Arbeitss­chutz und Arbeitssicher­heit sind ein The­ma, das viele Unternehmen zu Beginn mit viel Skep­sis betra­cht­en. Oft wird argu­men­tiert, dass die Ein­hal­tung von Arbeitss­chutz­maß­nah­men zu Kosten führt, die sich nicht lohnen und dass sie die Pro­duk­tiv­ität ver­ringern. Doch diese Aus­sagen sind nicht wahr.

Arbeitss­chutz­maß­nah­men sind uner­lässlich, um eine sichere und gesunde Arbeit­sumge­bung zu schaf­fen. Diese Maß­nah­men schützen nicht nur die Mitar­beit­er, son­dern auch das Unternehmen. Durch die Ein­hal­tung von Arbeitss­chutz­maß­nah­men kön­nen Unfälle und Arbeit­sun­fälle ver­hin­dert und die Anzahl der Krankheit­stage reduziert wer­den. Eine sichere Arbeit­sumge­bung erhöht auch die Pro­duk­tiv­ität, da die Mitar­beit­er sich sich­er fühlen und sich auf ihre Arbeit konzen­tri­eren können.

Außer­dem kön­nen Arbeitss­chutz­maß­nah­men dazu beitra­gen, das Image des Unternehmens zu verbessern. Kun­den und andere Unternehmen wis­sen, dass sie sich auf ein Unternehmen ver­lassen kön­nen, das die Gesund­heit und Sicher­heit sein­er Mitar­beit­er ernst nimmt. Dies kann dazu beitra­gen, die Kun­den­bindung zu erhöhen.

Darüber hin­aus kön­nen Arbeitss­chutz­maß­nah­men auch das Risiko ein­er Klage ver­ringern. Unternehmen, die nicht die erforder­lichen Arbeitss­chutz­maß­nah­men ein­hal­ten, kön­nen zu einem späteren Zeit­punkt mit rechtlichen Kon­se­quen­zen kon­fron­tiert wer­den. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen die gel­tenden Arbeitss­chutzvorschriften ken­nen und einhalten.

Seit Jahrhun­derten wur­den Regeln und Geset­ze erlassen, um die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer zu schützen. Die ersten Geset­ze zum Arbeitss­chutz wur­den im 19. Jahrhun­dert erlassen. Im Jahr 1802 wurde in Großbri­tan­nien das Fac­to­ry Act ver­ab­schiedet, das die Arbeit­szeit­en und die Arbeits­be­din­gun­gen für Kinder und Jugendliche regelte. Im Jahr 1819 wurde das erste Gesetz zur Unfal­lver­sicherung in Deutsch­land ver­ab­schiedet. Dieses Gesetz schützte Arbeit­nehmer vor den finanziellen Fol­gen von Arbeit­sun­fällen. Im 20. Jahrhun­dert wur­den weit­ere Geset­ze zum Arbeitss­chutz erlassen. Im Jahr 1919 wurde in Deutsch­land das Arbeitss­chutzge­setz ver­ab­schiedet, das die Arbeits­be­din­gun­gen und die Sicher­heit am Arbeit­splatz regelte. Im Jahr 1926 wurde das erste Gesetz zur Arbeitssicher­heit in den USA ver­ab­schiedet. Im Jahr 1947 wurde das erste europäis­che Arbeitss­chutzge­setz ver­ab­schiedet, das die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer schützte. Im Jahr 1989 wurde die Europäis­che Arbeitss­chutzrichtlin­ie ver­ab­schiedet, die die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­nehmer in der gesamten Europäis­chen Union schützt. Im Jahr 2002 wurde das europäis­che Arbeitss­chutzrecht noch weit­er verschärft.