Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

Aus­bil­dung zum betrieblichen Ersthelfer

näch­ster Ter­min für eine offene Schu­lung 28.6.2023 in Magdeburg

Weil jede Minute zählt

Trotz aller Bemühun­gen passieren Arbeit­sun­fälle jeden Tag. Lei­der. Wenn die Fol­gen schw­er­er sind und pro­fes­sionelle Hil­fe ange­fordert wird, ist Zeit ein wesentlich­er Fak­tor, der den weit­eren Ver­lauf der Ret­tung maßge­blich bee­in­flussen kann. Als erstes Glied der Ret­tungs­kette über­brück­en die aus­ge­bilde­ten betrieblichen Ers­thelfer die Minuten bis zum Ein­tr­e­f­fen von Ret­tungs­di­enst oder Notarzt.

Schnelles Ein­greifen und kor­rek­tes Agieren sind im Not­fall entschei­dend und kön­nen am Ende Leben ret­ten. Um das zu jedem Zeit­punkt und an jedem Ort im Unternehmen sicherzustellen, set­zt das die Auswahl der notwendi­gen Anzahl an betrieblichen Ers­thelfern und deren fundiert Aus­bil­dung voraus.

Die Ver­ant­wor­tung dafür trägt der Arbeit­ge­ber. Arbeitss­chutzge­setz, DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsstät­ten­verord­nung verpflicht­en ihn Sorge zu tra­gen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hil­fe geleis­tet wird. Dafür muss es das nötige Per­son­al zur Ver­fü­gung stellen und aus­bilden lassen sowie die erforder­lichen Erste-Hil­fe-Mate­ri­alien bereitstellen.

Wichtig ist, dass im Not­fall zu jed­er Zeit min­destens ein Ers­thelfer bzw. eine Ers­thelferin vor Ort ver­füg­bar ist. Die genaue Zahl richtet sich – resul­tierend aus der Gefährdungs­beurteilung – nach der Art und Schwere der Gefährdung in ein­er Betrieb­sstätte. Als Berech­nungs­grund­lage dient weit­er­hin die Zahl der gle­ichzeit­ig anwe­senden Beschäftigten in einem über­schaubaren Gebäudeteil.

Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 sind das:

  • bei zwei bis 20 anwe­senden Ver­sicherten ein Ers­thelfer bzw. eine Ersthelferin
  • bei mehr als 20 anwe­senden Ver­sicherten in Ver­wal­tungs- und Han­dels­be­trieben 5%, in son­sti­gen Betrieben 10%

Der Arbeit­ge­ber ist eben­falls für die regelmäßige Fort­bil­dung der betrieblichen Ers­thelfer alle zwei Jahre verantwortlich.

Ist Ihre Erste-Hil­fe-Organ­i­sa­tion auf dem geforderten Stand? Haben Sie die aus­re­ichende Zahl betrieblich­er Ers­thelfer? Ist deren Aus­bil­dung noch aktuell? Oder beste­ht Handlungsbedarf?

Unsere Aus­bil­dung zum betrieblichen Ers­thelfer ver­set­zt durch prax­isori­en­tiertes Wis­sen und real­is­tis­che Szenar­ien die Teil­nehmer in die Lage, im Not­fall schnell und sich­er zu handeln.

Mit mod­ern­er Tech­nik und viel Anschau­ungs­ma­te­r­i­al erfol­gt die hand­lung­sori­en­tiere Ver­mit­tlung prax­is­na­hen Wis­sens und anwend­bar­er Fer­tigkeit­en, angere­ichert um Tipps und Tricks aus der jahre­lan­gen Tätigkeit unseres Aus­bilders im Ret­tungs­di­enst. Wir leg­en großen Wert darauf, dass die Aus­bil­dung nicht nur infor­ma­tiv ist, son­dern auch unter­halt­sam und span­nend wird.

Die Aus­bil­dung ist für Unternehmen jed­er Größe geeignet und kann jed­erzeit ange­fragt wer­den. Wir bieten dies sowohl als Inhouse-Schu­lung als auch als offe­nen Kurs an.

Kon­tak­tieren Sie uns, wenn Sie Fra­gen zur Organ­i­sa­tion der Ersten Hil­fe in Ihrem Unternehmen oder Inter­esse an unserem Aus­bil­dungsange­bot haben.

Anmeldungen für den Kurs am 28.6.2023 sind bis
einschließlich 28.4.2023 möglich.

Sollte die Min­dest­teil­nehmerzahl nicht erre­icht wer­den, behal­ten wir uns vor,

die Schu­lung kurzfristig abzusagen.

Unser Leis­tungsange­bot für Sie zusammengefasst:

  • die Betreu­ung Ihres Unternehmens nach Arbeitssicherheitsgesetz
  • die externe Fach­be­treu­ung im Brandschutz
  • die Überwachung von Bau­vorhaben als Sicher­heits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • die Prü­fung ortsverän­der­lich­er elek­trisch­er Betriebsmittel
  • die Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrgerüsten
  • die Prü­fung von Regalen und Regalanlagen
  • die Beratung Ihres Unternehmens im Bere­ich Dig­i­tal­isierung und IT-Sicherheit
  • die Beratung und Vor­bere­itung auf Zertifizierungen
  • die Durch­führung intern­er Audits

Aus­bil­dungsange­bote:

  • Führer/in von Flur­förderzeu­gen (Sta­pler)
  • Führer/in von Hallen- und Portalkranen
  • Befähigte/r zur Prü­fung von Leit­ern, Trit­ten und Fahrgerüsten
  • Befähigte/r zur Prü­fung von Regalen
  • Brand­schutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten