regel 100–001 detaillierter beschrieben.

Gefährdungen beurteilen — heißt erkennen und einschätzen
Gefährdungen und Belastungen, die die Gesundheit in Mitleidenschaft ziehen, können im beruflichen Alltag entstehen. Das Zielt ist die damit einhergehenden Risiken zu minimieren oder diese vollständig zu beseitigen. Arbeitsplätze und Arbeitsumgebung sollen möglichst gesundheitsförderlich gestaltet sein. Dazu müssen Gefährdungen und Belastungen erkannt und geschätzt werden können.

Sicherheit und Gesundheit ist planbar und kann gemanagt werden
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für die Führung und Planung von betrieblichen Abläufen. Durch geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dies kann auch dazu beitragen, Ausfallzeiten beim Personal zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise Regelungen zur Reinigung und Desinfektion, arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte sowie Prüffristen für Arbeitsmittel und Betriebsanweisungen. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen können zudem die Motivation und Leistungsfähigkeit verbessern und zur Qualitätssicherung beitragen.

Besteht eine Dokumentationspflicht für Gefährdungsbeurteilungen?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument für die Führung und Planung von betrieblichen Abläufen. Durch geeignete Maßnahmen können Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dies kann auch dazu beitragen, Ausfallzeiten beim Personal zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise Regelungen zur Reinigung und Desinfektion, arbeitsmedizinische Vorsorge für Beschäftigte sowie Prüffristen für Arbeitsmittel und Betriebsanweisungen. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen können zudem die Motivation und Leistungsfähigkeit verbessern und zur Qualitätssicherung beitragen.

Reicht es, eine Gefährdungsbeurteilung einmal zu erstellen?
Es ist wichtig, dass die Schutzmaßnahmen (arbeitsmedizinisch und arbeitssicherheitstechnisch) kontinuierlich überprüft werden. Einmal im Jahr muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden. Auch wenn sich Gegebenheiten in deinem Unternehmen ändern, ist dies notwendig. Dazu zählen die folgenden Fälle:
- wenn es Änderungen in den Arbeitsverfahren oder ‑prozessen gibt
- wenn neue Arbeitswerkzeuge oder Stoffe verwendet werden,
- für den Fall, dass Vorschriften oder Gesetze geändert werden,
- Wenn es einen Arbeitsunfall gegeben hat bzw. eine Berufskrankheit auftritt
- bei arbeitsplatzbedingten Beeinträchtigungen, die zu langen Fehlzeiten führen

Sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung
- Festlegen von Arbeitsbereich und Tätigkeiten
- Ermitteln von Gefährdungen
- Beurteilung von Gefährdungen
- Festlegen von Maßnahmen
- Durchführung von Maßnahmen
- Prüfung auf Wirksamkeit
- Gefährdungsbeurteilung Schreiben oder Fortführen
- Dokumentieren
- Überwachen und Aktualisieren
FAQ — Rund ums Thema
Kursangebot Gefährdungsbeurteilung
Erfahren Sie, wie Sie Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten können. Unsere praxisorientierten Kurse bieten Ihnen das nötige Wissen und die Fähigkeiten, um Gefährdungsbeurteilungen effektiv durchzuführen. Erfahren Sie mehr über rechtliche Grundlagen, Methoden, und Verfahren, und entwickeln Sie maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen.
Format
- Präsenzveranstaltungen
- Virtuelle Formate
- Blended Learning
Kursdauer:
- 2 Tage in Deutsch
- 3–4 Tage in Fremdsprache
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
- Methoden und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
- Risikobewertung und Priorisierung
- Dokumentation und Kommunikation von Ergebnissen
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Nehmen Sie an unseren Kursen teil und sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen.

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) & Beratungsleistungen

Spezialisiert auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, bieten wir systematische Gefährdungsanalysen und maßgeschneiderte Arbeitsschutzmaßnahmen. Unser erfahrenes Team entwickelt individuelle Lösungen, um die Sicherheit und Produktivität Ihres Unternehmens zu erhöhen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Risikobewertungen und ‑analysen
- Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Risikominimierung
- Unterstützung bei der Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen
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